umwelt-online: Verordnung (EU) 2017/1151 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen, zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG, der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 (3)

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Validierung des PEMS und nicht rückführbarer Abgasmassendurchsatz Anlage 318

1. Einleitung

Diese Anlage enthält Anforderungen für die Validierung der Funktionstüchtigkeit des eingebauten PEMS unter instationären Bedingungen sowie für die Korrektheit der Abgasmassendurchsatzwerte, die mit nicht rückführbar kalibrierten Abgasmassendurchsatzmessern ermittelt oder mit Hilfe von ECU-Signalen berechnet wurden.

2. Symbole, Parameter und Einheiten

% - Prozent
#/km - Anzahl pro Kilometer
a0 - y-Achsabschnitt der Regressionsgeraden
a1 - Steigung der Regressionsgeraden
g/km - Gramm pro Kilometer
Hz - Hertz
Km - Kilometer
m - Meter
mg/km - Milligramm pro Kilometer
r2 - Bestimmungskoeffizient
x - tatsächlicher Wert des Bezugssignals
y - tatsächlicher Wert des zu validierenden Signals

3. Validierungsverfahren für PEMS

3.1. Häufigkeit der PEMS-Validierung

Es wird empfohlen, das installierte PEMS einmal für jede PEMS-Fahrzeug-Kombination vor der RDE-Prüfung oder, alternativ, nach Abschluss einer Prüfung zu validieren.

3.2. PEMS-Validierungsverfahren

3.2.1. Installation des PEMS

Das PEMS ist gemäß den Vorschriften der Anlage 1 zu installieren und vorzubereiten. Die Installation des PEMS darf in der Zeit zwischen der Validierung und der RDE-Prüfung nicht verändert werden.

3.2.2. Prüfbedingungen18

Die Validierung erfolgt auf einem Rollenprüfstand, soweit wie möglich, unter den Bedingungen der Typgenehmigung gemäß den Vorschriften des Anhangs XXI dieser Verordnung. Es wird empfohlen, den vom PEMS während der Validierungsprüfung entnommenen Abgasstrom zurück in die CVS zu leiten. Ist dies nicht machbar, sind die Ergebnisse der CVS um die entnommene Abgasmasse zu berichtigen. Wird der Abgasmassendurchsatz mit einem Abgasmassendurchsatzmesser validiert, wird empfohlen, die Messungen des Massendurchsatzes mit Daten von einem Sensor oder dem ECU abzugleichen.

3.2.3. Datenanalyse18

Der Gesamtwert der mit Laborausrüstung gemessenen entfernungsabhängigen Emissionen [g/km] ist gemäß Anhang XXI Unteranhang 7 zu berechnen. Die vom PEMS gemessenen Emissionen sind gemäß Anlage 4 Nummer 9 zu berechnen; sie werden zwecks Ermittlung der Gesamtmasse der Schadstoffemissionen [g] summiert und anschließend durch die vom Rollenprüfstand angezeigte Prüfstrecke [km] dividiert. Die gesamte vom PEMS und dem Bezugslaborsystem ermittelte entfernungsabhängige Schadstoffmasse [g/km] ist anhand der Anforderungen unter Nummer 3.3 zu bewerten. Für die Validierung von NOx-Emissionsmessungen ist die Feuchtigkeitskorrektur gemäß Anhang XXI Unteranhang 7 dieser Verordnung anzuwenden.

3.3. Zulässige Toleranzen für die PEMS-Validierung

Die PEMS-Validierungsergebnisse müssen die Anforderungen in Tabelle 1 erfüllen. Wird eine zulässige Toleranz überschritten, sind Abhilfemaßnahmen zu treffen, und die PEMS-Validierung ist zu wiederholen.

Tabelle 1 Zulässige Toleranzen

Parameter [Einheit] Zulässige absolute Toleranz
Strecke [km]1 250 m des Laborbezugswertes
THC2 [mg/km] 15 mg/km oder 15 % des Laborbezugswertes, je nachdem, welcher Wert höher ist
CH42 [mg/km] 15 mg/km oder 15 % des Laborbezugswertes, je nachdem, welcher Wert höher ist
NMHC2 [mg/km] 20 mg/km oder 20 % des Laborbezugswertes, je nachdem, welcher Wert höher ist
PN2 [#/km] 1·1011 p/km oder 50 % des Laborbezugswertes3, je nachdem, welcher Wert höher ist
CO2 [mg/km] 150 mg/km oder 15 % des Laborbezugswertes, je nachdem, welcher Wert höher ist
CO2 [g/km] 10 g/km oder 10 % des Laborbezugswertes, je nachdem, welcher Wert höher ist
NOx2 [mg/km] 15 mg/km oder 15 % des Laborbezugswertes, je nachdem, welcher Wert höher ist
1) Gilt nur, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit vom ECU ermittelt wird zur Einhaltung der zulässigen Toleranzen können die Messungen der Fahrzeuggeschwindigkeit durch das ECU gemäß den Ergebnissen der Validierungsprüfung berichtigt werden.

2) Parameter nur obligatorisch, wenn die Messung nach Nummer 2.1 dieses Anhangs erforderlich ist.

3) PMP-System

4. Verfahren für die Validierung des mit nicht rückführbar kalibrierten Geräten und Sensoren ermittelten Abgasmassendurchsatzes

4.1. Häufigkeit der Validierung18

Zusätzlich zur Erfüllung der Linearitätsanforderungen gemäß Anlage 2 Nummer 3 unter stationären Bedingungen ist die Linearität von nicht rückführbar kalibrierten Abgasmassendurchsatzmessern oder der mit nicht rückführbar kalibrierten Sensoren oder ECU-Signalen berechnete Abgasmassendurchsatz für jedes Prüffahrzeug unter nicht stationären Bedingungen mithilfe eines kalibrierten Abgasmassendurchsatzmessers oder der CVS zu validieren.

4.2. Validierungsverfahren18

Die Validierung erfolgt auf einem Rollenprüfstand unter Typgenehmigungsbedingungen, soweit diese zutreffen. Als Bezug ist ein rückführbar kalibrierter Durchsatzmesser zu verwenden. Jede Umgebungstemperatur innerhalb der Spanne nach Nummer 5.2 dieses Anhangs ist zulässig. Der Einbau des Abgasmassendurchsatzmessers und die Durchführung der Prüfung müssen die Anforderung nach Anlage 1 Nummer 3.4.3 dieses Anhangs erfüllen.

4.3. Anforderungen

Die in Tabelle 2 wiedergegebenen Linearitätsanforderungen müssen erfüllt sein. Wird eine zulässige Toleranz überschritten, sind Abhilfemaßnahmen zu treffen, und die Validierung ist zu wiederholen.

Tabelle 2 Linearitätsanforderungen an den berechneten und gemessenen Abgasmassendurchsatz

Messparameter/-system a0 Steigung a1 Standardabweichung SEE Bestimmungskoeffizient
r2
Abgasmassendurchsatz 0,0 ± 3,0 kg/h 1,00 ± 0,075 ≤ 10 % max ≥ 0,90


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Emissionsbestimmung Anlage 418

1. Einleitung18

Diese Anlage beschreibt das Verfahren zur Bestimmung der momentanen Massen- und Partikelanzahlemissionen [g/s; #/s], welche für die nachfolgende Bewertung einer RDE-Prüffahrt und die Berechnung des endgültigen Emissionsergebnisses gemäß der Anlage 6 heranzuziehen sind.

2. Symbole, Parameter und Einheiten

% - Prozent
< - kleiner als
#/s - Anzahl pro Sekunde
α - Molverhältnis für Wasserstoff (H/C)
β - Molverhältnis für Kohlenstoff (C/C)
γ - Molverhältnis für Schwefel (S/C)
δ - Molverhältnis für Stickstoff (N/C)
Δtt,i - Wandlungszeit t des Analysators [s]
Δtt,m - Wandlungszeit t des Abgasmassendurchsatzmessers [s]
ε - Molverhältnis für Sauerstoff (O/C)
ρe - Abgasdichte
ρgas - Dichte des Abgasbestandteils 'Gas'
λ - Luftüberschussfaktor
λi - momentaner Luftüberschussfaktor
A/Fst - Stöchiometrisches Luft-Kraftstoff-Verhältnis [kg/kg]
°C - Grad Celsius
cCH4 - Methankonzentration
cCO - CO-Konzentration im trockenen Bezugszustand [%]
cCO2 - CO2-Konzentration im trockenen Bezugszustand [%]
cdry - Konzentration eines Schadstoffs im trockenen Bezugszustand in ppm oder Volumenprozent
cgas,i - momentane Konzentration des Abgasbestandteils 'Gas' [ppm]
cHCw - HC-Konzentration im feuchten Bezugszustand [ppm]
cHC(w/NMC) - HC-Konzentration, wenn CH4 oder C2H6 durch den NMC strömt [ppmC1]
cHC(w/oNMC) - - HC-Konzentration, wenn CH4 oder C2H6 am NMC vorbeiströmt [ppmC1[
ci,c - zeitkorrigierte Konzentration des Bestandteils i [ppm]
ci,r - Konzentration des Bestandteils i [ppm] im Abgas
cNMHC - Konzentration der Nicht-Methan-Kohlenwasserstoffe
cwet - Konzentration eines Schadstoffs im feuchten Bezugszustand in ppm oder Volumenprozent
EE - Ethanwirkungsgrad
EM - Methan-Wirkungsgrad
g - Gramm
g/s - Gramm pro Sekunde
Ha - Feuchtigkeit der Ansaugluft [g Wasser je kg trockener Luft]
i - Nummer der Messung
kg - Kilogramm
kg/h - Kilogramm pro Stunde
kg/s - Kilogramm pro Sekunde
kw - Faktor der Umrechnung vom trockenen in den feuchten Bezugszustand
m - Meter
mgas,i - Masse des Abgasbestandteils 'Gas' [g/s]
qmaw,i - momentaner Massendurchsatz der Ansaugluft (kg/s)
qm,c - zeitkorrigierter Abgasmassendurchsatz [kg/s]
qmew,i - momentaner Abgasmassendurchsatz [kg/s]
qmf,i - momentaner Kraftstoffmassendurchsatz [kg/s]
qm,r - Massendurchsatz des Rohabgases [kg/s]
r - Kreuzkorrelationskoeffizient
r2 - Bestimmungskoeffizient
rh - Ansprechfaktor für Kohlenwasserstoffe
rpm - Umdrehungen pro Minute
s - Sekunde
ugas - u-Wert des Abgasbestandteils 'Gas'

3. Zeitkorrektur der Parameter

Für die korrekte Berechnung der streckenabhängigen Emissionen sind die aufgezeichneten Konzentrationskurven der Bestandteile, der Abgasmassendurchsatz, die Fahrzeuggeschwindigkeit und andere Fahrzeugdaten einer Zeitkorrektur zu unterziehen. Zur Erleichterung der Korrektur sind Daten, die dem Zeitabgleich unterliegen, entweder in einem einzigen Aufzeichnungsgerät oder mit einem synchronisierten Zeitstempel gemäß Anlage 1 Nummer 5.1 aufzuzeichnen. Die Zeitkorrektur und der Zeitabgleich für Parameter sind in der unter den Nummern 3.1 bis 3.3 festgelegten Reihenfolge durchzuführen.

3.1. Zeitkorrektur von Bestandteilkonzentrationen

Die aufgezeichneten Kurven aller Bestandteilkonzentrationen sind einer Zeitkorrektur zu unterziehen, indem eine inverse Verschiebung entsprechend der Wandlungszeit der jeweiligen Analysatoren vorgenommen wird. Die Wandlungszeit der Analysatoren ist nach Anlage 2 Nummer 4.4 zu bestimmen:

ci,c (t -Δtt,i) = ci,r (t)

Dabei ist:

ci,c die zeitkorrigierte Konzentration des Bestandteils i als Funktion der Zeit t

ci,r die Rohkonzentration des Bestandteils i als Funktion der Zeit t

Δtt,i die Wandlungszeit t des Analysators zur Messung des Bestandteils i

3.2. Zeitkorrektur des Abgasmassendurchsatzes18

Der mit einem Abgasdurchsatzmesser gemessene Abgasmassendurchsatz ist einer Zeitkorrektur durch inverse Verschiebung entsprechend der Wandlungszeit des Abgasmassendurchsatzmessers zu unterziehen. Die Wandlungszeit des Massendurchsatzmessers ist nach Anlage 2 Nummer 4.4 zu bestimmen:

qm,c (t -Δtt,m) = qm,r (t)

Dabei ist:

qm,c der zeitkorrigierte Abgasmassendurchsatz als Funktion der Zeit t

qm,r der Rohabgasmassendurchsatz als Funktion der Zeit t

Δtt,m die Wandlungszeit t des Abgasmassendurchsatzmessers

Wird der Abgasmassendurchsatz mit Hilfe von ECU-Daten oder mit einem Sensor bestimmt, ist eine zusätzliche Wandlungszeit zu berücksichtigen, welche durch Kreuzkorrelation des berechneten Abgasmassendurchsatzes mit dem gemessenen Abgasmassendurchsatz gemäß Anlage 3 Nummer 4 ermittelt wird.

3.3. Zeitabgleich der Fahrzeugdaten

Für sonstige, von einem Sensor oder dem ECU stammende Daten ist ein Zeitabgleich durch Kreuzkorrelierung mit geeigneten Emissionsdaten (z.B. mit Bestandteilkonzentrationen) vorzunehmen.

3.3.1. Geschwindigkeit des Fahrzeugs aus verschiedenen Quellen

Zum Zeitabgleich zwischen Fahrzeuggeschwindigkeit und Abgasmassendurchsatz ist es zuerst notwendig, eine gültige Geschwindigkeitskurve festzulegen. Stammen die Daten zur Fahrzeuggeschwindigkeit aus verschiedenen Quellen (z.B. dem GPS, einem Sensor oder dem ECU), ist ein Zeitabgleich der Geschwindigkeitswerte durch Kreuzkorrelation vorzunehmen.

3.3.2. Fahrzeuggeschwindigkeit und Abgasmassendurchsatz

Es ist ein Zeitabgleich zwischen der Fahrzeuggeschwindigkeit und dem Abgasmassendurchsatz durch Kreuzkorrelation des Abgasmassendurchsatzes und des Produkts aus Fahrzeuggeschwindigkeit und positiver Beschleunigung vorzunehmen.

3.3.3. Weitere Signale

Bei Signalen, deren Wert sich langsam ändert und innerhalb einer engen Spanne liegt, beispielsweise bei der Umgebungstemperatur, kann der Zeitabgleich entfallen.

4. Kaltstart18

Für die Zwecke der RDE-Prüfung bezeichnet "Kaltstart" den Zeitraum vom Prüfbeginn bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Fahrzeug für eine Dauer von 5 Minuten gefahren ist. Konnte die Kühlmitteltemperatur ermittelt werden, endet der Kaltstartzeitraum, sobald das Kühlmittel erstmalig eine Temperatur von 70 °C erreicht hat, spätestens jedoch 5 min nach dem Prüfbeginn.

5. Emissionsmessungen bei stehendem Verbrennungsmotor

Momentane Emissions- oder Abgasdurchsatzwerte, die bei ausgeschaltetem Verbrennungsmotor gemessen wurden, sind aufzuzeichnen. Anschließend sind die aufgezeichneten Werte in einem gesonderten Schritt im Rahmen der Nachverarbeitung der Daten auf null zu setzen. Der Verbrennungsmotor gilt als ausgeschaltet, wenn zwei der folgenden Kriterien erfüllt sind: die aufgezeichnete Drehzahl beträgt < 50 rpm der gemessene Abgasmassendurchsatz beträgt < 3 kg/h der gemessene Abgasmassendurchsatz fällt im Leerlauf auf < 15 % des typischen Abgasmassendurchsatzes unter stationären Bedingungen.

6. Konsistenzprüfung der Daten zur Höhenlage des Fahrzeugs

Besteht der wohlbegründete Verdacht, dass eine Fahrt oberhalb der zulässigen Höhe gemäß Nummer 5.2 dieses Anhangs durchgeführt wurde, oder wurde die Höhe nur mit einem GPS gemessen, sind die GPS-Höhendaten auf Konsistenz zu überprüfen und wenn nötig zu berichtigen. Die Konsistenz der Daten ist durch Vergleich von Breiten- und Längengrad- sowie von Höhendaten des GPS zu überprüfen, wobei die Höhe durch ein digitales Geländemodell oder eine topografische Karte im geeigneten Maßstab anzuzeigen ist. Messungen, die von der Höhenangabe der topografischen Karte um mehr als 40 m abweichen, sind manuell zu korrigieren und zu markieren.

7. Konsistenzprüfung der GPS-Daten zur Fahrzeuggeschwindigkeit

Die vom GPS bestimmte Fahrzeuggeschwindigkeit ist auf Konsistenz zu prüfen, indem die Gesamtfahrstrecke berechnet und mit Bezugswerten verglichen wird, welche entweder von einem Sensor, dem validierten ECU oder auch von einem digitalen Straßennetz oder einer topographischen Karte stammen. Offensichtliche Fehler in den GPS-Daten sind vor der Konsistenzprüfung beispielsweise mit Hilfe eines Koppelnavigationssensors obligatorisch zu berichtigen. Die ursprüngliche, unkorrigierte Datei ist aufzubewahren; korrigierte Daten sind zu kennzeichnen. Die berichtigten Daten dürfen sich nicht über einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 120 s oder eine Gesamtdauer von mehr als 300 s erstrecken. Die mit Hilfe der korrigierten GPS-Daten berechnete Gesamtstrecke darf von den Bezugswerten um nicht mehr als 4 % abweichen. Wenn die GPS-Daten diese Anforderungen nicht erfüllen und keine andere verlässliche Quelle für Daten zur Fahrzeuggeschwindigkeit zur Verfügung steht, sind die Prüfungsergebnisse für ungültig zu erklären.

