Akzeptierte Nachweisverfahren zu den Bestimmungen über die Lizenzierung von Piloten (Flugzeug) * (JAR-FCL 1 deutsch)
Vom 17. November 2008 (BAnz. Nr.13b vom 27.01.2009 S. 1, ber. 18.03.2009 S. 1482)
Akzeptierte Nachweisverfahren Abschnitt A Allgemeine Bestimmungen
Akzeptiertes Nachweisverfahren ANV JAR-FCL1.005 und1.015 Theoretische Anforderungen für die Erteilung von Lizenzen gemäß JAR-FCL auf der Grundlage nationaler Lizenzen, die von JAA-Mitgliedstaaten erteilt wurden oder für die Anerkennung von Pilotenlizenzen, die von Nicht-JAA-Mitgliedstaaten erteilt wurden
Anhang 1 zu JAR-FCL 1.005 - Mindestanforderungen für die Erteilung von Lizenzen/Anerkennungen gemäß JAR-FCL auf der Grundlage nationaler Lizenzen/Anerkennungen, die von JAAMitgliedstaaten erteilt wurden
Anhang 1 zu JAR-FCL 1.015 - Mindestanforderungen für die Anerkennung von Lizenzen, die von Nicht-JAA-Mitgliedstaaten erteilt wurden
JAR-FCL 1Abschnitt C - Lizenz für Privatpiloten (Flugzeug) - PPL(A)
1.261 - Klassen- und Musterberechtigungen - Theoretische Kenntnisse und Flugausbildung
1.262 - Klassen- und Musterberechtigungen - Praktische Fähigkeiten
Anhang 1 zu JAR-FCL 1.240 und 1.295 - Praktische Prüfung und Befähigungsüberprüfung für Klassen-/Musterberechtigungen für Flugzeuge, ATPL(A) und MPL(A)
Anhang 2 zu JAR-FCL 1.240 und 1.295 - Inhalt der Ausbildung und der praktischen Prüfung/Befähigungsüberprüfung für ATPL/MPL/Musterberechtigungen auf Flugzeugen mit zwei Piloten