VO (EU) 282/2011
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Kapitel I
Gegenstand
Kapitel II
Anwendungsbereich
(Titel I der Richtlinie 2006/112/EG )
Kapitel III
Steuerpflichtiger
(Titel III der Richtlinie 2006/112/EG )
Kapitel IV
Steuerbarer Umsatz
(Artikel 24 BIS 29 der Richtlinie 2006/112/EG )
Kapitel V
Ort des steuerbaren Umsatzes
Abschnitt 1
Begriffe
Abschnitt 2
Ort der Lieferung von Gegenständen
(Artikel 31 bis 39 der Richtlinie 2006/112/EG )
Abschnitt 3
Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenständen
(Artikel 40, 41 und 42 der Richtlinie 2006/112/EG )
Abschnitt 4
Ort der Dienstleistung
(Artikel 43 bis 59 der Richtlinie 2006/112/EG )
Unterabschnitt 1
Status des Dienstleistungsempfängers
Unterabschnitt 2
Eigenschaft des Dienstleistungsempfängers
Unterabschnitt 3
Ort des Dienstleistungsempfängers
Unterabschnitt 3a
Vermutungen bezüglich des Ortes des Dienstleistungsempfängers
Unterabschnitt 3b
Widerlegung von Vermutungen
Unterabschnitt 3c
Beweismittel für die Bestimmung des Ortes des Dienstleistungsempfängers und Widerlegung von Vermutungen
Unterabschnitt 4
Allgemeine Bestimmungen zur Ermittlung des Status, der Eigenschaft und des Ortes des Dienstleistungsempfängers
Unterabschnitt 5
Dienstleistungen, die unter die Allgemeinen Bestimmungen fallen
Unterabschnitt 6
Dienstleistungen von Vermittlern
Unterabschnitt 6a
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken
Unterabschnitt 7
Dienstleistungen auf dem Gebiet der Kultur, der Künste, des Sports, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Unterhaltung und ähnliche Veranstaltungen
Unterabschnitt 8
Nebentätigkeiten zur Beförderung, Begutachtung von beweglichen Gegenständen und Arbeiten an solchen Gegenständen
Unterabschnitt 9
Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen an Bord eines Beförderungsmittels
Unterabschnitt 10
Vermietung von Beförderungsmitteln
Unterabschnitt 11
Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige außerhalb der Gemeinschaft
Kapitel VI
Besteuerungsgrundlage
(Titel VII der Richtlinie 2006/112/EG )
Kapitel VII
Steuersätze
Kapitel VIII
Steuerbefreiungen
Abschnitt 1
Steuerbefreiungen für bestimmte, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten
(Artikel 132, 133 und 134 der Richtlinie 2006/112/EG )
Abschnitt 2
Steuerbefreiungen für andere Tätigkeiten
(Artikel 135, 136 und 137 der Richtlinie 2006/112/EG )
Abschnitt 2a
Steuerbefreiungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen
(Artikel 138 bis 142 der Richtlinie 2006/112/EG )
Abschnitt 3
Steuerbefreiungen bei der Einfuhr
(Artikel 143, 144 und 145 der Richtlinie 2006/112/EG )
Abschnitt 4
Steuerbefreiungen bei der Ausfuhr
(Artikel 146 und 147 der Richtlinie 2006/112/EG )
Abschnitt 5
Steuerbefreiungen bei bestimmten, Ausfuhren gleichgestellten Umsätzen
(Artikel 151 und 152 der Richtlinie 2006/112/EG )
Kapitel IX
Vorsteuerabzug
(Titel X der Richtlinie 2006/112/EG )
Kapitel X
Pflichten der steuerpflichtigen und bestimmter nichtsteuerpflichtiger Personen
(Titel XI der Richtlinie 2006/112/EG )
Abschnitt 1
Steuerschuldner gegenüber dem Fiskus
(Artikel 192a bis 205 der Richtlinie 2006/112/EG )
Abschnitt 1a
Allgemeine Pflichten
(Artikel 242 bis 243 der Richtlinie 2006/112/EG )
Abschnitt 2
Ergänzende Bestimmungen
(Artikel 272 und 273 der Richtlinie 2006/112/EG )
Kapitel XI
Sonderregelungen
Abschnitt 1
Sonderregelung für Anlagegold
(Artikel 344 bis 356 der Richtlinie 2006/112/EG )
Abschnitt 2
Sonderregelungen für nicht ansässige Steuerpflichtige, die Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige erbringen
(Artikel 358 bis 369k der Richtlinie 2006/112/EG )
Unterabschnitt 1
Begriffsbestimmungen
Unterabschnitt 2
Anwendung der EU-Regelung
Unterabschnitt 3
Geltungsbereich der EU-Regelung
Unterabschnitt 4
Identifizierung
Unterabschnitt 5
Berichtspflichten
Artikel 57h [Artikel 57f]
Unterabschnitt 6
Ausschluss
Unterabschnitt 7
Mehrwertsteuererklärung
Unterabschnitt 8
Währung
Unterabschnitt 9
Zahlungen
Unterabschnitt 10
Aufzeichnungen
Kapitel XII
Schlussbestimmungen
Anhang I Artikel 7 der vorliegenden Verordnung
Anhang II Artikel 51 der vorliegenden Verordnung
Anhang III Artikel 56 der vorliegenden Verordnung