umwelt-online: Verordnung (EU) 2017/1151 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen, zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG, der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 (5)

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Besondere Bestimmungen in Bezug auf die Anhänge I, II, III, VIII und IX der Richtlinie 2007/46/EG Anhang XVIII

Änderungen des Anhangs I der Richtlinie 2007/46/EG

(1) Anhang I der Richtlinie 2007/46/EG wird wie folgt geändert:

a) Nummer 2.6.1 wird wie folgt geändert:

"2.6.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen sowie Stützlast bei Sattelanhängern, Anhängern mit starrer Zugeinrichtung und Zentralachsanhängern:

  1. Größt- und Kleinstwert für jede Variante: ...
  2. Masse jeder einzelnen Version (eine Matrix ist vorzulegen): ..."

b) Die Nummern 3 bis 3.1.1 werden wie folgt geändert:

"3. Antriebsenergiewandler (k)

3.1. Hersteller des Antriebsenergiewandlers: ...

3.1.1. Baumusterbezeichnung des Herstellers (entsprechend der Angabe am Antriebsenergiewandler oder einer anderen Kennzeichnung): ..."

c) Nummer 3.2.1.8 wird wie folgt geändert:

"3.2.1.8. Motornennleistungn: ... kW bei: ... min-1 (nach Angabe des Herstellers)"

d) Eine neue Nummer 3.2.2.1.1 mit folgendem Wortlaut wird eingefügt:

"3.2.2.1.1. ROZ unverbleit: ..."

e) Nummer 3.2.4.2.1 wird wie folgt geändert:

"3.2.4.2.1. Systembeschreibung (Common Rail/Einspritzdüsen/Pumpe usw.): ..."

f) Nummer 3.2.4.2.3 wird wie folgt geändert:

"3.2.4.2.3. Einspritz-/Förderpumpe"

g) Nummer 3.2.4.2.4 wird wie folgt geändert:

"3.2.4.2.4. Kontrolle der Motordrehzahlbegrenzung"

h) Nummer 3.2.4.2.9.3 wird wie folgt geändert:

"3.2.4.2.9.3. Beschreibung des Systems"

i) Eine neue Nummer 3.2.4.2.9.3.1.1 mit folgendem Wortlaut wird eingefügt:

"3.2.4.2.9.3.1.1. Softwareversion des elektronischen Steuergeräts (ECU): ..."

j) Die Nummern 3.2.4.2.9.3.6 bis 3.2.4.2.9.3.8 werden wie folgt geändert:

"3.2.4.2.9.3.6. Fabrikmarke und Typ oder Arbeitsverfahren des Wassertemperaturfühlers: ...

3.2.4.2.9.3.7. Fabrikmarke und Typ oder Arbeitsverfahren des Lufttemperaturfühlers: ...

3.2.4.2.9.3.8. Fabrikmarke und Typ oder Arbeitsverfahren des Luftdruckfühlers: ..."

k) Eine neue Nummer 3.2.4.3.4.1.1 mit folgendem Wortlaut wird eingefügt:

"3.2.4.3.4.1.1. Softwareversion des elektronischen Steuergeräts (ECU): ..."

l) Nummer 3.2.4.3.4.3 wird wie folgt geändert:

"3.2.4.3.4.3. Fabrikmarke und Typ oder Arbeitsverfahren des Luftmengenmessers:"

m) Die Nummern 3.2.4.3.4.9 bis 3.2.4.3.4.11 werden wie folgt geändert:

"3.2.4.3.4.9. Fabrikmarke und Typ oder Arbeitsverfahren des Wassertemperaturfühlers: ...

3.2.4.3.4.10 Fabrikmarke und Typ oder Arbeitsverfahren des Lufttemperaturfühlers: ...

3.2.4.3.4.11 Fabrikmarke und Typ oder Arbeitsverfahren des Luftdruckfühlers: ..."

n) Nummer 3.2.4.3.5 wird wie folgt geändert:

"3.2.4.3.5. Einspritzdüsen"

o) Die neuen Nummern 3.2.4.4.2 und 3.2.4.4.3 mit folgendem Wortlaut werden eingefügt:

"3.2.4.4.2. Fabrikmarke(n): ...

3.2.4.4.3 Typ(en): ..."

p) Die Nummern 3.2.12.2 bis 3.2.12.2.1 werden wie folgt geändert:

"3.2.12.2. Emissionsmindernde Einrichtungen (falls nicht an anderer Stelle erwähnt):

3.2.12.2.1 Katalysator"

q) Die Nummern 3.2.12.2.1.11 bis 3.2.12.2.1.11.10 werden gestrichen und durch folgende neue Nummer ersetzt:

"3.2.12.2.1.11. Normaler Betriebstemperaturbereich: ... °C"

r) Die Nummern 3.2.12.2.2 bis 3.2.12.2.2.5 werden gestrichen und durch die folgenden neuen Nummern ersetzt:

"3.2.12.2.2. Sensoren

3.2.12.2.2.1 Sauerstoffsonde: ja/nein1

3.2.12.2.2.1.1. Fabrikmarke: ...

3.2.12.2.2.1.2. Lage:

3.2.12.2.2.1.3. Regelbereich: ...

3.2.12.2.2.1.4. Typ oder Arbeitsweise: ...

3.2.12.2.2.1.5. Teilenummer: ...

3.2.12.2.2.2 NOx-Sonde: ja/nein1

3.2.12.2.2.2.1. Fabrikmarke: ...

3.2.12.2.2.2.2. Typ: ...

3.2.12.2.2.2.3. Lage: ...

3.2.12.2.2.3 Partikelsonde: ja/nein1

3.2.12.2.2.3.1. Fabrikmarke: ...

3.2.12.2.2.3.2. Typ: ...

3.2.12.2.2.3.3. Lage: ..."

s) Die Nummern 3.2.12.2.4.1 bis 3.2.12.2.4.2 werden wie folgt geändert:

"3.2.12.2.4.1. Kennwerte (Fabrikmarke, Typ, Durchflussmenge, Hochdruck/Niederdruck/kombinierter Druck usw.):

3.2.12.2.4.2 Wassergekühltes System (für jedes AGR-System anzugeben, z.B. Niederdruck/Hochdruck/kombinierter Druck): ja/nein1"

t) Die Nummern 3.2.12.2.5 bis 3.2.12.2.5.6 werden wie folgt geändert:

"3.2.12.2.5. Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen (nur bei Benzin- und Ethanolmotoren): ja/nein1

3.2.12.2.5.1 Ausführliche Beschreibung der Einrichtungen: ...

3.2.12.2.5.2 Zeichnung der Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen: ...

3.2.12.2.5.3 Zeichnung des Aktivkohlebehälters: ...

3.2.12.2.5.4 Aktivkohle-Trockenmasse: ...g

3.2.12.2.5.5 Schemazeichnung des Kraftstofftanks mit Angabe der Füllmenge und des Werkstoffs (nur bei Benzin- und Ethanolmotoren): ...

3.2.12.2.5.6 Beschreibung und schematische Zeichnung des Wärmeschutzschilds zwischen Kraftstofftank und Auspuffanlage: ..."

u) Die Nummern 3.2.12.2.6.4 bis 3.2.12.2.6.4.4 werden gestrichen.

v) Die Nummern 3.2.12.2.6.5 und 3.2.12.2.6.6 werden wie folgt geändert:

"3.2.12.2.6.4. Fabrikmarke des Partikelfilters:

3.2.12.2.6.5 Teilenummer: ..."

w) Die Nummern 3.2.12.2.7 bis 3.2.12.2.7.0.6 werden wie folgt geändert:

"3.2.12.2.7. On-Board-Diagnosesystem (OBD): ja/nein1: ...

3.2.12.2.7.0.1. (nur Euro VI) Zahl der OBD-Motorenfamilien innerhalb der Motorenfamilie

3.2.12.2.7.0.2. (nur Euro VI) Liste der OBD-Motorenfamilien (falls zutreffend)

3.2.12.2.7.0.3. (nur Euro VI) Nummer der OBD-Motorenfamilie, zu der der Stammmotor/Motor gehört: ...

3.2.12.2.7.0.4. (nur Euro VI) Herstellerverweise auf die OBD-Dokumentation gemäß Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe c und Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011, für die Zwecke der Genehmigung des OBD-Systems in Anhang X der genannten Verordnung angegeben

3.2.12.2.7.0.5. (nur Euro VI) Gegebenenfalls Herstellerverweis auf die Dokumentation über den Einbau eines Motorsystems mit OBD in ein Fahrzeug

3.2.12.2.7.0.6. (nur Euro VI) Gegebenenfalls Herstellerverweis auf die Dokumentation für den Einbau des OBD-Systems eines genehmigten Motors in ein Fahrzeug"

x) In Nummer 3.2.12.2.7.6.4.1 wird die Überschrift "Leichte Nutzfahrzeuge" wird ersetzt durch "Leichte Nutzfahrzeuge"

y) Nummer 3.2.12.2.8 wird wie folgt geändert:

"3.2.12.2.8. Andere Einrichtung: ..."

z) Die neuen Nummern 3.2.12.2.8.2.3 bis 3.2.12.2.8.2.5 mit folgendem Wortlaut werden eingefügt:

"3.2.12.2.8.2.3. Art des Aufforderungssystems: kein Neustart des Motors nach Countdown/Anlasssperre nach Betankung/Tanksperre/Leistungsdrosselung

3.2.12.2.8.2.4. Beschreibung des Aufforderungssystems

3.2.12.2.8.2.5. Wert, der der mittleren Reichweite des Fahrzeugs mit vollem Kraftstofftank entspricht: ... km"

aa) Eine neue Nummer 3.2.12.2.8.4 mit folgendem Wortlaut wird eingefügt:

"3.2.12.2.8.4. (nur Euro VI) Liste der OBD-Motorenfamilien (falls zutreffend): ..."

bb) Die neuen Nummern 3.2.12.2.10 bis 3.2.12.2.11.8 mit folgendem Wortlaut werden eingefügt:

"3.2.12.2.10. Periodisch arbeitendes Regenerationssystem: (nachstehende Angaben sind für jede selbstständige Einheit einzeln anzugeben)

3.2.12.2.10.1. Verfahren oder Einrichtung zur Regenerierung, Beschreibung und/oder Zeichnung: ...

3.2.12.2.10.2 Anzahl von Fahrzyklen des Typs 1 oder von gleichwertigen Prüfzyklen auf dem Motorprüfstand zwischen zwei Zyklen, in denen Regenerationsphasen unter gleichwertigen Bedingungen wie unter der Prüfung Typ 1 auftreten (Abstand 'D' in Abbildung A6.App 1/1 in Anlage 1 von Unteranhang 6 des Anhangs XXI der Verordnung (EU) 2017/1151 oder Abbildung A13/1 in Anhang 13 der UNECE-Regelung Nr. 83 (gegebenenfalls): ...

3.2.12.2.10.2.1. Anwendbare Prüfung Typ 1 (Angabe des anzuwendenden Verfahrens: Unteranhang 4 des Anhangs XXI oder UNECE-Regelung Nr. 83): ...

3.2.12.2.10.3 Beschreibung des Verfahrens zur Bestimmung der Anzahl der Zyklen zwischen zwei Zyklen, in denen Regenerationsphasen auftreten: ...

3.2.12.2.10.4 Parameter für die Bestimmung des Belastungsgrads, bei dem die Regeneration eingeleitet wird (z.B. Temperatur, Druck usw.): ...

3.2.12.2.10.5 Beschreibung des Verfahrens, das zur Belastung des Systems im Prüfverfahren nach Anhang 13 Absatz 3.1 der UNECE-Regelung Nr. 83 verwendet wird: ...

3.2.12.2.11 Katalysator-Vorrichtungen, in denen selbstverbrauchende Reagenzien verwendet werden (nachstehende Angaben sind für jede selbstständige Einheit einzeln anzugeben): ja/nein1

3.2.12.2.11.1 Art und Konzentration des erforderlichen Reagens: ...

3.2.12.2.11.2 Normaler Betriebstemperaturbereich des Reagens: ...

3.2.12.2.11.3 Internationale Norm: ...

3.2.12.2.11.4 Häufigkeit der Nachfüllung des Reagensvorrates: im laufenden Betrieb/bei der planmäßigen Wartung (falls zutreffend):

3.2.12.2.11.5 Reagens-Füllstandsanzeiger (Beschreibung und Lage): ...

3.2.12.2.11.6 Reagensbehälter

3.2.12.2.11.6.1. Fassungsvermögen: ...

3.2.12.2.11.6.2. Heizanlage: ja/nein

3.2.12.2.11.6.2.1. Beschreibung oder Zeichnung: ...

3.2.12.2.11.7 Reagenssteuerungsgerät: ja/nein1

3.2.12.2.11.7.1. Fabrikmarke: ...

3.2.12.2.11.7.2. Typ: ...

3.2.12.2.11.8 Reagensmittel-Einspritzdüse (Fabrikmarke, Typ und Lage): ..."

cc) Nummer 3.2.15.1 wird wie folgt geändert:

"3.2.15.1. Typgenehmigungsnummer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 (ABl. Nr. L 200 vom 31.07.2009 S. 1): ..."

dd) Nummer 3.2.16.1 wird wie folgt geändert:

"3.2.16.1. Typgenehmigungsnummer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 (ABl. Nr. L 200 vom 31.07.2009 S. 1): ..."

ee) Die neuen Nummern 3.2.20 bis 3.2.20.2.4 mit folgendem Wortlaut werden eingefügt:

"3.2.20. Angaben zur Wärmespeicherung

3.2.20.1. Aktive Wärmespeichereinrichtung: ja/nein

3.2.20.1.1 Enthalpie: ... (J)

3.2.20.2 Dämmmaterialien:

3.2.20.2.1 Isoliermaterial: ...

3.2.20.2.2 Dämmvolumen: ...

3.2.20.2.3 Dämmgewicht: ...

3.2.20.2.4 Anbringungsstelle der Dämmung: ..."

ff) Nummer 3.3 wird wie folgt geändert:

"3.3. Elektrische Maschine"

gg) Nummer 3.3.2 wird wie folgt geändert:

"3.3.2. REESS"

hh) Nummer 3.4 wird wie folgt geändert:

"3.4. Kombinationen von Antriebsenergiewandlern"

ii) Nummer 3.4.4 wird wie folgt geändert:

"3.4.4. Beschreibung der Energiespeichereinrichtung: (REESS, Kondensator, Schwungrad/Generator)"

jj) Nummer 3.4.4.5 wird wie folgt geändert:

"3.4.4.5. Energie: ... (REESS: Spannung und Kapazität in Ah über zwei Stunden; bei einem Kondensator: J,...)"

kk) Nummer 3.4.5 wird wie folgt geändert:

"3.4.5. Elektrische Maschine (jede Maschinenart getrennt beschreiben)"

ll) Nummer 3.5 wird wie folgt geändert:

"3.5. Vom Hersteller angegebene Werte für die Bestimmung von CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch/elektrischer Reichweite und Details zu Ökoinnovationen (falls zutreffend)o"

mm) Die neuen Nummern 3.5.7 bis 3.5.8.3 mit folgendem Wortlaut werden eingefügt:

"3.5.7. Nach Angabe des Herstellers

3.5.7.1. Parameter des Prüffahrzeugs

3.5.7.1.1 Fahrzeug, hoher Wert

3.5.7.1.1.1 Energiebedarf des Zyklus: ... J

3.5.7.1.1.2 Fahrwiderstandskoeffizienten

3.5.7.1.1.2.1. f0: ... N

3.5.7.1.1.2.2. f1: ... N/(km/h)

3.5.7.1.1.2.3. f2: ... N/(km/h)2

3.5.7.1.2.. Fahrzeug, niedriger Wert (gegebenenfalls)

3.5.7.1.2.1 Energiebedarf des Zyklus... J

3.5.7.1.2.2 Fahrwiderstandskoeffizienten

3.5.7.1.2.2.1. f0: ... N

3.5.7.1.2.2.2. f1: ... N/(km/h)

3.5.7.1.2.2.3. f2: ... N/(km/h)2

3.5.7.1.3.. Fahrzeug M (falls zutreffend)

3.5.7.1.3.1 Energiebedarf des Zyklus... J

3.5.7.1.3.2 Fahrwiderstandskoeffizienten

3.5.7.1.3.2.1. f0: ... N

3.5.7.1.3.2.2. f1: ... N/(km/h)

3.5.7.1.3.2.3. f2: ... N/(km/h)2

3.5.7.2 CO2-Emissionsmasse (kombiniert) (g/km)

3.5.7.2.1.. CO2-Emissionsmasse bei Verbrennungsmotor

3.5.7.2.1.1 Fahrzeug, hoher Wert: ... g/km

3.5.7.2.1.2 Fahrzeug, niedriger Wert (gegebenenfalls): ... g/km

3.5.7.2.2.. CO2-Emissionsmenge bei Ladungserhaltung sowohl für extern als auch nicht extern aufladbare Fahrzeuge mit Hybrid-Elektroantrieb (OVC-HEV und NOVC-HEV)

3.5.7.2.2.1 Fahrzeug, hoher Wert: ... g/km

3.5.7.2.2.2 Fahrzeug, niedriger Wert (gegebenenfalls): ... g/km

3.5.7.2.2.3 Fahrzeug M (gegebenenfalls): ... g/km

3.5.7.2.3.. CO2-Emissionsmenge bei Entladung für extern aufladbare Fahrzeuge mit Hybrid-Elektroantrieb (OVC-HEV)

3.5.7.2.3.1 Fahrzeug, hoher Wert: g/km

3.5.7.2.3.2 Fahrzeug, niedriger Wert (gegebenenfalls): ... g/km

3.5.7.2.3.3 Fahrzeug M (gegebenenfalls): ... g/km

3.5.7.3 Elektrische Reichweite für Elektrofahrzeuge

3.5.7.3.1.. Vollelektrische Reichweite (E-Fahrzeug)

3.5.7.3.1.1 Fahrzeug, hoher Wert: ... km

3.5.7.3.1.2 Fahrzeug, niedriger Wert (gegebenenfalls): ... km

3.5.7.3.2.. Vollelektrische Reichweite für extern aufladbare Fahrzeuge mit Hybrid-Elektroantrieb (OVC- HEV)

3.5.7.3.2.1 Fahrzeug, hoher Wert: ... km

3.5.7.3.2.2 Fahrzeug, niedriger Wert (gegebenenfalls): ... km

3.5.7.3.2.3 Fahrzeug M (gegebenenfalls): ... km

3.5.7.4 Kraftstoffverbrauch bei Ladungserhaltung für Brennstoffzellen-Hybridfahrzeuge

3.5.7.4.1.. Fahrzeug, hoher Wert: ... kg/100 km

3.5.7.4.2.. Fahrzeug, niedriger Wert (gegebenenfalls): ... kg/100 km

3.5.7.4.3.. Fahrzeug M (gegebenenfalls): ... kg/100 km

3.5.7.5 Stromverbrauch von Elektrofahrzeugen

3.5.7.5.1.. Kombinierter Stromverbrauch (ECWLTC) bei reinen Elektrofahrzeugen

3.5.7.5.1.1 Fahrzeug, hoher Wert: ... Wh/km

3.5.7.5.1.2 Fahrzeug, niedriger Wert (gegebenenfalls): ... Wh/km

3.5.7.5.2.. Mit dem Nutzfaktor gewichteter Stromverbrauch bei Entladung ECAC,CD (kombiniert)

3.5.7.5.2.1 Fahrzeug, hoher Wert: ... Wh/km

3.5.7.5.2.2 Fahrzeug, niedriger Wert (gegebenenfalls): ... Wh/km

3.5.7.5.2.3 Fahrzeug M (gegebenenfalls): ... Wh/km

3.5.8. Fahrzeug, das im Sinne des Artikels 12 der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 (Fahrzeugklasse M1) oder des Artikels 12 der Verordnung (EU) Nr. 510/2011 (Fahrzeugklasse N1) mit einer Ökoinnovation ausgestattet ist: ja/nein1

3.5.8.1 Typ/Variante/Version des Vergleichsfahrzeugs gemäß der Bezugnahme in Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 725/2011 (Fahrzeugklasse M1) oder in Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 427/2014 (Fahrzeugklasse N1) (soweit zutreffend): ...

