VO (EG) 1272/2008
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Titel I
Allgemeines

Artikel 1 Zweck und Geltungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Gefährliche Stoffe und Gemische und Bezeichnung der Gefahrenklassen

Artikel 4 Allgemeine Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungspflichten

Titel II
Gefahreneinstufung

Kapitel 1
Ermittlung und Prüfung von Informationen

Artikel 5 Ermittlung und Prüfung verfügbarer Informationen über Stoffe

Artikel 6 Ermittlung und Prüfung verfügbarer Informationen über Gemische

Artikel 7 Tierversuche und Versuche am Menschen

Artikel 8 Gewinnung neuer Informationen für Stoffe und Gemische

Kapitel 2
Bewertung der Gefahreneigenschaften und Entscheidung über die Einstufung

Artikel 9 Bewertung der Gefahreneigenschaften für Stoffe und Gemische

Artikel 10 Konzentrationsgrenzwerte und M-Faktoren für die Einstufung von Stoffen und Gemischen

Artikel 11 Berücksichtigungsgrenzwerte

Artikel 12 Eine weitere Bewertung erfordernde Sonderfälle

Artikel 13 Entscheidung über die Einstufung von Stoffen und Gemischen

Artikel 14 Sondervorschriften für die Einstufung von Gemischen

Artikel 15 Überprüfung der Einstufung von Stoffen und Gemischen

Artikel 16 Einstufung von in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis aufgenommenen Stoffen

Titel III
Gefahrenkommunikation durch Kennzeichnung

Kapitel 1
Inhalt des Kennzeichnungsetiketts

Artikel 17 Allgemeine Vorschriften

Artikel 18 Produktidentifikatoren

Artikel 19 Gefahrenpiktogramme

Artikel 20 Signalwörter

Artikel 21 Gefahrenhinweise

Artikel 22 Sicherheitshinweise

Artikel 23 In besonderen Fällen geltende Ausnahmen von den Kennzeichnungsanforderungen

Artikel 24 Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung

Artikel 25 Ergänzende Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett

Artikel 26 Rangfolgeregelung für Gefahrenpiktogramme

Artikel 27 Rangfolgeregelung für Gefahrenhinweise

Artikel 28 Rangfolgeregelung für Sicherheitshinweise

Artikel 29 Ausnahmen von Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften

Artikel 30 Aktualisierung der Informationen auf den Kennzeichnungsetiketten

Kapitel 2
Anbringung der Kennzeichnungsetiketten

Artikel 31 Allgemeine Vorschriften für die Anbringung der Kennzeichnungsetiketten

Artikel 32 Anordnung der Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett

Artikel 33 Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung von äußerer Verpackung, innerer Verpackung und Einzelverpackung

Artikel 34 Bericht über die Information zur sicheren Verwendung von Chemikalien

Titel IV
Verpackung

Artikel 35 Verpackung

Titel V
Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

Kapitel 1
Schaffung einer harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen

Artikel 36 Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen

Artikel 37 Verfahren zur Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen

Artikel 38
Inhalt von Stellungnahmen und Entscheidungen über die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung in Anhang VI Teil 3; Zugänglichkeit von Informationen

Kapitel 2
Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

Artikel 39 Anwendungsbereich

Artikel 40 Meldepflicht gegenüber der Agentur

Artikel 41 Einvernehmliche Einträge

Artikel 42 Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

Titel VI
Zuständige Behörden und Durchsetzung

Artikel 43 Benennung der zuständigen Behörden und der für die Durchsetzung zuständigen Behörden und zwischenbehördliche Zusammenarbeit

Artikel 44 Auskunftsstelle

Artikel 45 Benennung der mit der Entgegennahme der Informationen über die gesundheitliche Notversorgung beauftragten Stelle

Artikel 46 Durchsetzung und Berichterstattung

Artikel 47 Sanktionen bei Verstößen

Titel VII
Allgemeine und Schlussvorschriften

Artikel 48 Werbung

Artikel 49 Pflicht zur Aufbewahrung von Informationen und Anforderung von Informationen

Artikel 50 Aufgaben der Agentur

Artikel 51 Freier Warenverkehr

Artikel 52 Schutzklausel

Artikel 53 Anpassungen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt

Artikel 54 Ausschussverfahren

Artikel 55 Änderung der Richtlinie 67/548/EWG

Artikel 56 Änderung der Richtlinie 1999/45/EWG.

