VO (EU) 2023/1114
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Titel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen |
Artikel 1 Gegenstand |
Artikel 2 Anwendungsbereich |
Artikel 3 Begriffsbestimmungen |
Titel II Andere Kryptowerte als vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Token |
Artikel 4 Öffentliche Angebote von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token |
Artikel 5 Zulassung von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token zum Handel |
Artikel 6 Inhalt und Form des Kryptowerte-Whitepapers |
Artikel 7 Marketingmitteilungen |
Artikel 8 Übermittlung des Kryptowerte-Whitepapers und der Marketingmitteilungen |
Artikel 9 Veröffentlichung des Kryptowerte-Whitepapers und der Marketingmitteilungen |
Artikel 10 Ergebnis des öffentlichen Angebots und Sicherheitsvorkehrungen |
Artikel 11 Rechte von Anbietern anderer Kryptowerte als vermögenswertereferenzierter Token oder E-Geld-Token und von Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen |
Artikel 12 Änderung veröffentlichter Kryptowerte-Whitepaper und veröffentlichter Marketingmitteilungen |
Artikel 13 Widerrufsrecht |
Artikel 14 Pflichten von Anbietern anderer Kryptowerte als vermögenswertereferenzierter Token oder E-Geld-Token und von Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen |
Artikel 15 Haftung für die in einem Kryptowerte-Whitepaper enthaltenen Informationen |
Titel III Vermögenswertereferenzierte Token |
Kapitel 1 Zulassungspflicht für ein öffentliches Angebot vermögenswertereferenzierter Token und für die Beantragung von deren Zulassung zum Handel |
Artikel 16 Zulassung |
Artikel 17 Anforderungen an Kreditinstitute |
Artikel 18 Beantragung der Zulassung |
Artikel 19 Inhalt und Form des Kryptowerte-Whitepapers für vermögenswertereferenzierte Token |
Artikel 20 Prüfung des Zulassungsantrags |
Artikel 21 Erteilung oder Verweigerung der Zulassung |
Artikel 22 Berichterstattung über vermögenswertereferenzierte Token |
Artikel 23 Beschränkungen der Ausgabe vermögenswertereferenzierter Token, die gemeinhin als Tauschmittel verwendet werden |
Artikel 24 Entzug der Zulassung |
Artikel 25 Änderung veröffentlichter Kryptowerte-Whitepaper für vermögenswertereferenzierte Token |
Artikel 26 Haftung von Emittenten vermögenswertereferenzierter Token für die in einem Kryptowerte-Whitepaper enthaltenen Informationen |
Kapitel 2 Pflichten von Emittenten vermögenswertereferenzierter Token |
Artikel 27 Pflicht zu ehrlichem, redlichem und professionellem Handeln im besten Interesse der Inhaber vermögenswertereferenzierter Token |
Artikel 28 Veröffentlichung des Kryptowerte-Whitepapers |
Artikel 29 Marketingmitteilungen |
Artikel 30 Kontinuierliche Unterrichtung der Inhaber vermögenswertereferenzierter Token |
Artikel 31 Beschwerdeverfahren |
Artikel 32 Ermittlung, Vermeidung, Regelung und Offenlegung von Interessenkonflikten |
Artikel 33 Mitteilung von Änderungen im Leitungsorgan |
Artikel 34 Regelungen zur Unternehmensführung |
Artikel 35 Eigenmittelanforderungen |
Kapitel 3 Vermögenswertreserve |
Artikel 36 Pflicht zum Halten einer Vermögenswertreserve sowie Zusammensetzung und Verwaltung dieser Vermögenswertreserve |
Artikel 37 Verwahrung des Reservevermögens |
Artikel 38 Anlage der Vermögenswertreserve |
Artikel 39 Recht auf Rücktausch |
Artikel 40 Verbot der Gewährung von Zinsen |
Kapitel 4 Übernahme von Emittenten vermögenswertereferenzierter Token |
Artikel 41 Prüfung der geplanten Übernahme eines Emittenten vermögenswertereferenzierter Token |
Artikel 42 Inhalt der Prüfung der geplanten Übernahme eines Emittenten vermögenswertereferenzierter Token |
Kapitel 5 Signifikante vermögenswertereferenzierte Token |
