RL 2011/61/EU
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Kapitel I
Allgemeine Vorschriften
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Ausnahmen
Artikel 4 Definitionen
Artikel 5 Bestimmung des AIFM
Kapitel II
Zulassung von AIFM
Artikel 6 Bedingungen für die Aufnahme der Tätigkeit als AIFM
Artikel 7 Antrag auf Zulassung
Artikel 8 Zulassungsvoraussetzungen
Artikel 9 Anfangskapital und Eigenmittel
Artikel 10 Änderungen des Umfangs der Zulassung
Artikel 11 Entzug der Zulassung
Kapitel III
Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit der AIFM
Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen
Artikel 12 Allgemeine Grundsätze
Artikel 13 Vergütung
Artikel 14 Interessenkonflikte
Artikel 15 Risikomanagement
Artikel 16 Liquiditätsmanagement
Artikel 17 Anlagen in Verbriefungspositionen
Abschnitt 2
Organisatorische Anforderungen
Artikel 18 Allgemeine Grundsätze
Artikel 19 Bewertung
Artikel 20 Übertragung
Abschnitt 4
Verwahrstelle
Artikel 21 Verwahrstelle
Kapitel IV
Transparenzanforderungen
Artikel 22 Jahresbericht
Artikel 23 Informationspflichten gegenüber Anlegern
Artikel 24 Informationspflichten gegenüber den zuständigen Behörden
Kapitel V
AIFM, die bestimmte Arten von AIF Verwalten
Abschnitt 1
AIFM, die hebelfinanzierte AIF verwalten
Artikel 25 Nutzung der Informationen durch die zuständigen Behörden, aufsichtsbehördliche Zusammenarbeit und Beschränkungen der Hebelfinanzierung
Abschnitt 2
Pflichten von AIFM, die AIF verwalten, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen
Artikel 26 Geltungsbereich
Artikel 27 Mitteilung über den Erwerb bedeutender Beteiligungen und die Erlangung der Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen
Artikel 28 Offenlegungspflicht bei Erlangung der Kontrolle
Artikel 29 Besondere Bestimmungen hinsichtlich des Jahresberichts von AIF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen ausüben
Artikel 30 Das Zerschlagen von Unternehmen
Artikel 30a Voraussetzungen für das Pre-Marketing in der Union durch einen EU-AIFM
Kapitel VI
Recht der EU-AIFM auf Vertrieb und Verwaltung von EU-AIF in der Union
Artikel 31 Vertrieb von Anteilen von EU-AIF im Herkunftsmitgliedstaat des AIFM
Artikel 32 Vertrieb von Anteilen von EU-AIF in anderen Mitgliedstaaten als dem Herkunftsmitgliedstaat des AIFM
Artikel 32a Widerruf der getroffenen Vorkehrungen für den Vertrieb von Anteilen einiger oder aller EU-AIF in anderen Mitgliedstaaten als dem Herkunftsmitgliedstaat des AIFM
Artikel 33 Bedingungen für die Verwaltung von EU-AIF mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten und für die Erbringung von Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten
Kapitel VII
Spezifische Vorschriften in Bezug auf Drittländer
Artikel 34 Bedingungen für EU-AIFM, die Nicht-EU-AIF verwalten, die in den Mitgliedstaaten nicht vertrieben werden
Artikel 35 Bedingungen für den Vertrieb eines von einem EU-AIFM verwalteten Nicht-EU-AIF mit einem Pass in der Union
Artikel 36 Bedingungen für den ohne Pass erfolgenden Vertrieb von durch EU-AIFM verwalteten Nicht-EU-AIF in Mitgliedstaaten
Artikel 37 Zulassung von Nicht-EU-AIFM, die beabsichtigen, EU-AIF zu verwalten und/oder durch sie verwaltete AIF gemäß Artikel 39 oder 40 in der Union zu vertreiben
Artikel 38 Vergleichende Analyse der Zulassung von und der Aufsicht über Nicht-EU-AIFM
Artikel 39 Bedingungen für den in der Union mit einem Pass erfolgenden Vertrieb von EU-AIF, die von Nicht-EU-AIFM verwaltet werden
Artikel 40 Bedingungen für den in der Union mit einem Pass erfolgenden Vertrieb von Nicht-EU-AIF, die von einem Nicht-EU-AIFM verwaltet werden
Artikel 41 Bedingungen für die Verwaltung von in einem anderen als dem Referenzmitgliedstaat ansässigen AIF durch Nicht-EU-AIFM
Artikel 42 Bedingungen für den ohne Pass in Mitgliedstaaten erfolgenden Vertrieb von AIF, die von Nicht-EU-AIFM verwaltet werden
Kapitel VIII
Vertrieb an Kleinanleger
Artikel 43 Vertrieb von AIF durch AIFM an Kleinanleger
Artikel 43a Einrichtungen für Kleinanleger
Kapitel IX
Zuständige Behörden
Abschnitt 1
Benennung, Befugnisse und Rechtsbehelfe
Artikel 44 Benennung der zuständigen Behörden
Artikel 45 Aufgaben der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten
Artikel 46 Befugnisse der zuständigen Behörden
Artikel 47 Befugnisse und Zuständigkeiten der ESMa
Artikel 48 Verwaltungssanktionen
Artikel 49 Recht auf Einlegung eines Rechtsmittels
Abschnitt 2
Zusammenarbeit der verschiedenen zuständigen Behörden
Artikel 50 Verpflichtung zur Zusammenarbeit
Artikel 51 Übermittlung und Speicherung personenbezogener Daten
Artikel 52 Offenlegung von Informationen gegenüber Drittländern
Artikel 53 Austausch von Informationen in Bezug auf potenzielle Systemauswirkungen von AIFM-Geschäften
Artikel 54 Zusammenarbeit bei der Aufsicht
Artikel 55 Streitbeilegung
Artikel 56 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 57 Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel 58 Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Artikel 59 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 60 Offenlegung von Ausnahmeregelungen
Artikel 61 Übergangsbestimmung
Artikel 62 - gestrichen -
Artikel 63 Änderung der Richtlinie 2009/65/EG
Artikel 64 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009
Artikel 65 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010
Artikel 66 Umsetzung
Artikel 67 Delegierter Rechtsakt zur Anwendung der Artikel 35 sowie 37 bis 41
Artikel 68 Delegierter Rechtsakt zur Außerkraftsetzung der Artikel 36 und 42
Artikel 69 Überprüfung
Artikel 69a Bewertung der Pass-Regelung
Artikel 70 Inkrafttreten
Artikel 71 Adressaten
Anhang II Vergütungspolitik