3.5.8.2. Vorhandensein von Wechselwirkungen mit anderen Ökoinnovationen: ja/nein1

3.5.8.3 Emissionswerte im Zusammenhang mit dem Einsatz von Ökoinnovationen (Tabelle für jeden geprüften Bezugskraftstoff wiederholen) (w1)

Beschluss zur Genehmigung der Ökoinnovationw2 Code der Ökoinnovationw3 1. CO2- Emissionen des Vergleichs- fahrzeugs (g/ km) 2. CO2- Emissionen des Ökoovations- fahrzeugs (g/ km) 3. CO2- Emissionen des Vergleichs- fahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1 (w4) 4. CO2- Emissionen des Ökoinnovations- fahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1 5. Nutzungsfaktor (NF), d. h. Anteil der Zeit, während der die Technologie unter normalen Betriebs- bedingungen genutzt wird Einsparungen von CO2- Emissionen ((1 - 2) - (3 - 4))*5
xxxx/201x






















Gesamteinsparung von CO2-Emissionen (g/km)w5"

nn) Nummer 4.4 wird wie folgt geändert:

"4.4. Kupplung(en): "

oo) Die neuen Nummern 4.5.1.1 bis 4.5.1.5 mit folgendem Wortlaut werden eingefügt:

"4.5.1.1. Primäre Betriebsart: ja/nein1

4.5.1.2. Günstigste Betriebsart (wenn keine primäre Betriebsart vorhanden): ...

4.5.1.3 Ungünstigste Betriebsart (wenn keine primäre Betriebsart vorhanden): ...

4.5.1.4. Drehmoment: ...

4.5.1.5 Anzahl der Kupplungen: "

pp) Nummer 4.6 wird wie folgt geändert:

"4.6. Übersetzungsverhältnisse

Gang Getriebeübersetzungen (Verhältnis der Motordrehzahl zur Drehzahl der Getriebeabtriebswelle) Übersetzungsverhältnis des Achsgetriebes (Übersetzungsverhältnis zwischen Getriebeabtrieb und Antriebsrad) Gesamtübersetzung
Höchstwert für stufenloses Getriebe


1


2


3


...


Mindestwert für stufenloses Getriebe Rückwärtsgang"


qq) Die Nummern 6.6 bis 6.6.5 werden wie folgt ersetzt:

"6.6. Reifen und Räder

6.6.1. Rad-/Reifenkombinationen

6.6.1.1. Achsen

6.6.1.1.1 Achse 1: ...

6.6.1.1.1.1 Größenbezeichnung des Reifens: ...

6.6.1.1.1.2 Tragfähigkeitskennzahl: ...

6.6.1.1.1.3 Symbol der Geschwindigkeitsklasser

6.6.1.1.1.4 Felgengröße(n): ...

6.6.1.1.1.5 Einpresstiefe(n): ...

6.6.1.1.2 Achse 2: ...

6.6.1.1.2.1 Größenbezeichnung des Reifens: ...

6.6.1.1.2.2 Tragfähigkeitskennzahl: ...

6.6.1.1.2.3 Symbol der Geschwindigkeitsklasse: ...

6.6.1.1.2.4 Felgengröße(n): ...

6.6.1.1.2.5 Einpresstiefe(n): ...

usw.

6.6.1.2. Reserverad (sofern vorhanden): ...

6.6.2. Obere und untere Grenzwerte der Abrollradien

6.6.2.1. Achse 1: ... mm

6.6.2.2 Achse 2: ... mm

6.6.2.3 Achse 3: ... mm

6.6.2.4 Achse 4: ... mm

usw.

6.6.3. Vom Fahrzeughersteller empfohlene(r) Reifendruck(drücke): ... kPa

6.6.4. Ketten/Reifen/Rad-Kombination für Vorder- und/oder Hinterachse, die nach Empfehlung des Herstellers für den Fahrzeugtyp geeignet ist: ...

6.6.5. Kurzbeschreibung des Not-Reserverads (sofern vorhanden): ..."

rr) Nummer 9.1 wird wie folgt geändert:

"9.1. Art des Aufbaus unter Angabe der Codes in Anhang II Teil C der Richtlinie 2007/46/EG: ..."

ss) Nummer 9.9.2.1 wird wie folgt geändert:

"9.9.2.1. Typ und technische Beschreibung der Einrichtung: ..."

Änderungen des Anhangs II der Richtlinie 2007/46/EG

(2) Anhang II wird wie folgt geändert:

a) Am Ende der beiden Nummern 1.3.1 und 3.3.1 von Teil B des Anhangs II zur Festlegung der Kriterien für "Fahrzeugversionen" für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 sollte der folgende Text hinzugefügt werden:

"Als Alternative zu den Kriterien (h), (i), und (j) sind die in einer Version zusammengefassten Fahrzeuge gemeinsam allen Prüfungen zur Berechnung ihrer CO2-Emissionen, ihres Strom- und ihres Kraftstoffverbrauchs nach Unteranhang 6 des Anhangs XXI der Verordnung (EU) 2017/1151 zu unterziehen."

b) Der folgende Text wird am Ende von Nummer 3.3.1 von Teil B des Anhangs II hinzugefügt:

"k) das Vorhandensein einer einzigen Kombination innovativer Technologien gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 510/2011 *.

____
*) ABl. Nr. L 145 vom 31.05.2011 S. 1."

Änderungen des Anhangs III der Richtlinie 2007/46/EG

(3) Anhang III der Richtlinie 2007/46/EG wird wie folgt geändert:

a) Die Nummern 3 bis 3.1.1 werden wie folgt geändert:

"3. Antriebsenergiewandlerk

3.1. Hersteller des Antriebsenergiewandlers:

3.1.1. Baumusterbezeichnung des Herstellers (entsprechend der Angabe am Antriebsenergiewandler oder einer anderen Kennzeichnung): "

b) Nummer 3.2.1.8 wird wie folgt geändert:

"3.2.1.8. Motornennleistungn: ... kW bei: ... min-1 (nach Angabe des Herstellers)"

c) Die Nummern 3.2.12.2 bis 3.2.12.2.1 werden wie folgt geändert:

"3.2.12.2. Emissionsmindernde Einrichtungen (falls nicht an anderer Stelle erwähnt):

3.2.12.2.1 Katalysator"

d) Nummer 3.2.12.2.1.11 wird gestrichen.

e) Die Nummern 3.2.12.2.1.11.6 und 3.2.12.2.1.11.7 werden gestrichen.

f) Die Nummer 3.2.12.2.2 wird gestrichen und durch folgende neue Nummer ersetzt:

"3.2.12.2.2.1. Sauerstoffsonde: ja/nein1"

g) Nummer 3.2.12.2.5 wird wie folgt geändert:

"3.2.12.2.5. Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen (nur bei Benzin- und Ethanolmotoren): ja/nein1"

h) Nummer 3.2.12.2.8 wird wie folgt geändert:

"3.2.12.2.8. Andere Einrichtung"

i) Die neuen Nummern 3.2.12.2.10 bis 3.2.12.2.10.1 mit folgendem Wortlaut werden eingefügt:

"3.2.12.2.10. Periodisch arbeitendes Regenerationssystem: (nachstehende Angaben sind für jede selbstständige Einheit einzeln anzugeben)

3.2.12.2.10.1 Verfahren oder Einrichtung zur Regenerierung, Beschreibung und/oder Zeichnung: ..."

j) Eine neue Nummer 3.2.12.2.11.1 mit folgendem Wortlaut wird eingefügt:

"3.2.12.2.11.1. Art und Konzentration des erforderlichen Reagens: ..."

k) Nummer 3.3 wird wie folgt geändert:

"3.3. Elektrische Maschine"

l) Nummer 3.3.2 wird wie folgt geändert:

"3.3.2. REESS"

m) Nummer 3.4 wird wie folgt geändert:

"3.4. Kombinationen von Antriebsenergiewandlern"

n) Die Nummern 3.5.4 bis 3.5.5.6 werden gestrichen.

o) Nummer 4.6 wird wie folgt geändert:

"4.6. Übersetzungsverhältnisse

Gang Getriebeübersetzungen (Verhältnis der Motordrehzahl zur Drehzahl der Getriebeabtriebswelle) Übersetzungsverhältnis des Achsgetriebes (Übersetzungsverhältnis zwischen Getriebeabtrieb und Antriebsrad) Gesamtübersetzung
Höchstwert für stufenloses Getriebe


1


2


3


...


Mindestwert für stufenloses Getriebe Rückwärtsgang"


p) Nummer 6.6.1 wird wie folgt geändert:

"6.6.1. Rad-/Reifenkombination(en)"

q) Nummer 9.1 wird wie folgt geändert:

"9.1. Art des Aufbaus unter Angabe der Codes in Anhang II Teil C der Richtlinie 2007/46/EG: ..."

Änderungen des Anhangs VIII der Richtlinie 2007/46/EG

(4) Anhang VIII der Richtlinie 2007/46/EG wird wie folgt geändert:

" Anhang VIII Prüfergebnisse

(Von der Typgenehmigungsbehörde auszufüllen und dem EG-Typgenehmigungsbogen für Fahrzeuge beizufügen)

Es ist stets anzugeben, auf welche Variante oder Version sich die Angaben beziehen. Je Version ist nur ein Ergebnis zulässig. Eine Kombination mehrerer Ergebnisse je Version ist bei Angabe des ungünstigsten Falls jedoch zulässig. In diesem Fall ist zu vermerken, dass für die mit * gekennzeichneten Punkte lediglich die ungünstigsten Ergebnisse angegeben sind.

1. Ergebnisse der Geräuschpegelmessungen

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten für die Genehmigung relevanten Änderungsrechtsakts. Bei einem Rechtsakt mit zwei oder mehr Umsetzungsstufen ist auch die Umsetzungsstufe anzugeben: ...

Variante/Version: ... ... ...
Fahrgeräusch (dB(A)/E): ... ... ...
Standgeräusch (dB(A)/E): ... ... ...
bei (min-1): ... ... ...

2. Ergebnisse der Abgasemissionsmessungen

2.1. Emissionen von Kraftfahrzeugen, die nach dem Prüfverfahren für leichte Nutzfahrzeuge geprüft werden

Anzugeben ist der letzte für die Genehmigung relevante Änderungsrechtsakt. Bei einem Rechtsakt mit zwei oder mehr Umsetzungsstufen ist auch die Umsetzungsstufe anzugeben: ...

Kraftstoff(e)1... (Diesel, Benzin, Flüssiggas, Erdgas, Zweistoffbetrieb: Benzin/Erdgas, Flüssiggas, Erdgas/Biomethan, Flexfuelfahrzeug: Benzin/Ethanol..).

2.1.1. Prüfung Typ 12,3 (Fahrzeugemissionen im Prüfzyklus nach Kaltstart)

NEFZ-Mittelwerte, WLTP-Höchstwerte

Variante/Version: ... ... ...
CO (mg/km) ... ... ...
THC (mg/km) ... ... ...
NMHC (mg/km) ... ... ...
NOx (mg/km) ... ... ...
THC + NOx (mg/km) ... ... ...
Partikelmasse (PM) (mg/km) ... ... ...
Partikelzahl (PN) (#/km)1 ... ... ...

Prüfung zur Korrektur der Umgebungstemperatur (ATCT)

ATCT-Familie Interpolationsfamilie Fahrwiderstandsmatrix-Familie
... ... ...
... ... ...

Familienkorrekturfaktoren (FCF)

ATCT-Familie FCF
... ...
... ...

2.1.2. Prüfung vom Typ 22,3 (Emissionsdaten, die bei der Typgenehmigung für die Verkehrssicherheitsprüfung erforderlich sind)

Typ 2, Prüfung bei niedriger Leerlaufdrehzahl:

Variante/Version: ... ... ...
CO (Vol.-%) ... ... ...
Motordrehzahl (min-1) ... ... ...
Motoröltemperatur °C) ... ... ...

Typ 2, Prüfung bei hoher Leerlaufdrehzahl:

Variante/Version: ... ... ...
CO (Vol.-%) ... ... ...
Lambda-Wert ... ... ...
Motordrehzahl (min-1) ... ... ...
Motoröltemperatur °C) ... ... ...

2.1.3. Prüfung Typ 3 (Emissionen von Kurbelgehäusegasen): ...

2.1.4. Prüfung Typ 4 (Verdunstungsemissionen): ... g/Prüfung

2.1.5. Prüfung Typ 5 (Dauerhaltbarkeit von Abgasreinigungsanlagen):

Variante/Version: ... ... ...
CO ... ... ...
THC ... ... ...
NMHC ... ... ...
NOx ... ... ...
THC + NOx ... ... ...
Partikelmasse (PM) ... ... ...
Partikelzahl (PN)4 ... ... ...

2.1.6. Prüfung Typ 6 (durchschnittliche Emissionen bei niedrigen Umgebungstemperaturen):

Variante/Version: ... ... ...
CO (g/km) ... ... ...
THC (g/km) ... ... ...

2.1.7. OBD: ja/nein4

2.2. Emissionen von Motoren, die nach dem Prüfverfahren für schwere Nutzfahrzeuge geprüft werden.

Anzugeben ist der letzte für die Genehmigung relevante Änderungsrechtsakt. Bei einem Rechtsakt mit zwei oder mehr Umsetzungsstufen ist auch die Umsetzungsstufe anzugeben: ...

Kraftstoff(e)5... (Diesel, Benzin, Flüssiggas, Erdgas, Ethanol..).

2.2.1. Ergebnisse der ESC-Prüfung6, 7, 8

Variante/Version: ... ... ...
CO (mg/kWh) ... ... ...
THC (mg/kWh) ... ... ...
NOx (mg/kWh) ... ... ...
NH3 (ppm)6 ... ... ...
Partikelmasse PM (mg/kWh) ... ... ...
Partikelzahl (#/kWh)6 ... ... ...

2.2.2. Ergebnis der ELR-Prüfung6

Variante/Version: ... ... ...
Rauchwert: ... m-1 ... ... ...

2.2.3. Ergebnis der ETC-Prüfung7, 8

Variante/Version: ... ... ...
CO (mg/kWh) ... ... ...
THC (mg/kWh) ... ... ...
NMHC (mg/kWh)6 ... ... ...
CH4 (mg/kWh)6 ... ... ...
NOx (mg/kWh) ... ... ...
NH3 (ppm)6 ... ... ...
Partikelmasse PM (mg/kWh) ... ... ...
Partikelzahl (#/kWh)6 ... ... ...

2.2.4. Leerlaufprüfung6

Variante/Version: ... ... ...
CO (Vol.-%) ... ... ...
Lambda-Wert6 ... ... ...
Motordrehzahl (min-1) ... ... ...
Motoröltemperatur (K) ... ... ...

2.3. Emissionen von Dieselmotoren

Anzugeben ist der letzte für die Genehmigung relevante Änderungsrechtsakt. Bei einem Rechtsakt mit zwei oder mehr Umsetzungsstufen ist auch die Umsetzungsstufe anzugeben: ...

2.3.1. Ergebnisse der Prüfung bei freier Beschleunigung

Variante/Version: ... ... ...
Korrigierter Absorptionskoeffizient (m-1) ... ... ...
Normale Leerlaufdrehzahl des Motors ... ... ...
Höchstdrehzahl des Motors ... ... ...
Motoröltemperatur (min./max.) ... ... ...

3. Ergebnisse der Messungen der CO2-Emissionen, des Kraftstoff-/Stromverbrauchs und der elektrischen Reichweite

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten für die Genehmigung geltenden Änderungsrechtsakts: ...

3.1. Kolbenverbrennungsmotoren, einschließlich nicht extern aufladbarer Hybrid-Elektrofahrzeuge6 9

Variante/Version: ... ... ...
CO2-Emissionsmasse (innerorts) (g/km) ... ... ...
CO2-Emissionsmasse (außerorts) (g/km) ... ... ...
CO2-Emissionsmasse (kombiniert) (g/km) ... ... ...
Kraftstoffverbrauch (innerorts) (l/100 km)1 ... ... ...
Kraftstoffverbrauch (außerorts) (l/100 km) 1 ... ... ...
Kraftstoffverbrauch (kombiniert) (l/100 km) 1 ... ... ...
1) Die Einheit 'l/100 km' wird für mit Erdgas und Wasserstoff-Erdgas-Gemisch betriebene Fahrzeuge durch 'm3/100 km' und für mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge durch 'kg/100 km' ersetzt.


Kennung der Interpolationsfamilie1 Variante/Versionen
... ...
... ...
... ...
1) Das Format der Interpolationsfamilie ist in Absatz 5.0 des Anhangs XXI der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission vom 1. Juni 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen, zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission sowie der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission festgelegt (ABl. Nr. L 175 vom 07.07.2017 S. 1).


Kennung der Fahrwiderstandsmatrix-Familie1 Variante/Versionen
... ...
... ...
... ...
1) Das Format der Fahrwiderstandsmatrix-Familie ist in Absatz 5.0 des Anhangs XXI der Verordnung (EU) 2017/1151 festgelegt.


Ergebnisse: Kennung der Interpolationsfamilie Kennung der Fahrwiderstandsmatrix-Familie
VH VM (falls zutreffend) VL (falls zutreffend) V repräsentativ
CO2-Emissionsmasse Niedrigphase (g/km) ... ... ...
CO2-Emissionsmasse Mittelphase (g/km) ... ... ...
CO2-Emissionsmasse Hochphase (g/km) ... ... ...
CO2-Emissionsmasse Höchstwertphase (g/km) ... ... ...
CO2-Emissionsmasse (kombiniert) (g/km) ... ... ...
Kraftstoffverbrauch Niedrigphase (l/100 km m3/100 km kg/100 km) ... ... ...
Kraftstoffverbrauch Mittelphase (l/100 km m3/100 km kg/100 km) ... ... ...
Kraftstoffverbrauch Hochphase (l/100 km m3/100 km kg/100 km) ... ... ...
Kraftstoffverbrauch Höchstwertphase (l/100 km m3/100 km kg/100 km) ... ... ...
Kraftstoffverbrauch (kombiniert) (l/100 km m3/100 km kg/100 km) ... ... ...
f0 ... ... ...
f1 ... ... ...
f2: ... ... ...
RR ... ... ...
Delta CD*a (für VL gegebenenfalls gegenüber VH) ... ... ...
Prüfmasse ... ... ...

Für jede Interpolation oder Fahrwiderstandsmatrix-Familie wiederholen.

3.2. Extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge6

Variante/Version: ... ... ...
CO2-Emissionsmasse (Zustand A, kombiniert) (g/km) ... ... ...
CO2-Emissionsmasse (Zustand B, kombiniert) (g/km) ... ... ...
CO2-Emissionsmasse (gewichtet, kombiniert) (g/km) ... ... ...
Kraftstoffverbrauch (Zustand A, kombiniert) (l/100 km)g ... ... ...
Kraftstoffverbrauch (Zustand B, kombiniert) (l/100 km)g ... ... ...
Kraftstoffverbrauch (gewichtet, kombiniert) (l/100 km)g ... ... ...
Stromverbrauch (Zustand A, kombiniert) (Wh/km) ... ... ...
Stromverbrauch (Zustand B, kombiniert) (Wh/km) ... ... ...
Stromverbrauch (gewichtet und kombiniert) (Wh/km) ... ... ...
Vollelektrische Reichweite (km) ... ... ...


Nummer der Interpolationsfamilie Variante/Versionen
... ...
... ...
... ...