8. Korrektur der Emissionen

8.1. Umrechnung vom trockenen in den feuchten Bezugszustand

Werden die Emissionen im trockenen Bezugszustand gemessen, sind die gemessenen Konzentrationen anhand folgender Formel in den feuchten Bezugszustand umzurechnen:

Dabei ist:

cwet = kw × cdry

cwet die Konzentration eines Schadstoffs im feuchten Bezugszustand in ppm oder Volumenprozent

cdry die Konzentration eines Schadstoffs im trockenen Bezugszustand in ppm oder Volumenprozent

kw der Faktor der Umrechnung vom trockenen in den feuchten Bezugszustand

Die Berechnung von kw erfolgt nach folgender Formel:

Dabei ist:

1,608 × Ha
kw1 =
1.000 + (1,608 × Ha)

Dabei ist:

Ha die Feuchtigkeit der Ansaugluft [g Wasser je kg trockener Luft]

cCO2 die CO2-Konzentration im trockenen Bezugszustand [%]

cCO die CO-Konzentration im trockenen Bezugszustand [%]

α das Molverhältnis für Wasserstoff

8.2. Korrektur der NOx-Emissionen um Umgebungsfeuchte und -temperatur

Bei den NOX-Emissionen ist keine Korrektur um Umgebungstemperatur und Feuchtigkeit vorzunehmen.

8.3. Korrektur negativer Emissionsergebnisse18

Negative Zwischenergebnisse dürfen nicht korrigiert werden. Negative Endergebnisse sind auf Null zu setzen.

8.4. Korrektur für erweiterte Bedingungen18

Die im Sekundenabstand gemäß dieser Anlage berechneten Emissionen dürfen nur für die in den Nummern 9.5 und 9.6 genannten Fälle durch den Wert 1,6 dividiert werden.

Der Korrekturfaktor 1,6 ist nur einmal anzuwenden. Der Korrekturfaktor 1,6 gilt für Schadstoffemissionen, aber nicht für CO2.

9. Bestimmung der momentanen gasförmigen Abgasbestandteile

9.1. Einleitung

Die Bestandteile im Rohabgas sind mit den in Anlage 2 beschriebenen Mess- und Probenahmeanalysatoren zu messen. Die Rohkonzentrationen der maßgeblichen Bestandteile sind gemäß Anlage 1 zu messen. Die Daten sind einer Zeitkorrektur zu unterziehen und gemäß Nummer 3 abzugleichen.

9.2. Berechnung der NMHC- und CH4-Konzentration

Bei der Methanmessung mit einem NMC-FID hängt die NMHC-Berechnung vom Kalibriergas/von der Methode zur Nullpunkt-/Messbereichskalibrierung ab. Bei Verwendung eines FID für THC-Messungen ohne NMC ist dieser mit Propan/Luft oder Propan/N2 auf die übliche Weise zu kalibrieren. Für die Kalibrierung des einem NMC nachgeschalteten FID sind folgende Verfahren zulässig:

  1. Das Kalibriergas aus Propan und Luft wird am NMC vorbeigeleitet.
  2. Das Kalibriergas aus Methan und Luft wird durch den NMC geleitet.

Es wird nachdrücklich empfohlen, den Methan-FID mit Kalibriergas aus Methan und Luft zu kalibrieren, das durch den NMC geleitet wird.

In Verfahren a sind die Konzentrationen von CH4 und NMHC folgendermaßen zu berechnen:

cHC(w/oNMC) × (1 - EM) - cHC(w/NMC)
cCH4 =
(EE - EM)
cHC(w/NMC) - cHC(w/oNMC) × (1 - EE)
cNMHC =
rh × (EE - EM)

In Verfahren a sind die Konzentrationen von CH4 und NMHC folgendermaßen zu berechnen:

cHC(w/NMC) × rh × (1 - EM) - cHC(w/oNMC) × (1 - EE)
cCH4 =

rh × (EE - EM)
cHC(w/oNMC) × (1 - EM) - cHC(w/NMC) × rh × (1 - EM)
cNMHC

(EE - EM)

Dabei ist:

cHC(w/oNMC) die HC-Konzentration bei Vorbeileitung des CH4 oder C2H2 am NMC [ppmC1]
cHC(w/NMC) die HC-Konzentration bei Durchfluss des CH4 oder C2H2 durch den NMC [ppmC1]
rh der gemäß Anlage 2 Nummer 4.3.3 Buchstabe b bestimmte Kohlenwasserstoff-Ansprechfaktor
EM die Umwandlungseffizienz bei Methan gemäß Anlage 2 Nummer 4.3.4 Buchstabe a
EE die Umwandlungseffizienz bei Ethan gemäß Anlage 2 Nummer 4.3.4 Buchstabe b

Wird der Methan-FID durch den Cutter kalibriert (Verfahren b), beträgt die gemäß Anlage 2 Nummer 4.3.4 Buchstabe a ermittelte Umwandlungseffizienz bei Methan null. Die Dichte, die für die Berechnung der NMHC- Masse herangezogen wird, muss gleich der Dichte der Gesamtkohlenwasserstoffe bei 273,15 K und bei 101,325 kPa sein und hängt vom Kraftstoff ab.

10. Bestimmung des Abgasmassendurchsatzes

10.1. Einleitung

Für die Berechnung der momentanen Massenemissionen nach den Nummern 11 und 12 ist die Bestimmung des Abgasmassendurchsatzes erforderlich. Der Abgasmassendurchsatz ist durch eines der direkten Messverfahren nach Anlage 2 Nummer 7.2 zu bestimmen. Alternativ dazu ist die Berechnung des Abgasmassendurchsatzes nach den Nummern 10.2 bis 10.4 zulässig.

10.2. Berechnungsverfahren auf Grundlage des Luftmassendurchsatzes und des Kraftstoffmassendurchsatzes

Der momentane Abgasmassendurchsatz kann aus dem Luftmassendurchsatz und dem Kraftstoffmassendurchsatz folgendermaßen berechnet werden:

qmew,i = qmaw,i + qmf,i

Dabei ist:

qmew,i der momentane Abgasmassendurchsatz [kg/s]

qmaw,i der momentane Massendurchsatz der Ansaugluft (kg/s)

qmf,i der momentane Kraftstoffmassendurchsatz [kg/s]

Werden der Luftmassendurchsatz und der Kraftstoffmassendurchsatz oder der Abgasmassendurchsatz mit Hilfe von Aufzeichnungen des ECU ermittelt, muss der berechnete momentane Abgasmassendurchsatz die in Anlage 2 Nummer 3 für den Abgasmassendurchsatz festgelegten Linearitätsanforderungen sowie die Validierungsanforderungen nach Anlage 3 Nummer 4.3 erfüllen.

10.3. Berechnungsverfahren auf der Grundlage des Luftmassendurchsatzes und des Luft-Kraftstoff-Verhältnisses

Der momentane Abgasmassendurchsatz kann aus dem Luftmassendurchsatz und dem Luft-Kraftstoff-Verhältnis folgendermaßen berechnet werden:

Dabei ist:

Dabei ist:

qmaw,i der momentane Massendurchsatz der Ansaugluft (kg/s)
A/Fst das stöchiometrische Luft-Kraftstoff-Verhältnis [kg/kg]
λi das momentane Luftüberschussverhältnis
cCO2 die CO2-Konzentration im trockenen Bezugszustand [%]
cCO die CO-Konzentration im trockenen Bezugszustand [ppm]
cHCw die HC-Konzentration im feuchten Bezugszustand [ppm]
α das Molverhältnis für Wasserstoff (H/C)
β das Molverhältnis für Kohlenstoff (C/C)
γ das Molverhältnis für Schwefel (S/C)
δ das Molverhältnis für Stickstoff (N/C)
ε das Molverhältnis für Sauerstoff (O/C)

Die Koeffizienten beziehen sich bei Kraftstoffen auf Kohlenstoffbasis auf einen Kraftstoff Cβ Hα Oε Nδ Sγ mit β = 1. Die Konzentration der HC-Emissionen ist in der Regel gering und kann bei der Berechnung von λi weggelassen werden.

Werden der Luftmassendurchsatz und das Luft-Kraftstoff-Verhältnis mit Hilfe von Aufzeichnungen des ECU ermittelt, muss der berechnete momentane Abgasmassendurchsatz die in Anlage 2 Nummer 3 für den Abgasmassendurchsatz festgelegten Linearitätsanforderungen sowie die Validierungsanforderungen nach Anlage 3 Nummer 4.3 erfüllen.

10.4. Berechnungsverfahren auf der Grundlage des Kraftstoffmassendurchsatzes und des Luft-Kraftstoff-Verhältnisses

Der momentane Abgasmassendurchsatz kann aus dem Kraftstoffdurchsatz und dem Luft-Kraftstoff-Verhältnis (berechnet mit A/Fst undλi gemäß Nummer 10.3) wie folgt errechnet werden:

qmew,i = qmf,i x (1 + A/Fsti)

Der berechnete momentane Abgasmassendurchsatz muss die in Anlage 2 Nummer 3 für den Abgasmassendurchsatz festgelegten Linearitätsanforderungen sowie die Validierungsanforderungen nach Anlage 3 Nummer 4.3 erfüllen.

11. Berechnung der momentanen Massenemissionen gasförmiger Bestandteile

Die momentanen Massenemissionen [g/s] werden durch Multiplikation der momentanen Konzentration des jeweiligen Schadstoffs [ppm] mit dem momentanen Abgasmassendurchsatz [kg/s] - bei beiden Werten ist eine Berichtigung und ein Abgleich für die Wandlungszeit vorzunehmen - und dem jeweiligen u-Wert nach Tabelle 1 ermittelt. Wird im trockenen Bezugszustand gemessen, so sind die momentanen Konzentrationswerte der Bestandteile nach Absatz 8.1 in den feuchten Bezugszustand umzurechnen, ehe sie für weitere Berechnungen verwendet werden. Gegebenenfalls sind in sämtlichen nachfolgenden Datenbewertungen negative momentane Emissionswerte zu verwenden. Die Parameterwerte müssen in die Berechnung der vom Analysator, dem Durchsatzmessgerät, dem Sensor oder dem ECU gemeldeten momentanen Emissionen [g/s] einfließen. Hierzu ist folgende Formel anzuwenden:

Dabei ist:

mgas,i = ugas ⋅ cgas,i ⋅ qmew,i

mgas,i die Masse des Abgasbestandteils 'Gas' [g/s]
ugas das Verhältnis zwischen der Dichte des Abgasbestandteils 'Gas' und der Gesamtdichte des Abgases gemäß Tabelle 1
cgas,i die gemessene Konzentration des Abgasbestandteils 'Gas' im Abgas [ppm]
qmew,i der gemessene Abgasmassendurchsatz [kg/s]
gas der jeweilige Bestandteil
i die Nummer der Messung

Tabelle 1 u-Werte des Rohabgases als Darstellung des Verhältnisses zwischen der Dichte des Abgasbestandteils oder Schadstoffs i [kg/m3] und der Dichte des Abgases [kg/m3]6

Kraftstoff ρe [kg/m3] Bestandteil oder Schadstoff i
NOx CO HC CO2 O2 CH4
ρgas [kg/m3]
2,053 1,250 1 1,9636 1,4277 0,716
ugas2, 6
Diesel (B7) 1,2943 0,001586 0,000966 0,000482 0,001517 0,001103 0,000553
Ethanol (ED95) 1,2768 0,001609 0,000980 0,000780 0,001539 0,001119 0,000561
CNG3 1,2661 0,001621 0,000987 0,0005284 0,001551 0,001128 0,000565
Propan 1,2805 0,001603 0,000976 0,000512 0,001533 0,001115 0,000559
Butan 1,2832 0,001600 0,000974 0,000505 0,001530 0,001113 0,000558
LPG5 1,2811 0,001602 0,000976 0,000510 0,001533 0,001115 0,000559
Benzin (E10) 1,2931 0,001587 0,000966 0,000499 0,001518 0,001104 0,000553
Ethanol (E85) 1,2797 0,001604 0,000977 0,000730 0,001534 0,001116 0,000559
1) Kraftstoffabhängig

2) bei λ = 2, trockener Luft, 273 K und 101,3 kPa

3) Genauigkeit der u-Werte innerhalb von 0,2 % bei einer Massenverteilung von: C = 66 - 76 %; H = 22 - 25 %; N = 0 - 12 %

4) NMHC auf der Grundlage von CH2,93 (für THC ist der u gas -Faktor für CH4 zu verwenden)

5) Genauigkeit der u-Werte ± 0,2 % für folgende Massenverteilung: C3 = 70 - 90 %; C4 = 10 - 30 %

6) ugas ist ein Parameter ohne Einheit; die ugas-Werte schließen Einheitsumrechnungen ein, um sicherzustellen, dass die momentanen Emissionen in der angegebenen physikalischen Einheit, etwa g/s, ermittelt werden.

12. Berechnung der momentanen Partikelzahlemissionen

Die momentanen Massenemissionen [Partikel/s] werden durch Multiplikation der momentanen Konzentration des jeweiligen Schadstoffs [Partikel/cm3] mit dem momentanen Abgasmassendurchsatz [kg/s] ermittelt, wobei bei beiden Werten eine Berichtigung und ein Abgleich für die Wandlungszeit vorzunehmen ist. Gegebenenfalls sind in sämtlichen nachfolgenden Datenbewertungen negative momentane Emissionswerte zu verwenden. Alle signifikanten Stellen der Zwischenergebnisse sind bei der Berechnung der momentanen Emissionen zu berücksichtigen. Es ist folgende Gleichung anzuwenden:

PN,i = cPN,iqmew,ie

Dabei ist:

PN,i der Partikelfluss [Partikel/s]
cPN,i die gemessene Partikelzahlkonzentration [#/m3] normalisiert bei 0 °C
qmew,i der gemessene Abgasmassendurchsatz [kg/s]
ρe die Dichte des Abgases [kg/m3] bei 0 °C (Tabelle 1)

13. Datenaufzeichnung und -austausch

Der Datentauschtausch zwischen den Messsystemen und der Datenauswertungssoftware erfolgt über eine standardisierte Berichtsdatei gemäß Anlage 8 Nummer 2. Die Vorbearbeitung der Daten (z.B. Zeitkorrektur nach Nummer 3 oder Korrektur des GPS-Signals für die Fahrzeuggeschwindigkeit nach Nummer 7) muss mit der Steuerungssoftware des Messsystems erfolgen und vor Erzeugung der Datenberichtsdatei abgeschlossen sein. Wenn die Daten vor der Aufnahme in die Datenberichtsdatei berichtigt oder verarbeitet werden, müssen die originalen Rohdaten zwecks Qualitätssicherung und Kontrolle aufbewahrt werden. Das Runden von Zwischenwerten ist nicht zulässig.

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Überprüfung der gesamten Fahrtdynamik mit der Methode des gleitenden Mittelungsfensters Anlage 518

1. Einleitung

Die Methode des gleitenden Mittelungsfensters wird zur Überprüfung der gesamten Fahrtdynamik verwendet. Die Prüfung ist in Teilabschnitte (Fenster) unterteilt und mit der anschließenden Analyse soll festgestellt werden, ob die Fahrt für RDE-Zwecke geeignet ist. Die "Normalität" der Fenster wird durch einen Vergleich ihrer entfernungsabhängigen CO2-Emissionen mit einer Bezugskurve ermittelt, die von den gemäß dem WLTP-Verfahren gemessenen CO2-Emissionen stammt.

2. Symbole, Parameter und Einheiten

Der Index (i) verweist auf den Zeitabschnitt.

Der Index (j) verweist auf das Fenster.

Der Index (k) verweist auf die Kategorie (t = total (insgesamt), u = urban (Stadt), r = rural (Landstraße), m = motorway (Autobahn)) oder auf die charakteristische Kurve (characteristic curve - cc) für CO2.

Δ - Differenz
e - größer oder gleich
# - Anzahl
% - Prozent
- kleiner oder gleich
a1,b1 - Koeffizienten der charakteristischen Kurve für CO2
a2,b2 - Koeffizienten der charakteristischen Kurve für CO2
- CO2-Masse, [g]
- CO2-Masse in Fenster j, [g]
ti - Gesamtdauer in der Phase i, [s]
tt - Dauer einer Prüfung, [s]
vi - tatsächliche Fahrzeuggeschwindigkeit in der Phase i, [km/h]
- durchschnittliche Fahrzeuggeschwindigkeit im Fenster j, [km/h]
tol1H - obere Toleranz für die charakteristische CO2-Kurve eines Fahrzeugs, [%]
tol1L - untere Toleranz für die charakteristische CO2-Kurve eines Fahrzeugs, [%]

3. Gleitende Mittelungsfenster

3.1. Definition der Mittelungsfenster

Die gemäß Anlage 4 berechneten momentanen Emissionen werden mithilfe der Methode des gleitenden Mittelungsfensters auf der Grundlage der CO2-Bezugsmasse integriert.

