Beschl. (EU) 2013/764
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Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Verbot der Versendung lebender Schweine aus den im Anhang aufgeführten Gebieten in andere Mitgliedstaaten
Artikel 2a Ausnahme für die Versendung lebender Schweine in andere Mitgliedstaaten in bestimmten Fällen
Artikel 3 Verbot der Versendung von Schweinesamen, -eizellen und -embryonen aus den im Anhang aufgeführten Gebieten in andere Mitgliedstaaten
Artikel 4 Versendung von frischem Schweinefleisch und von bestimmten Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnissen aus im Anhang aufgeführten Gebieten
Artikel 5 Spezielle Genusstauglichkeitskennzeichen und Anforderungen an die Bescheinigungen für frisches Schweinefleisch sowie Feischzubereitungen und Fleischerzeugnisse, die aus Schweinefleisch bestehen oder dieses enthalten, mit Ausnahme der Produkte, die unter Artikel 4 fallen
Artikel 6 Anforderungen an die Haltungsbetriebe und Transportfahrzeuge in den im Anhang aufgeführten Gebieten
Artikel 7 Informationspflichten der betroffenen Mitgliedstaaten
Artikel 8 Einhaltung der Bestimmungen
Artikel 9 Aufhebung
Artikel 10 Geltungsdauer
Artikel 11 Adressaten