Kennung der Fahrwiderstandsmatrix-Familie Variante/Versionen
... ...
... ...
... ...


Ergebnisse: Kennung der Interpolationsfamilie Kennung der Fahrwiderstandsmatrix-Familie
VH VM (falls zutreffend) VL (falls zutreffend) V repräsentativ
CS CO2-Emissionsmasse Niedrigphase (g/km) ...
...
CS CO2-Emissionsmasse Mittelphase (g/km) ...
...
CS CO2-Emissionsmasse Hochphase (g/km) ...
...
CS CO2-Emissionsmasse Höchstwertphase (g/km) ...
...
CS CO2-Emissionsmasse (kombiniert) (g/km) ...
...
CD CO2-Emissionsmasse (kombiniert) (g/km)



CO2-Emissionsmasse (gewichtet, kombiniert) (g/km)



CS Kraftstoffverbrauch Niedrigphase (l/100 km) ...
...
CS Kraftstoffverbrauch Mittelphase (l/100 km) ...
...
CS Kraftstoffverbrauch Hochphase (l/100 km) ...
...
CS Kraftstoffverbrauch Höchstwertphase (l/100 km) ...
...
CS Kraftstoffverbrauch (kombiniert) (l/100 km) ...
...
CD Kraftstoffverbrauch (kombiniert) (l/100 km) ...
...
Kraftstoffverbrauch (gewichtet, kombiniert) (l/100 km) (g) ...
...
ECAC,weighted ...
...
EAER (kombiniert) ...
...
EAERcity ...
...
f0 ...
...
f1 ...
...
f2 ...
...
RR ...
...
Delta CD*a (für VL oder M gegenüber VH) ...
...
Prüfmasse ...
...
Querschnittsfläche des repräsentativen Fahrzeugs (m2)



Für jede Interpolationsfamilie zu wiederholen.

3.3. Vollelektrische Fahrzeuge6

Variante/Version: ... ... ...
Stromverbrauch (Wh/km) ... ... ...
Reichweite (km) ... ... ...


Nummer der Interpolationsfamilie Variante/Versionen
... ...
... ...
... ...


Kennung der Fahrwiderstandsmatrix-Familie Variante/Versionen
... ...
... ...
... ...


Ergebnisse: Kennung der Interpolationsfamilie Kennung der Matrixfamilie
VH VL V repräsentativ
Stromverbrauch (kombiniert) (Wh/km) ... ...
Vollelektrische Reichweite (kombiniert) (km) ... ...
Vollelektrische Reichweite (innerorts) (km) ... ...
f0...
...
f1...
...
f2...
...
RR ... ...
Delta CD*a (für VL gegenüber VH) ... ...
Prüfmasse ... ...
Querschnittsfläche des repräsentativen Fahrzeugs (m2)


3.4. Wasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeuge6

Variante/Version: ... ... ...
Kraftstoffverbrauch (kg/100 km) ... ... ...



Variante/Version: Variante/Version:
Kraftstoffverbrauch (kombiniert) (kg/100 km) ... ...
f0... ... ...
f1... ... ...
f2... ... ...
RR ... ...
Prüfmasse ...

3.5. Meldung(en) des Korrelationstools gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1152

Für jede Interpolation oder Fahrwiderstandsmatrix-Familie wiederholen.

Kennung der Interpolationsfamilie oder Fahrwiderstandsmatrix-Familie [Fußnote: 'Typgenehmigungsnummer + laufende Nummer der Interpolationsfamilie']: ...

VH-Bericht: ...

VL-Bericht (falls zutreffend): ...

V repräsentativ: ...

4. Ergebnisse der Prüfungen von Fahrzeugen, die mit Ökoinnovationen ausgestattet sind10 11 12

Gemäß der UNECE-Regelung Nr. 83 (falls zutreffend)


Variante/Version...
Beschluss zur Genehmigung der Ökoinnovation1 Code der Ökoinnovation2 Typ 1/I Zyklus (NEFZ/ WLTP) 1. CO2- Emissionen des Vergleichs- fahrzeugs

(g/km)

2. CO2- Emissionen des Ökoinnovations- fahrzeugs

(g/km)

3. CO2- Emissionen des Vergleichs- fahrzeugs im Prüfzyklus Typ 13 4. CO2- Emissionsmenge des Ökoinnovations- fahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1 (= 3.5.1.3 des Anhangs I) 5. Nutzungsfaktor (NF), d. h. Anteil der Zeit, während der die Technologie unter normalen Betriebs- bedingungen genutzt wird Einsparung von CO2-Emissionen ((1 - 2) (3 - 4)) * 5
xxx/201x ... ... ... ... ... ... ... ...
... ... ... ... ... ... ... ... ...
... ... ... ... ... ... ... ... ...

Gesamteinsparung von CO2-Emissionen durch NEFZ(g/km)4 ...
1)h4) Nummer des Beschlusses der Kommission zur Genehmigung der Ökoinnovation.

2)h5) Zuweisung im Beschluss der Kommission zur Genehmigung der Ökoinnovation.

3)h6) Wird anstelle des Prüfzyklus Typ 1 eine Modellierungsmethode angewendet, so ist für diesen Wert der mit der Modellierungsmethode ermittelte Wert einzutragen.
4)h7) Summe der mit jeder einzelnen Ökoinnovation eingesparten CO2-Emissionen vom Typ I gemäß der UNECE- Regelung Nr. 83.

Nach Anhang XXI der Verordnung 1151/2017 (falls zutreffend)


Variante/Version...
Beschluss zur Genehmigung der Ökoinnovation1 Code der Ökoinnovation2 Typ 1/I Zyklus (NEFZ/ WLTP) 1. CO2- Emissionen des Vergleichs- fahrzeugs

(g/km)

2. CO2- Emissionen des Ökoinnovations- fahrzeugs

(g/km)

3. CO2- Emissionen des Vergleichs- fahrzeugs im Prüfzyklus Typ 13 4. CO2-Emissionen des Ökoinnovations- fahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1 5. Nutzungsfaktor (NF), d. h. Anteil der Zeit, während der die Technologie unter normalen Betriebs- bedingungen genutzt wird Einsparungvon CO2- Emissionen ((1 - 2) (3 - 4)) * 5
xxx/201x ... ... ... ... ... ... ... ...
... ... ... ... ... ... ... ... ...
... ... ... ... ... ... ... ... ...

Gesamteinsparung von CO2-Emissionen durch WLTP (g/km)4
1)h4) Nummer des Beschlusses der Kommission zur Genehmigung der Ökoinnovation.

2)h5) Zuweisung im Beschluss der Kommission zur Genehmigung der Ökoinnovation.

3)h6) Wird anstelle des Prüfzyklus Typ 1 eine Modellierungsmethode angewendet, so ist für diesen Wert der mit der Modellierungsmethode ermittelte Wert einzutragen.
4)h7) Summe der mit jeder einzelnen Ökoinnovation eingesparten CO2-Emissionen vom Typ I gemäß Unteranhang 4 des Anhangs XXI der Verordnung 1151/2017.

4.1. Allgemeiner Code der Ökoinnovation(en)1: ...

Erläuterungen

h) Ökoinnovationen.

1) Eventuelle Einschränkungen hinsichtlich des zu verwendenden Kraftstoffs angeben (z.B. bei Erdgas Gasgruppe L oder Gasgruppe H).

2) Für Fahrzeuge mit Zweistoffbetrieb ist die Tabelle für beide Kraftstoffe anzugeben.

3) Wird die Prüfung bei Fahrzeugen mit Flexfuel-Betrieb gemäß Abbildung I.2.4 von Anhang I der Verordnung (EU) 2017/1151 für beide Kraftstoffe und für Fahrzeuge mit Flüssiggas- oder Erdgas-/Biomethan-Betrieb im Zweistoff- oder Einstoff-Betrieb durchgeführt, so ist die Tabelle für jedes einzelne bei der Prüfung verwendete Bezugsgas anzugeben, und die schlechtesten Ergebnisse sind in einer gesonderten Tabelle aufzuführen. Gegebenenfalls wird gemäß Anhang 12 Absatz 3.1.4 der UNECE-Regelung Nr. 83 angegeben, ob die Ergebnisse gemessen oder berechnet wurden.

4) Nichtzutreffendes streichen.

5) Eventuelle Einschränkungen hinsichtlich des zu verwendenden Kraftstoffs angeben (z.B. bei Erdgas Gasgruppe L oder Gasgruppe H).

6) Falls zutreffend.

7) Für Euro VI bedeutet ESC: WHSC; ETC bedeutet: WHTC.

8) Werden mit Erdgas und Flüssiggas betriebene Motoren für Euro VI mit unterschiedlichen Bezugskraftstoffen geprüft, ist für jeden geprüften Bezugskraftstoff eine gesonderte Tabelle anzugeben.

9) Tabelle für jeden geprüften Bezugskraftstoff angeben.

10)h1) Tabelle für jede Variante/Version angeben.

11)h2) Tabelle für jeden geprüften Bezugskraftstoff angeben.

12)h3) Tabelle bei Bedarf um jeweils eine Zeile je Ökoinnovation erweitern.

13)h8) Der allgemeine Code der Ökoinnovation(en) besteht aus folgenden, jeweils durch ein Leerzeichen voneinander getrennten Bestandteilen:

Änderungen des Anhangs IX der Richtlinie 2007/46/EG

(5) Anhang IX der Richtlinie 2007/46/EG erhält folgende Fassung:

" Anhang IX EG-Übereinstimmungsbescheinigung

0. Ziele

Die Übereinstimmungsbescheinigung stellt eine Erklärung des Fahrzeugherstellers dar, in der er dem Fahrzeugkäufer versichert, dass das von ihm erworbene Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner Herstellung mit den in der Europäischen Union geltenden Rechtsvorschriften übereinstimmte.

Die Übereinstimmungsbescheinigung soll es außerdem den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ermöglichen, Fahrzeuge zuzulassen, ohne vom Antragsteller zusätzliche technische Unterlagen anfordern zu müssen.

Aus diesen Gründen muss die Übereinstimmungsbescheinigung Folgendes umfassen:

  1. die Fahrzeug-Identifizierungsnummer
  2. die genauen technischen Merkmale des Fahrzeugs (d. h., die Angabe von Wertbereichen in den einzelnen Einträgen ist unzulässig).

1. Allgemeine Beschreibung

1.1. Die Übereinstimmungsbescheinigung besteht aus zwei Teilen:

  1. Seite 1, bestehend aus einer Übereinstimmungserklärung des Herstellers; für alle Fahrzeugklassen gilt das gleiche Muster
  2. Seite 2, auf der sich eine technische Beschreibung der wichtigsten Merkmale des Fahrzeugs befindet. Das Muster von Seite 2 ist an die jeweilige Fahrzeugklasse angepasst.

1.2. Die Übereinstimmungsbescheinigung darf höchstens das Format A4 (210 × 297 mm) haben oder muss auf dieses Format gefaltet sein.

1.3. Unbeschadet der Bestimmungen von Abschnitt 0 Buchstabe b handelt es sich bei den im zweiten Teil aufgeführten Werten und Einheiten um diejenigen, die in den Typgenehmigungsunterlagen der jeweiligen Rechtsakte angegeben sind. Bei Überprüfungen der Übereinstimmung der Produktion sind die Werte nach den in den jeweiligen Rechtsakten festgelegten Verfahren zu überprüfen. Dabei sind die nach diesen Rechtsakten zulässigen Toleranzen zugrunde zu legen.

2. Besondere Bestimmungen

2.1. Muster a der Übereinstimmungsbescheinigung (vollständiges Fahrzeug) gilt für Fahrzeuge, die im Straßenverkehr verwendet werden können, ohne dass sie zu ihrer Genehmigung weitere Stufen durchlaufen müssen.

2.2. Muster B der Übereinstimmungsbescheinigung (vervollständigte Fahrzeuge) gilt für Fahrzeuge, die eine weitere Stufe ihrer Genehmigung durchlaufen haben.

Dies ist das normale Ergebnis des Mehrstufen-Typgenehmigungsverfahrens (wenn z.B. ein Aufbauhersteller mit einem von einem Fahrzeughersteller gebauten Fahrgestell einen Bus baut).

Die während des Mehrstufenverfahrens hinzugekommenen Merkmale sind kurz zu beschreiben.

2.3. Muster C der Übereinstimmungsbescheinigung (unvollständige Fahrzeuge) gilt für Fahrzeuge, die noch eine weitere Genehmigungsstufe durchlaufen müssen (z.B. LKW-Fahrgestelle).

Außer bei Sattelzugmaschinen gilt für Übereinstimmungsbescheinigungen für Fahrgestelle mit Führerhaus der Klasse N das Muster C.

Teil I
Vollständige und vervollständigte Fahrzeuge

Muster A1 - Seite 1

Vollständige Fahrzeuge

EG-Übereinstimmungsbescheinigung

Seite 1

Der Unterzeichner [... (vollständiger Name und Position)] bestätigt hiermit, dass das Fahrzeug:

0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): ...

0.2. Typ: ...

0.2.1. Handelsbezeichnung: ...

0.4. Fahrzeugklasse: ...

0.5. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...

0.6. Anbringungsstelle und Anbringungsart der vorgeschriebenen Schilder: ...

Anbringungsstelle der Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ...

0.9. (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: ...

0.10. Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ...

mit dem in der am ... (Zeitpunkt der Ausstellung) erteilten Genehmigung (... Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer) beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und

zur fortwährenden Teilnahme am Straßenverkehr in Mitgliedstaaten mit Rechts-/Linksverkehrb, in denen metrische Einheiten/Einheiten des englischen Maßsystems (Imperial System)c für das Geschwindigkeitsmessgerät und metrische Einheiten/Einheiten des englischen Maßsystems (Imperial System) für den Kilometerzähler (gegebenenfalls)d verwendet werden, zugelassen werden kann.

(Ort) (Datum): ... (Unterschrift): ...

Muster A2 - Seite 1

In Kleinserien typgenehmigte vollständige Fahrzeuge

[Jahr] [laufende Nummer]

EG-Übereinstimmungsbescheinigung

Seite 1

Der Unterzeichner [... (vollständiger Name und Position)] bestätigt hiermit, dass das Fahrzeug:

0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): ...

0.2. Typ: ...

0.2.1. Handelsbezeichnung: ...

0.4. Fahrzeugklasse: ...

0.5. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...

0.6. Anbringungsstelle und Anbringungsart der vorgeschriebenen Schilder: ...

Anbringungsstelle der Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ...

0.9. (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: ...

0.10. Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ...

mit dem in der am... (Zeitpunkt der Ausstellung) erteilten Genehmigung (... Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer) beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und

zur fortwährenden Teilnahme am Straßenverkehr in Mitgliedstaaten mit Rechts-/Linksverkehrb, in denen metrische Einheiten/Einheiten des englischen Maßsystems (Imperial System)c für das Geschwindigkeitsmessgerät und metrische Einheiten/Einheiten des englischen Maßsystems (Imperial System) für den Kilometerzähler (gegebenenfalls)d verwendet werden, zugelassen werden kann.

(Ort) (Datum): ... (Unterschrift): ...

Muster B - Seite 1

Vervollständigte Fahrzeuge

EG-Übereinstimmungsbescheinigung

Seite 1

Der Unterzeichner [... (vollständiger Name und Position)] bestätigt hiermit, dass das Fahrzeug:

0.1. Fabrikmarke (Handelsname des Herstellers): ...

0.2. Typ: ...

0.2.1. Handelsbezeichnung: ...

0.2.2. Bei Fahrzeugen mit Mehrstufen-Typgenehmigung: Typgenehmigungsinformationen hinsichtlich des Basisfahrzeugs/des Fahrzeugs der vorangegangenen Stufen (Aufstellung mit den Angaben für jede Stufe erstellen):

Typgenehmigungsnummer, Erweiterungsnummer: ...

0.4. Fahrzeugklasse: ...

0.5. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...

0.5.1. Bei Fahrzeugen mit Mehrstufen-Typgenehmigung: Firmenname und Anschrift des Herstellers des Basisfahrzeugs/des Fahrzeugs der vorangegangenen Stufe(n)..

0.6. Anbringungsstelle und Anbringungsart der vorgeschriebenen Schilder: ...

Anbringungsstelle der Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ...

0.9. (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: ...

0.10. Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ...

  1. wie folgt vervollständigt und geändert1 worden ist: ... und
  2. mit dem in der am... (Zeitpunkt der Ausstellung) erteilten Genehmigung (... Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer) beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und
  3. zur fortwährenden Teilnahme am Straßenverkehr in Mitgliedstaaten mit Rechts-/Linksverkehrb, in denen metrische Einheiten/Einheiten des englischen Maßsystems (Imperial System)c für das Geschwindigkeitsmessgerät und metrische Einheiten/Einheiten des englischen Maßsystems (Imperial System) für den Kilometerzählerd verwendet werden, zugelassen werden kann.
(Ort) (Datum): ... (Unterschrift): ...

Anlagen: Übereinstimmungsbescheinigung für jede vorausgegangene Fertigungsstufe.

Seite 2

Fahrzeugklasse M1

(Vollständige und vervollständigte Fahrzeuge)

Seite 2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und Räder: ...

3. Angetriebene Achsen (Zahl, Lage, Verbindung): ...

Hauptabmessungen

4. Radstande: ... mm

4.1. Achsabstände:

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5. Länge: ... mm

6. Breite: ... mm

7. Höhe: ... mm

Massen

13. Masse in fahrbereitem Zustand: ... kg

13.2. Tatsächliche Masse des Fahrzeugs: ... kg

16. Technisch zulässige Höchstmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige maximale Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.4. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

18. Technisch zulässige maximale Anhängemasse bei Beförderung eines:

18.1. Deichselanhängers: ... kg

18.3. Zentralachsanhängers: ... kg

18.4. Ungebremsten Anhängers: ... kg

19. Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Antriebsmaschine

20. Hersteller des Motors: ...

21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: ...

22. Arbeitsweise: ...

23. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein1

23.1. Art des [Elektro-] Hybridfahrzeugs: OVC-HEV/NOVC-HEV/OVC-FCHV/ NOVC-FCHV1

24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

25. Hubraum: ... cm3

26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/komprimiertes Erdgas-Biomethan/ LNG/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff1

26.1. Einstoffmotor/bivalenter Antrieb/Flexfuelmotor/Zweistoffmotor1

26.2. (nur Zweistoffmotoren) Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B1

27. Höchstleistung

27.1. Höchste Nutzleistungg: ... kW bei... min-1 (Verbrennungsmotor)1

27.2. Größte Stundenleistung: ... kW (Elektromotor)1 s

27.3. Höchste Nutzleistung: ... kW (Elektromotor)1 s

27.4. Höchste 30-Minuten-Leistung: ... kW (Elektromotor)1 s

Höchstgeschwindigkeit

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

30. Spurweite:

  1. ... mm
  2. ... mm
  3. ... mm

35. Reifen/Radkombination/Rollwiderstand (falls zutreffend)h: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch1

Aufbau

38. Code des Aufbausi: ...

40. Farbe des Fahrzeugsj: ...

41. Anzahl und Anordnung der Türen: ...

42. Anzahl der Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz)k: ...

42.1. Sitz(e), der (die) nur zur Verwendung bei stehendem Fahrzeug bestimmt ist (sind): ...

42.3. Anzahl der für Rollstuhlfahrer zugänglichen Sitzplätze: ...

Umweltverträglichkeit

46. Geräuschpegel

47. Abgasnorml: Euro...

47.1. Parameter für die Emissionsprüfung

47.1.1 Prüfmasse (kg): ...

47.1.2. Querschnittsfläche (m2): ...

47.1.3. Fahrwiderstandskoeffizienten

47.1.3.0. f0, N:

47.1.3.1 f1, N/(km/h):

47.1.3.2. f2, N/(km/h)2

48. Abgasemissionenm m1 m2:

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten gültigen Änderungsrechtsakts: ...