Es gilt folgendes Berechnungsprinzip: Die entfernungsabhängigen RDE-CO2-Emissionsmassen werden nicht für den gesamten Datensatz, sondern für Teildatensätze des gesamten Datensatzes berechnet, wobei die Länge dieser Teildatensätze so festgesetzt wird, dass sie immer demselben Anteil an der CO2-Masse entspricht, die das Fahrzeug während des WLTP-Zyklus im Labor ausstößt. Die Berechnungen des gleitenden Fensters werden mit dem Zeitinkrement Δt entsprechend der Datenerfassungsfrequenz durchgeführt. Diese Teildatensätze, die zur Berechnung der CO2-Emissionen des Fahrzeugs auf der Straße und seiner durchschnittlichen Geschwindigkeit verwendet werden, werden in den folgenden Abschnitten als "Mittelungsfenster" bezeichnet.

Die unter dieser Nummer beschriebene Berechnung ist vom ersten Datenpunkt an durchzuführen (vorwärts).

Die folgenden Daten werden bei der Berechnung der CO2-Masse, der Entfernung und der Durchschnittsgeschwindigkeit des Fahrzeugs im Mittelungsfenster außer Acht gelassen:

Die Berechnung beginnt, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit über dem Boden größer als oder gleich 1 km/h ist, und sie beinhaltet Fahrereignisse, in deren Verlauf kein CO2 ausgestoßen wird und die Fahrzeuggeschwindigkeit über dem Boden größer als oder gleich 1 km/h ist.

Die Massenemissionen werden durch Integration der momentanen Emissionen in g/s gemäß Anlage 4 dieses Anhangs bestimmt.

Abbildung 1 Fahrzeuggeschwindigkeit, bezogen auf die Zeit, und gemittelte Fahrzeugemissionen, bezogen auf die Zeit, beginnend mit dem ersten Mittelungsfenster

Abbildung 2 Festlegung von Mittelungsfenstern auf Grundlage der CO2-Masse

Die Dauer (t2,j - t1,j) des j-ten Mittelungsfensters wird festgelegt durch:

Dabei ist:

die CO2-Masse [g], die zwischen dem Beginn der Prüfung und dem Zeitpunkt ti,j gemessen wurde.
die Hälfte der CO2-Masse, die vom Fahrzeug im Verlauf der gemäß Anhang XXI Unteranhang 6 dieser Verordnung durchgeführten WLTP-Prüfung ausgestoßen wird.

Während der Typgenehmigung ist der CO2-Bezugswert dem im Rahmen der Typgenehmigungsprüfungen des Einzelfahrzeugs durchgeführten WLTP-Prüfverfahren zu entnehmen.

Für die Zwecke der Prüfungen der Übereinstimmung im Betrieb (ISC-Prüfungen) ist der Wert der CO2-Bezugsmasse dem Punkt 12 der Transparenzliste 1 der Anlage 5 des Anhangs II mit Interpolation zwischen Fahrzeug H und Fahrzeug L (gegebenenfalls) gemäß der Definition in Anhang XXI Unteranhang 7, unter Verwendung der aus der Übereinstimmungsbescheinigung hervorgehenden Prüfmasse und Fahrwiderstandskoeffizienten (f0, f1 und f2) des Einzelfahrzeugs gemäß der Definition in Anhang IX zu entnehmen. Der Wert für OVC-HEV-Fahrzeuge ist der WLTP-Prüfung mit Ladungserhaltungsbetrieb zu entnehmen.

t2,j muss so gewählt werden, dass

Wobei Δt der Datenerfassungszeitraum ist.

The CO2-Massen in den Fenstern werden durch Integration der gemäß Anlage 4 dieses Anhangs errechneten momentanen Emissionen berechnet.

3.2. Berechnung von Fenster-Parametern

Die folgenden Werte werden für jedes nach Nummer 3.1 bestimmte Fenster berechnet:

4. Bewertung von Fenstern

4.1. Einleitung

Die Bezugsbedingungen für die Dynamik des Prüffahrzeugs werden anhand der CO2-Emissionen des Fahrzeugs in Abhängigkeit von der zum Zeitpunkt der Typgenehmigung in der Prüfung Typ 1 gemessenen Durchschnittsgeschwindigkeit dargestellt und als "charakteristische Kurve des Fahrzeugs hinsichtlich CO2" bezeichnet. Zur Bestimmung der entfernungsabhängigen CO2-Emissionen wird das Fahrzeug im WLTP-Zyklus gemäß Anhang XXI dieser Verordnung geprüft.

4.2. Bezugspunkte der charakteristischen Kurve für CO2

Die in diesem Absatz zur Bestimmung der Bezugskurve zu berücksichtigenden entfernungsabhängigen CO2-Emissionen sind Punkt 12 der Transparenzliste 1 der Anlage 5 des Anhangs II mit Interpolation zwischen Fahrzeug H und Fahrzeug L (gegebenenfalls) gemäß der Definition in Anhang XXI Unteranhang 7, unter Verwendung der aus der Übereinstimmungsbescheinigung hervorgehenden Prüfmasse und Fahrwiderstandskoeffizienten (f0, f1 und f2) des Einzelfahrzeugs gemäß der Definition in Anhang IX zu entnehmen. Für OVC-HEV-Fahrzeuge gilt der in der WLTP-Prüfung mit Ladungserhaltungsbetrieb ermittelte Wert.

Während der Typgenehmigung sind die Werte dem im Rahmen der Typgenehmigungsprüfungen des Einzelfahrzeugs durchgeführten WLTP-Prüfverfahren zu entnehmen.

Die zur Festlegung der charakteristischen Kurve für CO2 erforderlichen Bezugspunkte P1, P2 und P3 werden wie folgt bestimmt:

4.2.1. Punkt P1 = 18,882 km/h (Durchschnittsgeschwindigkeit für die Phase des WLTP-Zyklus mit niedriger Geschwindigkeit) = CO2-Emissionen des Fahrzeugs während der Phase des WLTP-Zyklus mit niedriger Geschwindigkeit [g/km]

4.2.2. Punkt P2

4.2.3. = 56,664 km/h (Durchschnittsgeschwindigkeit für die Phase des WLTP-Zyklus mit hoher Geschwindigkeit) = CO2-Emissionen des Fahrzeugs während der Phase des WLTP-Zyklus mit hoher Geschwindigkeit [g/km]

4.2.4. Punkt P3

4.2.5. = 91,997 km/h (Durchschnittsgeschwindigkeit für die Phase des WLTP-Zyklus mit sehr hoher Geschwindigkeit) = CO2-Emissionen des Fahrzeugs während der Phase des WLTP-Zyklus mit sehr hoher Geschwindigkeit [g/km]

4.3. Festlegung der charakteristischen Kurve für CO2

Die CO2-Emissionen entsprechend der charakteristischen Kurve werden anhand der in Nummer 4.2 definierten Bezugspunkte als Funktion der Durchschnittsgeschwindigkeit unter Verwendung zweier linearer Abschnitte (P1, P2) und (P2, P3) berechnet. Der Abschnitt (P2, P3) wird auf der Achse der Fahrzeuggeschwindigkeit auf 145 km/h begrenzt. Die charakteristische Kurve wird wie folgt durch Gleichungen bestimmt:

Für den Abschnitt (P1, P2):

Für den Abschnitt (P2,P3):

Abbildung 3 Charakteristische Kurve für CO2-Emissionen des Fahrzeugs und Toleranzen für reine ICE-Fahrzeuge und NOVC-HEV-Fahrzeuge

Abbildung 4 Charakteristische Kurve für CO2-Emissionen des Fahrzeugs und Toleranzen für OVC-HEV-Fahrzeuge

4.4. Fenster für Stadt, Landstraße und Autobahn

4.4.1. Stadt-Fenster

Für Stadt-Fenster sind durchschnittliche Fahrzeuggeschwindigkeiten von unter 45 km/h charakteristisch.

4.4.2. Landstraßen-Fenster

Für Landstraßen-Fenster sind durchschnittliche Fahrzeuggeschwindigkeiten größer als oder gleich 45 km/h und unter 80 km/h charakteristisch.

Bei Fahrzeugen der Klasse N2, die gemäß Richtlinie 92/6/EWG mit einer Vorrichtung zur Begrenzung der Geschwindigkeit auf 90 km/h ausgerüstet sind, ist das Landstraßen-Fenster durch durchschnittliche Fahrzeuggeschwindigkeiten von weniger als 70 km/h gekennzeichnet.

4.4.3. Autobahn-Fenster

Für Autobahn-Fenster sind durchschnittliche Fahrzeuggeschwindigkeiten von größer als oder gleich 80 km/h und unter 145 km/h charakteristisch.

Bei Fahrzeugen der Klasse N2, die gemäß Richtlinie 92/6/EWG mit einer Vorrichtung zur Begrenzung der Geschwindigkeit auf 90 km/h ausgerüstet sind, ist das Autobahn-Fenster durch durchschnittliche Fahrzeuggeschwindigkeiten von größer als oder gleich 70 km/h und weniger als 90 km/h gekennzeichnet.

Abbildung 5 Charakteristische Kurve des Fahrzeugs für CO2: Definitionen des Fahrens in der Stadt, auf Landstraßen und auf Autobahnen (dargestellt für reine ICE-Fahrzeuge und für nicht extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge) außer Fahrzeuge der Klasse N2, die gemäß Richtlinie 92/6/EWG mit einer Vorrichtung zur Begrenzung der Geschwindigkeit auf 90 km/h ausgerüstet sind)

Abbildung 6 Charakteristische Kurve des Fahrzeugs für CO2: Definitionen des Fahrens in der Stadt, auf Landstraßen und auf Autobahnen (dargestellt für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge) außer Fahrzeuge der Klasse N2, die gemäß Richtlinie 92/6/EWG mit einer Vorrichtung zur Begrenzung der Geschwindigkeit auf 90 km/h ausgerüstet sind)

4.5. Überprüfung der Gültigkeit einer Fahrt

4.5.1. Toleranzen oberhalb und unterhalb der charakteristischen Kurve des Fahrzeugs für CO2

Die obere Toleranz der charakteristischen Kurve für CO2 des Fahrzeugs beträgt für den Stadtverkehr tol 1 H = 45 % und für Fahrten auf Landstraßen und Autobahnen tol1H = 40 %.

Die untere Toleranz der charakteristischen Kurve für CO2 des Fahrzeugs beträgt für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und für NOVC-HEV tol1L = 25 % und für OVC-HEV tol1L = 100 %.

4.5.2. Überprüfung der Gültigkeit einer Prüfung

Die Prüfung ist gültig, wenn mindestens 50 % der Fenster für Stadt, Landstraße und Autobahn innerhalb der für die charakteristische Kurve für CO2 festgelegten Toleranz liegen.

Wird bei NOVC-HEV und OVC-HEV die Mindestanforderung von 50 % zwischen tol1H und tol1L nicht erfüllt, kann die obere positive Toleranz tol1H in Schritten von 1 % erhöht werden, bis die Vorgabe von 50 % erreicht ist. Bei der Anwendung dieses Verfahrens darf der Wert für tol1H niemals 50 % übersteigen.

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Berechnung der endgültigen RDE-Emissionsergebnisse Anlage 6 18

1. Symbole, Parameter und Einheiten

Der Index (k) verweist auf die Kategorie (t = total (insgesamt), u = urban (Stadt), 1-2 = erste zwei Phasen des WLTP-Zyklus).

ICk ist der streckenbezogene Nutzungsanteil des Verbrennungsmotors bei OVC-HEV während der RDE-Fahrt
dICE,k ist die gefahrene Strecke [km] bei aktiviertem Verbrennungsmotor bei OVC-HEV während der RDE-Fahrt
dEV,k ist die gefahrene Strecke [km] bei deaktiviertem Verbrennungsmotor bei OVC-HEV während der RDE-Fahrt
MRDE,k ist die für die endgültigen RDE-Ergebnisse relevante streckenabhängige Masse der gasförmigen Schadstoffe [mg/km] oder die Partikelzahl [Anz./km]
mRDE,k ist die streckenabhängige Masse der gasförmigen Schadstoffe [mg/km] oder die Partikelzahl [Anz./km], die während der gesamten RDE-Fahrt ausgestoßen wurden, und zwar vor den nach dieser Anlage vorgenommenen Korrekturen
- entfernungsabhängige, während der RDE-Fahrt ausgestoßene CO2-Masse [g/km]
ist die streckenabhängige Masse der CO2-Emissionen [g/km] während des WLTC-Zyklus
ist die streckenabhängige Masse der CO2-Emissionen [g/km] während des WLTC-Zyklus bei einem im Ladungserhaltungsbetrieb geprüften OVC-HEV
rk - Verhältnis zwischen den in der RDE-Prüfung und der WLTP-Prüfung gemessenen CO2-Emissionen
RFk ist der für die RDE-Fahrt ermittelte Ergebnisbewertungsfaktor
RFL1 - erster Parameter der zur Berechnung des Ergebnisbewertungsfaktors verwendeten Funktion
RFL2 ist der zweite Parameter der zur Berechnung des Ergebnisbewertungsfaktors verwendeten Funktion

2. Berechnung der endgültigen RDE-Emissionsergebnisse

2.1. Einleitung

Die Gültigkeit einer Fahrt ist entsprechend Nummer 9.2 des Anhangs IIIa zu überprüfen. Für die gültigen Fahrten werden die endgültigen RDE-Ergebnisse bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sowie bei ICE, NOVC-HEV und OVC-HEV wie folgt berechnet.

Für die gesamte RDE-Fahrt und für den in der Stadt zurückgelegten Teil der RDE-Fahrt (k = t = insgesamt, k = u = Stadt):

MRDE,k = mRDE,k ⋅ RFk

Für die Werte von Parameter RFL1 und RFL2 der zur Ermittlung des Ergebnisbewertungsfaktors verwendeten Funktion gilt Folgendes:

2.2. RDE-Ergebnisbewertungfaktor für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und für NOVC-HEV

Der Wert des RDE-Ergebnisbewertungsfaktors hängt ab vom Verhältnis rk zwischen den bei der RDE-Prüfung gemessenen entfernungsabhängigen CO2-Emissionen und den entfernungsabhängigen CO2-Emissionen für das Fahrzeug, die in der gemäß Anhang XXI Unteranhang 6 dieser Verordnung durchgeführten WLTP-Prüfung abgegeben werden; es handelt sich um den Wert aus Punkt 12 der Transparenzliste 1 der Anlage 5 des Anhangs II mit Interpolation zwischen Fahrzeug H und Fahrzeug L (gegebenenfalls) gemäß der Definition in Anhang XXI Unteranhang 7, unter Verwendung der aus der Übereinstimmungsbescheinigung hervorgehenden Prüfmasse und Fahrwiderstandskoeffizienten (F0, F1 und F2) des Einzelfahrzeugs gemäß der Definition in Anhang IX. Für Emissionen in der Stadt sind folgende Phasen des WLTP-Fahrzyklus maßgeblich:

  1. bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor die ersten beiden WLTP-Phasen, d. h. die Phasen mit niedriger und mittlerer Geschwindigkeit
  2. bei NOVC-HEV der gesamte WLTP-Fahrzyklus

2.3. RDE-Ergebnisbewertungfaktor für OVC-HEV

Der Wert des RDE-Ergebnisbewertungsfaktors hängt ab vom Verhältnis rk zwischen den bei der RDE-Prüfung gemessenen entfernungsabhängigen CO2-Emissionen und den entfernungsabhängigen CO2-Emissionen für das Fahrzeug, die in der gemäß Anhang XXI Unteranhang 6 dieser Verordnung durchgeführten WLTP-Prüfung mit Ladungserhaltungsbetrieb abgegeben werden; es handelt sich um den Wert aus Punkt 12 der Transparenzliste 1 der Anlage 5 des Anhangs II mit Interpolation zwischen Fahrzeug H und Fahrzeug L (gegebenenfalls) gemäß der Definition in Anhang XXI Unteranhang 7, unter Verwendung der aus der Übereinstimmungsbescheinigung hervorgehenden Prüfmasse und Fahrwiderstandskoeffizienten (F0, F1 und F2) des Einzelfahrzeugs gemäß der Definition in Anhang IX. Das Verhältnis rk wird um eine Kennzahl bereinigt, mit der die jeweilige Nutzung des Verbrennungsmotors während der RDE-Fahrt und bei der im Ladungserhaltungsbetrieb durchgeführten WLTP-Prüfung berücksichtigt wird. Die nachstehende Formel wird von der Kommission geprüft und ist dem technischen Fortschritt entsprechend anzupassen.

Für entweder die Fahrt in der Stadt oder die Gesamtfahrt gilt:

Dabei ist ICk der Quotient aus der mit aktiviertem Verbrennungsmotor gefahrenen Strecke (innerorts oder Gesamtstrecke) und der gesamten Fahrstrecke (innerorts oder Gesamtstrecke):

ICk = dICE,k / (dICE,k + dEV,k)

Dabei erfolgt die Bestimmung des Betriebs des Verbrennungsmotors nach Anlage 4 Absatz 5.

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Fahrzeugauswahl für PEMS-Prüfungen bei der ursprünglichen Typgenehmigung Anlage 718

1. Einleitung18

PEMS-Prüfungen brauchen wegen ihrer besonderen Eigenschaften nicht für jeden Fahrzeugtyp hinsichtlich der Emissionen und der entsprechenden Reparatur- und Wartungsinformationen der in Artikel 2 Absatz 1 definiert ist und im Folgenden als Fahrzeugemissionstyp bezeichnet wird, durchgeführt zu werden. Der Hersteller kann mehrere Fahrzeugemissionstypen und mehrere Fahrzeuge mit unterschiedlichen angegebenen Höchstwerten für Emissionen im tatsächlichen Fahrbetrieb (RDE) gemäß Anhang IX Teil I der Richtlinie 2007/46/EG zu einer PEMS-Prüffamilie gemäß den Anforderungen von Nummer 3 zusammenfassen, welche nach den Anforderungen von Nummer 4 zu validieren ist.

