Regelwerk

RheinSchUO
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Kapitel 1
Allgemeines

§ 1.01 Begriffsbestimmungen

§ 1.02 Geltungsbereich

§ 1.03 Zulassung zum Verkehr

§ 1.04 Schiffsattest

§ 1.05 Seeschiffe

§ 1.06 Anordnungen vorübergehender Art der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt

§ 1.07 Dienstanweisungen für die Untersuchungskommissionen und die zuständigen Behörden

Kapitel 2
Verfahren

§ 2.01 Untersuchungskommission

§ 2.02 Antrag auf Untersuchung

§ 2.03 Vorführung des Fahrzeuges zur Untersuchung

§ 2.04 Erteilung des Schiffsattestes

§ 2.05 Vorläufiges Schiffsattest

§ 2.06 Gültigkeitsdauer des Schiffsattestes

§ 2.07 Vermerke und Änderungen im Schiffsattest

§ 2.08 Sonderuntersuchung

§ 2.09 Wiederkehrende Untersuchung

§ 2.10 Freiwillige Untersuchung

§ 2.11 Untersuchung von Amts wegen

§ 2.12 Bescheinigung oder Prüfung einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft oder eines technischen Dienstes

§ 2.13 Zurückbehalten und Rückgabe des Schiffsattestes

§ 2.14 Ersatzausfertigung

§ 2.15 Kosten

§ 2.16 Auskünfte

§ 2.17 Verzeichnis der Schiffsatteste

§ 2.18 Einheitliche europäische Schiffsnummer

§ 2.19 Europäische Schiffsdatenbank

§ 2.20 Gleichwertigkeit und Abweichungen

§ 2.21 Typgenehmigungen und Veröffentlichungen

§ 2.22 Mitteilungen betreffend die Zulassung von Bordkläranlagen

Anlage A Muster-Antrag auf Untersuchung

Anlage O Verzeichnis der dem Schiffsattest nach § 1.04 als gleichwertig anerkannten Zeugnisse und Modalitäten für deren Anerkennung