Regelwerk Gefahrgut/Transport, Bahn

ESBO
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§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Allgemeine Anforderungen

§ 3 Ausnahmen, Genehmigungen

§ 4 Begriffserklärungen für Bahnanlagen

§ 5 Spurweite

§ 6 Gleisbogen

§ 7 Gleisneigung

§ 8 Belastbarkeit des Oberbaus und der Bauwerke

§ 9 Umgrenzung des lichten Raumes

§ 10 Gleisabstand

§ 11 Bahnübergänge

§ 12 Höhengleiche Kreuzungen von Schienenbahnen Die Vorschriften des § 12 der EBO gelten entsprechend.

§ 13 Bahnsteige, Rampen, Bahnhofsname

§ 14 Signale und Weichen

§ 15 Streckenblock, Zugbeeinflussung

§ 16 Fernmeldeanlagen

§ 17 Untersuchen und Überwachen der Bahn

§ 18 Einteilung der Fahrzeuge, Begriffserklärungen

§ 19 Radsatzlasten und Fahrzeuggewichte je Längeneinheit

§ 20 Radsatzabstand und Bogenlauf

§ 21 Räder und Radsätze

§ 22 Begrenzung der Fahrzeuge

§ 23 Bremsen

§ 24 Zug- und Stoßeinrichtungen

§ 25 Freie Räume und vorstehende Teile an den Stirnseiten der Fahrzeuge

§ 26 -

§ 27 Beschaffenheit der Fahrzeuge

§ 28 Ausrüstung der Triebfahrzeuge

§ 29 Ausrüstung der Wagen

§ 30 -

§ 31 -

§ 32 Abnahme und Untersuchung der Fahrzeuge

§ 33 Überwachungsbedürftige Anlagen der Fahrzeuge

§ 34 Begriff, Art und Länge der Züge

§ 35 Ausrüsten der Züge mit Bremsen

§ 36 Zusammenstellen der Züge

§ 37 -

§ 38 Fahrordnung

§ 39 Zugfolge

§ 40 Fahrgeschwindigkeit

§ 41 Schieben und Nachschieben der Züge

§ 42 Rangieren, Hemmschuhe

§ 43 Sichern stillstehender Fahrzeuge

§ 44 Mitfahren im Führerraum

§ 45 Besetzen der Triebfahrzeuge

§ 46 Besetzen der Züge mit Zugbegleitern

§ 47 Personal

§ 48 Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen

§ 49 Ordnungswidrigkeiten

§ 50 Inkrafttreten

§ 51 -

Anlage 1 Bild 1, 2 und 3 (Zu den §§ 9 und 22)
Umgrenzung des lichten Raumes

Anlage 2 (zu den §§ 9 und 10)

1. Vergrößerung des lichten Raumes und der Gleisabstände bei Gleisen ohne Rollfahrzeugbetrieb

2. Vergrößerung der Gleisabstände bei Regelspurgleisen

Anlage 3 (zu den §§ 9 und 10)
Vergrößerung des lichten Raumes und der Gleisabstände bei Gleisen mit Rollfahrzeugbetrieb

Anlage 4 (zu § 21)
Radsatz

Anlage 5 (zu § 21)
Räder

Anlage 6 (zu § 25)
Freie Räume und vorstehende Teile an den Stirnseiten der Fahrzeuge

Anhang EV