2. Symbole, Parameter und Einheiten

N - Anzahl der Fahrzeugemissionstypen
NT - Mindestanzahl der Fahrzeugemissionstypen
PMRH - Höchstes spezifisches Leistungsgewicht aller Fahrzeuge in der PEMS-Prüffamilie
PMRL - niedrigstes spezifisches Leistungsgewicht aller Fahrzeuge in der PEMS-Prüffamilie
V_eng_max - Größter Hubraum aller Fahrzeuge in der PEMS-Prüffamilie

3. Zusammenstellung von PEMS-Prüffamilien

Eine PEMS-Prüffamilie besteht aus fertiggestellten Fahrzeugen mit ähnlichen Emissionsmerkmalen. Die Einbeziehung von Fahrzeugemissionstypen in eine PEMS-Prüffamilie ist nur dann zulässig, wenn die fertiggestellten Fahrzeuge innerhalb einer PEMS-Prüffamilie in Bezug auf die Merkmale in den Nummern 3.1 und 3.2 identisch sind.

3.1. Verwaltungstechnische Kriterien

3.1.1. Die Genehmigungsbehörde, die die Emissionstypgenehmigung nach der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 erteilt ('Behörde')

3.1.2. Der Hersteller, der die Emissionstypgenehmigung nach der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 erhalten hat.

3.2. Technische Kriterien

3.2.1. Art des Antriebs (z.B. Verbrennungsmotor (ICE), Hybridelektrofahrzeug (HEV), Steckdosenhybrid (PHEV))

3.2.2. Kraftstoffarten (z.B. Benzin, Diesel, LPG, NG usw.) Fahrzeuge für Zweistoff- oder Flex-Fuel-Betrieb können zusammen mit anderen Fahrzeugen eingruppiert werden, mit dem sie einen Kraftstoff gemein haben.

3.2.3. Arbeitsverfahren (z.B. Zweitakt-, Viertaktmotor)

3.2.4. Zylinderanzahl

3.2.5. Anordnung der Zylinder (Reihe, V-förmig, radial, horizontal gegenüberliegend).

3.2.6. Hubraum

Der Fahrzeughersteller gibt einen Wert V_eng_max (größter Hubraum aller Fahrzeuge in der PEMS-Prüffamilie) an. Die Hubräume der Fahrzeuge in der PEMS-Prüffamilie dürfen von V_eng_max, wenn V_eng_max ≥ 1.500 ccm ist, um nicht mehr als - 22 % abweichen und wenn V_eng_max < 1.500 ccm ist, um nicht mehr als - 32 %.

3.2.7. Art der Kraftstoffzufuhr (z.B. indirekte, direkte oder kombinierte Einspritzung)

3.2.8. Kühlsystem (z.B. Luft, Wasser, Öl)

3.2.9. Ansaugmethode wie natürliche Ansaugung, Aufladung, Art des Aufladers (z.B. mit Antrieb von außen, Einzel- oder Mehrfachturbolader, variable Geometrien..).

3.2.10. typen und Aufeinanderfolge der Abgasnachbehandlungseinrichtungen (z.B. 3-Wege-Katalysator, Oxidationskatalysator, Mager-NOx-Falle, selektive katalytische Reduktion (SCR), Mager-NOx-Katalysatoren, Partikelfilter)

3.2.11. Abgasrückführung (mit oder ohne, intern oder extern, gekühlt oder nicht gekühlt, niedriger oder hoher Druck)

3.3. Erweiterung einer PEMS-Prüffamilie

Eine bestehende PEMS-Prüffamilie kann durch Aufnahme neuer Fahrzeugemissionstypen erweitert werden. Die erweiterte PEMS-Prüffamilie und deren Validierung müssen die Anforderungen der Nummern 3 und 4 ebenfalls erfüllen. Dazu können insbesondere PEMS-Prüfungen zusätzlicher Fahrzeuge mit dem Ziel erforderlich sein, die erweiterte PEMS-Prüffamilie gemäß Nummer 4 zu validieren.

3.4. Andersartige PEMS-Prüffamilie

Anstatt die Bestimmungen von Nummern 3.1 bis 3.2 zu befolgen, kann der Fahrzeughersteller eine PEMS-Familie festlegen, die mit einem einzigen Fahrzeugemissionstyp identisch ist. In diesem Fall gilt die Anforderung von Nummer 4.1.2 zur Validierung der PEMS-Prüffamilie nicht.

4. Validierung einer PEMS-Prüffamilie

4.1. Allgemeine Anforderungen für die Validierung einer PEMS-Prüffamilie

4.1.1. Der Fahrzeughersteller führt der Behörde ein repräsentatives Fahrzeug der PEMS-Prüffamilie vor. Ein technischer Dienst prüft das Fahrzeug mit einer PEMS-Prüfung, um nachzuweisen, dass das repräsentative Fahrzeug die Anforderungen dieses Anhangs erfüllt.

4.1.2. Die Behörde wählt nach den Anforderungen von Nummer 4.2 dieser Anlage weitere Fahrzeuge für PEMS- Prüfungen durch einen technischen Dienst aus, um nachzuweisen, dass die ausgewählten Fahrzeuge die Anforderungen dieses Anhangs erfüllen. Die technischen Kriterien für die Auswahl eines zusätzlichen Fahrzeugs gemäß Nummer 4.2 dieser Anlage werden zusammen mit dem Prüfergebnissen aufgezeichnet.

4.1.3. Mit Zustimmung der Behörde kann eine PEMS-Prüfung auch von einer dritten Stelle unter Aufsicht eines technischen Dienstes unter der Voraussetzung gefahren werden, dass wenigstens die in dieser Anlage Nummern 4.2.2 und 4.2.6 verlangten Prüfungen und insgesamt wenigstens 50 % der in dieser Anlage verlangten PEMS-Prüfungen zur Validierung der PEMS-Prüffamilie von einem technischen Dienst gefahren werden. In diesem Falle bleibt der technische Dienst für die ordnungsgemäße Durchführung aller PEMS-Prüfungen gemäß den Anforderungen dieses Anhangs verantwortlich.

4.1.4. Unter den nachstehenden Bedingungen können die Ergebnisse der PEMS-Prüfung eines bestimmten Fahrzeugs zur Validierung verschiedener PEMS-Prüffamilien gemäß den Anforderungen dieser Anlage verwendet werden:

Bei jeder Validierung wird davon ausgegangen, dass die jeweils anwendbaren Verantwortlichkeiten vom Hersteller der Fahrzeuge in der jeweiligen Familie unabhängig davon getragen werden, ob dieser Hersteller an der PEMS- Prüfung des jeweiligen Fahrzeugemissionstyps beteiligt war.

4.2. Auswahl von Fahrzeugen für PEMS-Prüfungen bei der Validierung einer PEMS-Prüffamilie

Die Auswahl von Fahrzeugen aus einer PEMS-Prüffamilie muss so erfolgen, dass sichergestellt ist, dass die folgenden für Schadstoffemissionen maßgeblichen technischen Merkmale mit einer PEMS-Prüfung erfasst werden. Eiñn für Prüfungen ausgewähltes Fahrzeug kann für verschiedene technische Merkmale repräsentativ sein. Fahrzeuge zur Validierung einer PEMS-Prüffamilie werden wie folgt für PEMS-Prüfungen ausgewählt:

4.2.1. Für jede Kraftstoffkombination (z.B. Benzin-LPG, Benzin-NG, nur Benzin), mit der einige Fahrzeuge der PEMS- Prüffamilie betrieben werden können, wird für PEMS-Prüfungen wenigstens ein Fahrzeug ausgesucht, das mit dieser Kraftstoffkombination betrieben werden kann.

4.2.2. Der Hersteller gibt einen Wert für PMRH (= höchstes Leistungsgewicht aller Fahrzeuge in der PEMS-Prüffamilie) sowie einen Wert PMRL (= niedrigstes Leistungsgewicht aller Fahrzeuge in der PEMS-Prüffamilie) an. In diesem Zusammenhang entspricht das Leistungsgewicht dem Verhältnis zwischen der höchsten Nutzleistung des Verbrennungsmotors laut Anhang I Anlage 3 Nummer 3.2.1.8 dieser Verordnung und der Bezugsmasse im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007. Für die Prüfungen ausgewählt werden wenigstens eine Fahrzeugkonfiguration, die für das angegebene PMRH, sowie eine Fahrzeugkonfiguration, die für das angegebene PMRL einer PEMS-Prüffamilie repräsentativ sind. Weicht das Leistung-Masse-Verhältnis eines Fahrzeugs um höchstens 5 % von dem für PMRH oder PMRL angegebenen Wert ab, gilt das Fahrzeug als für diesen Wert repräsentativ.

4.2.3. Für die Prüfungen wird wenigstens ein Fahrzeug für jeden in Fahrzeugen der PEMS-Familie eingebauten Getriebetyp (z.B. Handschaltgetriebe, Automatikgetriebe, Doppelkupplungsgetriebe) ausgewählt.

4.2.4. Falls die PEMS-Prüffamilie Fahrzeuge mit Vierradantrieb umfasst, wird wenigstens ein solches Fahrzeug für die Prüfungen ausgewählt.

4.2.5. Für jeden in der PEMS-Familie auftretenden Hubraum wird wenigstens ein repräsentatives Fahrzeug geprüft.

4.2.6. - gestrichen -18

4.2.7. Mindestens ein Fahrzeug in der PEMS-Prüffamilie ist der Warmstartprüfung zu unterziehen.

4.2.8. Unbeschadet der Bestimmungen der Punkte 4.2.1 bis 4.2.6 wird für die Prüfungen wenigstens die folgende Anzahl von Fahrzeugemissionstypen einer bestimmten PEMS-Prüffamilie ausgewählt:

Anzahl N von Fahrzeugemissionstypen in einer PEMS-Prüffamilie Mindestanzahl NT von für PEMS-Kaltstartprüfungen ausgewählten Fahrzeugemissionstypen Mindestanzahl NT von für PEMS-Warmstartprüfungen ausgewählten Fahrzeugemissionstypen
1 1 12
von 2 bis 4 2 1
von 5 bis 7 3 1
von 8 bis 10 4 1
von 11 bis 49 NT = 3 + 0,1 × N1 2
mehr als 49 NT = 0, 15 × N1 3
1) ist auf die nächstgrößere ganze Zahl zu runden.

2) Ist in einer PEMS-Prüffamilie nur ein Fahrzeugemissionstyp vorhanden, entscheidet die Typgenehmigungsbehörde darüber, ob das Fahrzeug in der Heiß- oder Kaltstartbedingung zu prüfen ist.

5. Berichterstattung

5.1. Der Fahrzeughersteller stellt eine vollständige Beschreibung der PEMS-Prüffamilie bereit, die insbesondere die in Nummer 3.2 beschriebenen technischen Kriterien umfasst, und legt sie der Behörde vor.

5.2. Der Hersteller weist der PEMS-Prüffamilie eine eindeutige Kennnummer im Format MS-OEM-X-Y zu und teilt sie der Behörde mit. Darin ist MS die Kennnummer des Mitgliedstaats, der die EG-Typgenehmigung erteilt 1, OEM sind drei Zeichen für den Hersteller, X ist eine laufende Nummer zur Kennzeichnung der PEMS-Prüffamilie und Y ein Zähler für deren Erweiterungen (der für eine noch nicht erweiterte PEMS-Prüffamilie mit 0 beginnt).

5.3. Die Behörde und der Fahrzeughersteller führen auf Grundlage der Genehmigungsnummern der Emissionstypen eine Liste der Fahrzeugemissionstypen, die zu einer bestimmten PEMS-Prüffamilie gehören. Für jeden Emissionstyp werden ebenso alle entsprechenden Kombinationen von Fahrzeugtypgenehmigungsnummern, typen, Varianten und Versionen im Sinne von Abschnitt 0.2 der EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs bereitgestellt.

5.4. Die Behörde und der Fahrzeughersteller führen eine Liste der für PEMS-Prüfungen ausgewählten Fahrzeugemissionstypen zur Validierung einer PEMS-Prüffamilie gemäß Nummer 4; die Liste enthält auch die erforderlichen Informationen darüber, wie die Auswahlkriterien von Nummer 4.2 erfasst sind. Diese Liste enthält auch die Angabe, ob die Bestimmungen von Nummer 4.1.3 auf eine bestimmte PEMS-Prüfung angewandt wurden.

1) 1 für Deutschland, 2 für Frankreich, 3 für Italien, 4 für die Niederlande, 5 für Schweden, 6 für Belgien, 7 für Ungarn, 8 für die Tschechische Republik, 9 für Spanien, 11 für das Vereinigte Königreich, 12 für Österreich, 13 für Luxemburg, 17 für Finnland, 18 für Dänemark, 19 für Rumänien, 20 für Polen, 21 für Portugal, 23 für Griechenland, 24 für Irland 26 für Slowenien, 27 für die Slowakei, 29 für Estland, 32 für Lettland, 34 für Bulgarien, 36 für Litauen, 49 für Zypern, 50 für Malta.

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Überprüfung der Fahrtdynamik Anlage 7a18

1. Einleitung18

In dieser Anlage werden die Verfahren zur Überprüfung der Fahrtdynamik beschrieben, mit denen ermittelt wird, ob bei der Fahrt innerorts, außerorts und auf Autobahnen die Dynamik zu groß oder zu gering ist.

2. Symbole, Parameter und Einheiten

RPa Relative positive Beschleunigung (relative positive acceleration)

Δ - Differenz
> - größer als
- größer oder gleich
% - Prozent
< - kleiner als
- kleiner oder gleich
a - Beschleunigung [m/s2]
ai - Beschleunigung im Zeitabschnitt i [m/s2]
apos - positive Beschleunigung größer als 0,1 m/s2 [m/s2]
apos,i,k - positive Beschleunigung größer als 0,1 m/s2 in Zeitschritt i unter Berücksichtigung der innerorts, außerorts und auf Autobahnen gefahrenen Anteile [m/s2]
ares - Beschleunigungsauflösung [m/s2]
di - im Zeitabschnitt i zurückgelegte Strecke [m]
di,k - im Zeitabschnitt i zurückgelegte Strecke [m] unter Berücksichtigung der innerorts, außerorts und auf Autobahnen gefahrenen Anteile
Index (i) - einzelner Zeitabschnitt
Index (j) - einzelner Zeitabschnitt von Datensätzen zur positiven Beschleunigung
Index (k) - verweist auf die Kategorie (t = total (insgesamt), u = urban (Stadt), r = rural (Landstraße), m = motorway (Autobahn))
Mk - Anzahl der innerorts, außerorts und auf Autobahnen gefahrenen Stichproben mit einer positiven Beschleunigung größer als 0,1 m/s2
Nk - Gesamtzahl der Stichproben für die innerorts, außerorts und auf Autobahnen gefahrenen Anteile und für die gesamte Fahrt
RPAk - relative positive Beschleunigung für die innerorts, außerorts und auf Autobahnen gefahrenen Anteile [m/s2 oder kWs/(kg × km)]
tk - Dauer der Stichproben für die innerorts, außerorts und auf Autobahnen gefahrenen Anteile und der gesamten Fahrt [s]
T4253H - Glätter für zusammengesetzte Daten
ν - Fahrzeuggeschwindigkeit [km/h]
νi - tatsächliche Fahrzeuggeschwindigkeit im Zeitabschnitt i [km/h]
νi,k - tatsächliche Fahrzeuggeschwindigkeit im Zeitabschnitt i unter Berücksichtigung der innerorts, außerorts und auf Autobahnen gefahrenen Anteile [km/h]
(ν · a)i - tatsächliche Fahrzeuggeschwindigkeit pro Beschleunigung im Zeitabschnitt i [m2/s3 oder W/kg]
(ν · apos)j,k - tatsächliche Fahrzeuggeschwindigkeit pro positiver Beschleunigung größer als 0,1 m/s2 im Zeitabschnitt j unter Berücksichtigung der innerorts, außerorts und auf Autobahnen gefahrenen Anteile [m2/s3 oder W/kg]
(ν · apos)k-[95] - 95-Perzentil des Produkts der Fahrzeuggeschwindigkeit pro positiver Beschleunigung größer als 0,1 m/s2 für innerorts, außerorts und auf Autobahnen gefahrene Anteile [m2/s3 oder W/kg]
- durchschnittliche Fahrzeuggeschwindigkeit für innerorts, außerorts und auf Autobahnen gefahrene Anteile [km/h]

3. Fahrtindikatoren

3.1. Berechnungen

3.1.1. Vorverarbeitung der Daten18

Dynamische Parameter wie Beschleunigung, (v · apos) oder RPa werden mittels eines Geschwindigkeitssignals mit einer Genauigkeit von 0,1 % für alle Geschwindigkeitswerte über 3 km/h und einer Abtastfrequenz von 1 Hz ermittelt. Diese Genauigkeitsanforderung wird in der Regel durch (Dreh-)geschwindigkeitssignale des Rades erfüllt. Ansonsten wird die Beschleunigung mit einer Genauigkeit von 0,01 m/s2 und einer Abtastfrequenz von 1 Hz ermittelt. In diesem Fall beträgt die Genauigkeit des einzelnen Geschwindigkeitssignals, in (v · apos), mindestens 0,1 km/h.