Artikel 57 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ab dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung

Artikel 58 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ab dem 1. Dezember 2010

Artikel 59 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ab dem 1. Juni 2015

Artikel 60 Aufhebung

Artikel 61 Übergangsbestimmungen

Artikel 62 Inkrafttreten

Anhang I Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen

1.Teil 1
Allgemeine Grundsätze für die Einstufung und Kennzeichnung

1.0 Begriffsbestimmungen

1.1 Einstufung von Stoffen und Gemischen

1.1.0 Zusammenarbeit zur Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung

1.1.1 Aufgabe und Anwendung der Beurteilung durch Experten und der Ermittlung der Beweiskraft

1.1.2 Spezifische Konzentrationsgrenzwerte, Multiplikationsfaktoren und allgemeine Berücksichtigungsgrenzwerte

1.1.2.2 Berücksichtigungsgrenzwerte

Tabelle 1.1: Allgemeine Berücksichtigungsgrenzwerte

1.1.3 Übertragungsgrundsätze für die Einstufung von Gemischen, wenn keine Prüfdaten für das komplette Gemisch vorliegen

1.1.3.1 Verdünnung

1.1.3.2 Chargenanalogie

1.1.3.3 Konzentrierung hochgefährlicher Gemische

1.1.3.4 Interpolation innerhalb einer Gefahrenkategorie

1.1.3.5 Im Wesentlichen ähnliche Gemische

1.1.3.6 Überprüfung der Einstufung bei veränderter Zusammensetzung eines Gemisches

Tabelle 1.2: Übertragungsgrundsätze für Veränderungen der Gemischzusammensetzung

1.1.3.7 Aerosole

1.2 Kennzeichnung

1.2.1 Allgemeine Vorschriften für die Anbringung der Kennzeichnungsetiketten nach Artikel 31

Tabelle 1.3: Mindestabmessungen der Kennzeichnungsetiketten und Piktogramme

1.3 In Sonderfällen geltende Ausnahmen von den Kennzeichnungsvorschriften

1.3.1 Ortsbewegliche Gasflaschen

1.3.2 Gasbehälter für Propan, Butan oder Flüssiggas (LPG)

1.3.3 Aerosolpackungen und Behälter mit einer versiegelten Sprühvorrichtung, die Stoffe oder Gemische enthalten, welche als Aspirationsgefahr eingestuft wurden

1.3.4 Metalle in kompakter Form, Legierungen, polymerhaltige Gemische, elastomerhaltige Gemische

1.3.5 Explosive Stoffe/Gemische, die zur Erzeugung einer Explosionswirkung oder pyrotechnischen Wirkung in Verkehr gebracht werden

1.3.6 Stoffe oder Gemische, die als korrosiv gegenüber Metallen, aber nicht als Ätzwirkung auf die Haut (Kategorie 1) oder schwere Augenschädigung (Kategorie 1) eingestuft wurden

1.4 Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung

1.4.2 Wahl der chemischen Bezeichnung(en) für Gemische, die für die Duftstoff- oder Parfümindustrie vorgesehen sind

1.5 Ausnahmen von den Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften

1.5.1 Ausnahmen von Artikel 31 [(Artikel 29 Absatz 1)]

1.5.2 Ausnahmen von Artikel 17 [(Artikel 29 Absatz 2)]

1.5.2.1 Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml

1.5.2.1.2 Die Sicherheitshinweise

1.5.2.1.3 Die Gefahrenpiktogramme,

1.5.2.2 Kennzeichnung von auflösbaren Verpackungen für den einmaligen Gebrauch

2. Teil 2
Physikalische Gefahren

2.1 Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff

2.1.1 Begriffsbestimmungen

2.1.2 Einstufungskriterien

Tabelle 2.1.1: Kriterien für explosive Stoffe/ Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff

2.1.3 Gefahrenkommunikation

Tabelle 2.1.2: Kennzeichnungselemente für explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff

2.1.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung

Abbildung 2.1.1: Fließdiagramm für das gesamte Verfahren zur Einstufung eines Stoffes, Gemisches oder Erzeugnisses in die Gefahrenklasse der explosiven Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Klasse 1 für die Beförderung)

Abbildung 2.1.2: Kennzeichnungselemente für explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff

Abbildung 2.1.3: Verfahren für die Zuordnung zu einer Unterklasse der Klasse explosiver Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit
Explosivstoff (Klasse 1 für die Beförderung)

Abbildung 2.1.4: Verfahren zur Einstufung von Ammoniumnitratemulsionen, -suspensionen oder -gels (ANE)

