RL 2014/25/EU
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Titel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze
Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Öffentliche Auftraggeber
Artikel 4 Auftraggeber
Artikel 5 Vergabe gemischter Aufträge für ein und dieselbe Tätigkeit
Artikel 6 Vergabe von verschiedene Tätigkeiten umfassenden Aufträgen
Kapitel II
Tätigkeiten
Artikel 7 Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 8 Gas und Wärme
Artikel 9 Elektrizität
Artikel 10 Wasser
Artikel 11 Verkehrsleistungen
Artikel 12 Häfen und Flughäfen
Artikel 13 Postdienste
Artikel 14 Förderung von Öl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle oder anderen festen Brennstoffen
Kapitel III
Sachlicher Anwendungsbereich
Abschnitt 1
Schwellenwerte
Artikel 15 Höhe der Schwellenwerte
Artikel 16 Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts
Artikel 17 Neufestsetzung der Schwellenwerte
Abschnitt 2
Ausgeschlossene Aufträge und Wettbewerbe; Sonderbestimmungen für die Vergabe, wenn Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte berührt werden
Unterabschnitt 1
Für alle Auftraggeber geltende Ausnahmen und besondere Ausnahmen für die Bereiche Wasser und Energie
Artikel 18 Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge
Artikel 19 Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe
Artikel 20 Nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe
Artikel 21 Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge
Artikel 22 Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden
Artikel 23 Von bestimmten Auftraggebern vergebene Aufträge für den Kauf von Wasser und für die Lieferung von Energie oder von Brennstoffen für die Energieerzeugung
Unterabschnitt 2
Vergabe von Aufträgen, die Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte beinhalten
Artikel 24 Verteidigung und Sicherheit
Artikel 25 Vergabe gemischter Aufträge für ein und dieselbe Tätigkeit, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen
Artikel 26 Vergabe von Aufträgen, die verschiedene Tätigkeiten und Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen
Artikel 27 Aufträge und Wettbewerbe mit Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekten, die nach internationalen Regeln vergeben beziehungsweise ausgerichtet werden
Unterabschnitt 3
Besondere Beziehungen (Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)
Artikel 28 Zwischen öffentlichen Auftraggebern vergebene Aufträge
Artikel 29 Auftragsvergabe an ein verbundenes Unternehmen
Artikel 30 Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an einen Auftraggeber, der an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist
Artikel 31 Unterrichtung
Unterabschnitt 4
Besondere Sachverhalte
Artikel 32 Forschung und Entwicklung
Artikel 33 Besonderen Vorschriften unterliegende Aufträge
Unterabschnitt 5
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten und diesbezügliche Verfahrensbestimmungen
Artikel 34 Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten
Artikel 35 Verfahren zur Bestimmung der Anwendbarkeit von Artikel 34
Kapitel IV
Allgemeine Grundsätze
Artikel 36 Grundsätze der Auftragsvergabe
Artikel 37 Wirtschaftsteilnehmer
Artikel 38 Vorbehaltene Aufträge
Artikel 39 Vertraulichkeit
Artikel 40 Vorschriften über die Kommunikation
Artikel 41 Nomenklaturen
Artikel 42 Interessenkonflikte
Titel II
Vorschriften über Aufträge
Kapitel I
Verfahren
Artikel 43 Bedingungen betreffend das GPa und andere internationale Übereinkommen
Artikel 44 Wahl der Verfahren
Artikel 45 Offenes Verfahren
Artikel 46 Nichtoffenes Verfahren
Artikel 47 Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Artikel 48 Wettbewerblicher Dialog
Artikel 49 Innovationspartnerschaften
(Stand: 20.11.2023)
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