Die korrekte Geschwindigkeitskurve dient als Ausgangspunkt für weitere Berechnungen und das Binning gemäß Absatz 3.1.2 und 3.1.3.

3.1.2. Berechnung von Strecke, Beschleunigung und ν· a

Die folgenden Berechnungen sind über die gesamte zeitbasierte Geschwindigkeitskurve (Auflösung von 1 Hz) von Sekunde 1 bis Sekundett (letzte Sekunde) vorzunehmen.

Die Vergrößerung der Strecke pro Datensatz ist wie folgt zu berechnen:

Dabei gilt:

di ist die im Zeitabschnitt i zurückgelegte Strecke [m]

νi ist die tatsächliche Fahrzeuggeschwindigkeit im Zeitabschnitt i [km/h]

Nt ist die Gesamtzahl der Stichproben

Die Beschleunigung ist wie folgt zu berechnen:

ai = (νi+1 - νi-1)/(2 · 3,6); i = 1 to Nt

Dabei gilt:

ai ist die Beschleunigung im Zeitabschnitt i [m/s2] Für i = 1: νi-1 = 0, für i = Nti+1 = 0.

Das Produkt der Fahrzeuggeschwindigkeit pro Beschleunigung ist wie folgt zu berechnen:

(ν · a)ii · ai/3,6, i = 1 to Nt

Dabei gilt:

(ν · a)i ist das Produkt der tatsächlichen Fahrzeuggeschwindigkeit pro Beschleunigung im Zeitabschnitt i [m2/s3 oder W/kg].

3.1.3. Binning der Ergebnisse

Nach der Berechnung von ai und (v · a)i sind die Werte vi, di, ai und (v · a)i in aufsteigender Reihenfolge der Fahrzeuggeschwindigkeit zu ordnen.

Alle Datensätze mit vi ≤ 60km/h gehören zum Intervall "Geschwindigkeit innerorts", alle Datensätze mit 60km/h < vi ≤ 90km/h gehören zum Intervall "Geschwindigkeit außerorts" und alle Datensätze mit vi > 90km/h gehören zum Intervall "Geschwindigkeit auf der Autobahn".

Bei Fahrzeugen der Klasse N2, die mit einer Vorrichtung zur Begrenzung der Geschwindigkeit auf 90 km/h ausgerüstet sind, gehören alle Datensätze mit vi ≤ 60 km/h zum Intervall "Geschwindigkeit innerorts", alle Datensätze mit 60km/h < vi ≤ 80km/h zum Intervall "Geschwindigkeit außerorts" und alle Datensätze mit vi > 80km/h zum Intervall "Geschwindigkeit auf der Autobahn".

Die Anzahl der Datensätze mit Beschleunigungswerten ai > 0,1m/s2 muss in jedem Geschwindigkeitsintervall größer als oder gleich 100 sein.

Für jedes Geschwindigkeitsintervall muss die durchschnittliche Fahrzeuggeschwindigkeit wie folgt berechnet werden:

Dabei ist:

Nk die Gesamtzahl der Stichproben für die innerorts, außerorts und auf Autobahnen gefahrenen Anteile.

3.1.4. Berechnung von ν · apos- [95] pro Geschwindigkeitsintervall

Das 95-Perzentil der Werte von v · apos ist wie folgt zu berechnen:

Die Werte (ν · a)i,k innerhalb jedes Geschwindigkeitsintervalls sind für alle Datensätze mit ai,k > 0,1 m/s2 ai,k ≥ 0,1 m/s2 in aufsteigender Reihenfolge zu ordnen und die Gesamtzahl dieser Stichproben Mk ist zu ermitteln.

Dann werden die Perzentilwerte den Werten (ν · apos)i,k mit ai,k ≥ 0,1 m/s2 wie folgt zugeordnet:

Der niedrigste Wert ν · apos erhält das Perzentil 1/Mk, der zweitniedrigste das Perzentil 2/Mk, der drittniedrigste das Perzentil 3/Mk und der höchste das Perzentil Mk/Mk = 100%:

(ν · apos)k- [95] ist der Wert (ν · apos)j,k, wobei j/Mk = 95%. Wenn j/Mk = 95%: nicht erreicht werden kann, ist (ν· apos)k- [95] durch lineare Interpolation zwischen zwei aufeinander folgenden Stichproben j und j+1 bei j/Mk < 95% und (j + 1)/Mk > 95% zu berechnen.

Die relative positive Beschleunigung für jedes Geschwindigkeitsintervall ist wie folgt zu berechnen:

Dabei gilt:

RPAk ist die relative positive Beschleunigung für die innerorts, außerorts und auf Autobahnen gefahrenen Anteile [m/s2 oder kWs/(kg*km)]
Δt ist der Zeitunterschied gleich 1 Sekunde
Mk ist die Anzahl der innerorts, außerorts und auf Autobahnen gefahrenen Stichproben mit positiver Beschleunigung
Nk ist die Gesamtzahl der Stichproben für die innerorts, außerorts und auf Autobahnen gefahrenen Anteile

4. Überprüfung der Gültigkeit einer Fahrt

4.1.1. Überprüfung von ν × apos- [95] pro Geschwindigkeitsintervall (bei ν in [km/h])18

Wenn ≤ 74,6 km/h

und

zutreffen, ist die Fahrt ungültig.

Wenn > 74,6 km/h und (ν · apos)k- [95] > (0,0742 · + 18,966) zutreffen, ist die Fahrt ungültig.

Auf Antrag des Herstellers und nur für die Fahrzeuge der Klassen N1 oder N2, bei denen das Leistung-Masse-Verhältnis des Fahrzeugs kleiner als oder gleich 44 W/kg ist, gilt:

Wenn ≤ 74,6 km/h

und

zutreffen, ist die Fahrt ungültig.

Wenn > 74,6 km/h

und

zutreffen, ist die Fahrt ungültig.

Zur Berechnung des Leistung-Masse-Verhältnisses sind die folgenden Werte zu verwenden:

4.1.2. Überprüfung der RPa pro Geschwindigkeitsintervall18

Wenn ≤ 94,05 km/h und RPAk < (-0,0016 ⋅ + 0,1755) zutreffen, ist die Fahrt ungültig.

Wenn > 94,05 km/h und RPAk 0 < 0,025 zutreffen, ist die Fahrt ungültig.

.

Verfahren zur Ermittlung des kumulierten positiven Höhenunterschieds einer PEMS-Fahrt Anlage 7b18

1. Einleitung

In diesem Anhang wird das Verfahren zur Bestimmung der Höhe des kumulierten positiven Höhenunterschieds einer PEMS-Fahrt beschrieben.

2. Symbole, Parameter und Einheiten

d(0) - Strecke zu Beginn einer Fahrt [m]
d - an einer betrachteten diskreten Wegmarke zurückgelegte kumulierte Strecke [m]
d0 - bis zur Messung unmittelbar vor der entsprechenden Wegmarke zurückgelegte kumulierte Strecke d [m]
d1 - bis zur Messung unmittelbar nach der entsprechenden Wegmarke zurückgelegte kumulierte Strecke d [m]
da - Bezugs-Wegmarke bei d(0) [m]
de - zurückgelegte kumulierte Strecke bis zur letzten diskreten Wegmarke [m]
di - momentane Strecke [m]
dtot - Gesamtprüfstrecke [m]
h(0) - Höhenlage des Fahrzeugs nach Kontrolle der Datenqualität und Überprüfung des Prinzips der Datenqualität bei Beginn der Fahrt [m über dem Meeresspiegel]
h(t) - Höhenlage des Fahrzeugs nach Kontrolle der Datenqualität und Überprüfung des Prinzips der Datenqualität bei Wegmarke t [m über dem Meeresspiegel]
h(d) - Höhenlage des Fahrzeugs bei Wegmarke d [m über dem Meeresspiegel]
h(t-1) - Höhenlage des Fahrzeugs nach Kontrolle der Datenqualität und Überprüfung des Prinzips der Datenqualität bei Wegmarke t-1 [m über dem Meeresspiegel]
hcorr(0) - korrigierte Höhenlage des Fahrzeugs unmittelbar vor der entsprechenden Wegmarke d [m über dem Meeresspiegel]
hcorr(1) - korrigierte Höhenlage des Fahrzeugs unmittelbar nach der entsprechenden Wegmarke d [m über dem Meeresspiegel]
hcorr(0) - korrigierte momentane Fahrzeughöhe beim Datenpunkt t [m über dem Meeresspiegel]
hcorr(t-1) - korrigierte momentane Fahrzeughöhe beim Datenpunkt t-1 [m über dem Meeresspiegel]
hGPS,i - korrigierte momentane Fahrzeughöhe, mit GPS gemessen [m über dem Meeresspiegel]
hGPS(t) - momentane Fahrzeughöhe, mit GPS gemessen, am Datenpunkt t [m über dem Meeresspiegel]
hint(d) - interpolierte Höhenlage des Fahrzeugs bei der betrachteten diskreten Wegmarke d [m über dem Meeresspiegel]
hint,sm,1(d) - geglättete interpolierte Höhenlage des Fahrzeugs nach der ersten Glättung bei der betrachteten diskreten Wegmarke d [m über dem Meeresspiegel]
hmap(t) - Fahrzeughöhe am Datenpunkt t anhand topografischer Karte [m über dem Meeresspiegel]
Hz - Hertz
km/h - Kilometer pro Stunde
m - Meter
roadgrade,1(d) - geglättete Straßenneigung bei der betrachteten diskreten Wegmarke d nach der ersten Glättung [m/m]
roadgrade,2(d) - geglättete Straßenneigung bei der betrachteten diskreten Wegmarke d nach der zweiten Glättung [m/m]
sin - trigonometrische Sinusfunktion
t - seit Prüfbeginn vergangene Zeit [s]
t0 - bei dem unmittelbar vor der entsprechenden Wegmarke d liegenden Messpunkt vergangene Zeit [s]
νi - momentane Fahrzeuggeschwindigkeit [km/h]
ν (t) - Fahrzeuggeschwindigkeit an einem Datenpunkt t [km/h]

3. Allgemeine Anforderungen

Der kumulierte positive Höhenunterschied einer RDE-Fahrt wird anhand von drei Parametern ermittelt: Der kumulierte positive Höhenunterschied einer RDE-Fahrt wird anhand von drei Parametern ermittelt: der korrigierten momentanen Fahrzeughöhe hGPS,i [m über dem Meeresspiegel], mit GPS gemessen, der momentanen Fahrzeuggeschwindigkeit νi [in km/h], aufgezeichnet mit einer Frequenz von 1 Hz, und der entsprechenden seit Prüfbeginn vergangenen Zeit t [s].

4. Berechnung des kumulierten positiven Höhenunterschieds

4.1. Allgemeines

Der kumulierte positive Höhenunterschied einer RDE-Fahrt wird durch ein dreistufiges Verfahren wie folgt berechnet: i) Kontrolle der Datenqualität und grundsätzliche Überprüfung der Datenqualität, ii) Korrektur der momentanen Fahrzeughöhendaten und iii) Berechnung des kumulierten positiven Höhenunterschieds.

4.2. Kontrolle und grundsätzliche Überprüfung der Datenqualität

Die Daten zur momentanen Fahrzeuggeschwindigkeit sind auf Vollständigkeit zu prüfen. Die Korrektur von fehlenden Daten ist zulässig, wenn Lücken innerhalb der Anforderungen nach Anlage 4 Nummer 7 bleiben; andernfalls sind die Prüfergebnisse für ungültig zu erklären. Die Daten zur momentanen Fahrzeughöhe sind auf Vollständigkeit zu prüfen. Datenlücken sind durch Dateninterpolation zu füllen. Die Richtigkeit der interpolierten Daten ist anhand einer topografischen Karte zu überprüfen. Es wird empfohlen, interpolierte Daten zu korrigieren, wenn folgende Bedingung zutrifft:

|hGPS(t) - hmap(t)| > 40m

Die Höhenkorrektur ist wie folgt anzuwenden:

h(t) = hmap(t)

Dabei gilt:

h(t) - Höhenlage des Fahrzeugs nach Kontrolle und grundsätzlicher Überprüfung der Datenqualität bei Datenpunkt t [m über dem Meeresspiegel]

hGPS(t) - momentane Fahrzeughöhe, mit GPS gemessen, am Datenpunkt t [m über dem Meeresspiegel]

hmap(t) - Fahrzeughöhe am Datenpunkt t anhand topografischer Karte [m über dem Meeresspiegel]

4.3. Korrektur der momentanen Fahrzeughöhendaten

Die Höhe h(0) bei Beginn der Fahrt bei d(0) ist per GPS zu ermitteln und anhand einer topografischen Karte auf Richtigkeit zu überprüfen. Die Abweichung darf nicht größer als 40 m sein. Alle Daten zur momentanen Fahrzeughöhe h(t) sind zu korrigieren, wenn folgende Bedingung zutrifft:

|h(t) - h(t - 1)| > (ν(t)/3,6 × sin45°)

Die Höhenkorrektur ist wie folgt anzuwenden:

hcorr(t) = hcorr(t - 1)

Dabei gilt:

h(t) - Höhenlage des Fahrzeugs nach Kontrolle und grundsätzlicher Überprüfung der Datenqualität bei Datenpunkt t [m über dem Meeresspiegel]
h(t-1) - Höhenlage des Fahrzeugs nach Kontrolle und grundsätzlicher Überprüfung der Datenqualität bei Datenpunkt t-1 [m über dem Meeresspiegel]
v(t) - Fahrzeuggeschwindigkeit des Datenpunkts t [km/h]
hcorr(0) - korrigierte momentane Fahrzeughöhe beim Datenpunkt t [m über dem Meeresspiegel]
hcorr(t-1) - korrigierte momentane Fahrzeughöhe beim Datenpunkt t-1 [m über dem Meeresspiegel]

Nach Abschluss des Korrekturverfahrens wird ein geeigneter Satz von Höhendaten erstellt. Dieser Datensatz wird für die Berechnung des kumulierten positiven Höhenunterschieds gemäß Nummer 13.4 verwendet.

4.4. Endgültige Berechnung des kumulierten positiven Höhenunterschieds

4.4.1. Festlegung einer einheitlichen räumlichen Auflösung

Die während einer Fahrt zurückgelegte Gesamtstrecke dtot[m] ist als Summe der momentanen Strecken d i zu ermitteln. Die momentane Strecke di ist zu ermitteln als:

di = νi / 3,6

Dabei gilt:

di - momentane Strecke [m]

νi - momentane Fahrzeuggeschwindigkeit [km/h]

Der kumulierte positive Höhenunterschied ist anhand von Daten mit einer konstanten räumlichen Auflösung von 1 m, beginnend mit der ersten Messung bei Beginn einer Fahrt d(0) zu errechnen. Die diskreten Datenpunkte bei einer Auflösung von 1 m gelten als Wegmarken und werden durch einen bestimmten Streckenwert d (z.B. 0, 1, 2, 3 m...) und die ihm entsprechende Höhe h(d) [m über dem Meeresspiegel] definiert.

Die Höhe jeder diskreten Wegmarke d ist durch Interpolation der momentanen Höhe hcorr(t) wie folgt zu berechnen:

hcorr(1) - hcorr(0)
hint(d) = hcorr(0) +

× (d - d0)
d1 - d0

Dabei ist:

hint(d) - interpolierte Höhenlage des Fahrzeugs bei der betrachteten diskreten Wegmarke d [m über dem Meeresspiegel]
hcorr(0) - korrigierte Höhenlage des Fahrzeugs unmittelbar vor der entsprechenden Wegmarke d [m über dem Meeresspiegel]
hcorr(1) - korrigierte Höhenlage des Fahrzeugs unmittelbar nach der entsprechenden Wegmarke d [m über dem Meeresspiegel]
d - bis zum Erreichen der betrachteten diskreten Wegmarke zurückgelegte kumulierte Strecke d [m]
d0 - bis zum unmittelbar vor der entsprechenden Wegmarke gelegenen Messpunkt zurückgelegte kumulierte Strecke d [m]
d1 - bis zum unmittelbar nach der entsprechenden Wegmarke gelegenen Messpunkt zurückgelegte kumulierte Strecke d [m]

4.4.2. Zusätzliche Datenglättung

Die für jede diskrete Wegmarke erhaltenen Höhendaten sind mittels eines zweistufigen Verfahrens zu glätten; da und de bezeichnen den ersten beziehungsweise letzten Datenpunkt (Abbildung 1). Die erste Glättung ist wie folgt anzuwenden:

Dabei ist:

roadgrade,1(d) - geglättete Straßenneigung bei der betrachteten diskreten Wegmarke d nach der ersten Glättung [m/m]
hint(d) - interpolierte Höhenlage des Fahrzeugs bei der betrachteten diskreten Wegmarke d [m über dem Meeresspiegel]
hint,sm,1(d) - geglättete interpolierte Höhenlage des Fahrzeugs nach der ersten Glättung bei der betrachteten diskreten Wegmarke d [m über dem Meeresspiegel]
d - an einer betrachteten diskreten Wegmarke zurückgelegte kumulierte Strecke [m]
da - Bezugs-Wegmarke bei einer Strecke von null Metern [m]
de - zurückgelegte kumulierte Strecke bis zur letzten diskreten Wegmarke [m]

Die zweite Glättung ist wie folgt anzuwenden:

Dabei ist:

roadgrade,2(d) geglättete Straßenneigung bei der betrachteten diskreten Wegmarke d nach der zweiten Glättung [m/m]
hint,sm,1(d) geglättete interpolierte Höhenlage des Fahrzeugs nach der ersten Glättung bei der betrachteten diskreten Wegmarke d [m über dem Meeresspiegel]
d an einer betrachteten diskreten Wegmarke zurückgelegte kumulierte Strecke [m]
da Bezugs-Wegmarke bei einer Strecke von null Metern [m]
de zurückgelegte kumulierte Strecke bis zur letzten diskreten Wegmarke [m]

Abbildung 1 Darstellung des Verfahrens zur Glättung der interpolierten Höhenlagensignale

4.4.3. Berechnung des endgültigen Ergebnisses18

Der kumulierte positive Höhenunterschied einer gesamten Fahrt wird durch Integration aller positiven interpolierten und geglätteten Werte der Straßenneigungen berechnet, z.B. roadgrade,2(d). Das Ergebnis sollte mittels der Gesamtprüfstrecke dtot normalisiert und als kumulierter positiver Höhenunterschied in Metern pro hundert Kilometer Fahrstrecke ausgedrückt werden.