1.1. Prüfverfahren: Typ I oder ESC1

CO: ... HC: ... NOx: ... HC + NOx: ... Partikel: ...

Rauchgastrübung (ELR): ... (m-1)

1.2. Prüfverfahren: Typ 1 (NEFZ Mittelwerte, WLTP Spitzenwerte) oder WHSC (EURO VI)1

CO: ... THC: ... NMHC: ... NOx: ... THC + NOx: ... NH3: ... Partikelmasse: ...

Partikelzahl: ...

2.1. Prüfverfahren: ETC (falls zutreffend) CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... Partikel: ...

2.2. Prüfverfahren: WHTC (EURO VI) CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

48.1. Rauch (korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten): ... (m-1)

49. CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauchm r:

1. Alle Antriebsarten außer reinen Elektrofahrzeugen (falls zutreffend)
NEFZ-Werte CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch bei der Emissionsprüfung gemäß Verordnung (EG) Nr. 692/2008
Innerorts1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Außerorts1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Kombiniert1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Gewichtet1, kombiniert ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/ 100 km
Abweichungsfaktor (falls zutreffend)
Differenzierungsfaktor (falls zutreffend) '1' oder '0'

2. Reine Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (falls zutreffend)

Stromverbrauch (gewichtet, kombiniert1)
... Wh/km
Elektrische Reichweite
... km

3. Fahrzeug mit Ökoinnovation(en) ausgestattet: ja/nein1

3.1. Allgemeiner Code der Ökoinnovation(en)p1: ...

3.2. Gesamteinsparungen von CO2-Emissionen durch die Ökoinnovation(en)p2 (für jeden geprüften Bezugskraftstoff wiederholen):

3.2.1. Einsparungen durch NEFZ: ... g/km (falls zutreffend)

3.2.2. Einsparungen durch WLPT: ... g/km (falls zutreffend)

4. Alle Antriebsarten außer reinen Elektrofahrzeugen, gemäß Verordnung (EU) 2017/1151 (falls zutreffend)

WLPT-Werte CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch
Niedrig1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Mittel1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Hoch1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Höchstwert1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Kombiniert ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Gewichtet, kombiniert1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1

5. Vollelektrische Fahrzeuge und extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge, gemäß Verordnung (EU) 2017/1151 (falls anwendbar)

5.1. Vollelektrische Fahrzeuge

Stromverbrauch
... Wh/km
Elektrische Reichweite
... km
Elektrische Reichweite innerorts
... km

5.2. Extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge

Stromverbrauch (ECAC,weighted)
... Wh/km
Elektrische Reichweite (EAER)
... km
Elektrische Reichweite innerorts (EAERcity)
... km

Sonstiges

51. Bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung: Bezeichnung gemäß Anhang II Abschnitt 5: ...

52. Anmerkungenn: ...

Zusätzliche Reifen-Felgenkombinationen: technische Parameter (keine Bezugnahme auf RR)

Seite 2

Fahrzeugklasse M2

(Vollständige und vervollständigte Fahrzeuge)

Seite 2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und Räder: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

2. Gelenkte Achsen (Anzahl, Lage): ...

3. Angetriebene Achsen (Zahl, Lage, Verbindung): ...

Hauptabmessungen

4. Radstande: ... mm

4.1. Achsabstände:

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5. Länge: ... mm

6. Breite: ... mm

7. Höhe: ... mm

9. Abstand zwischen der Fahrzeugfront und dem Mittelpunkt der Anhängevorrichtung: ... mm

12. Hinterer Überhang: ... mm

Massen

13. Masse in fahrbereitem Zustand: ... kg

13.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

13.2. Tatsächliche Masse des Fahrzeugs: ... kg

16. Technisch zulässige Höchstmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige maximale Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.3. Technisch zulässige maximale Masse je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.4. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

17. Für die Zulassung/den Betrieb im innerstaatlichen/grenzüberschreitenden Verkehr vorgesehene höchstzulässige Massen1 o

17.1. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

17.2. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

17.3. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

17.4. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

18. Technisch zulässige maximale Anhängemasse bei Beförderung eines:

18.1. Deichselanhängers: ... kg

18.3. Zentralachsanhängers: ... kg

18.4. Ungebremsten Anhängers: ... kg

19. Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Antriebsmaschine

20. Hersteller des Motors: ...

21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: ...

22. Arbeitsweise: ...

23. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein1

23.1. Art des [Elektro-] Hybridfahrzeugs: OVC-HEV/NOVC-HEV/OVC-FCHV/ NOVC-FCHV1

24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

25. Hubraum: ... cm3

26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/komprimiertes Erdgas-Biomethan/LNG/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff1

26.1. Einstoffmotor/bivalenter Antrieb/Flexfuelmotor/Zweistoffmotor1

26.2. (nur Zweistoffmotoren) Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B1

27. Höchstleistung

27.1. Höchste Nutzleistungg: ... kW bei... min-1 (Verbrennungsmotor)1

27.2. Größte Stundenleistung: ... kW (Elektromotor)1 s

27.3. Höchste Nutzleistung: ... kW (Elektromotor)1 s

27.4. Höchste 30-Minuten-Leistung: ... kW (Elektromotor)1 s

28. Getriebe (Typ): ...

Höchstdrehzahl

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

30. Spurweite:

  1. ... mm
  2. ... mm
  3. ... mm usw.

33. Antriebsachse(n) mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein1

35. Reifen/Radkombination/Rollwiderstand (falls zutreffend)h: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch1

37. Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: ... bar

Aufbau

38. Code des Aufbausi: ...

39. Fahrzeugklasse: Klasse I/Klasse II/Klasse III/Klasse A/Klasse B1

41. Anzahl und Anordnung der Türen: ...

42. Anzahl der Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz)k: ...

42.1. Sitz(e), der (die) nur zur Verwendung bei stehendem Fahrzeug bestimmt ist (sind): ...

42.3. Anzahl der für Rollstuhlfahrer zugänglichen Sitzplätze: ...

43. Anzahl der Stehplätze: ...

Anhängevorrichtung

44. Genehmigungsnummer oder -zeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45.1. Kennwerte1: D: ... / V: ... / S: ... / U: ...

Umweltverträglichkeit

46. Geräuschpegel

Standgeräusch: ... dB(A) bei der Motordrehzahl: ... min-1

Fahrgeräusch: ... dB(A)

47. Abgasnorml: Euro...

47.1. Parameter für die Emissionsprüfung

47.1.1. Prüfmasse (kg): ...

47.1.2. Querschnittsfläche (m2): ...

47.1.3. Fahrwiderstandskoeffizienten

47.1.3.0. f0, N:

47.1.3.1 f1, N/(km/h):

47.1.3.2. f2, N/(km/h)2

48. Abgasemissionenm m1 m2:

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten gültigen Änderungsrechtsakts: ...

1.1. Prüfverfahren: Typ I oder ESC1

CO: ... HC: ... NOx: ... HC + NOx: ... Partikel: ...

Rauchgastrübung (ELR): ... (m-1)

1.2. Prüfverfahren: Typ 1 (NEFZ Mittelwerte, WLTP Spitzenwerte) oder WHSC (EURO VI)1

CO: ... THC: ... NMHC: ... NOx: ... THC + NOx: ... NH3: ... Partikelmasse: ...

Partikelzahl: ...

2.1. Prüfverfahren: ETC (falls zutreffend) CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... Partikel: ...

2.2. Prüfverfahren: WHTC (EURO VI) CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

48.1. Rauch (korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten): ... (m-1)

49. CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauchm r:

1. Alle Antriebsarten außer reinen Elektrofahrzeugen (falls zutreffend)
NEFZ-Werte CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch bei der Emissionsprüfung gemäß NEFZ nach Verordnung (EG) Nr. 692/2008
Innerorts1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Außerorts1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Kombiniert1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Gewichtet1, kombiniert ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/ 100 km
Abweichungsfaktor (falls zutreffend)
Differenzierungsfaktor (falls zutreffend) '1' oder '0'

2. Vollelektrische Fahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (falls zutreffend)

Stromverbrauch (gewichtet, kombiniert1)
... Wh/km
Elektrische Reichweite
... km

3. Fahrzeug mit Ökoinnovation(en) ausgestattet: ja/nein1

3.1. Allgemeiner Code der Ökoinnovation(en)p1: ...

3.2. Gesamteinsparungen von CO2-Emissionen durch die Ökoinnovation(en)p2 (für jeden geprüften Bezugskraftstoff wiederholen):

3.2.1. Einsparungen durch NEFZ: ... g/km (falls zutreffend)

3.2.2. Einsparungen durch WLPT: ... g/km (falls zutreffend)

4. Alle Antriebsarten außer reinen Elektrofahrzeugen, gemäß Verordnung (EU) 2017/1151 (falls zutreffend)

WLPT-Werte CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch
Niedrig1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Mittel1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Hoch1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Höchstwert1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Kombiniert ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Gewichtet, kombiniert1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1

5. Vollelektrische Fahrzeuge und extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge, gemäß Verordnung (EU) 2017/1151 (falls anwendbar)

5.1. Vollelektrische Fahrzeuge

Stromverbrauch
... Wh/km
Elektrische Reichweite
... km
Elektrische Reichweite innerorts
... km

5.2. Extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge

Stromverbrauch (ECAC,weighted)
... Wh/km
Elektrische Reichweite (EAER)
... km
Elektrische Reichweite innerorts (EAERcity)
... km

Sonstiges

51. Bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung: Bezeichnung gemäß Anhang II Abschnitt 5: ...

52. Anmerkungenn: ...

Seite 2

Fahrzeugklasse M3

(Vollständige und vervollständigte Fahrzeuge)

Seite 2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und Räder: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

2. Gelenkte Achsen (Anzahl, Lage): ...

3. Angetriebene Achsen (Zahl, Lage, Verbindung): ...

Hauptabmessungen

4. Radstande: ... mm

4.1. Achsabstände:

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5. Länge: ... mm

6. Breite: ... mm

7. Höhe: ... mm

9. Abstand zwischen der Fahrzeugfront und dem Mittelpunkt der Anhängevorrichtung: ... mm

12. Hinterer Überhang: ... mm

Massen

13. Masse in fahrbereitem Zustand: ... kg

13.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

13.2. Tatsächliche Masse des Fahrzeugs: ... kg

16. Technisch zulässige Höchstmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige maximale Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.3. Technisch zulässige maximale Masse je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.4. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

17. Für die Zulassung/den Betrieb im innerstaatlichen/grenzüberschreitenden Verkehr vorgesehene höchstzulässige Massen1 o

17.1. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

17.2. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

17.3. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

17.4. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

18. Technisch zulässige maximale Anhängemasse bei Beförderung eines:

18.1. Deichselanhängers: ... kg

18.3. Zentralachsanhängers: ... kg

18.4. Ungebremsten Anhängers: ... kg

19. Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Antriebsmaschine

20. Hersteller des Motors: ...

21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: ...

22. Arbeitsweise: ...

23. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein1

23.1. Hybrid-[Elektro-]Fahrzeug: ja/nein1

24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

25. Hubraum: ... cm3

26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/komprimiertes Erdgas-Biomethan/LNG/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff1

26.1. Einstoffmotor/bivalenter Antrieb/Flexfuelmotor/Zweistoffmotor1

26.2. (nur Zweistoffmotoren) Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B1

27. Höchstleistung

27.1. Höchste Nutzleistungg: ... kW bei... min-1 (Verbrennungsmotor)1

27.2. Größte Stundenleistung: ... kW (Elektromotor)1 s

27.3. Höchste Nutzleistung: ... kW (Elektromotor)1 s

27.4. Höchste 30-Minuten-Leistung: ... kW (Elektromotor)1 s

28. Getriebe (Typ): ...

Höchstdrehzahl

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

30.1. Spurweite jeder gelenkten Achse: ... mm

30.2. Spurweite aller übrigen Achsen: ... mm

32. Lage der belastbaren Achse(n): ...

33. Antriebsachse(n) mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein1

35. Reifen-/Radkombinationh: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch1

37. Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: ... bar

Aufbau

38. Code des Aufbausi: ...

39. Fahrzeugklasse: Klasse I/Klasse II/Klasse III/Klasse A/Klasse B1

41. Anzahl und Anordnung der Türen: ...

42. Anzahl der Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz)k: ...

42.1. Sitz(e), der (die) nur zur Verwendung bei stehendem Fahrzeug bestimmt ist (sind): ...

42.2. Anzahl der Sitzplätze: ... (unteres Fahrgastdeck)... (oberes Fahrgastdeck) (einschließlich dem Fahrersitz)

42.3. Anzahl der für Rollstuhlfahrer zugänglichen Sitzplätze: ...

43. Anzahl der Stehplätze: ...

Anhängevorrichtung

44. Genehmigungsnummer oder -zeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45.1. Kennwerte1: D: ... / V: ... / S: ... / U: ...

Umweltverträglichkeit

46. Geräuschpegel

Standgeräusch: ... dB(A) bei der Motordrehzahl: ... min-1

Fahrgeräusch: ... dB(A)

47. Abgasnorml: Euro...

47.1. Parameter für die Emissionsprüfung

47.1.1. Prüfmasse (kg): ...

47.1.2. Querschnittsfläche (m2): ...

47.1.3. Fahrwiderstandskoeffizienten

47.1.3.0. f0, N:

47.1.3.1 f1, N/(km/h):

47.1.3.2. f2, N/(km/h)2

48. Abgasemissionenm m1 m2:

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten gültigen Änderungsrechtsakts: ...

1.1. Prüfverfahren: Elektronisches Fahrdynamik-Regelsystem (ESC)

CO: ... HC: ... NOx: ... HC + NOx: ... Partikel: ...

Rauchgastrübung (ELR): ... (m-1)

1.2. Prüfverfahren: WHSC (EURO VI)

CO: ... THC: ... NMHC: ... NOx: ... THC + NOx: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

2.1. Prüfverfahren: ETC (falls zutreffend)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... Partikel: ...

2.2. Prüfverfahren: WHTC (EURO VI)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

48.1. Rauch (korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten): ... (m-1)

Sonstiges

51. Bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung: Bezeichnung gemäß Anhang II Abschnitt 5: ...

52. Anmerkungenn: ...

Seite 2

Fahrzeugklasse N1

(Vollständige und vervollständigte Fahrzeuge)

Seite 2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und Räder: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

3. Angetriebene Achsen (Zahl, Lage, Verbindung): ...

Hauptabmessungen

4. Radstande: ... mm

4.1. Achsabstände:

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5. Länge: ... mm

6. Breite: ... mm

7. Höhe: ... mm

8. Sattelvormaß des Sattelzugfahrzeugs (Höchst- und Mindestwert): ... mm

9. Abstand zwischen der Fahrzeugfront und dem Mittelpunkt der Anhängevorrichtung: ... mm

11. Länge der Ladefläche: ... mm

Massen

13. Masse in fahrbereitem Zustand: ... kg

13.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

13.2. Tatsächliche Masse des Fahrzeugs: ... kg

14. Masse des Basisfahrzeugs in fahrbereitem Zustand: ... kg1 q

16. Technisch zulässige Höchstmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige maximale Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.4. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

18. Technisch zulässige maximale Anhängemasse bei Beförderung eines:

18.1. Deichselanhängers: ... kg

18.2. Sattelanhängers: ... kg

18.3. Zentralachsanhängers: ... kg

18.4. Ungebremsten Anhängers: ... kg

19. Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Antriebsmaschine

20. Hersteller des Motors: ...

21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: ...

22. Arbeitsweise: ...

23. Vollelektrisch: ja/nein1

23.1. Art des [Elektro-] Hybridfahrzeugs: OVC-HEV/NOVC-HEV/OVC-FCHV/ NOVC-FCHV1

24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

25. Hubraum: ... cm3

26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/komprimiertes Erdgas-Biomethan/LNG/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff1

26.1. Einstoffmotor/bivalenter Antrieb/Flexfuelmotor/Zweistoffmotor1

26.2. (nur Zweistoffmotoren) Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B1

27. Höchstleistung

27.1. Höchste Nutzleistungg: ... kW bei... min-1 (Verbrennungsmotor)1

27.2. Größte Stundenleistung: ... kW (Elektromotor)1 s

27.3. Höchste Nutzleistung: ... kW (Elektromotor)1 s

27.4. Höchste 30-Minuten-Leistung: ... kW (Elektromotor)1 s

28. Getriebe (Typ): ...

Höchstdrehzahl

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

30. Spurweite:

  1. ... mm
  2. ... mm
  3. ... mm

35. Reifen/Radkombination/Rollwiderstand (falls zutreffend)h: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch1

37. Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: ... bar

Aufbau

38. Code des Aufbausi: ...

40. Farbe des Fahrzeugsj: ...

41. Anzahl und Anordnung der Türen: ...

42. Anzahl der Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz)k: ...

Anhängevorrichtung

44. Genehmigungsnummer oder -zeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45.1. Kennwerte1: D: ... / V: ... / S: ... / U: ...

Umweltverträglichkeit

46. Geräuschpegel

Standgeräusch: ... dB(A) bei der Motordrehzahl: ... min-1

Fahrgeräusch: ... dB(A)

47. Abgasnorml: Euro...

47.1. Parameter für die Emissionsprüfung

47.1.1. Prüfmasse (kg): ...

47.1.2. Querschnittsfläche (m2): ...

47.1.3. Fahrwiderstandskoeffizienten

47.1.3.0. f0, N:

47.1.3.1 f1, N/(km/h):

47.1.3.2. f2, N/(km/h)2

48. Abgasemissionenm m1 m2:

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten gültigen Änderungsrechtsakts: ...

1.1. Prüfverfahren: Typ I oder ESC1

CO: ... HC: ... NOx: ... HC + NOx: ... Partikel: ...

