Regelwerk, Gefahrgut/Transport
GüKGrKabotageV
Inhalt =>
1. Abschnitt
Güterkraftverkehr mit Gemeinschaftslizenzen
§ 1 Erteilung und Entziehung der Gemeinschaftslizenz
§ 2 Änderungsmitteilung und Urkundenänderung
§ 3 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Güterverkehr (Bundesamt)
2. Abschnitt
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit CEMT-Genehmigungen und CEMT-Umzugsgenehmigungen
§ 4 Geltungsbereich, Erteilung und Entziehung der CEMT-Genehmigung
§ 5 Fahrtenberichtheft
§ 6 Urkundenänderung
§ 7 CEMT-Umzugsgenehmigung
§ 7a Verwendung der CEMT- Genehmigung
3. Abschnitt
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit bilateralen Genehmigungen
§ 8 Geltung der bilateralen Genehmigung auf dem inländischen Streckenteil
4. Abschnitt
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit Drittstaatengenehmigungen
§ 9 Geltungsbereich der Drittstaatengenehmigung
§ 10 Erteilung der Drittstaatengenehmigung
§ 11 Unternehmer- und fahrzeugbezogene Drittstaatengenehmigung
§ 12 Ausnahmen
5. Abschnitt
Grenzüberschreitender gewerblicher kombinierter Verkehr
§ 13 Definition
§ 14 Nächstgelegener geeigneter Bahnhof
§ 15 An- und Abfuhren durch Unternehmer mit Sitz ihres Unternehmens innerhalb eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 16 An- und Abfuhren durch Unternehmer mit Sitz ihres Unternehmens außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 17 Nachweis über die Durchführung von grenzüberschreitendem gewerblichem kombiniertem Verkehr
5a. Abschnitt
Kabotag
§ 17a Befugnis zur Kabotage
6. Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften
§ 18 Bedingungen für den Fahrzeugeinsatz
§ 19 Ausschluss von Unternehmern mit Sitz ihres Unternehmens außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom Güterkraftverkehr
7. Abschnitt
Verfahren zur Erteilung einer Fahrerbescheinigung
§ 20 Antrag auf Ausstellung einer Fahrerbescheinigung
§ 21 Geltungsdauer und Unternehmensbindung der Fahrerbescheinigung
§ 22 Rückgabe der Fahrerbescheinigung
§ 23 Änderungsmitteilung und Urkundenänderung
§ 24 Überwachung
8. Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten, In- und Außerkrafttreten
§ 25 Ordnungswidrigkeiten