Artikel 43 Einstufung vermögenswertereferenzierter Token als signifikante vermögenswertereferenzierte Token |
Artikel 44 Freiwillige Einstufung vermögenswertereferenzierter Token als signifikante vermögenswertereferenzierte Token |
Artikel 45 Spezifische zusätzliche Pflichten von Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token |
Kapitel 6 Sanierungs- und Rücktauschpläne |
Artikel 46 Sanierungsplan |
Artikel 47 Rücktauschplan |
Titel IV E-Geld-Token |
Kapitel 1 Anforderungen an alle Emittenten von E-Geld-Token |
Artikel 48 Anforderungen für das öffentliche Angebot von E-Geld-Token und ihre Zulassung zum Handel |
Artikel 49 Ausgabe und Rücktauschbarkeit von E-Geld-Token |
Artikel 50 Verbot der Gewährung von Zinsen |
Artikel 51 Inhalt und Form des Kryptowerte-Whitepapers für E-Geld-Token |
Artikel 52 Haftung von Emittenten von E-Geld-Token für die in einem Kryptowerte-Whitepaper enthaltenen Informationen |
Artikel 53 Marketingmitteilungen |
Artikel 54 Anlage von im Tausch gegen E-Geld-Token entgegengenommenen Geldbeträgen |
Artikel 55 Sanierungs- und Rücktauschplan |
Kapitel 2 Signifikante E-Geld-Token |
Artikel 56 Einstufung von E-Geld-Token als signifikante E-Geld-Token |
Artikel 57 Freiwillige Einstufung von E-Geld-Token als signifikante E-Geld-Token |
Artikel 58 Spezifische zusätzliche Pflichten von Emittenten von E-Geld-Token |
Titel V Zulassung und Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen |
Kapitel 1 Zulassung von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen |
Artikel 59 Zulassung |
Artikel 60 Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen durch bestimmte Finanzunternehmen |
Artikel 61 Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen auf ausschließlich eigenes Betreiben des Kunden |
Artikel 62 Antrag auf Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen |
Artikel 63 Prüfung des Zulassungsantrags und Erteilung oder Verweigerung der Zulassung |
Artikel 64 Entzug der Zulassung eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen |
Artikel 65 Grenzüberschreitende Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen |
Kapitel 2 Pflichten aller Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen |
Artikel 66 Pflicht zu ehrlichem, redlichem und professionellem Handeln im besten Interesse der Kunden |
Artikel 67 Aufsichtsrechtliche Anforderungen |
Artikel 68 Regelungen zur Unternehmensführung |
Artikel 69 Unterrichtung der zuständigen Behörden |
Artikel 70 Sichere Aufbewahrung der Kryptowerte und Geldbeträge von Kunden |
Artikel 71 Beschwerdeverfahren |
Artikel 72 Ermittlung, Vermeidung, Regelung und Offenlegung von Interessenkonflikten |
Artikel 73 Auslagerung |
Artikel 74 Geordnete Abwicklung von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen |
Kapitel 3 Pflichten in Bezug auf spezifische Kryptowerte-Dienstleistungen |
Artikel 75 Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden |
Artikel 76 Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte |
Artikel 77 Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag oder gegen andere Kryptowerte |
Artikel 78 Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden |
Artikel 79 Platzierung von Kryptowerten |
Artikel 80 Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden |
Artikel 81 Beratung zu Kryptowerten Portfolioverwaltung von Kryptowerten |
Artikel 82 Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden |
Kapitel 4 Übernahme eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen |
Artikel 83 Bewertung der geplanten Übernahme eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen |
Artikel 84 Inhalt der Bewertung der geplanten Übernahme eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen |
Kapitel 5 Signifikante Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen |
Artikel 85 Ermittlung signifikanter Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen |
Titel VI Verhinderung und Verbot von Marktmissbrauch im Zusammenhang mit Kryptowerten |
Artikel 86 Geltungsbereich der Vorschriften über Marktmissbrauch |
Artikel 87 Insiderinformationen |
Artikel 88 Offenlegung von Insiderinformationen |
Artikel 89 Verbot von Insidergeschäften |
Artikel 90 Verbot der unrechtmäßigen Offenlegung von Insiderinformationen |
Artikel 91 Verbot der Marktmanipulation |
Artikel 92 Vorbeugung und Aufdeckung von Marktmissbrauch |
Titel VII Zuständige Behörden, die EBa und die ESMA |
Kapitel 1 Befugnisse der zuständigen Behörden und Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden, der EBa und der ESMA |
Artikel 93 Zuständige Behörden |
Artikel 94 Befugnisse der zuständigen Behörden |
Artikel 95 Zusammenarbeit der zuständigen Behörden |
Artikel 96 Zusammenarbeit mit EBa und ESMA |
Artikel 97 Förderung der Konvergenz bei der Einstufung von Kryptowerten |
Artikel 98 Zusammenarbeit mit anderen Behörden |
Artikel 99 Übermittlungspflicht |
Artikel 100 Wahrung des Berufsgeheimnisses |
Artikel 101 Datenschutz |
Artikel 102 Vorsorgliche Maßnahmen |
Artikel 103 Befugnisse der ESMa zur vorübergehenden Intervention |
Artikel 104 Befugnisse der EBa zur vorübergehenden Intervention |
Artikel 105 Produktintervention seitens der zuständigen Behörden |
Artikel 106 Koordinierung mit der ESMa oder der EBA |
Artikel 107 Zusammenarbeit mit Drittländern |
Artikel 108 Bearbeitung von Beschwerden durch die zuständigen Behörden |
Kapitel 2 ESMA- Register |
Artikel 109 Register von Kryptowerte-Whitepapers, Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token und Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen |
Artikel 110 Register der nicht konformen Unternehmen, die Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen |
Kapitel 3 Verwaltungsrechtliche Sanktionen und andere verwaltungsrechtliche Maßnahmen der zuständigen Behörden |
Artikel 111 Verwaltungsrechtliche Sanktionen und andere verwaltungsrechtliche Maßnahmen |
Artikel 112 Wahrnehmung der Aufsichts- und Sanktionsbefugnisse |
Artikel 113 Rechtsmittel |
Artikel 114 Öffentliche Bekanntmachung von Entscheidungen |
Artikel 115 Berichterstattung über verwaltungsrechtliche Sanktionen und sonstige verwaltungsrechtliche Maßnahmen an die ESMa und die EBA |
Artikel 116 Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern |
Kapitel 4 Aufsichtsaufgaben der EBa in Bezug auf Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token und signifikanter E-Geld-Token und Aufsichtskollegien |
Artikel 117 Aufsichtsaufgaben der EBa in Bezug auf Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token und Emittenten signifikanter E-Geld-Token |
Artikel 118 Ausschuss der EBa für Kryptowerte |
Artikel 119 Kollegien für Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token und Emittenten signifikanter E-Geld-Token |
Artikel 120 Unverbindliche Stellungnahmen der Kollegien für Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token und signifikanter E-Geld-Token |
Kapitel 5 Befugnisse und Zuständigkeiten der EBa hinsichtlich Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token und Emittenten signifikanter E-Geld-Token |
Artikel 121 Rechtsprivileg |
Artikel 122 Informationsersuchen |
Artikel 123 Allgemeine Untersuchungsbefugnisse |
Artikel 124 Prüfungen vor Ort |
Artikel 125 Informationsaustausch |
Artikel 126 Verwaltungsvereinbarungen über den Informationsaustausch zwischen der EBa und Drittländern |
Artikel 127 Weitergabe von Informationen aus Drittländern |