Rauchgastrübung (ELR): ... (m-1)

1.2. Prüfverfahren: Typ 1 (NEFZ Mittelwerte, WLTP Spitzenwerte) oder WHSC (EURO VI)1

CO: ... THC: ... NMHC: ... NOx: ... THC + NOx: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

2.1. Prüfverfahren: ETC (falls zutreffend)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... Partikel: ...

2.2. Prüfverfahren: WHTC (EURO VI)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

48.1. Rauch (korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten): ... (m-1)

49. CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauchm r:

1. Alle Antriebsarten außer reinen Elektrofahrzeugen (falls zutreffend)
NEFZ-Werte CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch bei der Emissionsprüfung gemäß Verordnung (EG) Nr. 692/2008
Innerorts1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Außerorts1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Kombiniert1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Gewichtet1, kombiniert ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km
Abweichungsfaktor (falls zutreffend)

2. Vollelektrische Fahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (falls zutreffend)

Stromverbrauch (gewichtet, kombiniert1): ... Wh/km
Elektrische Reichweite ... km

3. Fahrzeug mit Ökoinnovation(en) ausgestattet: ja/nein1

3.1. Allgemeiner Code der Ökoinnovation(en)p1: ...

3.2. Gesamteinsparung von CO2-Emissionen durch die Ökoinnovation(en)p2 (für jeden geprüften Bezugskraftstoff wiederholen):

3.2.1. NEFZ-Einsparungen: ... g/km (falls zutreffend)

3.2.2. WLTP-Einsparungen: ... g/km (falls zutreffend)

4. Alle Antriebsarten außer vollelektrische Fahrzeuge, gemäß Verordnung (EU) 2017/1151

WLPT-Werte CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch
Niedrig1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Mittel1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Hoch1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Höchstwert1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Kombiniert ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Gewichtet, kombiniert1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1

5. Vollelektrische Fahrzeuge und extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge, gemäß Verordnung (EU) 2017/1151 (falls anwendbar)

5.1. Vollelektrische Fahrzeuge1 oder (falls zutreffend)

Stromverbrauch ... Wh/km
Elektrische Reichweite ... km
Elektrische Reichweite innerorts ... km

5.2. Extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge1 oder (falls zutreffend)

Stromverbrauch (ECAC,weighted) ... Wh/km
Elektrische Reichweite (EAER) ... km
Elektrische Reichweite innerorts (EAERcity) ... km

Sonstiges

50. Typgenehmigt nach den Konstruktionsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter: ja/Gruppe(n): .../neinl:

51. Bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung: Bezeichnung gemäß Anhang II Abschnitt 5: ...

52. Anmerkungenn: ...

Liste der Reifen: technische Parameter (keine Bezugnahme auf RR)

Seite 2

Fahrzeugklasse N2

(Vollständige und vervollständigte Fahrzeuge)

Seite 2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und Räder: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

2. Gelenkte Achsen (Anzahl, Lage): ...

3. Angetriebene Achsen (Zahl, Lage, Verbindung): ...

Hauptabmessungen

4. Radstande: ... mm

4.1. Achsabstände:

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5. Länge: ... mm

6. Breite: ... mm

7. Höhe: ... mm

8. Sattelvormaß des Sattelzugfahrzeugs (Höchst- und Mindestwert): ... mm

9. Abstand zwischen der Fahrzeugfront und dem Mittelpunkt der Anhängevorrichtung: ... mm

11. Länge der Ladefläche: ... mm

12. Hinterer Überhang: ... mm

Massen

13. Masse in fahrbereitem Zustand: ... kg

13.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

13.2. Tatsächliche Masse des Fahrzeugs: ... kg

16. Technisch zulässige Höchstmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige maximale Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.3. Technisch zulässige maximale Masse je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.4. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

17. Für die Zulassung/den Betrieb im innerstaatlichen/grenzüberschreitenden Verkehr vorgesehene höchstzulässige Massen1 o

17.1. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

17.2. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

17.3. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

17.4. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

18. Technisch zulässige maximale Anhängemasse bei Beförderung eines:

18.1. Deichselanhängers: ... kg

18.2. Sattelanhängers: ... kg

18.3. Zentralachsanhängers: ... kg

18.4. Ungebremsten Anhängers: ... kg

19. Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Antriebsmaschine

20. Hersteller des Motors: ...

21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: ...

22. Arbeitsweise: ...

23. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein1

23.1. Art des [Elektro-] Hybridfahrzeugs: OVC-HEV/NOVC-HEV/OVC-FCHV/ NOVC-FCHV1

24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

25. Hubraum: ... cm3

26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/komprimiertes Erdgas-Biomethan/LNG/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff1

26.1. Einstoffmotor/bivalenter Antrieb/Flexfuelmotor/Zweistoffmotor1

26.2. (nur Zweistoffmotoren) Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B1

27. Höchstleistung

27.1. Höchste Nutzleistungg: ... kW bei... min-1 (Verbrennungsmotor)1

27.2. Größte Stundenleistung: ... kW (Elektromotor)1 s

27.3. Höchste Nutzleistung: ... kW (Elektromotor)1 s

27.4. Höchste 30-Minuten-Leistung: ... kW (Elektromotor)1 s

28. Getriebe (Typ): ...

Höchstdrehzahl

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

31. Lage der Hubachse(n): ...

32. Lage der belastbaren Achse(n): ...

33. Antriebsachse(n) mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein1

35. Reifen/Radkombination/Rollwiderstand (falls zutreffend)h: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch1

37. Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: ... bar

Aufbau

38. Code des Aufbausi: ...

41. Anzahl und Anordnung der Türen: ...

42. Anzahl der Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz)k: ...

Anhängevorrichtung

44. Genehmigungsnummer oder -zeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45.1. Kennwerte1: D: ... / V: ... / S: ... / U: ...

Umweltverträglichkeit

46. Geräuschpegel

Standgeräusch: ... dB(A) bei der Motordrehzahl: ... min-1

Fahrgeräusch: ... dB(A)

47. Abgasnorml: Euro...

47.1. Parameter für die Emissionsprüfung

47.1.1. Prüfmasse (kg): ...

47.1.2. Querschnittsfläche (m2): ...

47.1.3. Fahrwiderstandskoeffizienten

47.1.3.0. f0, N:

47.1.3.1 f1, N/(km/h):

47.1.3.2. f2, N/(km/h)2

48. Abgasemissionenm m1 m2:

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten gültigen Änderungsrechtsakts: ...

1.1. Prüfverfahren: Typ 1 oder ESC1

CO: ... HC: ... NOx: ... HC + NOx: ... Partikel: ...

Rauchgastrübung (ELR): ... (m-1)

1.2. Prüfverfahren: Typ 1 (NEFZ Mittelwerte, WLTP Spitzenwerte) oder WHSC (EURO VI)1

CO: ... THC: ... NMHC: ... NOx: ... THC + NOx: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

2.1. Prüfverfahren: ETC (falls zutreffend)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... Partikel: ...

2.2. Prüfverfahren: WHTC (EURO VI)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

48.1. Rauch (korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten): ... (m-1)

49. CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauchm r:

1. Alle Antriebsarten außer vollelektrischen Fahrzeugen (falls zutreffend)
NEFZ-Werte CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch bei der Emissionsprüfung gemäß Verordnung (EG) Nr. 692/2008
Innerorts1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Außerorts1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Kombiniert1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Gewichtet1, kombiniert ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/1 00 km
Abweichungsfaktor (falls zutreffend)

2. Vollelektrische Fahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (falls zutreffend)

Stromverbrauch (gewichtet, kombiniert1): ... Wh/km
Elektrische Reichweite ... km

3. Fahrzeug mit Ökoinnovation(en) ausgestattet: ja/nein1

3.1. Allgemeiner Code der Ökoinnovation(en)p1: ...

3.2. Gesamteinsparung von CO2-Emissionen durch die Ökoinnovation(en)p2 (für jeden geprüften Bezugskraftstoff wiederholen):

3.2.1. NEFZ-Einsparungen: ... g/km (falls zutreffend)

3.2.2. WLPT-Einsparungen: ... g/km (falls zutreffend)

4. Alle Antriebsarten außer vollelektrischen Fahrzeugen, gemäß Verordnung (EU) 2017/1151

WLPT-Werte CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch
Niedrig1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Mittel1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Hoch1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Höchstwert1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Kombiniert ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1
Gewichtet, kombiniert1 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km1

5. Vollelektrische Fahrzeuge und extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge, gemäß Verordnung (EU) 2017/1151 (falls anwendbar)

5.1. Vollelektrische Fahrzeuge1 oder (falls zutreffend)

Stromverbrauch ... Wh/km
Elektrische Reichweite ... km
Elektrische Reichweite innerorts ... km

5.2. Extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge1 oder (falls zutreffend)

Stromverbrauch (ECAC,weighted) ... Wh/km
Elektrische Reichweite (EAER) ... km
Elektrische Reichweite innerorts (EAERcity) ... km

Sonstiges

50. Typgenehmigt nach den Konstruktionsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter: ja/Gruppe(n): .../neinl:

51. Bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung: Bezeichnung gemäß Anhang II Abschnitt 5: ...

52. Anmerkungenn: ...

Seite 2

Fahrzeugklasse N3

(Vollständige und vervollständigte Fahrzeuge)

Seite 2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und Räder: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

2. Gelenkte Achsen (Anzahl, Lage): ...

3. Angetriebene Achsen (Zahl, Lage, Verbindung): ...

Hauptabmessungen

4. Radstande: ... mm

4.1. Achsabstände:

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5. Länge: ... mm

6. Breite: ... mm

7. Höhe: ... mm

8. Sattelvormaß des Sattelzugfahrzeugs (Höchst- und Mindestwert): ... mm

9. Abstand zwischen der Fahrzeugfront und dem Mittelpunkt der Anhängevorrichtung: ... mm

11. Länge der Ladefläche: ... mm

12. Hinterer Überhang: ... mm

Massen

13. Masse in fahrbereitem Zustand: ... kg

13.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

13.2. Tatsächliche Masse des Fahrzeugs: ... kg

16. Technisch zulässige Höchstmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige maximale Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.3. Technisch zulässige maximale Masse je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.4. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

17. Für die Zulassung/den Betrieb im innerstaatlichen/grenzüberschreitenden Verkehr vorgesehene höchstzulässige Massen1 o

17.1. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

17.2. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

17.3. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

17.4. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

18. Technisch zulässige maximale Anhängemasse bei Beförderung eines:

18.1. Deichselanhängers: ... kg

18.2. Sattelanhängers: ... kg

18.3. Zentralachsanhängers: ... kg

18.4. Ungebremsten Anhängers: ... kg

19. Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Antriebsmaschine

20. Hersteller des Motors: ...

21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: ...

22. Arbeitsweise: ...

23. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein1

23.1. Hybrid-[Elektro-]Fahrzeug: ja/nein1

24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

25. Hubraum: ... cm3

26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/komprimiertes Erdgas-Biomethan/LNG/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff1

26.1. Einstoffmotor/bivalenter Antrieb/Flexfuelmotor/Zweistoffmotor1

26.2. (nur Zweistoffmotoren) Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B1

27. Höchstleistung

27.1. Höchste Nutzleistungg: ... kW bei... min-1 (Verbrennungsmotor)1

27.2. Größte Stundenleistung: ... kW (Elektromotor)1 s

27.3. Höchste Nutzleistung: ... kW (Elektromotor)1 s

27.4. Höchste 30-Minuten-Leistung: ... kW (Elektromotor)1 s

28. Getriebe (Typ): ...

Höchstdrehzahl

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

31. Lage der Hubachse(n): ...

32. Lage der belastbaren Achse(n): ...

33. Antriebsachse(n) mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein1

35. Reifen-/Radkombinationh: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch1

37. Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: ... bar

Aufbau

38. Code des Aufbausi: ...

41. Anzahl und Anordnung der Türen: ...

42. Anzahl der Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz)k: ...

Anhängevorrichtung

44. Genehmigungsnummer oder -zeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45.1. Kennwerte1: D: ... / V: ... / S: ... / U: ...

Umweltverträglichkeit

46. Geräuschpegel

Standgeräusch: ... dB(A) bei der Motordrehzahl: ... min-1

Fahrgeräusch: ... dB(A)

47. Abgasnorml: Euro...

47.1. Parameter für die Emissionsprüfung

47.1.1. Prüfmasse (kg): ...

47.1.2. Querschnittsfläche (m2): ...

47.1.3. Fahrwiderstandskoeffizienten

47.1.3.0. f0, N:

47.1.3.1 f1, N/(km/h):

47.1.3.2. f2, N/(km/h)2

48. Abgasemissionenm m1 m2:

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten gültigen Änderungsrechtsakts: ...

1.1. Prüfverfahren: Elektronisches Fahrdynamik-Regelsystem (ESC)

CO: ... HC: ... NOx: ... HC + NOx: ... Partikel: ...

Rauchgastrübung (ELR): ... (m-1)

1.2. Prüfverfahren: WHSC (EURO VI)

CO: ... THC: ... NMHC: ... NOx: ... THC + NOx: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

2.1. Prüfverfahren: ETC (falls zutreffend)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... Partikel: ...

2.2. Prüfverfahren: WHTC (EURO VI)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

48.1. Rauch (korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten): ... (m-1)

Sonstiges

50. Typgenehmigt nach den Konstruktionsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter: ja/Gruppe(n): .../neinl:

51. Bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung: Bezeichnung gemäß Anhang II Abschnitt 5: ...

52. Anmerkungenn: ...

Seite 2

Fahrzeugklassen O1 und O2

(Vollständige und vervollständigte Fahrzeuge)

Seite 2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und Räder: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

Hauptabmessungen

4. Radstande: ... mm

4.1. Achsabstände:

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5. Länge: ... mm

6. Breite: ... mm

7. Höhe: ... mm

10. Abstand zwischen dem Mittelpunkt der Anhängevorrichtung und dem Fahrzeugheck: ... mm

11. Länge der Ladefläche: ... mm

12. Hinterer Überhang: ... mm

Massen

13. Masse in fahrbereitem Zustand: ... kg

13.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

13.2. Tatsächliche Masse des Fahrzeugs: ... kg

16. Technisch zulässige Höchstmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige maximale Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.3. Technisch zulässige maximale Masse je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

19. Bei Sattelanhängern und Zentralachsanhängern, technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Höchstdrehzahl

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

30.1. Spurweite jeder gelenkten Achse: ... mm

30.2. Spurweite aller übrigen Achsen: ... mm

31. Lage der Hubachse(n): ...

32. Lage der belastbaren Achse(n): ...

34. Achse(n) mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein1

35. Reifen-/Radkombinationh: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch1

Aufbau

38. Code des Aufbausi: ...

Anhängevorrichtung

44. Genehmigungsnummer oder -zeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45.1. Kennwerte1: D: ... / V: ... / S: ... / U: ...

Sonstiges

50. Typgenehmigt nach den Konstruktionsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter: ja/Gruppe(n): .../neinl:

51. Bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung: Bezeichnung gemäß Anhang II Abschnitt 5: ...

52. Anmerkungenn: ...

Seite 2

Fahrzeugklassen O3 und O4

(Vollständige und vervollständigte Fahrzeuge)

Seite 2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und Räder: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

2. Gelenkte Achsen (Anzahl, Lage): ...

Hauptabmessungen

4. Radstande: ... mm

4.1. Achsabstände:

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5. Länge: ... mm

6. Breite: ... mm

7. Höhe: ... mm

10. Abstand zwischen dem Mittelpunkt der Anhängevorrichtung und dem Fahrzeugheck: ... mm

11. Länge der Ladefläche: ... mm

12. Hinterer Überhang: ... mm

Massen

13. Masse in fahrbereitem Zustand: ... kg

13.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

13.2. Tatsächliche Masse des Fahrzeugs: ...kg

16. Technisch zulässige Höchstmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige maximale Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.3. Technisch zulässige maximale Masse je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

17. Für die Zulassung/den Betrieb im innerstaatlichen/grenzüberschreitenden Verkehr vorgesehene höchstzulässige Massen1 o

17.1. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

17.2. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

17.3. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

19. Bei Sattelanhängern und Zentralachsanhängern, technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Höchstgeschwindigkeit

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

31. Lage der Hubachse(n): ...

32. Lage der belastbaren Achse(n): ...

34. Achse(n) mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein1

35. Reifen-/Radkombinationh: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch1

Aufbau

38. Code des Aufbausi: ...

Anhängevorrichtung

44. Genehmigungsnummer oder -zeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45.1. Kennwerte1: D: ... / V: ... / S: ... / U: ... å

Sonstiges

50. Typgenehmigt nach den Konstruktionsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter: ja/Gruppe(n): .../neinl:

51. Bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung: Bezeichnung gemäß Anhang II Abschnitt 5: ...

52. Anmerkungenn: ...

Teil II
Unvollständige Fahrzeuge

Muster C1 - Seite 1

Unvollständige Fahrzeuge

EG-Übereinstimmungsbescheinigung

Seite 1

Der Unterzeichner [... (vollständiger Name und Position)] bestätigt hiermit, dass das Fahrzeug:

0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): ...

0.2. Typ: ...

Variantea: ...

Versiona: ...

0.2.1. Handelsbezeichnung: ...

0.2.2. Bei Fahrzeugen mit Mehrstufen-Typgenehmigung: Typgenehmigungsinformationen hinsichtlich des Basisfahrzeugs/des Fahrzeugs der vorangegangenen Stufen

(Aufstellung mit den Angaben für jede Stufe erstellen):

Typ: ...

Variantea: ...

Versiona: ...

Typgenehmigungsnummer, Erweiterungsnummer: ...

0.4. Fahrzeugklasse: ...

0.5. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...

0.5.1. Bei Fahrzeugen mit Mehrstufen-Typgenehmigung: Firmenname und Anschrift des Herstellers des Basisfahrzeugs/des Fahrzeugs der vorangegangenen Stufe(n)...

0.6. Anbringungsstelle und Anbringungsart der vorgeschriebenen Schilder: ...

Anbringungsstelle der Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ...

0.9. (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: ...

0.10. Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ...

mit dem in der am... (Zeitpunkt der Ausstellung) erteilten Genehmigung (... Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer) beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und

ohne weitere Genehmigungen nicht zur fortwährenden Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen werden kann.

(Ort) (Datum): ... (Unterschrift): ...

Muster C2 - Seite 1

In Kleinserien typgenehmigte unvollständige Fahrzeuge

[Jahr] [laufende Nummer]

EG-Übereinstimmungsbescheinigung

Seite 1

Der Unterzeichner [... (vollständiger Name und Position)] bestätigt hiermit, dass das Fahrzeug:

0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): ...

0.2. Typ: ...

Variantea: ...

Versiona: ...

0.2.1. Handelsbezeichnung: ...

0.4. Fahrzeugklasse: ...

0.5. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...

0.6. Anbringungsstelle und Anbringungsart der vorgeschriebenen Schilder: ...

Anbringungsstelle der Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ...

0.9. (Ggf.) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: ...

0.10. Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ...

mit dem in der am... (Zeitpunkt der Ausstellung) erteilten Genehmigung (... Typgenehmigungsnummer einschließlich Erweiterungsnummer) beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und

ohne weitere Genehmigungen nicht zur fortwährenden Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen werden kann.

(Ort) (Datum): ... (Unterschrift): ...

Seite 2

Fahrzeugklasse M1

(Unvollständige Fahrzeuge)

Seite 2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und Räder: ...

3. Angetriebene Achsen (Zahl, Lage, Verbindung): ...

Hauptabmessungen

4. Radstande: ... mm

4.1. Achsabstände:

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5.1. Höchstzulässige Länge: ... mm

6.1. Höchstzulässige Breite: ... mm

7.1. Höchstzulässige Höhe: ... mm

12.1. Höchstzulässiger Überhang hinten: ... mm

Massen

14. Masse des unvollständigen Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand: ... kg

14.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

15. Mindestmasse des Fahrzeugs nach Vervollständigung: ... kg

15.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

16. Technisch zulässige Höchstmassen:

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige maximale Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.4. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

18. Technisch zulässige maximale Anhängemasse bei Beförderung eines:

18.1. Deichselanhängers: ... kg

18.3. Zentralachsanhängers: ... kg

18.4. Ungebremsten Anhängers: ... kg

19. Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Antriebsmaschine

20. Hersteller des Motors: ...

21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: ...

22. Arbeitsweise: ...

23. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein1

23.1. Hybrid-[Elektro-]Fahrzeug: ja/nein1

24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

25. Hubraum: ... cm3

26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/komprimiertes Erdgas-Biomethan/LNG/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff1

26.1. Einstoffmotor/bivalenter Antrieb/Flexfuelmotor/Zweistoffmotor1

26.2. (nur Zweistoffmotoren) Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B1

27. Höchstleistung

27.1. Höchste Nutzleistungg: ... kW bei... min-1 (Verbrennungsmotor)1

27.2. Größte Stundenleistung: ... kW (Elektromotor)1 s

27.3. Höchste Nutzleistung: ... kW (Elektromotor)1 s

27.4. Höchste 30-Minuten-Leistung: ... kW (Elektromotor)1 s

Höchstgeschwindigkeit

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

30. Spurweite:

  1. ... mm
  2. ... mm
  3. ... mm

35. Reifen-/Radkombinationh: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch1

Aufbau

41. Anzahl und Anordnung der Türen: ...

42. Anzahl der Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz)k: ...

Umweltverträglichkeit

46. Geräuschpegel

Standgeräusch: ... dB(A) bei der Motordrehzahl: ... min-1

Fahrgeräusch: ... dB(A)

47. Abgasnorml: Euro...

47.1. Parameter für die Emissionsprüfung

47.1.1. Prüfmasse (kg): ...

47.1.2. Querschnittsfläche (m2): ...

47.1.3. Fahrwiderstandskoeffizienten

47.1.3.0. f0, N:

47.1.3.1 f1, N/(km/h):

47.1.3.2. f2, N/(km/h)2:

48. Abgasemissionenm m1 m2:

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten gültigen Änderungsrechtsakts: ...