Der kumulierte positive Höhenunterschied des Stadt-Anteils einer Fahrt ist dann auf der Grundlage der Fahrzeuggeschwindigkeit über jede diskrete Wegmarke hinweg zu berechnen:

vw = 1 / (tw,i - tw,i-1) · 602 / 1.000

Dabei ist:

vw - Fahrzeuggeschwindigkeit an einer Wegmarke [km/h]

Alle Datensätze mit vw = < 60 km/h sind Bestandteil des Stadt-Anteils einer Fahrt.

Daraufhin sind alle positiven interpolierten und geglätteten Straßenneigungswerte, die den Datensätzen von Stadt-Anteilen entsprechen, zu integrieren.

Sodann ist die Anzahl an 1m-Wegmarken, die den Datensätzen von Stadt-Anteilen entsprechen, zu integrieren und durch 1.000 zu dividieren, um die Prüfstrecke des Stadt-Anteils, durban [km], zu berechnen.

Der kumulierte positive Höhenunterschied des Stadt-Anteils der Fahrt wird dann berechnet, indem der städtische Höhenunterschied durch die Prüfstrecke des Stadt-Anteils dividiert wird; dieser Wert wird dann als kumulierter positiver Höhenunterschied in Metern pro hundert Kilometer Fahrstrecke ausgedrückt.

5. Zahlenbeispiel

In den Tabellen 1 und 2 wird gezeigt, wie man anhand der während einer PEMS-Prüfung auf der Straße gewonnenen Daten den positiven Höhenunterschied berechnet. Der Kürze halber wird hier ein Auszug von 800 m und 160 s vorgestellt.

5.1. Kontrolle und grundsätzliche Überprüfung der Datenqualität

Die Kontrolle und grundsätzliche Überprüfung der Datenqualität erfolgt in zwei Schritten. Zuerst werden die Fahrzeuggeschwindigkeitsdaten auf Vollständigkeit überprüft. In dem vorliegenden Datensatz werden keine Lücken hinsichtlich der Fahrzeuggeschwindigkeit entdeckt (siehe Tabelle 1). Als zweites werden die Höhendaten auf Vollständigkeit geprüft; in der Stichprobe fehlen die Höhendaten zu Sekunden 2 und 3. Die Lücken werden gefüllt, indem das GPS-Signal interpoliert wird. Darüber hinaus wird die GPS-Höhe anhand einer topographischen Karte überprüft; diese Prüfung umfasst die Höhe h(0) zu Beginn der Fahrt. Höhendaten für die Sekunden 112-114 werden auf der Grundlage der topografischen Karte berichtigt, damit folgende Bedingung erfüllt wird:

hGPS(t) - hmap(t) < - 40m

Nach Durchführung der Datenüberprüfung erhält man die Daten in der fünften Spalte h(t).

5.2. Korrektur der momentanen Fahrzeughöhendaten

Im nächsten Schritt werden die Höhendaten h(t) der Sekunden 1 bis 4, 111 bis 112 und 159 bis 160 unter Annahme der Höhenwerte der Sekunden 0, 110 beziehungsweise 158 korrigiert, da für die Höhendaten in diesen Zeitabschnitten folgende Bedingung gilt:

|h(t) - h(t - 1)| > (ν(t)/3,6 × sin45°)

Nach Durchführung der Datenkorrektur erhält man die Daten hcorr(t) in der sechsten Spalte. Die Auswirkungen der angewandten Überprüfungs- und Korrekturmaßnahmen an den Höhendaten werden in Abbildung 2 dargestellt.

5.3. Berechnung des kumulierten positiven Höhenunterschieds

5.3.1. Festlegung einer einheitlichen räumlichen Auflösung

Die momentane Strecke di wird berechnet, indem die in km/h gemessene momentane Fahrzeuggeschwindigkeit durch 3,6 geteilt wird (Spalte 7 in Tabelle 1). Die Höhendaten werden neu berechnet, um eine gleichmäßige räumliche Auflösung von 1 m zu erhalten; so ergeben sich diskrete Wegmarken d (Spalte 1 in Tabelle 2) mit den entsprechenden Höhenwerten hint(d) (Spalte 7 in Tabelle 2). Die Höhe jeder diskreten Wegmarke d ist durch Interpolation der momentanen Höhe hcorr wie folgt zu berechnen:

5.3.2. Zusätzliche Datenglättung

In Tabelle 2 sind die erste und die letzte diskrete Wegmarke folgende: da=0m beziehungsweise de= 799 m. Die Höhendaten einer jeden diskreten Wegmarke sind mittels eines zweistufigen Verfahrens zu glätten. Die erste Glättung besteht aus:

chosen to demonstrate the smoothing for d ≤ 200m

chosen to demonstrate the smoothing for 200m < d < (599m)

chosen to demonstrate the smoothing for d ≥ (599m)

Die geglättete und interpolierte Höhe wird wie folgt berechnet:

hint,sm,1(0) = hint(0) + roadgrade,1(0) = 120,3 + 0,0033 ≈ 120,3033m

hint,sm,1(799) = hint,sm,1(798)) roadgrade,1(799) = 121,2550 - 0,0220 = 121,2330m

Zweite Glättung:

chosen to demonstrate the smoothing for d ≤ 200m

chosen to demonstrate the smoothing for 200m < d < (599)

chosen to demonstrate the smoothing for d ≥ (599m)

5.3.3. Berechnung des Endergebnisses

Der kumulierte positive Höhenunterschied einer Fahrt wird durch Integration aller positiven interpolierten und geglätteten Straßenneigungen berechnet, d. h. den Werten in der Spalte roadgrade,2(d) in Tabelle 2. Die gesamte zurückgelegte Strecke für den gesamten Datensatz war dtot = 139,7 km und alle positiven interpolierten und geglätteten Straßenneigungen beliefen sich auf 516 m. Somit ergab sich ein kumulierter positiver Höhenunterschied von 516 × 100/139,7 = 370 m/100 km.

Tabelle 1 Korrektur der momentanen Fahrzeughöhendaten

Zeit
t [s]
ν(t)
[km/h]
hGPS(t)
[m]
hmap(t)
[m]
h(t)
[m]
hcorr(t)
[m]
di
[m]
Cum. d
[m]
0 0,00 122,7 129,0 122,7 122,7 0,0 0,0
1 0,00 122,8 129,0 122,8 122,7 0,0 0,0
2 0,00 - 129,1 123,6 122,7 0,0 0,0
3 0,00 - 129,2 124,3 122,7 0,0 0,0
4 0,00 125,1 129,0 125,1 122,7 0,0 0,0
... ... ... ... ... ... ... ...
18 0,00 120,2 129,4 120,2 120,2 0,0 0,0
19 0,32 120,2 129,4 120,2 120,2 0,1 0,1
... ... ... ... ... ... ... ...
37 24,31 120,9 132,7 120,9 120,9 6,8 117,9
38 28,18 121,2 133,0 121,2 121,2 7,8 125,7
... ... ... ... ... ... ... ...
46 13,52 121,4 131,9 121,4 121,4 3,8 193,4
47 38,48 120,7 131,5 120,7 120,7 10,7 204,1
... ... ... ... ... ... ... ...
56 42,67 119,8 125,2 119,8 119,8 11,9 308,4
57 41,70 119,7 124,8 119,7 119,7 11,6 320,0
... ... ... ... ... ... ... ...
110 10,95 125,2 132,2 125,2 125,2 3,0 509,0
111 11,75 100,8 132,3 100,8 125,2 3,3 512,2
112 13,52 0,0 132,4 132,4 125,2 3,8 516,0
113 14,01 0,0 132,5 132,5 132,5 3,9 519,9
114 13,36 24,30 132,6 132,6 132,6 3,7 523,6
... ... ... ... ... ... ...
149 39,93 123,6 129,6 123,6 123,6 11,1 719,2
150 39,61 123,4 129,5 123,4 123,4 11,0 730,2
... ... ... ... ... ... ...
157 14,81 121,3 126,1 121,3 121,3 4,1 792,1
158 14,19 121,2 126,2 121,2 121,2 3,9 796,1
159 10,00 128,5 126,1 128,5 121,2 2,8 798,8
160 4,10 130,6 126,0 130,6 121,2 1,2 800,0
- bezeichnet Datenlücken

Tabelle 2 Berechnung der Straßenneigung

d
[m]
t0
[s]
d0
[m]
d1
[m]
h0
[m]
h1
[m]
hint(d)
[m]
roadgrade,1(d)
[m/m]
hint,sm,1(d)
[m]
roadgrade,2(d)
[m/m]
0 18 0,0 0,1 120,3 120,4 120,3 0,0035 120,3 - 0,0015
... ... ... ... ... ... ... ... ... ...
120 37 117,9 125,7 120,9 121,2 121,0 - 0,0019 120,2 0,0035
... ... ... ... ... ... ... ... ... ...
200 46 193,4 204,1 121,4 120,7 121,0 - 0,0040 120,0 0,0051
... ... ... ... ... ... ... ... ... ...
320 56 308,4 320,0 119,8 119,7 119,7 0,0288 121,4 0,0088
... ... ... ... ... ... ... ... ... ...
520 113 519,9 523,6 132,5 132,6 132,5 0,0097 123,7 0,0037
... ... ... ... ... ... ... ... ... ...
720 149 719,2 730,2 123,6 123,4 123,6 - 0,0405 122,9 - 0,0086
... ... ... ... ... ... ... ... ... ...
798 158 796,1 798,8 121,2 121,2 121,2 - 0,0219 121,3 - 0,0151
799 159 798,8 800,0 121,2 121,2 121,2 - 0,0220 121,3 - 0,0152

Abbildung 2 Auswirkung der Datenüberprüfung und -korrektur - Mit GPS gemessenes Höhenprofil hGPS(t), Höhenprofil anhand topografischer Karte hmap(t), nach Kontrolle und grundsätzlicher Überprüfung der Datenqualität erlangtes Höhenprofil h(t) und Korrektur hcorr(t) der Daten in Tabelle 1

Abbildung 3 Vergleich zwischen korrigiertem Höhenprofil hcorr(t) und der geglätteten und interpolierten Höhe hint,sm,1

Tabelle 2 Berechnung des positiven Höhenunterschieds

d
[m]
t0
[s]
d0
[m]
d1
[m]
h0
[m]
h1
[m]
hint(d)
[m]
roadgrade,1(d)
[m/m]
hint,sm,1(d)
[m]
roadgrade,2(d)
[m/m]
0 18 0,0 0,1 120,3 120,4 120,3 0,0035 120,3 - 0,0015
... ... ... ... ... ... ... ... ... ...
120 37 117,9 125,7 120,9 121,2 121,0 - 0,0019 120,2 0,0035
... ... ... ... ... ... ... ... ... ...
200 46 193,4 204,1 121,4 120,7 121,0 - 0,0040 120,0 0,0051
... ... ... ... ... ... ... ... ... ...
320 56 308,4 320,0 119,8 119,7 119,7 0,0288 121,4 0,0088
... ... ... ... ... ... ... ... ... ...
520 113 519,9 523,6 132,5 132,6 132,5 0,0097 123,7 0,0037
... ... ... ... ... ... ... ... ... ...
720 149 719,2 730,2 123,6 123,4 123,6 - 0,0405 122,9 - 0,0086
... ... ... ... ... ... ... ... ... ...
798 158 796,1 798,8 121,2 121,2 121,2 - 0,0219 121,3 - 0,0151
799 159 798,8 800,0 121,2 121,2 121,2 - 0,0220 121,3 - 0,0152


.

Anlage 7c18

- gestrichen -

.

Datenaustausch und Berichtspflichten Anlage 818

1. Einleitung18

In dieser Anlage werden die Anforderungen an den Datenaustausch zwischen den Messsystemen und der Datenauswertungssoftware sowie für die Meldung und den Austausch der Zwischen- und Endergebnisse für die Emissionen im praktischen Fahrbetrieb (RDE) nach Abschluss der Datenauswertung beschrieben.

Der Austausch und die Meldung vorgeschriebener und optionaler Parameter erfolgt gemäß den Anforderungen der Anlage 1 Nummer 3.2. Der Technische Bericht besteht aus 5 Punkten:

  1. Datenaustauschdatei gemäß Nummer 4.1
  2. Berichtsdatei #1 gemäß Nummer 4.2.1
  3. Berichtsdatei #2 gemäß Nummer 4.2.2
  4. Fahrzeug- und Motorbeschreibung gemäß Nummer 4.3
  5. unterstützendes visuelles Material des Einbaus des PEMS gemäß Nummer 4.4.

2. Symbole, Parameter und Einheiten18

a1 - Koeffizient der charakteristischen Kurve für CO2
b1 - Koeffizient der charakteristischen Kurve für CO2
a2 - Koeffizient der charakteristischen Kurve für CO2
b2 - Koeffizient der charakteristischen Kurve für CO2
tol1 - - primäre untere Toleranz
tol1 + - primäre obere Toleranz
(v.apos)95k - 95-Perzentil des Produkts der Fahrzeuggeschwindigkeit und der positiven Beschleunigung größer als 0,1 m/s2 für innerorts, außerorts und auf Autobahnen gefahrene Anteile [m2/s3 oder W/kg]
RPAk - relative positive Beschleunigung für Fahrten innerorts, außerorts und auf Autobahnen [m/s2 oder kWs/(kg*km)]
ICk - Entfernungsanteil bei der Nutzung eines Verbrennungsmotors für ein OVC-HEV-Fahrzeug während der RDE-Fahrt
dICE,k - gefahrene Strecke [km] mit Verbrennungsmotor für ein OVC-HEV-Fahrzeug während der RDE-Fahrt
dEV,k - gefahrene Strecke [km] ohne Verbrennungsmotor für ein OVC-HEV-Fahrzeug während der RDE-Fahrt
- entfernungsabhängige, während der RDE-Fahrt ausgestoßene CO2-Masse [g/km]
- entfernungsabhängige, während des WLTP-Zyklus ausgestoßene CO2-Masse [g/km]
- entfernungsabhängige, während des WLTP-Zyklus ausgestoßene CO2-Masse [g/km] eines OVC-HEV-Fahrzeugs bei der Prüfung im Ladungserhaltungsbetrieb
rk - Verhältnis zwischen den in der RDE-Prüfung und der WLTP-Prüfung gemessenen CO2-Emissionen
RFk - für die RDE-Fahrt berechneter Ergebnisbewertungsfaktor
RFL1 - erster Parameter der zur Berechnung des Ergebnisbewertungsfaktors verwendeten Funktion
RFL2 - zweiter Parameter der zur Berechnung des Ergebnisbewertungsfaktors verwendeten Funktion";

3. Datenaustausch und Berichtsformat

3.1. Allgemeines18

Die Emissionswerte und alle anderen maßgeblichen Parameter werden in einer Datei mit dem Format csv gemeldet und ausgetauscht. Die Werte der Parameter werden durch Kommata (ASCII-Code #h2C) voneinander getrennt. Die Werte der Unter-Parameter werden durch einen Doppelpunkt (ASCII-Code #h3B) voneinander getrennt. Zur Trennung von Dezimalstellen wird ein Punkt (ASCII-Code #h2E) verwendet. Zeilen werden jeweils mit einem Wagenrücklauf-Zeilenvorschubzeichen (ASCII-Code #h0D #h0A) beendet. Trennzeichen für Tausenderstellen werden nicht verwendet.

3.2. Datenaustausch

Zum Datenaustausch zwischen den Messsystemen und der Datenauswertungssoftware wird eine vereinheitlichte Berichtsdatei verwendet, die einen Mindestsatz vorgeschriebener und optionaler Parameter umfasst. Die Datei für die Datenübertragung ist folgendermaßen aufgebaut: Die ersten 195 Zeilen sind einem Kopftext mit bestimmten Angaben über die Prüfbedingungen, über die Identität und Kalibrierung der PEMS-Ausrüstung und dergleichen (Tabelle 1) vorbehalten. Die Zeilen 198-200 enthalten die Bezeichnungen und Einheiten von Parametern. Die Zeile 201 und alle darauf folgenden Zeilen enthalten den Hauptteil der Datenaustauschdatei und die gemeldeten Parameterwerte (Tabelle 2). Der Hauptteil der Datenaustauschdatei enthält wenigstens so viele Datenzeilen wie die Dauer der Prüfung Sekunden, multipliziert mit der Aufzeichnungsfrequenz in Hertz.

