Regelwerk, Gefahrgut/Transport

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1. Abschnitt
Güterkraftverkehr mit Gemeinschaftslizenzen

§ 1 Erteilung und Entziehung der Gemeinschaftslizenz

§ 2 Änderungsmitteilung und Urkundenänderung

§ 3 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Güterverkehr (Bundesamt)

2. Abschnitt
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit CEMT-Genehmigungen und CEMT-Umzugsgenehmigungen

§ 4 Geltungsbereich, Erteilung und Entziehung der CEMT-Genehmigung

§ 5 Fahrtenberichtheft

§ 6 Urkundenänderung

§ 7 CEMT-Umzugsgenehmigung

§ 7a Verwendung der CEMT- Genehmigung

3. Abschnitt
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit bilateralen Genehmigungen

§ 8 Geltung der bilateralen Genehmigung auf dem inländischen Streckenteil

4. Abschnitt
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit Drittstaatengenehmigungen

§ 9 Geltungsbereich der Drittstaatengenehmigung

§ 10 Erteilung der Drittstaatengenehmigung

§ 11 Unternehmer- und fahrzeugbezogene Drittstaatengenehmigung

§ 12 Ausnahmen

5. Abschnitt
Grenzüberschreitender gewerblicher kombinierter Verkehr

§ 13 Definition

§ 14 Nächstgelegener geeigneter Bahnhof

§ 15 An- und Abfuhren durch Unternehmer mit Sitz ihres Unternehmens innerhalb eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 16 An- und Abfuhren durch Unternehmer mit Sitz ihres Unternehmens außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 17 Nachweis über die Durchführung von grenzüberschreitendem gewerblichem kombiniertem Verkehr

5a. Abschnitt
Kabotag

§ 17a Befugnis zur Kabotage

6. Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften

§ 18 Bedingungen für den Fahrzeugeinsatz

§ 19 Ausschluss von Unternehmern mit Sitz ihres Unternehmens außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom Güterkraftverkehr

7. Abschnitt
Verfahren zur Erteilung einer Fahrerbescheinigung

§ 20 Antrag auf Ausstellung einer Fahrerbescheinigung

§ 21 Geltungsdauer und Unternehmensbindung der Fahrerbescheinigung

§ 22 Rückgabe der Fahrerbescheinigung

§ 23 Änderungsmitteilung und Urkundenänderung

§ 24 Überwachung

8. Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten, In- und Außerkrafttreten

§ 25 Ordnungswidrigkeiten

§ 26