1.1. Prüfverfahren: Typ 1 oder ESC1

CO: ... HC: ... NOx: ... HC + NOx: ... Partikel: ...

Rauchgastrübung (ELR): ... (m-1)

1.2. Prüfverfahren: Typ 1 (NEFZ Mittelwerte, WLTP Spitzenwerte) oder WHSC (EURO VI)1

CO: ... THC: ... NMHC: ... NOx: ... THC + NOx: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

2.1. Prüfverfahren: ETC (falls zutreffend)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... Partikel: ...

2.2. Prüfverfahren: WHTC (EURO VI)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

48.1. Rauch (korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten): ... (m-1)

49. CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch m:

1. Alle Antriebsarten außer vollelektrischen Fahrzeugen, gemäß Verordnung (EU) 2017/1151
CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch
Innerorts ... g/km ... l/100 km, m3/100 km1
Außerorts ... g/km ... l/100 km, m3/100 km1
Kombiniert ... g/km ... l/100 km, m3/100 km1
Gewichtet, kombiniert ... g/km ... l/100 km

2. Vollelektrische Fahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge

Stromverbrauch (gewichtet, kombiniert1) ... Wh/km
Elektrische Reichweite ... km

Sonstiges

52. Anmerkungenn: ...

Seite 2

Fahrzeugklasse M2

(Unvollständige Fahrzeuge)

Seite 2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und Räder: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

2. Gelenkte Achsen (Anzahl, Lage): ...

3. Angetriebene Achsen (Zahl, Lage, Verbindung): ...

Hauptabmessungen

4. Radstande: ... mm

4.1. Achsabstände:

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5.1. Höchstzulässige Länge: ... mm

6.1. Höchstzulässige Breite: ... mm

7.1. Höchstzulässige Höhe: ... mm

12.1. Höchstzulässiger Überhang hinten: ... mm

Massen

14. Masse des unvollständigen Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand: ... kg

14.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

15. Mindestmasse des Fahrzeugs nach Vervollständigung: ... kg

15.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

16. Technisch zulässige Höchstmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige maximale Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.3. Technisch zulässige maximale Masse je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.4. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

17. Für die Zulassung/den Betrieb im innerstaatlichen/grenzüberschreitenden Verkehr vorgesehene höchstzulässige Massen1 o

17.1. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse: ... kg

17.2. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

17.3. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

17.4. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

18. Technisch zulässige maximale Anhängemasse bei Beförderung eines:

18.1. Deichselanhängers: ... kg

18.3. Zentralachsanhängers: ... kg

18.4. Ungebremsten Anhängers: ... kg

19. Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Antriebsmaschine

20. Hersteller des Motors: ...

21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: ...

22. Arbeitsweise: ...

23. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein1

23.1. Hybrid-[Elektro-]Fahrzeug: ja/nein1

24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

25. Hubraum: ... cm3

26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/komprimiertes Erdgas-Biomethan/LNG/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff1

26.1. Einstoffmotor/bivalenter Antrieb/Flexfuelmotor/Zweistoffmotor1

26.2. (nur Zweistoffmotoren) Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B1

27. Höchstleistung

27.1. Höchste Nutzleistungg: ... kW bei ... min-1 (Verbrennungsmotor)1

27.2. Größte Stundenleistung: ... kW (Elektromotor)1 s

27.3. Höchste Nutzleistung: ... kW (Elektromotor)1 s

27.4. Höchste 30-Minuten-Leistung: ... kW (Elektromotor)1 s

28. Getriebe (Typ): ...

Höchstdrehzahl

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

30. Spurweite:

  1. ... mm
  2. ... mm
  3. ... mm

33. Antriebsachse(n) mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein1

35. Reifen-/Radkombinationh: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch1

37. Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: ... bar

Anhängevorrichtung

44. Genehmigungsnummer oder -zeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45. typen oder Klassen von Anhängevorrichtungen, die angebracht werden können: ...

45.1. Kennwerte1: D: ... / V: ... / S: ... / U: ...

Umweltverträglichkeit

46. Geräuschpegel

Standgeräusch: ... dB(A) bei der Motordrehzahl: ... min-1

Fahrgeräusch: ... dB(A)

47. Abgasnorml: Euro...

47.1. Parameter für die Emissionsprüfung

47.1.1. Prüfmasse (kg): ...

47.1.2. Querschnittsfläche (m2): ...

47.1.3. Fahrwiderstandskoeffizienten

47.1.3.0. f0, N:

47.1.3.1 f1, N/(km/h):

47.1.3.2. f2, N/(km/h)2:

48. Abgasemissionenm m1 m2:

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten gültigen Änderungsrechtsakts: ...

1.1. Prüfverfahren: Typ 1 oder ESC1

CO: ... HC: ... NOx: ... HC + NOx: ... Partikel: ...

Rauchgastrübung (ELR): ... (m-1)

1.2. Prüfverfahren: Typ 1 (NEFZ Mittelwerte, WLTP Spitzenwerte) oder WHSC (EURO VI)1

CO: ... THC: ... NMHC: ... NOx: ... THC + NOx: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

2.1. Prüfverfahren: ETC (falls zutreffend)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... Partikel: ...

2.2. Prüfverfahren: WHTC (EURO VI)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

48.1. Rauch (korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten): ... (m-1)

Sonstiges

52. Anmerkungenn: ...

Seite 2

Fahrzeugklasse M3

(Unvollständige Fahrzeuge)

Seite 2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und Räder: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

2. Gelenkte Achsen (Anzahl, Lage): ...

3. Angetriebene Achsen (Zahl, Lage, Verbindung): ...

Hauptabmessungen

4. Radstande: ... mm

4.1. Achsabstände:

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5.1. Höchstzulässige Länge: ... mm

6.1. Höchstzulässige Breite: ... mm

7.1. Höchstzulässige Höhe: ... mm

12.1. Höchstzulässiger Überhang hinten: ... mm

Massen

14. Masse des unvollständigen Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand: ... kg

14.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

15. Mindestmasse des Fahrzeugs nach Vervollständigung: ... kg

15.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

16. Technisch zulässige Höchstmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige maximale Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.3. Technisch zulässige maximale Masse je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.4. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

17. Für die Zulassung/den Betrieb im innerstaatlichen/grenzüberschreitenden Verkehr vorgesehene höchstzulässige Massen1 o

17.1. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse: ... kg

17.2. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

17.3. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

17.4. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

18. Technisch zulässige maximale Anhängemasse bei Beförderung eines:

18.1. Deichselanhängers: ... kg

18.3. Zentralachsanhängers: ... kg

18.4. Ungebremsten Anhängers: ... kg

19. Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Antriebsmaschine

20. Hersteller des Motors: ...

21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: ...

22. Arbeitsweise: ...

23. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein1

23.1. Hybrid-[Elektro-]Fahrzeug: ja/nein1

24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

25. Hubraum: ... cm3

26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/komprimiertes Erdgas-Biomethan/LNG/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff1

26.1. Einstoffmotor/bivalenter Antrieb/Flexfuelmotor/Zweistoffmotor1

26.2. (nur Zweistoffmotoren) Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B1

27. Höchstleistung

27.1. Höchste Nutzleistungg: ... kW bei... min-1 (Verbrennungsmotor)1

27.2. Größte Stundenleistung: ... kW (Elektromotor)1 s

27.3. Höchste Nutzleistung: ... kW (Elektromotor)1 s

27.4. Höchste 30-Minuten-Leistung: ... kW (Elektromotor)1 s

28. Getriebe (Typ): ...

Höchstdrehzahl

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

30.1. Spurweite jeder gelenkten Achse: ... mm

30.2. Spurweite aller übrigen Achsen: ... mm

32. Lage der belastbaren Achse(n): ...

33. Antriebsachse(n) mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein1

35. Reifen-/Radkombinationh: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch1

37. Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: ... bar

Anhängevorrichtung

44. Genehmigungsnummer oder -zeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45. typen oder Klassen von Anhängevorrichtungen, die angebracht werden können: ...

45.1. Kennwerte1: D: ... / V: ... / S: ... / U: ...

Umweltverträglichkeit

46. Geräuschpegel

Standgeräusch: ... dB(A) bei der Motordrehzahl: ... min-1

Fahrgeräusch: ... dB(A)

47. Abgasnorml: Euro...

47.1. Parameter für die Emissionsprüfung

47.1.1. Prüfmasse (kg): ...

47.1.2. Querschnittsfläche (m2): ...

47.1.3. Fahrwiderstandskoeffizienten

47.1.3.0. f0, N:

47.1.3.1 f1, N/(km/h):

47.1.3.2. f2, N/(km/h)2:

48. Abgasemissionenm m1 m2:

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten gültigen Änderungsrechtsakts: ...

1.1. Prüfverfahren: Elektronisches Fahrdynamik-Regelsystem (ESC)

CO: ... HC: ... NOx: ... HC + NOx: ... Partikel: ...

Rauchgastrübung (ELR): ... (m-1)

1.2. Prüfverfahren: WHSC (EURO VI)

CO: ... THC: ... NMHC: ... NOx: ... THC + NOx: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

2.1. Prüfverfahren: ETC (falls zutreffend)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... Partikel: ...

2.2. Prüfverfahren: WHTC (EURO VI)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

48.1. Rauch (korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten): ... (m-1)

Sonstiges

52. Anmerkungenn: ...

Seite 2

Fahrzeugklasse N1

(Unvollständige Fahrzeuge)

Seite 2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und Räder: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

3. Angetriebene Achsen (Zahl, Lage, Verbindung): ...

Hauptabmessungen

4. Radstande: ... mm

4.1. Achsabstände:

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5.1. Höchstzulässige Länge: ... mm

6.1. Höchstzulässige Breite: ... mm

7.1. Höchstzulässige Höhe: ... mm

8. Sattelvormaß des Sattelzugfahrzeugs (Höchst- und Mindestwert): ... mm

12.1. Höchstzulässiger Überhang hinten: ... mm

Massen

14. Masse des unvollständigen Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand: ... kg

14.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

15. Mindestmasse des Fahrzeugs nach Vervollständigung: ... kg

15.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

16. Technisch zulässige Höchstmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige maximale Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.4. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

18. Technisch zulässige maximale Anhängemasse bei Beförderung eines:

18.1. Deichselanhängers: ... kg

18.2. Sattelanhängers: ... kg

18.3. Zentralachsanhängers: ... kg

18.4. Ungebremsten Anhängers: ... kg

19. Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Antriebsmaschine

20. Hersteller des Motors: ...

21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: ...

22. Arbeitsweise: ...

23. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein1

23.1. Hybrid-[Elektro-]Fahrzeug: ja/nein1

24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

25. Hubraum: ... cm3

26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/komprimiertes Erdgas-Biomethan/LNG/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff1

26.1. Einstoffmotor/bivalenter Antrieb/Flexfuelmotor/Zweistoffmotor1

26.2. (nur Zweistoffmotoren) Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B1

27. Höchstleistung

27.1. Höchste Nutzleistungg: ... kW bei... min-1 (Verbrennungsmotor)1

27.2. Größte Stundenleistung: ... kW (Elektromotor)1 s

27.3. Höchste Nutzleistung: ... kW (Elektromotor)1 s

27.4. Höchste 30-Minuten-Leistung: ... kW (Elektromotor)1 s

28. Getriebe (Typ): ...

Höchstdrehzahl

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung 30. Spurweite:

  1. ... mm
  2. ... mm
  3. ... mm

35. Reifen-/Radkombinationh: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch1

37. Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: ... bar

Anhängevorrichtung

44. Genehmigungsnummer oder -zeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45. typen oder Klassen von Anhängevorrichtungen, die angebracht werden können: ...

45.1. Kennwerte1: D: ... / V: ... / S: ... / U: ...

Umweltverträglichkeit

46. Geräuschpegel

Standgeräusch: ... dB(A) bei der Motordrehzahl: ... min-1

Fahrgeräusch: ... dB(A)

47. Abgasnorml: Euro...

47.1. Parameter für die Emissionsprüfung

47.1.1. Prüfmasse (kg): ...

47.1.2. Querschnittsfläche (m2): ...

47.1.3. Fahrwiderstandskoeffizienten

47.1.3.0. f0, N:

47.1.3.1 f1, N/(km/h):

47.1.3.2. f2, N/(km/h)2:

48. Abgasemissionenm m1 m2:

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten gültigen Änderungsrechtsakts: ...

1.1. Prüfverfahren: Typ 1 oder ESC1

CO: ... HC: ... NOx: ... HC + NOx: ... Partikel: ...

Rauchgastrübung (ELR): ... (m-1)

1.2. Prüfverfahren: Typ 1 (NEFZ Mittelwerte, WLTP Spitzenwerte) oder WHSC (EURO VI)1

CO: ... THC: ... NMHC: ... NOx: ... THC + NOx: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

2.1. Prüfverfahren: ETC (falls zutreffend)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... Partikel:

2.2. Prüfverfahren: WHTC (EURO VI)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl:

48.1. Rauch (korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten): ... (m-1)

49. CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauchm:

1. Alle Antriebsarten außer vollelektrischen Fahrzeugen, gemäß Verordnung (EU) 2017/1151
CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch
Innerorts ... g/km ... l/100 km, m3/100 km1
Außerorts ... g/km ... l/100 km, m3/100 km1
Kombiniert ... g/km ... l/100 km, m3/100 km1
Gewichtet, kombiniert ... g/km ... l/100 km

2. Vollelektrische Fahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge

Stromverbrauch (gewichtet, kombiniert1): ... Wh/km
Elektrische Reichweite ... km

3. Fahrzeug mit Ökoinnovation(en) ausgestattet: ja/nein1

3.1. Allgemeiner Code der Ökoinnovation(en)p1: ...

3.2. Gesamteinsparung von CO2-Emissionen durch die Ökoinnovation(en)p2 (für jeden geprüften Bezugskraftstoff wiederholen): ...

Sonstiges

52. Anmerkungenn: ...

Seite 2

Fahrzeugklasse N2

(Unvollständige Fahrzeuge)

Seite 2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und Räder: ...

1.1 Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

2. Gelenkte Achsen (Anzahl, Lage): ...

3. Angetriebene Achsen (Zahl, Lage, Verbindung): ...

Hauptabmessungen

4. Radstande: ... mm

4.1. Achsabstände:

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5.1. Höchstzulässige Länge: ... mm

6.1. Höchstzulässige Breite: ... mm

8. Sattelvormaß des Sattelzugfahrzeugs (Höchst- und Mindestwert): ... mm

12.1. Höchstzulässiger Überhang hinten: ... mm

Massen

14. Masse des unvollständigen Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand: ... kg

14.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

15. Mindestmasse des Fahrzeugs nach Vervollständigung: ... kg

15.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

16. Technisch zulässige Höchstmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige maximale Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.3. Technisch zulässige maximale Masse je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.4. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

17. Für die Zulassung/den Betrieb im innerstaatlichen/grenzüberschreitenden Verkehr vorgesehene höchstzulässige Massen1 o

17.1. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

17.2. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

17.3. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

17.4. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

18. Technisch zulässige maximale Anhängemasse bei Beförderung eines:

18.1. Deichselanhängers: ... kg

18.2. Sattelanhängers: ... kg

18.3. Zentralachsanhängers: ... kg

18.4. Ungebremsten Anhängers: ... kg

19. Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Antriebsmaschine

20. Hersteller des Motors: ...

21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: ...

22. Arbeitsweise: ...

23. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein1

23.1. Hybrid-[Elektro-]Fahrzeug: ja/nein1

24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

25. Hubraum: ... cm3

26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/komprimiertes Erdgas-Biomethan/LNG/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff1

26.1. Einstoffmotor/bivalenter Antrieb/Flexfuelmotor/Zweistoffmotor1

26.2. (nur Zweistoffmotoren) Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B1

27. Höchstleistung

27.1. Höchste Nutzleistungg: ... kW bei... min-1 (Verbrennungsmotor)1

27.2. Größte Stundenleistung: ... kW (Elektromotor)1 s

27.3. Höchste Nutzleistung: ... kW (Elektromotor)1 s

27.4. Höchste 30-Minuten-Leistung: ... kW (Elektromotor)1 s

28. Getriebe (Typ): ...

Höchstdrehzahl

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

31. Lage der Hubachse(n): ...

32. Lage der belastbaren Achse(n): ...

33. Antriebsachse(n) mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein1

35. Reifen-/Radkombinationh: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch1

37. Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: ... bar

Anhängevorrichtung

44. Genehmigungsnummer oder -zeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45. typen oder Klassen von Anhängevorrichtungen, die angebracht werden können: ...

45.1. Kennwerte1: D: ... / V: ... / S: ... / U: ...

Umweltverträglichkeit

46. Geräuschpegel

Standgeräusch: ... dB(A) bei der Motordrehzahl: ... min-1

Fahrgeräusch: ... dB(A)

47. Abgasnorml: Euro ...

47.1. Parameter für die Emissionsprüfung

47.1.1. Prüfmasse (kg): ...

47.1.2. Querschnittsfläche (m2): ...

47.1.3. Fahrwiderstandskoeffizienten

47.1.3.0. f0, N:

47.1.3.1 f1, N/(km/h):

47.1.3.2. f2, N/(km/h)2:

48. Abgasemissionenm m1 m2:

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten gültigen Änderungsrechtsakts: ...

1.1. Prüfverfahren: Typ 1 oder ESC1

CO: ... HC: ... NOx: ... HC + NOx: ... Partikel: ...

Rauchgastrübung (ELR): ... (m-1)

1.2. Prüfverfahren: Typ 1 (NEFZ Mittelwerte, WLTP Spitzenwerte) oder WHSC (EURO VI)1

CO: ... THC: ... NMHC: ... NOx: ... THC + NOx: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

2.1. Prüfverfahren: ETC (falls zutreffend)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... Partikel:

2.2. Prüfverfahren: WHTC (EURO VI)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

48.1. Rauch (korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten): ... (m-1)

Sonstiges

52. Anmerkungenn: ...

Seite 2

Fahrzeugklasse N3

(Unvollständige Fahrzeuge)

Seite 2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und Räder: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

2. Gelenkte Achsen (Anzahl, Lage): ...

3. Angetriebene Achsen (Zahl, Lage, Verbindung): ...

Hauptabmessungen

4. Radstande: ... mm

4.1. Achsabstände:

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5.1. Höchstzulässige Länge: ... mm

6.1. Höchstzulässige Breite: ... mm

8. Sattelvormaß des Sattelzugfahrzeugs (Höchst- und Mindestwert): ... mm

12.1. Höchstzulässiger Überhang hinten: ... mm

Massen

14. Masse des unvollständigen Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand: ... kg

14.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

15. Mindestmasse des Fahrzeugs nach Vervollständigung: ... kg

15.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

16. Technisch zulässige Höchstmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige maximale Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.3. Technisch zulässige maximale Masse je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.4. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

17. Für die Zulassung/den Betrieb im innerstaatlichen/grenzüberschreitenden Verkehr vorgesehene höchstzulässige Massen1 o

17.1. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

17.2. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

17.3. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

17.4. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

18. Technisch zulässige maximale Anhängemasse bei Beförderung eines:

18.1. Deichselanhängers: ... kg

18.2. Sattelanhängers: ... kg

18.3. Zentralachsanhängers: ... kg

18.4. Ungebremsten Anhängers: ... kg

19. Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Antriebsmaschine

20. Hersteller des Motors: ...

21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: ...

