Regelwerk

Dritte Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal
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§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Gegenstand der Sprachprüfung; Bestehen der Sprachprüfung

§ 3 Nachweis von Sprachkenntnissen

§ 4 Erstprüfung

§ 5 Verlängerungsprüfung

§ 6 Sprachprüfer

§ 7 Prüfungsprotokoll

§ 8 Sprachvermerk nach Erstprüfung; Geltungsdauer

§ 9 Sprachvermerk nach Verlängerungsprüfung; Geltungsdauer

§ 10 Nachweis von Sprachkenntnissen der Stufe 6

§ 11 Nachweis der Erstsprache

§ 12 Nachweis eines sprachlichen Studiums

§ 13 Anerkennung von Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen

§ 14 Prüfstellenhandbuch einer Organisation; anerkannte Organisation

§ 15 Standardisierungsgespräch und Handbuch für Einzelprüfer

§ 16 Aufsicht über anerkannte Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen

§ 17 Pflichten der anerkannten Stelle im Rahmen der Aufsicht

§ 18 Standardisierung

§ 19 Beschwerde über das Ergebnis einer Sprachprüfung

§ 20