3.3. Zwischen- und Endergebnisse18

Es sind zusammenfassende Parameter der Zwischenergebnisse aufzuzeichnen und wie in Tabelle 3 angegeben zu gliedern. Die Angaben in Tabelle 3 müssen ermittelt werden, bevor die Methoden der Datenauswertung und Emissionsberechnung in den Anlagen 5 und 6 zur Anwendung kommen.

Der Fahrzeughersteller zeichnet die verfügbaren Ergebnisse der Datenauswertungsmethoden in gesonderten Dateien auf. Die Ergebnisse der Datenauswertung mit der in Anlage 5 beschriebenen Methode und der Emissionsberechnung mit der in Anlage 6 beschriebenen Methode werden entsprechend den Tabellen 4, 5 und 6 gemeldet. Der Kopftext der Berichtsdatei besteht aus drei Teilen. Die ersten 95 Zeilen sind besonderen Angaben über die Einstellungen der Datenauswertungsmethode vorbehalten. Die Zeilen 101 bis 195 dienen zur Meldung der Ergebnisse der Datenauswertungsmethode. Die Zeilen 201-490 sind der Meldung der endgültigen Emissionsergebnisse vorbehalten. Zeile 501 und alle darauffolgenden Datenzeilen enthalten den Hauptteil der Berichtsdatei und die ausführlichen Ergebnisse der Datenauswertung.

4. Tabellen für die technische Berichterstattung

4.1. Datenaustausch:18

Die linke Spalte in Tabelle 1 enthält den zu meldenden Parameter (festes Format und Inhalt). Die mittlere Spalte in Tabelle 1 enthält die Beschreibung und oder die Maßeinheit (festes Format und Inhalt). Kann ein Parameter mit einem Element aus einer vorgegebenen Liste der mittleren Spalte beschrieben werden, dann ist der Parameter unter Verwendung der vorgegebenen Nomenklatur zu beschreiben (z.B.: In Zeile 19 der Datenaustauschdatei sollte ein Handschaltgetriebe als Handschaltgetriebe und nicht als MT oder Man oder mittels einer anderen Nomenklatur beschrieben werden). In die rechte Spalte in Tabelle 1 werden die tatsächlichen Daten aufgenommen. In den Tabellen wurden fiktive Daten eingefügt, um die korrekte Eingabe der zu meldenden Daten darzustellen. Die Reihenfolge der Spalten und Zeilen (einschließlich Leerstellen) ist einzuhalten.

Tabelle 1 Kopftext der Datenaustauschdatei18

PRÜFUNGSKENNUNG [Code] TEST_01_Veh01
Prüftermin [TT.MM.JJJJ] 13.10.2016
Organisation, die die Prüfung überwacht [Name der Organisation] Mustermann
Ort der Prüfung [Stadt (Land)] Ispra (Italien)
Organisation, die die Prüfung in Auftrag gibt [Name der Organisation] Mustermann
Fahrer des Fahrzeugs [TS/Lab/OEM] VELa lab
Fahrzeugtyp [Handelsbezeichnung des Fahrzeugs] Handelsbezeichnung
Fahrzeughersteller [Name] Mustermann
Modelljahr des Fahrzeugs [Jahr] 2017
Fahrzeug-Identifizierungsnummer [FIN-Code gemäß Definition in ISO 3779:2009] ZA1JRC2U912345678
Kilometerstand zu Beginn der Prüfung [km] 5.252
Kilometerstand am Ende der Prüfung [km] 5.341
Fahrzeugklasse [Fahrzeugklasse gemäß Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG] M1
Emissionsgrenzwert für die Typgenehmigung [Euro X] Euro 6c
Art der Zündung [PI/CI] PI
Nennleistung des Motors [k W] 85
Spitzendrehmoment [Nm] 190
Hubraum des Motors [ccm] 1.197
Getriebe [manuell, automatisch, stufenlos] stufenlos
Anzahl der Vorwärtsgänge [#] 6
Kraftstofftyp: Bei Flexifuel-Kraftstoff: Angabe des in der Prüfung verwendeten Kraftstoffs: [Benzin/Diesel/Flüssiggas/Erdgas/ Biomethan/Ethanol/Biodiesel] Diesel
Schmiermittel [Produktetikett] 5W30
Reifengröße von Vorder- und Hinterreifen [Breite.Höhe.Felgendurchmesser/ Breite.Höhe.Felgendurchmesser] 195.55.20/195.55.20
Reifenluftdruck für Vorder- und Hinterachse [bar/bar] 2,5/2,6
Fahrwiderstandsparameter [F0/F1/F2] 60,1/0,704/0,03122
Prüfzyklus der Typgenehmigung [NEDC (NEFZ)/WLTC] WLTC
CO2-Emissionen bei der Typgenehmigung [g/km] 139,1
CO2-Emissionen im WLTC-Modus Low (niedrige Geschwindigkeit) [g/km] 155,1
CO2-Emissionen im WLTC-Modus Mid (mittlere Geschwindigkeit) [g/km] 124,5
CO2-Emissionen im WLTC-Modus High (hohe Geschwindigkeit) [g/km] 133,8
CO2-Emissionen im WLTC-Modus Extra High (sehr hohe Geschwindigkeit) [g/km] 146,2
Prüfmasse des Fahrzeugs 1 [kg] 1.743,1
Hersteller des PEMS [Name] ANLAGE 01
PEMS-Typ [Handelsbezeichnung des PEMS] PEMS X56
PEMS-Seriennummer [Nummer] C9658
PEMS-Stromversorgung [Batterietyp Li-Ion/Ni-Fe/Mg-Ion] Li-Ion
Hersteller des Gasanalysators [Name] MANUF 22
Typ des Gasanalysators [Typ] IR
Seriennummer des Gasanalysators [Nummer] 556
Antriebsart [ICE/NOVC-HEV/ OVC-HEV] ICE
Leistung des Elektromotors [kW; 0 falls Fahrzeug nur mit ICE] 0
Motorzustand bei Prüfbeginn [kalt/warm] kalt
Modus des Radantriebs [2WD/4WD] 2WD
künstliche Nutzlast [% Abweichung von der Nutzlast] 28 %
verwendeter Kraftstoff [Referenz/Markt/EN228] Markt
Reifenprofiltiefe [mm] 5
Alter des Fahrzeugs [Monate] 26
Kraftstoffanlage [Direkteinspritzung/indirekte Einspritzung/Direkte und indirekte Einspritzung] Direkteinspritzung
Art des Aufbaus [Stufenhecklimousine, Schräghecklimousine, Kombilimousine, Coupé, Kabrio-Limousine, Lastkraftwagen, Lieferwagen] Stufenhecklimousine
CO2-Emissionen bei Ladungserhaltungsbetrieb (OVC-HEVs) [g/km] -
Hersteller des Abgasdurchsatzmessers (EFM) 3 [Name] EFMman 2
Typ des EFM-Sensors 3 [Arbeitsweise] Pitot
EFM-Seriennummer 3 [Nummer] 556
Quelle des Wertes der Abgasmassendurchsatzes [EFM/ECU/Sensor] EFM
Luftdruckfühler [Typ, Hersteller] piezoelektrischer Widerstand
Prüftermin [TT.MM.JJJJ] 13.10.2016
Zeitpunkt des Beginns der vor der Prüfung auszuführenden Arbeiten [h:min] 15:25
Zeitpunkt des Fahrtbeginns [h:min] 15:42
Zeitpunkt des Beginns der nach der Prüfung auszuführenden Arbeiten [h:min] 17:28
Zeitpunkt des Endes der vor der Prüfung auszuführenden Arbeiten [h:min] 15:32
Zeitpunkt des Fahrtendes [h:min] 17:25
Zeitpunkt des Endes der nach der Prüfung auszuführenden Arbeiten [h:min] 17:38
Höchste Abkühltemperatur [K] 291,2
Niedrigste Abkühltemperatur [K] 290,7
Abkühlung erfolgte ganz oder teilweise in erweiterten Umgebungstemperatur-Bedingungen [ja/nein] Nein
Ggf. Antriebsmodus für ICE [normal/sport/eco] Eco
Antriebsmodus für Plug-in-Elektro- und -Hybridelektrofahrzeuge (PHEV) [Ladungserhaltung/ Entladung/ Batterieaufladung/ schwacher Betrieb]
Alle aktiven Sicherheitssysteme während der Prüfung deaktiviert? [Nein/ESP/ABS/AEB] Nein
Start/Stopp-System aktiv [ja/nein//kein SS] kein SS
Klimaanlage [Aus/An] Aus
Zeitberichtigung: THC-Verschiebung [s]
Zeitberichtigung: CH4-Verschiebung [s]
Zeitberichtigung: NMHC-Verschiebung [s]
Zeitberichtigung: O2-Verschiebung [s] - 2
Zeitberichtigung: PN-Verschiebung [s] 3,1
Zeitberichtigung: CO-Verschiebung [s] 2,1
Zeitberichtigung: CO2-Verschiebung [s] 2,1
Zeitberichtigung: NO-Verschiebung [s] - 1,1
Zeitberichtigung: NO2-Verschiebung [s] - 1,1
Zeitberichtigung: Verschiebung des Absatzmassendurchsatzes [s] 3,2
Justierbezugswert für THC [ppm]
Justierbezugswert für CH4 [ppm]
Justierbezugswert für NMHC [ppm]
Justierbezugswert für O2 [%]
Justierbezugswert für PN [#]
Justierbezugswert für CO [ppm] 18.000
Justierbezugswert für CO2 [%] 15
Justierbezugswert für NO [ppm] 4.000
Justierbezugswert für NO2 [ppm] 550
4
4
4
4
4
4
Ansprechen auf ein Nullsignal für THC vor der Prüfung [ppm]
Ansprechen auf ein Nullsignal für NO4 vor der Prüfung [ppm]
Ansprechen auf ein Nullsignal für NMHC vor der Prüfung [ppm]
Ansprechen auf ein Nullsignal für O2 vor der Prüfung [%]
Ansprechen auf ein Nullsignal für PN vor der Prüfung [#]
Ansprechen auf ein Nullsignal für CO vor der Prüfung [ppm] 0
Ansprechen auf ein Nullsignal für CO2 vor der Prüfung [%] 0
Ansprechen auf ein Nullsignal für NO vor der Prüfung [ppm] 0,03
Ansprechen auf ein Nullsignal für NO2 vor der Prüfung [ppm] - 0,06
Ansprechen auf ein Justiersignal für THC vor der Prüfung [ppm]
Ansprechen auf ein Justiersignal für CH4 vor der Prüfung [ppm]
Ansprechen auf ein Justiersignal für NMHC vor der Prüfung [ppm]
Ansprechen auf ein Justiersignal für O2 vor der Prüfung [%]
Ansprechen auf ein Justiersignal für PN vor der Prüfung [#]
Ansprechen auf ein Justiersignal für CO vor der Prüfung [ppm] 18.008
Ansprechen auf ein Justiersignal für CO2 vor der Prüfung [%] 14,8
Ansprechen auf ein Justiersignal für NO vor der Prüfung [ppm] 4.000
Ansprechen auf ein Justiersignal für NO2 vor der Prüfung [ppm] 549
Ansprechen auf ein Nullsignal für THC nach der Prüfung [ppm]
Ansprechen auf ein Nullsignal für CH4 nach der Prüfung [ppm]
Ansprechen auf ein Nullsignal für NMHC nach der Prüfung [ppm]
Ansprechen auf ein Nullsignal für O2 nach der Prüfung [%]
Ansprechen auf ein Nullsignal für PN nach der Prüfung [#]
Ansprechen auf ein Nullsignal für CO nach der Prüfung [ppm] 0
Ansprechen auf ein Nullsignal für CO2 nach der Prüfung [%] 0
Ansprechen auf ein Nullsignal für NO nach der Prüfung [ppm] 0,11
Ansprechen auf ein Nullsignal für NO2 nach der Prüfung [ppm] 0,12
Ansprechen auf ein Justiersignal für THC nach der Prüfung [ppm]
Ansprechen auf ein Justiersignal für CH4 nach der Prüfung [ppm]
Ansprechen auf ein Justiersignal für NMHC nach der Prüfung [ppm]
Ansprechen auf ein Justiersignal für O2 nach der Prüfung [%]
Ansprechen auf ein Justiersignal für PN nach der Prüfung [#]
Ansprechen auf ein Justiersignal für CO nach der Prüfung [ppm] 18.010
Ansprechen auf ein Justiersignal für CO2 nach der Prüfung [%] 14,55
Ansprechen auf ein Justiersignal für NO nach der Prüfung [ppm] 4.505
Ansprechen auf ein Justiersignal für NO2 nach der Prüfung [ppm] 544
PEMS-Validierung - Ergebnisse für THC [mg/km]
PEMS-Validierung - Ergebnisse für CH4 [mg/km]
PEMS-Validierung - Ergebnisse für NMHC [mg/km]
PEMS-Validierung - Ergebnisse für PN [#/km]
PEMS-Validierung - Ergebnisse für CO [mg/km] 56,0
PEMS-Validierung - Ergebnisse für CO2 [g/km] 2,2
PEMS-Validierung - Ergebnisse für NOX [mg/km] 11,5
PEMS-Validierung - Ergebnisse für THC [% des Labor-Bezugswertes]
PEMS-Validierung - Ergebnisse für CH4 [% des Labor-Bezugswertes]
PEMS-Validierung - Ergebnisse für NMHC [% des Labor-Bezugswertes]
PEMS-Validierung - Ergebnisse für PN [% des PMP-Systems]
PEMS-Validierung - Ergebnisse für CO [% des Labor-Bezugswertes] 2,0
PEMS-Validierung - Ergebnisse für CO2 [% des Labor-Bezugswertes] 3,5
PEMS-Validierung - Ergebnisse für NOX [% des Labor-Bezugswertes] 4,2
PEMS-Validierung - Ergebnisse für NO [mg/km]
PEMS-Validierung - Ergebnisse für NO2 [mg/km]
PEMS-Validierung - Ergebnisse für NO [% des Labor-Bezugswertes]
PEMS-Validierung - Ergebnisse für NO2 [% des Labor-Bezugswertes]
NOx-Spanne [Wert] 0,43
PN-Spanne [Wert] 0,5
CO-Spanne [Wert]
Verwendeter Wert für Ki [entfällt/additiv/multiplikativ] entfällt
Ki-Faktor/ Ki-Abweichung [Wert]
5
1) Masse des Fahrzeugs bei der Prüfung auf der Straße, einschließlich der Masse des Fahrers, sämtlicher PEMS-Bauteile und jeglicher künstlicher Nutzlast.

2) Platzhalter für zusätzliche Angaben zum Hersteller des Analysators und für Seriennummern, falls mehrere Analysatoren verwendet werden.

3) Verbindlich vorgeschrieben, falls der Abgasmassendurchsatz mit einem EFM bestimmt wird.

4) Falls zusätzliche Angaben verlangt werden, sind sie hier einzutragen.

5) Zusätzliche Parameter können hinzugefügt werden, um die Prüfung näher zu beschreiben und zu bezeichnen.

Der Hauptteil der Datenaustauschdatei enthält einen 3-zeiligen Kopftext, der den Zeilen 198, 199 und 200 (Tabelle 2, transponiert) entspricht, sowie die tatsächlichen, während der Fahrt aufgezeichneten Werte, die ab Zeile 201 bis zum Ende der Daten einzutragen sind. Die linke Spalte von Tabelle 2 entspricht Zeile 198 der Datenaustauschdatei (festes Format). Die mittlere Spalte von Tabelle 2 entspricht Zeile 199 der Datenaustauschdatei (festes Format). Die rechte Spalte von Tabelle 2 entspricht Zeile 200 der Datenaustauschdatei (festes Format).

Tabelle 2 Hauptteil der Datenaustauschdatei; die Zeilen und Spalten dieser Tabelle werden im Hauptteil der Datenaustauschdatei transponiert18

Zeit Fahrt [s]
Fahrzeuggeschwindigkeit 1 Sensor [km/h]
Fahrzeuggeschwindigkeit 1 GPS [km/h]
Fahrzeuggeschwindigkeit 1 ECU [km/h]
Breitengrad GPS [deg:min:s]
Längengrad GPS [deg:min:s]
Höhe 1 GPS [m]
Höhe 1 Sensor [m]
Umgebungsdruck Sensor [kPa]
Umgebungstemperatur Sensor [K]
Umgebungsfeuchte Sensor [g/kg]
THC-Konzentration Analysator [ppm]
CH4-Konzentration Analysator [ppm]
NMHC-Konzentration Analysator [ppm]
CO-Konzentration Analysator [ppm]
CO2-Konzentration Analysator [ppm]
NOX-Konzentration Analysator [ppm]
NO-Konzentration Analysator [ppm]
NO2-Konzentration Analysator [ppm]
O2-Konzentration Analysator [ppm]
PN-Konzentration Analysator [#/m3]
Abgasmassendurchsatz EFM [kg/s]
Abgastemperatur im EFM EFM [K]
Abgasmassendurchsatz Sensor [kg/s]
Abgasmassendurchsatz ECU [kg/s]
THC-Masse Analysator [g/s]
CH4-Masse Analysator [g/s]
NMHC-Masse Analysator [g/s]
CO-Masse Analysator [g/s]
CO2-Masse Analysator [g/s]
NOX-Masse Analysator [g/s]
NO-Masse Analysator [g/s]
NO2-Masse Analysator [g/s]
O2-Masse Analysator [g/s]
PN Analysator [#/s]
Gasmessung eingeschaltet PEMS [eingeschaltet (1); ausgeschaltet (0); Fehler (> 1)]
Motordrehzahl ECU [rpm]
Motordrehmoment ECU [Nm]
Drehmoment an der angetriebenen Achse Sensor [Nm]
Drehgeschwindigkeit der Räder Sensor [rad/s]
Kraftstoffdurchsatz ECU [g/s]
Kraftstoffdurchsatz des Motors ECU [g/s]
Ansaugluftdurchsatz des Motors ECU [g/s]
Temperatur des Motorkühlmittels ECU [K]
Motoröltemperatur ECU [K]
Regenerierungszustand ECU -
Pedalstellung ECU [%]
Fahrzeugzustand ECU [Fehler (1); normal (0)]
% Drehmoment ECU [%]
% Reibungsdrehmoment ECU [%]
Ladezustand ECU [%]
Relative Umgebungsfeuchte Sensor [%]
2
1) Wenigstens mit einer Methode zu bestimmen.