22. Arbeitsweise: ...

23. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein1

23.1. Hybrid-[Elektro-]Fahrzeug: ja/nein1

24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

25. Hubraum: ... cm3

26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/komprimiertes Erdgas-Biomethan/LNG/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff1

26.1. Einstoffmotor/bivalenter Antrieb/Flexfuelmotor/Zweistoffmotor1

26.2. (nur Zweistoffmotoren) Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B1

27. Höchstleistung

27.1. Höchste Nutzleistungg: ... kW bei... min-1 (Verbrennungsmotor)1

27.2. Größte Stundenleistung: ... kW (Elektromotor)1 s

27.3. Höchste Nutzleistung: ... kW (Elektromotor)1 s

27.4. Höchste 30-Minuten-Leistung: ... kW (Elektromotor)1 s

28. Getriebe (Typ): ...

Höchstdrehzahl

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

31. Lage der Hubachse(n): ...

32. Lage der belastbaren Achse(n): ...

33. Antriebsachse(n) mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein1

35. Reifen-/Radkombinationh: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch1

37. Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: ... bar

Anhängevorrichtung

44. Genehmigungsnummer oder -zeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45. typen oder Klassen von Anhängevorrichtungen, die angebracht werden können: ...

45.1. Kennwerte1: D: ... / V: ... / S: ... / U: ...

Umweltverträglichkeit

46. Geräuschpegel

Standgeräusch: ... dB(A) bei der Motordrehzahl: ... min-1

Fahrgeräusch: ... dB(A)

47. Abgasnorml: Euro...

47.1. Parameter für die Emissionsprüfung

47.1.1. Prüfmasse (kg): ...

47.1.2. Querschnittsfläche (m2): ...

47.1.3. Fahrwiderstandskoeffizienten

47.1.3.0. f0, N:

47.1.3.1 f1, N/(km/h):

47.1.3.2. f2, N/(km/h)2:

48. Abgasemissionenm m1 m2:

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten gültigen Änderungsrechtsakts: ...

1.1. Prüfverfahren: Elektronisches Fahrdynamik-Regelsystem (ESC)

CO: ... HC: ... NOx: ... HC + NOx: ... Partikel: ...

Rauchgastrübung (ELR): ... (m-1)

1.2. Prüfverfahren: WHSC (EURO VI)

CO: ... THC: ... NMHC: ... NOx: ... THC + NOx: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

2.1. Prüfverfahren: ETC (falls zutreffend)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... Partikel:

2.2. Prüfverfahren: WHTC (EURO VI)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

48.1. Rauch (korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten): ... (m-1)

Sonstiges

52. Anmerkungenn: ...

Seite 2

Fahrzeugklassen O1 und O2

(Unvollständige Fahrzeuge)

Seite 2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und Räder: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

Hauptabmessungen

4. Radstande: ... mm

4.1. Achsabstände:

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5.1. Höchstzulässige Länge: ... mm

6.1. Höchstzulässige Breite: ... mm

7.1. Höchstzulässige Höhe: ... mm

10. Abstand zwischen dem Mittelpunkt der Anhängevorrichtung und dem Fahrzeugheck: ... mm

12.1. Höchstzulässiger Überhang hinten: ... mm

Massen

14. Masse des unvollständigen Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand: ... kg

14.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

15. Mindestmasse des Fahrzeugs nach Vervollständigung: ... kg

15.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

16. Technisch zulässige Höchstmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige maximale Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.3. Technisch zulässige maximale Masse je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

19.1. Bei Sattelanhängern und Zentralachsanhängern, technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Höchstgeschwindigkeit

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

30.1. Spurweite jeder gelenkten Achse: ... mm

30.2. Spurweite aller übrigen Achsen: ... mm

31. Lage der Hubachse(n): ...

32. Lage der belastbaren Achse(n): ...

34. Achse(n) mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein1

35. Reifen-/Radkombinationh: ...

Anhängevorrichtung

44. Genehmigungsnummer oder -zeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45. typen oder Klassen von Anhängevorrichtungen, die angebracht werden können: ...

45.1. Kennwerte1: D: ... / V: ... / S: ... / U: ...

Sonstiges

52. Anmerkungenn: ...

Seite 2

Fahrzeugklassen O3 und O4

(Unvollständige Fahrzeuge)

Seite 2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und Räder: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

2. Gelenkte Achsen (Anzahl, Lage): ...

Hauptabmessungen

4. Radstande: ... mm

4.1. Achsabstände:

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5.1. Höchstzulässige Länge: ...mm

6.1. Höchstzulässige Breite: ...mm

7.1. Höchstzulässige Höhe: ...mm

10. Abstand zwischen dem Mittelpunkt der Anhängevorrichtung und dem Fahrzeugheck: ...mm

12.1. Höchstzulässiger Überhang hinten: ...mm

Massen

14. Masse des unvollständigen Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand: ... kg

14.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

15. Mindestmasse des Fahrzeugs nach Vervollständigung: ... kg

15.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

16. Technisch zulässige Höchstmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige maximale Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.3. Technisch zulässige maximale Masse je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

17. Für die Zulassung/den Betrieb im innerstaatlichen/grenzüberschreitenden Verkehr vorgesehene höchstzulässige Massen1 o

17.1. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

17.2. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

17.3. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene höchstzulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg

19.1. Bei Sattelanhängern und Zentralachsanhängern, technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg Höchstgeschwindigkeit

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

31. Lage der Hubachse(n): ...

32. Lage der belastbaren Achse(n): ...

34. Achse(n) mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein1

35. Reifen-/Radkombinationh: ...

Anhängevorrichtung

44. Genehmigungsnummer oder -zeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45. typen oder Klassen von Anhängevorrichtungen, die angebracht werden können: ...

45.1. Kennwerte1: D: ... / V: ... / S: ... / U: ...

Sonstiges

52. Anmerkungenn: ...

Erläuterungen zu Anhang IX

1) Nichtzutreffendes streichen.

a) Geben Sie den Kennzeichnungscode an -

b) Geben Sie an, ob das Fahrzeug für Rechts- oder Linksverkehr oder für beide Verkehrssysteme geeignet ist.

c) Geben Sie an, ob für das eingebaute Geschwindigkeitsmessgerät und/oder den Kilometerzähler nur metrische Einheiten oder sowohl Einheiten des metrischen als auch des englischen Maßsystems (Imperial system) verwendet werden.

d) Diese Angabe hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, technische Änderungen vorzuschreiben, wenn ein Fahrzeug in einem Mitgliedstaat zugelassen werden soll, für den es nicht bestimmt war und in dem eine andere Verkehrsrichtung gilt.

e) Die Einträge 4 und 4.1 sind gemäß den Begriffsbestimmungen Nr. 25 ('Radstand') und 26 ('Achsabstand') der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission auszufüllen.

-

g) Bei Hybridelektrofahrzeugen beide Ausgangsleistungen angeben.

h) Zusatzausstattung kann unter 'Anmerkungen' angegeben werden.

i) Es sind die in Anhang II Teil C angegebenen Codes zu verwenden.

j) Anzugeben sind nur die Grundfarben wie folgt: weiß, gelb, orange, rot, purpurrot/violett, blau, grün, grau, braun oder schwarz.

k) Außer Sitzen, die nur zur Verwendung bei stehendem Fahrzeug vorgesehen sind, und Rollstuhlplätzen. Bei Reisebussen der Fahrzeugklasse M3 zählt zur Zahl der Fahrgäste auch das Fahrpersonal.

l) Geben Sie die Stufe der Euronorm und das den Bestimmungen für die Typgenehmigung entsprechende Zeichen an.

m) Für die verschiedenen verwendbaren Kraftstoffe sind jeweils separate Angaben erforderlich. Fahrzeuge, die sowohl mit Benzin als auch mit gasförmigem Kraftstoff betrieben werden können, bei denen aber die Benzinanlage nur für den Notbetrieb oder zum Anlassen eingebaut ist und deren Kraftstoffbehälter nicht mehr als 15 Liter Benzin fasst, gelten als Fahrzeuge, die nur mit gasförmigem Kraftstoff betrieben werden können.

m1) Bei Zweistoffmotoren und -fahrzeugen (Euro VI) gegebenenfalls nochmals angeben.

m2) Nur die gemäß den geltenden Rechtsakten gemessenen Emissionen sind anzugeben.

n) Ist das Fahrzeug mit Kurzstreckenradargerät im Bereich 24 GHz gemäß der Entscheidung 2005/50/EG der Kommission (ABl. Nr. L 21 vom 25.01.2005 S. 15) ausgerüstet, muss der Hersteller hier einfügen: 'Fahrzeug mit Kurzstreckenradargerät im Bereich 24 GHz ausgerüstet.'

o) Der Hersteller kann diese Angaben entweder für den grenzüberschreitenden oder für den innerstaatlichen Verkehr oder für beide machen.

Bei Verwendung im innerstaatlichen Verkehr ist der Code des Landes anzugeben, in dem das Fahrzeug angemeldet werden soll. Dieser Code muss der Norm ISO 3166-1:2006 entsprechen.

Bei Verwendung im grenzüberschreitenden Verkehr ist die Nummer der jeweiligen Richtlinie anzugeben (z.B. ' 96/53/EG' für die Richtlinie 96/53/EG des Rates).

p) Ökoinnovationen

p1) Der allgemeine Code der Ökoinnovation(en) besteht aus folgenden, jeweils durch ein Leerzeichen voneinander getrennten Bestandteilen:

(Beispielsweise lautet der allgemeine Code von drei Ökoinnovationen, die nacheinander als 10, 15 und 16 genehmigt und in ein von der deutschen Typgenehmigungsbehörde zertifiziertes Fahrzeug eingebaut worden sind: 'e1 10 15 16'.)

p2) Summe der mit jeder einzelnen Ökoinnovation eingesparten CO2-Emissionen.

q) Für vervollständigte Fahrzeuge der Klasse N1 im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 715/2007.

r) Nur anwendbar, wenn das Fahrzeug nach der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 genehmigt wurde.

s) Bei mehr als einem Elektromotor: Angabe der konsolidierten Wirkung aller Motoren."

.

Änderungen an der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 Anhang XIX

Die Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 2 Absatz 5 erhält folgende Fassung:

" 'Masse der Zusatzausrüstung' bezeichnet die Höchstmasse der Kombinationen optionaler Ausrüstungsteile, die gemäß den Herstellerangaben zusätzlich zur Standardausrüstung am Fahrzeug angebracht werden können;"

.

Messung der Nutzleistung und der höchsten 30-Minuten-Leistung elektrischer Antriebsstränge Anhang XX

1. Einleitung

Dieser Anhang enthält die Anforderungen für die Messung der Nutzleistung von Motoren, der Nutzleistung und der höchsten 30-Minuten-Leistung elektrischer Antriebsstränge.

2. Allgemeine Vorschriften

2.1. Die allgemeinen Vorschriften für die Durchführung der Prüfungen und die Interpretation der Ergebnisse sind in Absatz 5 der UNECE-Regelung Nr. 85 1 enthalten, mit Ausnahme der in diesem Anhang enthaltenen Bestimmungen.

2.2. Prüfkraftstoff

Die Absätze 5.2.3.1, 5.2.3.2.1, 5.2.3.3.1 und 5.2.3.4 der UNECE-Regelung Nr. 85 sind folgendermaßen zu verstehen:

Der verwendete Kraftstoff ist der handelsübliche Kraftstoff. In Zweifelsfällen muss der entsprechende Bezugskraftstoff verwendet werden, der in Anhang IX dieser Verordnung festgelegt ist.

2.3. Leistungskorrekturfaktoren

In Abweichung von Anhang 5 Absatz 5.1 der UNECE-Regelung Nr. 85 werden bei Motoren mit Abgasturbolader, die mit einem System zum Ausgleich der Umgebungsbedingungen Temperatur und Höhe ausgestattet sind, auf Antrag der Hersteller die Korrekturfaktoren αa oder αd auf den Wert 1 festgelegt.

1) ABl. Nr. L 326 vom 24.11.2006 S. 55.

.

Verfahren für die Emissionsprüfung Typ 1 Anhang XXI18 20

1. Einleitung

In diesem Anhang ist das Verfahren zur Bestimmung der Emissionswerte gasförmiger Verbindungen, der Masse und Anzahl von Partikeln, der CO2-Emissionen, des Kraftstoffverbrauchs, des Stromverbrauchs und der elektrischen Reichweite leichter Nutzfahrzeuge beschrieben.

2. Freigelassen

3. Begriffsbestimmungen

3.1. Prüfausrüstung

3.1.1."Genauigkeit" bezeichnet die Abweichung eines gemessenen Wertes von einem auf eine nationale Norm rückverfolgbaren Bezugswert und beschreibt gleichzeitig die Richtigkeit eines Ergebnisses. Siehe Abbildung 1.

3.1.2."Kalibrierung" bezeichnet den Vorgang, bei dem das Ansprechverhalten eines Messsystems so eingestellt wird, dass seine Messergebnisse innerhalb einer Spanne von Bezugssignalen liegen.

3.1.3."Kalibriergas" bezeichnet ein Gasgemisch, das zum Kalibrieren von Gasanalysatoren dient.

3.1.4."Doppel-Verdünnungsmethode" bezeichnet die Abtrennung eines Teils des verdünnten Abgasstroms und die Vermischung dieses Teils mit einer ausreichenden Menge Verdünnungsluft vor dem Eintritt in den Partikel-Probenahmefilter.

3.1.5."Vollstrom-Abgasverdünnungssystem" bezeichnet die kontinuierliche Verdünnung der gesamten Fahrzeugabgase mit Umgebungsluft in kontrollierter Weise unter Verwendung einer Probenahmeeinrichtung mit konstantem Volumen (constant volume sampler, CVS).

3.1.6."Linearisierung" bezeichnet die Anwendung verschiedener Konzentrationen oder Materialien zur Festlegung eines mathematischen Verhältnisses zwischen der Konzentration und dem Ansprechen des Systems.

3.1.7."Größere Wartungsarbeiten" bezeichnet die Einstellung, die Reparatur oder den Ersatz eines Bauteils oder einer Baugruppe, wodurch die Messgenauigkeit beeinflusst werden könnte.

3.1.8."Nichtmethankohlenwasserstoffe (NMHC)" bezeichnet die gesamten Kohlenwasserstoffe (THC) ohne Methan (CH4).

3.1.9."Präzision" bezeichnet den Grad des Auftretens gleicher Ergebnisse bei wiederholten Messungen unter unveränderten Bedingungen (Abbildung 1); in diesem Anhang bezieht sich der Begriff stets auf eine Standardabweichung.

3.1.10."Bezugswert" bezeichnet einen auf eine nationale Norm rückverfolgbaren Wert. Siehe Abbildung 1.

3.1.11."Sollwert" bezeichnet den Zielwert, den ein Kontrollsystem erreichen soll.

3.1.12."Justieren" bezeichnet die Anpassung eines Messgeräts, so dass es ein sachgerechtes Ergebnis für ein Kalibrierungsnormal liefert, das zwischen 75 % und 100 % des Höchstwerts des Messbereichs oder des voraussichtlich genutzten Bereichs darstellt.

3.1.13."Gesamtkohlenwasserstoffe" (total hydrocarbons, THC) bezeichnet alle mit einem Flammenionisierungsdetektor (FID) messbaren flüchtigen Verbindungen.

3.1.14."Nachprüfung" bezeichnet den Vorgang, mit dem bewertet wird, ob die Ausgabewerte eines Messsystems innerhalb einer oder mehrerer zuvor festgelegter Anerkennungsschwellen mit angewandten Bezugssignalen übereinstimmen.

3.1.15."Nullgas" bezeichnet ein Gas, das keinen Analyt enthält und zur Einstellung eines Nullpunktwerts bei einem Analysator verwendet wird.

3.1.16. "Ansprechverzögerung" der Zeitunterschied zwischen der Änderung der am Bezugspunkt zu messenden Komponente und der Systemantwort von 90 % der Endablesung (t90), wobei die Probenahmesonde als Bezugspunkt gilt und die Veränderung der Messgröße mindestens 60 % des Skalenendwerts beträgt und innerhalb von weniger als 0,1 Sekunden stattfindet. Die Systemansprechzeit setzt sich zusammen aus der Ansprechverzögerung und der Anstiegzeit des Systems;

3.1.17. "Ansprechverzögerung" der Zeitunterschied zwischen der Änderung der am Bezugspunkt zu messenden Komponente und der Systemantwort von 10 % der Endablesung (t10), wobei die Probenahmesonde als Bezugspunkt gilt. Bei gasförmigen Bestandteilen ist dies im Wesentlichen die Verlagerungszeit der gemessenen Komponente von der Probenahmesonde zum Detektor.

3.1.18. "Anstiegzeit" ist die Zeit für den Anstieg des angezeigten Messwertes von 10 % auf 90 % des Endwertes (t90 - t10).

Abbildung 1 Bestimmung von Genauigkeit, Präzision und Bezugswert

3.2. Fahrwiderstand auf der Straße und Einstellung des Prüfstands

3.2.1."Luftwiderstand" bezeichnet die Kraft, die der Vorwärtsbewegung des Fahrzeugs durch die Luft entgegengesetzt ist.

3.2.2."Aerodynamischer Staupunkt" bezeichnet den Punkt auf der Oberfläche eines Fahrzeugs, an dem die Windgeschwindigkeit gleich Null ist.

3.2.3."Anemometer-Blockierung" bezeichnet die durch das Fahrzeug hervorgerufene Wirkung auf die Anemometermessung aufgrund der scheinbaren Luftgeschwindigkeit, die sich von der Kombination von Fahrzeuggeschwindigkeit und Windgeschwindigkeit relativ zum Boden unterscheidet.

3.2.4."Analyse mit Nebenbedingungen" bedeutet, dass die Werte der Fahrzeugfront und der Koeffizient des aerodynamischen Luftwiderstands gesondert bestimmt wurden und diese Werte in der Bewegungsgleichung zu verwenden sind.

3.2.5."Masse in fahrbereitem Zustand" bezeichnet die Masse des Fahrzeugs, wobei der (die) Kraftstofftanks zu mindestens 90 % seines (ihres) Fassungsvermögens gefüllt ist (sind), einschließlich der Masse des Fahrers, des Kraftstoffs und der Flüssigkeiten, und die Ausstattung mit der Standardausrüstung gemäß den Spezifikationen des Herstellers und, sofern vorhanden, auch die Masse des Aufbaus, des Führerhauses, der Anhängevorrichtung und des Ersatzrads/der Ersatzräder sowie des Werkzeugs.

3.2.6."Masse des Fahrers" bezeichnet eine Masse, die mit 75 kg am Sitzbezugspunkt des Fahrers veranschlagt wird.

3.2.7."Tragfähigkeit eines Fahrzeuges" bezeichnet die technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand abzüglich der Masse in fahrbereitem Zustand, 25 kg und die Masse der Zusatzausrüstung gemäß Absatz 3.2.8.

3.2.8."Masse der Zusatzausrüstung" bezeichnet die Höchstmasse der Kombinationen optionaler Ausrüstungsteile, die gemäß den Herstellerangaben zusätzlich zur Standardausrüstung am Fahrzeug angebracht werden können.

3.2.9."Zusatzausrüstung" bezeichnet alle nicht in der Standardausrüstung enthaltenen Ausrüstungsteile, die unter der Verantwortung des Herstellers am Fahrzeug angebracht werden und vom Kunden bestellt werden können.

3.2.10."Atmosphärische Bezugsbedingungen (hinsichtlich der Messungen des Fahrwiderstands auf der Straße)" bezeichnet die atmosphärischen Bedingungen, anhand derer die Messergebnisse korrigiert werden:

  1. Luftdruck: p0 = 100 kPa
  2. Umgebungstemperatur: T0 = 20 °C
  3. Trockenluftdichte: ρ0 = 1,189 kg/m3
  4. Windgeschwindigkeit: 0 m/s.

3.2.11."Bezugsgeschwindigkeit" bezeichnet die Fahrzeuggeschwindigkeit, bei der der Fahrwiderstand auf der Straße bestimmt oder die Lasteinstellung des Prüfstandes überprüft wird.

