Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Bahn
Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung
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Abschnitt 1
Prüfungsausschuss; Prüfungskommission
§ 1 Errichtung
§ 2 Zusammensetzung und Berufung des Prüfungsausschusses
§ 3 Ausschluss und Befangenheit
§ 4 Beschlussfähigkeit und Abstimmung
§ 5 Geschäftsführung
§ 6 Verschwiegenheit
Abschnitt 2
Zulassung zur Prüfung
§ 7 Zulassungsvoraussetzungen
§ 8 Anmeldung zur Prüfung
§ 9 Entscheidung über die Zulassung
Abschnitt 3
Durchführung der Prüfung
§ 10 Zweck der Prüfung
§ 11 Prüfungstermine
§ 12 Gliederung der Prüfung
§ 13 Schriftliche Prüfung
§ 14 Mündliche Prüfung
§ 15 Nichtöffentlichkeit
§ 16 Ausweispflicht und Belehrung
§ 17 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
§ 18 Rücktritt und Nichtteilnahme
Abschnitt 4
Bewerten und Feststellen der Prüfungsergebnisse; Erteilen der Prüfungszeugnisse
§ 19 Bewerten der einzelnen Prüfungsleistungen
§ 20 Feststellen und Bekanntgeben des Prüfungsergebnisses
§ 21 Prüfungszeugnis
§ 22 Nicht bestandene Prüfung
Abschnitt 5
Wiederholungsprüfung; Einsicht in die Prüfungsunterlagen, Aufbewahrung
§ 23 Wiederholungsprüfung
§ 24 Prüfungsunterlagen
Abschnitt 6
Übergangsvorschriften