RL 2009/32/EG
- Inhalt =>
Anhang I Extraktionslösungsmittel, die bei der Bearbeitung von Rohstoffen, Lebensmitteln,
Lebensmittelbestandteilen oder Lebensmittelzutaten verwendet werden dürfen
Teil I
Extraktionslösungsmittel, die unter Einhaltung der nach redlichem Herstellerbrauch für sämtliche
Verwendungszwecke üblichen Verfahren verwendet werden dürfen
Teil II
Extraktionslösungsmittel mit festgelegten Verwendungsbedingungen und Rückstandshöchstwerten
Teil III
Extraktionslösungsmittel mit festgelegten Verwendungsbedingungen
Teil A
Aufgehobene Richtlinie mit ihren nachfolgenden Änderungen (gemäß Artikel 9)
Teil B
Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht (gemäß Artikel 9)