2) Zusätzliche Parameter können hinzugefügt werden, um Fahrzeug- und Prüfungsbedingungen zu beschreiben.

Die linke Spalte in Tabelle 3 enthält den zu meldenden Parameter (festes Format). Die mittlere Spalte in Tabelle 3 enthält die Beschreibung und oder die Maßeinheit (festes Format). Kann ein Parameter mit einem Element aus einer vorgegebenen Liste der mittleren Spalte beschrieben werden, dann ist der Parameter unter Verwendung der vorgegebenen Nomenklatur zu beschreiben. In die rechte Spalte in Tabelle 3 werden die tatsächlichen Daten aufgenommen. In der Tabelle wurden fiktive Daten eingefügt, um die korrekte Eingabe der zu meldenden Daten darzustellen. Die Reihenfolge der Spalten und Zeilen ist einzuhalten.

4.2. Zwischen- und Endergebnisse18

4.2.1. Zwischenergebnisse

Tabelle 3 Berichtsdatei Nr. 1 - Zusammengefasste Parameter von Zwischenergebnissen18

Gesamte Fahrtstrecke [km] 90,9
Gesamte Fahrtdauer [h:min:s] 01:37:03
Standzeit insgesamt [min:s] 09:02
Durchschnittliche Geschwindigkeit während der Fahrt [km/h] 56,2
Höchste Geschwindigkeit während der Fahrt [km/h] 142,8
Durchschnittliche THC-Emissionen [ppm]
Durchschnittliche CH4-Emissionen [ppm]
Durchschnittliche NMHC-Emissionen [ppm]
Durchschnittliche CO-Emissionen [ppm] 15,6
Durchschnittliche CO2-Emissionen [ppm] 119.969,1
Durchschnittliche NOX-Emissionen [ppm] 6,3
Durchschnittliche PN-Emissionen [#/m3]
Durchschnittlicher Abgasmassendurchsatz [kg/s] 0,010
Durchschnittliche Abgastemperatur [K] 368,6
Höchste Abgastemperatur [K] 486,7
THC-Masse insgesamt [g]
CH4-Masse insgesamt [g]
NMHC-Masse insgesamt [g]
CO-Masse insgesamt [g] 0,69
CO2-Masse insgesamt [g] 12.029,53
NOX-Masse insgesamt [g] 0,71
PN insgesamt [#]
THC-Emissionen während der gesamten Fahrt [mg/km]
CH4-Emissionen während der gesamten Fahrt [mg/km]
NMHC-Emissionen während der gesamten Fahrt [mg/km]
CO-Emissionen während der gesamten Fahrt [mg/km] 7,68
CO2-Emissionen während der gesamten Fahrt [g/km] 132,39
NOX-Emissionen während der gesamten Fahrt [mg/km] 7,98
PN-Emissionen während der gesamten Fahrt [#/km]
Entfernung Stadt-Anteil [km] 34,7
Dauer Stadt-Anteil [h:min:s] 01:01:42
Standzeit Stadt-Anteil [min:s] 09:02
Durchschnittsgeschwindigkeit Stadt-Anteil [km/h] 33,8
Höchstgeschwindigkeit Stadt-Anteil [km/h] 59,9
Durchschnittliche THC-Konzentration Stadt [ppm]
Durchschnittliche CH4-Konzentration Stadt [ppm]
Durchschnittliche NMHC-Konzentration Stadt [ppm]
Durchschnittliche CO-Konzentration Stadt [ppm] 23,8
Durchschnittliche CO2-Konzentration Stadt [ppm] 115.968,4
Durchschnittliche NOX-Konzentration Stadt [ppm] 7,5
Durchschnittliche PN-Konzentration Stadt [#/m3]
Durchschnittlicher Abgasmassendurchsatz Stadt [kg/s] 0,007
Durchschnittliche Abgastemperatur Stadt [K] 348,6
Höchste Abgastemperatur Stadt [K] 435,4
THC-Masse insgesamt Stadt [g]
CH4-Masse insgesamt Stadt [g]
NMHC-Masse insgesamt Stadt [g]
CO-Masse insgesamt Stadt [g] 0,64
CO2-Masse insgesamt Stadt [g] 5.241,29
NOX-Masse insgesamt Stadt [g] 0,45
PN insgesamt Stadt [#]
THC-Emissionen Stadt [mg/km]
CH4-Emissionen Stadt [mg/km]
NMHC-Emissionen Stadt [mg/km]
CO-Emissionen Stadt [mg/km] 18,54
CO2-Emissionen Stadt [g/km] 150,64
NOX-Emissionen Stadt [mg/km] 13,18
PN-Emissionen Stadt [#/km]
Entfernung Landstraßen-Anteil [km] 30,0
Dauer Landstraßen-Anteil [h:min:s] 00:22:28
Standzeit Landstraßen-Anteil [min:s] 00:00
Durchschnittsgeschwindigkeit Landstraßen-Anteil [km/h] 80,2
Höchstgeschwindigkeit Landstraßen-Anteil [km/h] 89,8
Durchschnittliche THC-Konzentration Landstraße [ppm]
Durchschnittliche CH4-Konzentration Landstraße [ppm]
Durchschnittliche NMHC-Konzentration Landstraße [ppm]
Durchschnittliche CO-Konzentration Landstraße [ppm] 0,8
Durchschnittliche CO2-Konzentration Landstraße [ppm] 126.868,9
Durchschnittliche NOX-Konzentration Landstraße [ppm] 4,8
Durchschnittliche PN-Konzentration Landstraße [#/m3]
Durchschnittlicher Abgasmassendurchsatz Landstraße [kg/s] 0,013
Durchschnittliche Abgastemperatur Landstraße [K] 383,8
Höchste Abgastemperatur Landstraße [K] 450,2
THC-Masse insgesamt Landstraße [g]
CH4-Masse insgesamt Landstraße [g]
NMHC-Masse insgesamt Landstraße [g]
CO-Masse insgesamt Landstraße [g] 0,01
CO2-Masse insgesamt Landstraße [g] 3.500,77
NOX-Masse insgesamt Landstraße [g] 0,17
PN insgesamt Landstraße [#]
THC-Emissionen Landstraße [mg/km]
CH4-Emissionen Landstraße [mg/km]
NMHC-Emissionen Landstraße [mg/km]
CO-Emissionen Landstraße [mg/km] 0,25
CO2-Emissionen Landstraße [g/km] 116,44
NOX-Emissionen Landstraße [mg/km] 5,78
PN-Emissionen Landstraße [#/km]
Entfernung Autobahn-Anteil [km] 26,1
Dauer Autobahn-Anteil [h:min:s] 00:12:53
Standzeit Autobahn-Anteil [min:s] 00:00
Durchschnittsgeschwindigkeit Autobahn-Anteil [km/h] 121,3
Höchstgeschwindigkeit Autobahn-Anteil [km/h] 142,8
Durchschnittliche THC-Konzentration Autobahn [ppm]
Durchschnittliche CH4-Konzentration Autobahn [ppm]
Durchschnittliche NMHC-Konzentration Autobahn [ppm]
Durchschnittliche CO-Konzentration Autobahn [ppm] 2,45
Durchschnittliche CO2-Konzentration Autobahn [ppm] 127.096,5
Durchschnittliche NOX-Konzentration Autobahn [ppm] 2,48
Durchschnittliche PN-Konzentration Autobahn [#/m3]
Durchschnittlicher Abgasmassendurchsatz Autobahn [kg/s] 0,022
Durchschnittliche Abgastemperatur Autobahn [K] 437,9
Höchste Abgastemperatur Autobahn [K] 486,7
THC-Masse insgesamt Autobahn [g]
CH4-Masse insgesamt Autobahn [g]
NMHC-Masse insgesamt Autobahn [g]
CO-Masse insgesamt Autobahn [g] 0,04
CO2-Masse insgesamt Autobahn [g] 3.287,47
NOX-Masse insgesamt Autobahn [g] 0,09
PN insgesamt Autobahn [#]
THC-Emissionen Autobahn [mg/km]
CH4-Emissionen Autobahn [mg/km]
NMHC-Emissionen Autobahn [mg/km]
CO-Emissionen Autobahn [mg/km] 1,76
CO2-Emissionen Autobahn [g/km] 126,20
NOX-Emissionen Autobahn [mg/km] 3,29
PN-Emissionen Autobahn [#/km]
Höhe bei Beginn der Fahrt [m über dem Meeresspiegel] 123,0
Höhe am Endpunkt der Fahrt [m über dem Meeresspiegel] 154,1
Während der Fahrt kumulierter positiver Höhenunterschied [m/100 km] 834,1
Kumulierter positiver Höhenunterschied Stadt [m/100 km] 760,9
Datensätze Stadt mit Beschleunigungswerten > 0,1 m/s2 [Anzahl] 845
(v · apos) 95 Stadt [m2/s3] 9,03
RPa Stadt [m/s2] 0,18
Datensätze Landstraße mit Beschleunigungswerten > 0,1 m/s2 [Anzahl] 543
(v · apos) 95 Landstraße [m2/s3] 9,60
RPa Landstraße [m/s2] 0,07
Datensätze Autobahn mit Beschleunigungswerten > 0,1 m/s2 [Anzahl] 268
(v · apos) 95 Autobahn [m2/s3] 5,32
RPa Autobahn [m/s2] 0,03
Kaltstart Entfernung [km] 2,3
Kaltstart Dauer [h:min:s] 00:05:00
Kaltstart Standzeit [min:s] 60
Kaltstart Durchschnittsgeschwindigkeit [km/h] 28,5
Kaltstart Höchstgeschwindigkeit [km/h] 55,0
Gefahrene Strecke Stadt mit eingeschaltetem ICE [km] 34,8
Verwendetes Geschwindigkeitssignal [GPS/ECU/Sensor] GPS
T4253H-Filter verwendet [ja/nein] nein
Dauer der längsten Haltezeit [s] 54
Haltezeit Stadt > 10 Sekunden [Anzahl] 12
Leerlaufzeit nach erster Zündung [s] 7
Anteil Geschwindigkeit Autobahn > 145 km/h [%] 0,1
Höchste Höhe während der Fahrt [m] 215
Höchste Umgebungstemperatur [K] 293,2
Niedrigste Umgebungstemperatur [K] 285,7
Fahrt erfolgte ganz oder teilweise in erweiterten Höhenlage-Bedingungen [ja/nein] nein
Fahrt erfolgte ganz oder teilweise in erweiterten Umgebungstemperatur-Bedingungen [ja/nein] nein
Durchschnittliche NO-Emissionen [ppm] 3,2
Durchschnittliche NO2-Emissionen [ppm] 2,1
NO-Masse insgesamt [g] 0,23
NO2-Masse insgesamt [g] 0,09
NO-Emissionen während der gesamten Fahrt [mg/km] 5,90
NO2-Emissionen während der gesamten Fahrt [mg/km] 2,01
Durchschnittliche NO-Konzentration Stadt [ppm] 7,6
Durchschnittliche NO2-Konzentration Stadt [ppm] 1,2
NO-Masse insgesamt Stadt [g] 0,33
NO2-Masse insgesamt Stadt [g] 0,12
NO-Emissionen Stadt [mg/km] 11,12
NO2-Emissionen Stadt [mg/km] 2,12
Durchschnittliche NO-Konzentration Landstraße [ppm] 3,8
Durchschnittliche NO2-Konzentration Landstraße [ppm] 1,8
NO-Masse insgesamt Landstraße [g] 0,33
NO2-Masse insgesamt Landstraße [g] 0,12
NO-Emissionen Landstraße [mg/km] 11,12
NO2-Emissionen Landstraße [mg/km] 2,12
Durchschnittliche NO-Konzentration Autobahn [ppm] 2,2
Durchschnittliche NO2-Konzentration Autobahn [ppm] 0,4
NO-Masse insgesamt Autobahn [g] 0,33
NO2-Masse insgesamt Autobahn [g] 0,12
NO-Emissionen Autobahn [mg/km] 11,12
NO2-Emissionen Autobahn [mg/km] 2,21
PRÜFUNGSKENNUNG [Code] TEST_01_Veh01
Prüftermin [TT.MM.JJJJ] 13.10.2016
Organisation, die die Prüfung überwacht [Name der Organisation] Musterorganisation
1
1) Parameter können hinzugefügt werden, um zusätzliche Elemente der Fahrt zu beschreiben.

4.2.2. Ergebnisse der Datenauswertung18

In Tabelle 4 enthalten die Zeilen 1 bis 497 in der linken Spalte die zu meldenden Parameter (festes Format); in der mittleren Spalte ist die Beschreibung und oder die Maßeinheit (festes Format) enthalten und in die rechte Spalte werden die tatsächlichen Daten aufgenommen. In der Tabelle wurden fiktive Daten eingefügt, um die korrekte Eingabe der zu meldenden Daten darzustellen. Die Reihenfolge der Spalten und Zeilen ist einzuhalten.

Tabelle 4 Kopftext der Berichtsdatei Nr. 2- Berechnungeinstellungen der Datenauswertungsmethode nach Anlage 5und Anlage 618

CO2-Bezugsmasse [g] 1.529,48
Koeffizient a1 der charakteristischen Kurve für CO2 - - 1,99
Koeffizient b1 der charakteristischen Kurve für CO2 - 238,07
Koeffizient a2 der charakteristischen Kurve für CO2 - 0,49
Koeffizient b2 der charakteristischen Kurve für CO2 - 97,02
[reserviert] -
[reserviert] -
[reserviert] -
[reserviert] -
[reserviert] -
Berechnungssoftware mit Angabe der Version - EMROAD V.5.90 B5
Primäre obere Toleranz tol1 + [%][% URB/ % RUR/ % MOT] 45/40/40
Primäre untere Toleranz tol1 - [%] 25
IC(t) [ICE-Anteil an der gesamten Fahrt] 1
dICE(t) [während der gesamten Fahrt mit ICE gefahrene km] 88
dEV(t) [während der gesamten Fahrt mit Strom gefahrene km] 0
mCO2_WLTP_CS(t) [im WLTP ausgestoßene CO2-Masse in kg eines OVC-HEV-Fahrzeugs bei der Prüfung im Ladungserhaltungsbetrieb]
MCO2_WLTP(t) [entfernungsabhängige, im WLTP ausgestoßene CO2-Masse in g/km] 154
MCO2_WLTP_CS(t) [entfernungsabhängige, im WLTP ausgestoßene CO2-Masse eines OVC-HEV-Fahrzeugs bei der Prüfung im Ladungserhaltungsbetrieb in g/km]
MCO2_RDE(t) [entfernungsabhängige, während der gesamten RDE-Fahrt ausgestoßene CO2-Masse [g/km] ] 122,4
MCO2_RDE(u) [entfernungsabhängige, während der RDE-Stadtfahrt ausgestoßene CO2-Masse [g/km]] 135,8
r(t) [Verhältnis zwischen den in der RDE-Prüfung und der WLTP-Prüfung gemessenen CO2-Emissionen] 1,15
rOVC-HEV(t) [Verhältnis zwischen den in der gesamten RDE-Prüfung und der gesamten WLTP-Prüfung gemessenen CO2-Emissionen für ein OVC-HEV-Fahrzeug]
RF(t) [für die gesamte RDE-Fahrt berechneter Ergebnisbewertungsfaktor] 1
RFL1 [erster Parameter der zur Berechnung des Ergebnisbewertungsfaktors verwendeten Funktion] 1,2
RFL2 [zweiter Parameter der zur Berechnung des Ergebnisbewertungsfaktors verwendeten Funktion] 1,25
IC(u) [ICE-Anteil am Fahrtanteil Stadt] 1
dICE(u) [während des Fahrtanteils Stadt mit ICE gefahrene km] 25
dEV(u) [während des Fahrtanteils Stadt mit Strom gefahrene km] 0
r(u) [Verhältnis zwischen den im Stadt-Anteil der RDE-Prüfung und in den Phasen 1+2 der WLTP-Prüfung gemessenen CO2-Emissionen] 1,26
rOVC-HEV(u) [Verhältnis zwischen den im Stadt-Anteil der RDE-Prüfung und der gesamten WLTP-Prüfung gemessenen CO2-Emissionen für ein OVC-HEV-Fahrzeug]
RF(u) [für den Stadt-Anteil der RDE-Fahrt berechneter Ergebnisbewertungsfaktor] 0,793651
PRÜFUNGSKENNUNG [Code] TEST_01_Veh01
Prüftermin [TT.MM.JJJJ] 13.10.2016
Organisation, die die Prüfung überwacht [Name der Organisation] Mustermann
1
1) Bis zur Zeile 95 können Parameter hinzugefügt werden, um zusätzliche Berechnungseinstellungen zu beschreiben.


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