RheinSchUO
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Kapitel 1
Allgemeines
§ 1.01 Begriffsbestimmungen
§ 1.02 Geltungsbereich
§ 1.03 Zulassung zum Verkehr
§ 1.04 Schiffsattest
§ 1.05 Seeschiffe
§ 1.06 Anordnungen vorübergehender Art der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt
§ 1.07 Dienstanweisungen für die Untersuchungskommissionen und die zuständigen Behörden
Kapitel 2
Verfahren
§ 2.01 Untersuchungskommission
§ 2.02 Antrag auf Untersuchung
§ 2.03 Vorführung des Fahrzeuges zur Untersuchung
§ 2.04 Erteilung des Schiffsattestes
§ 2.05 Vorläufiges Schiffsattest
§ 2.06 Gültigkeitsdauer des Schiffsattestes
§ 2.07 Vermerke und Änderungen im Schiffsattest
§ 2.08 Sonderuntersuchung
§ 2.09 Wiederkehrende Untersuchung
§ 2.10 Freiwillige Untersuchung
§ 2.11 Untersuchung von Amts wegen
§ 2.12 Bescheinigung oder Prüfung einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft oder eines technischen Dienstes
§ 2.13 Zurückbehalten und Rückgabe des Schiffsattestes
§ 2.14 Ersatzausfertigung
§ 2.15 Kosten
§ 2.16 Auskünfte
§ 2.17 Verzeichnis der Schiffsatteste
§ 2.18 Einheitliche europäische Schiffsnummer
§ 2.19 Europäische Schiffsdatenbank
§ 2.20 Gleichwertigkeit und Abweichungen
§ 2.21 Typgenehmigungen und Veröffentlichungen
§ 2.22 Mitteilungen betreffend die Zulassung von Bordkläranlagen
Anlage A Muster-Antrag auf Untersuchung
Anlage O Verzeichnis der dem Schiffsattest nach § 1.04 als gleichwertig anerkannten Zeugnisse und Modalitäten für deren Anerkennung