umwelt-online: Akzeptierte Nachweisverfahren zu den Bestimmungen über die Lizenzierung von Piloten - (Hubschrauber) (JAR-FCL 2 (deutsch))(3)

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Akzeptierte Nachweisverfahren

- Lizenz für Berufspiloten (Hubschrauber) - (CPL(H))

Akzeptiertes Nachweisverfahren
ANV FCL 2.160 und 2.165 (a)(1)
Durchgehende Ausbildung für ATPL(H)/VFR

(Siehe JAR-FCL 2.160 und 2.165)
(Siehe Anhang 1 zu JAR-FCL 2.170)

Die Flugausbildung gliedert sich in drei Phasen:

Phase 1

1 Flugübungen bis zum ersten Alleinflug. Dieser Teil umfasst insgesamt mindestens 12 Stunden Ausbildung mit einem Lehrberechtigten auf einem Hubschrauber, einschließlich:

  1. Flugvorbereitung, Bestimmung von Masse und Schwerpunktlage, Kontrolle und Bereitstellung des Hubschraubers
  2. Platzrundenverfahren, Verfahren zur Vermeidung von Zusammenstößen und Vorsichtsmaßnahmen
  3. Führen des Hubschraubers mit Sicht nach außen
  4. Starts, Landungen, Schwebeflug, Luftraumbeobachtung und normale Übergänge in den und aus dem Schwebeflug
  5. Notverfahren, normale Autorotationen, simulierter Triebwerksausfall, Beenden von Bodenresonanz je nach Muster

Phase 2

2 Flugübungen bis zur Zwischenprüfung in allgemeiner Bedienung/Handhabung des Hubschraubers und VFRNavigation am Tage und in den Grundlagen des Instrumentenfluges, durchgeführt von einem Lehrberechtigten, der an der Ausbildung des Bewerbers nicht beteiligt war. Dieser Teil umfasst insgesamt mindestens 128 Stunden, davon 73 Stunden mit einem Lehrberechtigten und mindestens 5 Stunden VFR-Umschulung auf einem mehrmotorigen Hubschrauber, 15 Stunden im Alleinflug und 40 Stunden als Flugschüler in der Rolle eines Flugschülers als verantwortlicher Pilot (SPIC). Die Ausbildung und Prüfung beinhalten Folgendes:

  1. seitlicher und rückwärtiger Schwebeflug, Drehungen auf der Stelle
  2. Beenden des beginnenden Wirbelringstadiums
  3. Aufsetzen/fortgeschrittener Autorotationsflug, Landungen mit simuliertem Triebwerksausfall, Notlandeübungen. Simulierte Ausfälle von Systemen und Notverfahren in Verbindung mit Ausfällen von Triebwerk, der Steuerung, elektrischer und hydraulischer Anlage
  4. Steilkurven
  5. Übergänge vom Schwebeflug in den Vorwärtssteigflug oder aus dem Sinkflug in den Schwebeflug, schnelles Anhalten (Quick-Stops), Flugübungen mit Seiten- bzw. Rückenwind, Starts und Landungen von/auf Hängen
  6. Betrieb des Hubschraubers mit eingeschränkter Flugleistung und auf Außenlandeplätzen in schwierigem Gelände einschließlich Flugbetrieb in niedriger Höhe von und zu unbefestigten Landeplätzen;
  7. 10 Stunden Führen des Hubschraubers ausschließlich nach Instrumenten, einschließlich einer 180°-Kurve sowie Aufrichten aus und Beenden von ungewöhnlichen Fluglagen zur Simulation eines unbeabsichtigten Einfluges in Wolken
  8. Überlandflug mit Sicht nach außen, Koppelnavigation, Funknavigationshilfen, Ausweichverfahren
  9. Platzrundenverfahren an verschiedenen Flugplätzen
  10. An- und Abflüge von und zu kontrollierten Flugplätzen, Flüge durch Kontrollzonen, Einhaltung von Flugverkehrsverfahren, Sprechfunkverkehr und Sprechgruppen
  11. Nutzung mündlicher Flugwetterberatungen, Beurteilung von Wetterbedingungen für den Flug und Nutzung der Flugberatungsdienste (AIS)
  12. Nachtflüge, einschließlich Starts und Landungen als verantwortlicher Pilot
  13. Zwischenprüfungen in allgemeiner Bedienung/Handhabung des Hubschraubers, VFR-Navigation und Grundlagen des Instrumentenfluges in Übereinstimmung mit Anhang 1 zu JAR-FCL 2.170, durchgeführt von einem Lehrberechtigten, der an der Ausbildung des Bewerbers nicht beteiligt war.

Phase 3

3 Die Ausbildung und Prüfung in der Zusammenarbeit der Flugbesatzung (MCC) muss die entsprechenden Ausbildungsanforderungen gemäß Anhang 1 zu JAR-FCL 2.261(d) und ANV FCL 2.261(d) beinhalten.

4 Wenn dieser Ausbildungsteil nicht im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Musterberechtigung für Hubschrauber mit zwei Piloten absolviert wird, erhält der Bewerber eine Bescheinigung über die Teilnahme am MCC-Lehrgang.

Akzeptiertes Nachweisverfahren
ANV FCL 2.160 und 2.165 (a)(2)
Durchgehende Ausbildung für CPL(H)

(Siehe JAR-FCL 2.160 und 2.165)
(Siehe Anhang 1 zu JAR-FCL 2.170)

Die Flugausbildung gliedert sich in zwei Phasen:

Phase 1

1 Flugübungen bis zum ersten Alleinflug. Dieser Teil umfasst insgesamt mindestens 12 Stunden Ausbildung mit einem Lehrberechtigten auf einem Hubschrauber einschließlich:

  1. Flugvorbereitung, Bestimmung von Masse und Schwerpunktlage, Kontrolle und Bereitstellung des Hubschraubers
  2. Platzrundenverfahren, Verfahren zur Vermeidung von Zusammenstößen und Vorsichtsmaßnahmen
  3. Führen des Hubschraubers mit Sicht nach außen
  4. Starts, Landungen, Schwebeflug, Luftraumbeobachtung und normale Übergänge in den und aus dem Schwebeflug
  5. Notverfahren, normale Autorotationen, simulierter Triebwerksausfall, Beenden von Bodenresonanz je nach Muster

Phase 2

2 Flugübungen bis zur Zwischenprüfung in allgemeiner Bedienung/Handhabung des Hubschraubers und VFRNavigation und in den Grundlagen des Instrumentenfluges, durchgeführt von einem Lehrberechtigten, der an der Ausbildung des Bewerbers nicht beteiligt war. Dieser Teil umfasst insgesamt mindestens 123 Stunden einschließlich 73 Stunden mit einem Lehrberechtigten, 15 Stunden Alleinflug und 35 Stunden in der Rolle des Flugschülers als verantwortlicher Pilot (SPIC). Die Ausbildung und Prüfung beinhalten Folgendes:

  1. seitlicher und rückwärtiger Schwebeflug, Drehungen auf der Stelle

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(Stand: 02.02.2021)

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