3.2.12."Fahrwiderstand auf der Straße" bezeichnet die Kraft, die gegen die Vorwärtsbewegung eines Fahrzeugs wirkt und mit der Ausrollmethode oder mit Methoden gemessen wird, die hinsichtlich der Berücksichtigung der Reibungsverluste des Antriebsstrangs gleichwertig sind.

3.2.13."Rollwiderstand" bezeichnet die Kräfte der Reifen, die der Bewegung eines Fahrzeugs entgegengesetzt sind.

3.2.14."Fahrwiderstand" bezeichnet das Drehmoment, das gegen die Vorwärtsbewegung eines Fahrzeugs wirkt und von an den Antriebsrädern eines Fahrzeugs angebrachten Drehmomentmessern gemessen wird.

3.2.15."Simulierter Fahrwiderstand auf der Straße" bezeichnet den auf dem Rollenprüfstand am Fahrzeug auftretenden Fahrwiderstand, mit dem der auf der Straße gemessene Fahrwiderstand reproduziert werden soll; er besteht aus der durch den Rollenprüfstand ausgeübten Kraft und den gegen das Fahrzeug während seiner Fahrt auf dem Rollenprüfstand wirkenden Kräften und er wird durch die drei Koeffizienten eines Polynoms zweiten Grades angenähert.

3.2.16."Simulierter Fahrwiderstand" bezeichnet den auf dem Rollenprüfstand am Fahrzeug auftretenden Fahrwiderstand, mit dem der auf der Straße gemessene Fahrwiderstand reproduziert werden soll; er besteht aus dem durch den Rollenprüfstand ausgeübten Drehmoment und dem gegen das Fahrzeug während seiner Fahrt auf dem Rollenprüfstand wirkenden Drehmoment und er wird durch die drei Koeffizienten eines Polynoms zweiten Grades angenähert.

3.2.17."Stationäre Anemometrie" bezeichnet die Messung von Windgeschwindigkeit und -richtung mit einem Luftstromwächter an einer an der Prüfstrecke liegenden Stelle und in einer sich über dem Fahrbahnniveau befindenden Höhe, wo die repräsentativsten Windbedingungen auftreten.

3.2.18."Standardausrüstung" bezeichnet die grundlegende Konfiguration eines Fahrzeugs, das mit allen Merkmalen ausgestattet ist, die nach den in Anhang IV und Anhang XI der Richtlinie 2007/46/EG erwähnten Rechtsakten vorgeschrieben sind, einschließlich aller montierten Vorrichtungen, die keine weiteren Spezifikationen auf der Ebene der Konfiguration oder der Ausrüstung bedingen.

3.2.19."Soll-Fahrwiderstand auf der Straße" bezeichnet den auf dem Rollenprüfstand zu reproduzierenden Fahrwiderstand auf der Straße.

3.2.20."Soll-Fahrwiderstand" bezeichnet den auf dem Rollenprüfstand zu reproduzierenden Fahrwiderstand.

3.2.21. "Fahrzeug-Ausrollmodus" bezeichnet einen Betrieb, bei dem eine genaue und reproduzierbare Bestimmung des Fahrwiderstands sowie eine präzise Prüfstandseinstellung ermöglicht werden.

3.2.22."Windkorrektur" bezeichnet die auf Daten der stationären oder On-Board-Anemometrie gestützte Korrektur der Wirkung des Windes auf den Fahrwiderstand auf der Straße.

3.2.23."Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand" bezeichnet die einem Fahrzeug aufgrund seiner Baumerkmale und seiner bauartbedingten Leistung zugewiesene Höchstmasse.

3.2.24."Tatsächliche Masse des Fahrzeugs" bezeichnet die Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand, zuzüglich der Masse der an ihm angebrachten Zusatzausrüstung.

3.2.25."Prüfmasse des Fahrzeugs" bezeichnet die Summe aus der tatsächlichen Masse des Fahrzeugs, 25 kg und der für die Beladung des Fahrzeugs repräsentativen Masse.

3.2.26."Für die Beladung des Fahrzeugs repräsentative Masse" bedeutet x-Prozent der Tragfähigkeit eines Fahrzeuges, wobei x = 15 Prozent für Fahrzeuge der Klasse M und x = 28 Prozent für Fahrzeuge der Klasse N beträgt.

3.2.27."Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination" bezeichnet die Höchstmasse, die einer Kombination aus einem Kraftfahrzeug und einem oder mehreren Anhängern ausgehend von seiner Bauart und seinen bauartbedingten Leistungen zugeordnet wird, oder die Höchstmasse, die einer Kombination aus Zugmaschine und Sattelanhänger zugeordnet wird.

3.2.28. "n/v-Verhältnis" ist die Motordrehzahl geteilt durch die Fahrzeuggeschwindigkeit in einem bestimmten Gang.

3.2.29. "Rollenprüfstand mit einer Rolle" bezeichnet einen Prüfstand, bei dem jedes Rad einer Fahrzeugachse mit jeweils einer Rolle Kontakt hat.

3.2.30. "Rollenprüfstand mit zwei Rollen" bezeichnet einen Prüfstand, bei dem jedes Rad einer Fahrzeugachse mit jeweils zwei Rollen Kontakt hat.

3.2.31. "Antriebsachse" bezeichnet eine Achse eines Fahrzeugs, die Antriebsenergie liefern und/oder Energie zurückgewinnen kann, und zwar unabhängig davon, ob dies nur vorübergehend oder dauerhaft möglich ist und/oder vom Fahrer ausgewählt werden kann.

3.2.32. "2-Rad-Prüfstand" bezeichnet einen Prüfstand, bei dem nur die Räder einer Fahrzeugachse mit der Rolle/den Rollen Kontakt haben.

3.2.33. "4-Rad-Prüfstand" bezeichnet einen Prüfstand, bei dem alle Räder beider Fahrzeugachsen mit den Rollen Kontakt haben.

3.2.34. "Prüfstand im 2WD-Betrieb" bezeichnet einen 2-Rad-Prüfstand oder einen 4-Rad-Prüfstand, bei dem nur an der Antriebsachse des Prüffahrzeugs Trägheit und Fahrwiderstand simuliert werden, die Räder an der nicht angetriebenen Achse hingegen keine Auswirkungen auf die Messergebnisse haben, und zwar unabhängig davon, ob sie sich drehen.

3.2.35. "Prüfstand im 4-Rad-Betrieb" bezeichnet einen 4-Rad-Prüfstand, bei dem an beiden Antriebsachsen des Prüffahrzeugs Trägheit und Fahrwiderstand simuliert werden.

3.3. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb, Hybridelektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und Fahrzeuge mit Zweistoffbetrieb18

3.3.1."Vollelektrische Reichweite (Hybrid)" (All-electric range - AER) bezeichnet die insgesamt von einem extern aufladbaren Fahrzeug mit Hybrid-Elektroantrieb zurückgelegte Strecke, gerechnet ab dem Beginn der Prüfung mit Entladung bis zu dem Zeitpunkt während der Prüfung, an dem der Verbrennungsmotor beginnt, Kraftstoff zu verbrauchen.

3.3.2."Vollelektrische Reichweite (E-Fahrzeug)" (Pure Electric Range - PER) bezeichnet die insgesamt von einem Elektrofahrzeug (Pure Electric Vehicle - PEV) zurückgelegte Strecke, gerechnet ab dem Beginn der Prüfung mit Entladung bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Kriterium für den Abbruch erreicht ist.

3.3.3."Tatsächliche Reichweite bei Entladung" (RCDA) bezeichnet die in einer Reihe von WLTC-Zyklen bei Entladung zurückgelegte Strecke bis zu dem Zeitpunkt, an dem das wiederaufladbare Speichersystem für elektrische Energie (REESS) entladen ist.

3.3.4."Reichweite der Zyklen bei Entladung" (RCDC) bezeichnet die Strecke, die vom Beginn der Prüfung bei Entladung bis zum Ende des letzten Zyklus zurückgelegt wurde, der vor dem Zyklus oder den Zyklen erfolgte, der oder die das Kriterium für den Abbruch erfüllt oder erfüllen, einschließlich des Übergangszyklus, in dem das Fahrzeug sowohl bei Entladung als auch bei gleich bleibender Ladung betrieben wurde.

3.3.5."Betrieb bei Entladung" bezeichnet eine Betriebsart, in der bei fahrendem Fahrzeug die im REESS gespeicherte Energie zwar schwankt, im Durchschnitt jedoch abnimmt, bis der Übergang zum Betrieb bei gleichbleibender Ladung erreicht ist.

3.3.6."Betrieb bei gleichbleibender Ladung" bezeichnet eine Betriebsart, in der bei fahrendem Fahrzeug die im REESS gespeicherte Energie zwar schwankt, im Durchschnitt jedoch auf einem neutralen, ladungsausgleichenden Niveau verbleibt.

3.3.7."Nutzfaktoren" sind Verhältniswerte auf der Grundlage von Fahrstatistiken; sie hängen von der im Betrieb bei Entladung erzielten Reichweite ab und werden zur Gewichtung der Verbindungen von Abgasemissionen bei Entladung und bei gleichbleibendem Ladezustand, der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von extern aufladbaren Fahrzeugen mit Hybrid-Elektroantrieb verwendet.

3.3.8."Elektrische Maschine" (EM) bezeichnet einen Energiewandler, der elektrische in mechanische Energie und umgekehrt umwandelt.

3.3.9."Energiewandler" bezeichnet eine Anlage, in der sich die Art der Eingangsenergie von der Art der Ausgangsenergie unterscheidet.

3.3.9.1."Antriebsenergiewandler" bezeichnet einen Energiewandler des Antriebsstrangs, der keine periphere Vorrichtung ist und dessen Ausgangsenergie unmittelbar oder mittelbar für den Antrieb des Fahrzeugs verwendet wird.

3.3.9.2."Art von Antriebsenergiewandler" bezeichnet i) einen Verbrennungsmotor oder ii) eine elektrische Maschine oder iii) eine Brennstoffzelle.

3.3.10."Energiespeichersystem" bezeichnet ein System, das Energie speichert und diese in der gleichen Form wie die Eingangsenergie abgibt.

3.3.10.1."Antriebsenergiespeichersystem" bezeichnet ein Energiespeichersystem des Antriebsstrangs, das keine periphere Vorrichtung ist und dessen Ausgangsenergie unmittelbar oder mittelbar für den Antrieb des Fahrzeugs verwendet wird.

3.3.10.2."Art von Antriebsenergiespeichersystem" bezeichnet i) ein Kraftstoffspeichersystem oder ii) ein wiederaufladbares Speichersystem für elektrische Energie oder iii) ein wiederaufladbares Speichersystem für mechanische Energie.

3.3.10.3"Energieform" bezeichnet i) elektrische Energie oder ii) mechanische Energie oder iii) chemische Energie (einschließlich Kraftstoffe).

3.3.10.4."Kraftstoffspeichersystem" bezeichnet ein Antriebsenergiespeichersystem, das chemische Energie als flüssigen oder gasförmigen Kraftstoff speichert.

3.3.11."Gleichwertige vollelektrische Reichweite" (Equivalent all-electric range - EAER) bezeichnet den Anteil der tatsächlichen Reichweite bei Entladung (RCDA), der im Rahmen der Prüfung der Reichweite bei Entladung auf die Verwendung von durch das REESS bereitgestellte Energie zurückzuführen ist.

3.3.12."Hybridelektrofahrzeug" bezeichnet ein Hybridfahrzeug, bei dem einer der Antriebsenergiewandler eine elektrische Maschine ist.

3.3.13."Hybridfahrzeug" bezeichnet ein Fahrzeug, das mit einem Antriebsstrang ausgerüstet ist, der mindestens zwei verschiedene Arten von Antriebsenergiewandlern und mindestens zwei verschiedene Arten von Antriebsenergiespeichersystemen enthält.

3.3.14."Netto-Energie-Veränderung" bezeichnet das Verhältnis der Veränderung der REESS-Energie geteilt durch den Zyklus-Energiebedarf des Prüffahrzeugs.

3.3.15."Nicht extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug" (Not off-vehicle charging hybrid electric vehicle - NOVC-HEV) bezeichnet ein Hybridelektrofahrzeug, das nicht durch eine externe Quelle aufgeladen werden kann.

3.3.16."Extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug" (Off-vehicle charging hybrid electric vehicle - OVC-HEV) bezeichnet ein Hybridelektrofahrzeug, das durch eine externe Quelle aufgeladen werden kann.

3.3.17."Elektrofahrzeug" (Pure Electric Vehicle - PEV) bezeichnet ein Fahrzeug, das mit einem Antriebsstrang ausgerüstet ist, der ausschließlich elektrische Maschinen als Antriebsenergiewandler und ausschließlich wiederaufladbare Speichersysteme für elektrische Energie als Antriebsenergiespeichersysteme enthält.

3.3.18."Brennstoffzelle" bezeichnet einen Energiewandler, der chemische Energie (Eingangsenergie) in elektrische Energie (Ausgangsenergie) oder umgekehrt umwandelt.

3.3.19."Brennstoffzellenfahrzeug" (Fuel cell vehicle - FCV) bezeichnet ein Fahrzeug, das mit einem Antriebsstrang ausgerüstet ist, der ausschließlich eine oder mehrere Brennstoffzellen und eine oder mehrere elektrische Maschinen als Antriebsenergiewandler enthält.

3.3.20."Brennstoffzellen-Hybrid-Fahrzeug" (Fuel cell hybrid vehicle - FCHV) bezeichnet ein Brennstoffzellenfahrzeug, das mit einem Antriebsstrang ausgerüstet ist, der mindestens ein Kraftstoffspeichersystem und mindestens ein wiederaufladbares Speichersystem für elektrische Energie als Antriebsenergiespeichersysteme enthält.

3.3.21. "Fahrzeug mit Zweistoffbetrieb" ein Fahrzeug mit zwei getrennten Kraftstoffspeichersystemen, das vorrangig für den Betrieb mit jeweils nur einem Kraftstoff ausgelegt ist; in begrenztem Umfang und über einen eingeschränkten Zeitraum ist jedoch auch die gleichzeitige Verwendung beider Kraftstoffe zulässig.

3.3.22. "Gasfahrzeug mit Zweistoffbetrieb" bezeichnet ein Fahrzeug mit Zweistoffbetrieb, das mit Benzin (Benzinmodus) sowie entweder mit Flüssiggas, Erdgas/Biomethan oder Wasserstoff betrieben werden kann.

3.4. Antriebsstrang

3.4.1."Antriebsstrang" bezeichnet die gesamte Kombination in einem Fahrzeug aus Antriebsenergiespeichersystemen, Antriebsenergiewandlern und Abtriebsstrang, die an den Rädern die mechanische Energie für den Fahrzeugantrieb liefert, einschließlicher peripherer Vorrichtungen.

3.4.2."Zusatzeinrichtungen" bezeichnet Energie verbrauchende, umwandelnde, speichernde oder liefernde nicht-periphere Vorrichtungen, mit denen das Fahrzeug für andere Zwecke als den Fahrzeugantrieb ausgerüstet ist und die daher nicht zum Antriebsstrangs gezählt werden.

3.4.3."Periphere Vorrichtungen" bezeichnet Energie verbrauchende, umwandelnde, speichernde oder liefernde Vorrichtungen, bei denen die Energie nicht vorwiegend für den Fahrzeugantrieb oder für andere, für den Betrieb des Antriebsstrangs wesentliche Teile, Systeme und Steuereinheiten verwendet wird.

3.4.4."Abtriebsstrang" bezeichnet die miteinander verbundenen Bestandteile des Antriebsstrangs zur Kraftübertragung der mechanischen Energie zwischen den Antriebsenergiewandlern und den Rädern.

3.4.5."Handgeschaltetes Getriebe" bezeichnet eine Kraftübertragungseinrichtung, bei der die Gänge nur durch die Betätigung durch den Fahrer gewechselt werden können.

3.5. Allgemeines

3.5.1."Grenzwertemissionen" bezeichnet die Verbindungen von Abgasemissionen, für die in dieser Verordnung Grenzwerte festgelegt sind.

3.5.2. Reserviert

3.5.3. Reserviert

3.5.4. Reserviert

3.5.5. Reserviert

3.5.6."Zyklus-Energiebedarf" bezeichnet die berechnete positive Energie, die vom Fahrzeug benötigt wird, um den vorgeschriebenen Zyklus zu durchfahren.

3.5.7. Reserviert

3.5.8."Vom Fahrer wählbare Betriebsart" bezeichnet eine nur vom Fahrer wählbare Bedingung, durch die die Emissionen oder der Kraftsstoff- und/oder Energieverbrauch beeinflusst werden könnten.

3.5.9."Primäre Betriebsart" im Sinne dieses Anhangs bezeichnet eine einzelne vom Fahrer wählbare Betriebsart, die, unabhängig davon, welche vom Fahrer wählbare Betriebsart beim letzten Abschalten des Fahrzeugs aktiv war, stets beim Einschalten des Fahrzeugs ausgewählt ist und für die keine andere Betriebsart festgelegt werden kann. Die primäre Betriebsart lässt sich nach dem Einschalten des Fahrzeugs lediglich durch aktives Eingreifen des Fahrers in eine andere vom Fahrer wählbare Betriebsart ändern.

3.5.10."Bezugsbedingungen (in Bezug auf die Berechnung der Massenemissionen)" bezeichnet die Bedingungen, die für die Dichtewerte von Gasen gelten, d. h. 101,325 kPa und 273,15 K (0 °C).

3.5.11."Abgasemissionen" bezeichnet die Emission gasförmiger, fester und flüssiger Verbindungen aus dem Auspuffrohr.

3.6. PM/PN

Der Begriff "Partikel" wird gewöhnlich für die in der Luft festgestellten (gemessenen) Masseteilchen (schwebende Masse) und der Begriff "Feinstaub" für die abgelagerten Masseteilchen verwendet.

3.6.1."Partikelzahl" (PN) bezeichnet die Gesamtzahl der festen Partikel im Abgas eines Fahrzeugs; sie wird anhand der in diesem Anhang beschriebenen Methoden der Verdünnung, Stichprobennahme und Messung quantifiziert.

3.6.2."Partikelmasse" (PM) bezeichnet die Masse jeglicher Partikel im Abgas eines Fahrzeugs; sie wird anhand der in diesem Anhang beschriebenen Methoden der Verdünnung, Stichprobennahme und Messung quantifiziert.

3.7. WLTC

3.7.1."Motornennleistung" (Prated) bezeichnet die höchste Nutzleistung des Motors (in kW) entsprechend den Anforderungen laut Anhang XX.

3.7.2."Höchstgeschwindigkeit" bezeichnet die vom Hersteller angegebene Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeugs.

3.8. Verfahren

3.8.1."System mit periodischer Regenerierung" bezeichnet eine emissionsmindernde Einrichtung (z.B. einen Katalysator, einen Partikelfilter), bei der ein periodischer Regenerierungsvorgang erforderlich ist.

3.9. Prüfung mit Korrektur der Umgebungstemperatur (Unteranhang 6a)

3.9.1"Aktive Wärmespeichereinrichtung" bezeichnet eine Technologie, die Hitze in jeder Vorrichtung eines Fahrzeugs speichert und diese beim Motorstart über einen bestimmten Zeitraum an ein Bauteil des Antriebstranges abgibt. Ihre wesentlichen Merkmale sind die im System gespeicherte Enthalpie und die zur Abgabe der Hitze an die Bauteile des Antriebsstranges erforderliche Zeit.

3.9.2."Dämmmaterialien" bezeichnet jedes im Motorraum am Motor selbst und/oder am Fahrgestell angebrachte Material mit Wärmedämmungseffekt und einer Wärmeleitfähigkeit von 0,1 W/(mK).


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