umwelt-online: JAR-FCL 1 (deutsch) - Bekanntmachung der Bestimmungen über die Lizenzierung von Piloten - (Flugzeug)(4)
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Inhalte der praktischen Prüfung für den Erwerb einer CPL(A) | Anhang 2 zu JAR-FCL 1.170 |
(Siehe JAR-FCL 1.170)
Abschnitt 1 Flugvorbereitung und Abflug |
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Gebrauch der Checkliste, Verhalten als Luftfahrer (Führen des Flugzeuges mit Sicht nach außen, Eisverhütungs-/Enteisungsverfahren etc.) gelten für alle Abschnitte. | |
a | Flugvorbereitung, einschließlich: Dokumentation, Bestimmung von Masse und Schwerpunktlage, Flugwetterberatung |
b) | Kontrolle und Bereitstellung des Flugzeuges |
c | Rollen und Start |
d | Flugleistung und Trimmung |
e | Platzrundenverfahren |
f | Abflugverfahren, Höhenmessereinstellung, Verfahren zur Vermeidung von Zusammenstößen (Luftraumbeobachtung) |
g | Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der Flugverkehrsverfahren, Sprechfunkverfahren |
Abschnitt 2 Allgemeine Flugübungen |
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a | Führen des Flugzeuges mit Sicht nach außen, einschließlich Geradeaus- und Horizontalflug, Steigflug, Sinkflug, Luftraumbeobachtung |
b | Grenzflugzustände im unteren Geschwindigkeitsbereich, einschließlich Erkennen und Beenden von Strömungsabriss (Verlust der Steuerbarkeit) |
c | Kurven, einschließlich Kurven in Landekonfiguration, Steilkurven mit 45° Querneigung |
d | Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich, Erkennen und Beenden eines kritischen Flugzustandes |
e | Führen des Flugzeuges ohne Sicht nach außen ausschließlich nach Instrumenten, einschließlich:
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f | Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der Flugverkehrsverfahren, Sprechfunkverfahren |
Abschnitt 3 Überlandflug |
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a | Führen des Flugzeuges mit Sicht nach außen, einschließlich Reiseflugkonfiguration Reichweite und Höchstflugdauer |
b | Orientierung, Gebrauch der Navigationskarten |
c | Einhalten von Flughöhe, Fluggeschwindigkeit und Steuerkurs, Luftraumbeobachtung |
d | Höhenmessereinstellung, Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der Flugverkehrsverfahren, Sprechfunkverfahren |
e | Überwachung des Flugverlaufes, Flugdurchführungsplan, Kraftstoffverbrauch, Feststellung von Kursabweichungen und Kurskorrektur |
f | Beobachtung des Wetters, Beurteilung der weiteren Wetterentwicklung, Planung von Ausweichstrecken |
g | Einhalten eines Kurses über Grund (Positionsbestimmung durch NDB oder VOR), Identifizierung von Funknavigationseinrichtungen (Instrumentenflug), Ausweichen zum Ausweichflugplatz (Sichtflug) |
Abschnitt 4 Anflug- und Landeverfahren |
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a | Anflugverfahren, Höhenmessereinstellung, Kontrollen, Luftraumbeobachtung |
b | Verbindung zur Flugverkehrskontrolle, Einhaltung der Flugverkehrsverfahren, Sprechfunkverfahren |
c | Durchstarten aus geringer Höhe |
d | Normale Landung, Seitenwindlandung (wenn entsprechende Bedingungen vorliegen) |
e | Landung auf kurzen Pisten |
f | Anflug und Landung ohne Motorhilfe (nur einmotorige Flugzeuge) |
g | Landung ohne Landeklappen |
h | Tätigkeiten nach Beendigung des Fluges |
Abschnitt 5 Außergewöhnliche Verfahren und Notverfahren |
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Dieser Abschnitt kann mit Abschnitt 1 bis 4 verbunden werden. | |
a | Simulierter Triebwerksausfall nach dem Start (in sicherer Höhe), Verfahren bei Ausbruch eines Feuers im Fluge |
b | Ausfall von Systemen einschließlich Notausfahren des Fahrwerks, Ausfall der elektrischen Anlage und des Bremssystems |
c | Notlandung (simuliert) |
d | Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle Einhaltung der Flugverkehrsverfahren, Sprechfunkverfahren |
e | Mündliche Prüfung |
Abschnitt 6 Simulierter Triebwerksausfall und einschlägige, auf die Klasse oder das Muster bezogene Übungen |
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Dieser Abschnitt kann mit Abschnitt 1 bis 5 verbunden werden. | |
a | Simulierter Triebwerksausfall während des Starts (in sicherer Höhe, sofern nicht in einem Flugsimulator durchgeführt) |
b | Anflug und Durchstarten mit simuliertem Triebwerksausfall |
c | Anflug und Landung bis zum vollständigen Stillstand mit simuliertem Triebwerksausfall |
d | Triebwerksausfall, Abstellen und Wiederanlassen |
e | Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der Flugverkehrsverfahren, Sprechfunkverfahren, Verhalten als Luftfahrer |
f | Vom Flugprüfer festgelegt - einschlägige Übungen der praktischen Prüfung für den Erwerb einer Klassen- oder Musterberechtigung; darunter, soweit zutreffend:
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(Stand: 29.11.2018)
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