Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Bahn
Erster Abschnitt
Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich und zuständige Behörde
§ 2 Zweck der Prüfung
§ 3 Durchführung der Prüfung, Prüfer
Zweiter Abschnitt
Zulassung zur Prüfung
§ 4 Antrag auf Zulassung zur Prüfung
§ 5 Entscheidung über die Zulassung
Dritter Abschnitt
Durchführung der Prüfung
§ 6 Aufgaben der Prüfungsorganisation Die Prüfungsorganisation
§ 7 Anforderungen an die Prüfer
§ 8 Gliederung der Prüfung, Prüfungssprache
§ 9 Schriftlicher Teil der Prüfung
§ 10 Mündlicher Teil der Prüfung
§ 11 Ausweispflicht und Belehrung
§ 12 Täuschungen und Ordnungsverstöße
§ 13 Rücktritt und Nichterscheinen
§ 14 Verschwiegenheit
Vierter Abschnitt
Prüfungsleistungen: Bewertung und Anerkennung; Prüfungsbescheinigung; Nichtbestehen der Prüfung
§ 15 Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 16 Feststellen und Bekanntgeben des Prüfungsergebnisses
§ 17 Prüfungsbescheinigung
§ 18 Nicht bestandene Prüfung
§ 19 Anerkennung von Prüfungsleistungen
Fuenfter Abschnitt
Wiederholungs- und erneute Prüfung; Einsicht in die Prüfungsunterlagen; Aufbewahrung; Informationsrechte der zuständigen Behörde
§ 20 Wiederholungsprüfung
§ 21 Erneute Prüfung
§ 22 Prüfungsunterlagen
§ 23 Informationsrechte der zuständigen Behörde
Anlage 1
(zu § 9 Absatz 3 und § 10 Absatz 6)
Prüfungsniederschrift
Anlage 2
(zu den §§ 15, 16 Absatz 1)
Anlage 3
(zu § 17)