Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Bahn
Teil 1
Ziel der Prüfung; Zulassungsvoraussetzungen
§ 1 Ziel der Prüfung
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
Teil 2
Prüfungskommission
§ 3 Berufung der Mitglieder; Zusammensetzung
§ 4 Ausschluss
§ 5 Verschwiegenheit
§ 6 Unabhängigkeit; Unparteilichkeit
Teil 3
Durchführung der Prüfung
§ 7 Prüfungstermine und Prüfungsorte
§ 8 Prüfung
§ 9 Nichtöffentlichkeit
§ 10 Ausweispflicht
§ 11 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße; Belehrung
§ 12 Rücktritt und Nichtteilnahme
Teil 4
Prüfungsergebnis und Wiederholungsprüfung
§ 13 Feststellen des Prüfungsergebnisses
§ 14 Bestehen der Prüfung
§ 15 Nichtbestehen der Prüfung
§ 16 Wiederholungsprüfung
Teil 5
Einsicht in die Prüfungsunterlagen und Aufbewahrung
§ 17 Einsicht in die Prüfungsunterlagen
§ 18 Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen
Teil 6
Schlussbestimmungen
§ 19 Übergangsvorschriften
Anlage Prüfungsdauer
(§ 8 Absatz 4)
1. Fächer2. Fachbereich Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau
Prüfungsdauer in Minuten3. Fachbereich Signaltechnik, Telekommunikation und Elektrotechnik Prüfungsdauer in Minuten