umwelt-online: Akzeptierte Nachweisverfahren zu den Bestimmungen über die Lizenzierung von Piloten - (Hubschrauber) (JAR-FCL 2 (deutsch))(3)
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Akzeptierte Nachweisverfahren
Abschnitt D
- Lizenz für Berufspiloten (Hubschrauber) - (CPL(H))
Akzeptiertes Nachweisverfahren
ANV FCL 2.160 und 2.165 (a)(1)
Durchgehende Ausbildung für ATPL(H)/VFR
(Siehe JAR-FCL 2.160 und 2.165)
(Siehe Anhang 1 zu JAR-FCL 2.170)
Die Flugausbildung gliedert sich in drei Phasen:
Phase 1
1 Flugübungen bis zum ersten Alleinflug. Dieser Teil umfasst insgesamt mindestens 12 Stunden Ausbildung mit einem Lehrberechtigten auf einem Hubschrauber, einschließlich:
Phase 2
2 Flugübungen bis zur Zwischenprüfung in allgemeiner Bedienung/Handhabung des Hubschraubers und VFRNavigation am Tage und in den Grundlagen des Instrumentenfluges, durchgeführt von einem Lehrberechtigten, der an der Ausbildung des Bewerbers nicht beteiligt war. Dieser Teil umfasst insgesamt mindestens 128 Stunden, davon 73 Stunden mit einem Lehrberechtigten und mindestens 5 Stunden VFR-Umschulung auf einem mehrmotorigen Hubschrauber, 15 Stunden im Alleinflug und 40 Stunden als Flugschüler in der Rolle eines Flugschülers als verantwortlicher Pilot (SPIC). Die Ausbildung und Prüfung beinhalten Folgendes:
Phase 3
3 Die Ausbildung und Prüfung in der Zusammenarbeit der Flugbesatzung (MCC) muss die entsprechenden Ausbildungsanforderungen gemäß Anhang 1 zu JAR-FCL 2.261(d) und ANV FCL 2.261(d) beinhalten.
4 Wenn dieser Ausbildungsteil nicht im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Musterberechtigung für Hubschrauber mit zwei Piloten absolviert wird, erhält der Bewerber eine Bescheinigung über die Teilnahme am MCC-Lehrgang.
Akzeptiertes Nachweisverfahren
ANV FCL 2.160 und 2.165 (a)(2)
Durchgehende Ausbildung für CPL(H)
(Siehe JAR-FCL 2.160 und 2.165)
(Siehe Anhang 1 zu JAR-FCL 2.170)
Die Flugausbildung gliedert sich in zwei Phasen:
Phase 1
1 Flugübungen bis zum ersten Alleinflug. Dieser Teil umfasst insgesamt mindestens 12 Stunden Ausbildung mit einem Lehrberechtigten auf einem Hubschrauber einschließlich:
Phase 2
2 Flugübungen bis zur Zwischenprüfung in allgemeiner Bedienung/Handhabung des Hubschraubers und VFRNavigation und in den Grundlagen des Instrumentenfluges, durchgeführt von einem Lehrberechtigten, der an der Ausbildung des Bewerbers nicht beteiligt war. Dieser Teil umfasst insgesamt mindestens 123 Stunden einschließlich 73 Stunden mit einem Lehrberechtigten, 15 Stunden Alleinflug und 35 Stunden in der Rolle des Flugschülers als verantwortlicher Pilot (SPIC). Die Ausbildung und Prüfung beinhalten Folgendes:
(Stand: 02.02.2021)
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