Artikel 128 Zusammenarbeit mit anderen Behörden |
Artikel 129 Wahrung des Berufsgeheimnisses |
Artikel 130 Aufsichtsmaßnahmen der EBA |
Artikel 131 Geldbußen |
Artikel 132 Zwangsgelder |
Artikel 133 Offenlegung, Art, Vollstreckung und Zuweisung der Geldbußen und Zwangsgelder |
Artikel 134 Verfahrensvorschriften für Aufsichtsmaßnahmen und Geldbußen |
Artikel 135 Anhörung der betreffenden Personen |
Artikel 136 Überprüfung durch den Gerichtshof |
Artikel 137 Aufsichtsgebühren |
Artikel 138 Übertragung von Aufgaben durch die EBa an die zuständigen Behörden |
Titel VIII Delegierte Rechtsakte |
Artikel 139 Ausübung der Befugnisübertragung |
Titel IX Übergangs- und Schlussbestimmungen |
Artikel 140 Berichte über die Anwendung dieser Verordnung |
Artikel 141 Jahresbericht der ESMa über Marktentwicklungen |
Artikel 142 Bericht über die jüngsten Entwicklungen bei Kryptowerten |
Artikel 143 Übergangsmaßnahmen |
Artikel 144 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 |
Artikel 145 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 |
Artikel 146 Änderung der Richtlinie 2013/36/EU |
Artikel 147 Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 |
Artikel 148 Umsetzung der Änderungen der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937 |
Artikel 149 Inkrafttreten und Anwendung |
Anhang I Im Whitepaper für andere Kryptowerte als vermögenswertereferenzierte Token oder E-Geld-Token offenzulegende Angaben |
Teil A: Informationen über den Anbieter oder die Person, die die Zulassung zum Handel beantragt |
Teil B: Informationen über den Emittenten, wenn es sich hierbei nicht um den Anbieter oder die Person handelt, die die Zulassung zum Handel beantragt |
Teil C: Informationen über den Betreiber der Handelsplattform in den Fällen, in denen er das Kryptowerte-Whitepaper erstellt |
Teil D: Informationen über das Kryptowert-Projekt |
Teil E: Informationen über das öffentliche Angebot von Kryptowerten oder deren Zulassung zum Handel |
Teil F: Informationen über die Kryptowerte |
Teil G: Informationen über die mit den Kryptowerten verbundenen Rechte und Pflichten |
Teil H: Informationen über die zugrunde liegende Technologie |
Teil I: Informationen über die Risiken |
Anhang II Im Kryptowerte-Whitepaper für einen vermögenswertereferenzierten Token offenzulegende Angaben |
Teil A: Informationen über den Emittenten des vermögenswertereferenzierten Token |
Teil B: Informationen über den vermögenswertereferenzierten Token |
Teil C: Informationen über das öffentliche Angebot des vermögenswertereferenzierten Token oder dessen Zulassung zum Handel |
Teil D: Informationen über die mit dem vermögenswertereferenzierten Token verbundenen Rechte und Pflichten |
Teil E: Informationen über die zugrunde liegende Technologie |
Teil F: Informationen über die Risiken |
Teil G: Informationen über die Vermögenswertreserve |
Anhang III Im Kryptowerte-Whitepaper für einen E-Geld-Token offenzulegende Angaben |
Teil A: Informationen über den Emittenten des E-Geld-Token |
Teil B: Informationen über den E-Geld-Token |
Teil C: Informationen über das öffentliche Angebot des E-Geld-Token oder dessen Zulassung zum Handel |
Teil D: Informationen über die mit den E-Geld-Token verbundenen Rechte und Pflichten |
Teil E: Informationen über die zugrunde liegende Technologie |
Teil F: Informationen über die Risiken |
Anhang IV Mindestkapitalanforderungen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen |
Anhang V Liste der in Titel III und Titel VI genannten Verstöße von emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token |
Anhang VI Liste der Verstöße gegen Bestimmungen des Titels IV in Verbindung mit Titel III für emittenten signifikanter E-Geld-Token |