2.1.4.2 Screeningverfahren

2.2 Entzündbare Gase

2.2.1 Begriffsbestimmung

2.2.2 Einstufungskriterien

Tabelle 2.2.1: Kriterien für entzündbare Gase

2.2.3 Gefahrenkommunikation

Tabelle 2.2.2: Kennzeichnungselemente für entzündbare Gase

Tabelle 2.2.3 Kennzeichnungselemente für entzündbare Gase (einschließlich chemisch instabiler Gase)

2.2.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung

2.3 Entzündbare Aerosole

2.3.1 Begriffsbestimmungen:

2.3.2 Einstufungskriterien

Abbildung 2.3.1a: entzündbare Aerosole

Abbildung 2.3.1b: Sprühaerosole

Abbildung 2.3.1c: Schaumaerosole

2.3.3 Gefahrenkommunikation

Tabelle 2.3.1: Kennzeichnungselemente für Aerosole

2.3.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung

2.4 Oxidierende Gase

2.4.1 Begriffsbestimmung:

2.4.2 Einstufungskriterien

Tabelle 2.4.1 Kriterien für oxidierende Gase

2.4.3 Gefahrenkommunikation

Tabelle 2.4.2: Kennzeichnungselemente für oxidierende Gase

2.4.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung

2.5 Gase unter Druck

2.5.1 Begriffsbestimmung

2.5.2 Einstufungskriterien

Tabelle 2.5.1: Kriterien für Gase unter Druck

2.5.3 Gefahrenkommunikation

Tabelle 2.5.2: Kennzeichnungselemente für Gase unter Druck

2.5.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung

2.6 Entzündbare Flüssigkeiten

2.6.1 Begriffsbestimmung

2.6.2 Einstufungskriterien

Tabelle 2.6.1: Kriterien für entzündbare Flüssigkeiten

2.6.3 Gefahrenkommunikation

Tabelle 2.6.2: Kennzeichnungselemente für entzündbare Flüssigkeiten

2.6.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung

Tabelle 2.6.3: Methoden zur Bestimmung des Flammpunkts von entzündbaren Flüssigkeiten

Tabelle 2.6.4
Methoden zur Bestimmung des Siedebeginns von entzündbaren Flüssigkeiten

2.7 Entzündbare Feststoffe

2.7.1 Begriffsbestimmung

2.7.2 Einstufungskriterien

Tabelle 2.7.1: Kriterien für entzündbare Feststoffe

2.7.3 Gefahrenkommunikation

Tabelle 2.7.2: Kennzeichnungselemente für entzündbare Feststoffe

2.8 Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische

2.8.1 Begriffsbestimmung

2.8.2 Einstufungskriterien

2.8.2.4 Kriterien für die Temperaturkontrolle

2.8.3 Gefahrenkommunikation

Tabelle 2.8.1: Kennzeichnungselemente für selbstzersetzliche Stoffe und Gemische

2.8.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung

Abbildung 2.8.1: Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische

2.9 Pyrophore Flüssigkeiten

2.9.1 Begriffsbestimmung

2.9.2 Einstufungskriterien

Tabelle 2.9.1: Kriterien für pyrophore Flüssigkeiten

2.9.3 Gefahrenkommunikation

Tabelle 2.9.2: Kennzeichnungselemente für pyrophore Flüssigkeiten

2.9.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung

2.10 Pyrophore Feststoffe

2.10.1 Begriffsbestimmung

2.10.2 Einstufungskriterien

Tabelle 2.10.1: Kriterien für pyrophore Feststoffe

2.10.3 Gefahrenkommunikation

Tabelle 2.10.2: Kennzeichnungselemente für pyrophore Feststoffe

2.10.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung

2.11 Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische

2.11.1 Begriffsbestimmung

2.11.2 Einstufungskriterien

Tabelle 2.11.1: Kriterien für selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische

2.11.3 Gefahrenkommunikation

Tabelle 2.11.2 Kennzeichnungselemente für selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische

2.11.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung

Abbildung 2.11.1.: Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische

2.12 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

2.12.1 Begriffsbestimmung

2.12.2 Einstufungskriterien

Tabelle 2.12.1: Kriterien für Stoffe oder Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

2.12.3 Gefahrenkommunikation

Tabelle 2.12.2 Kennzeichnungselemente für Stoffe oder Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

2.12.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung

2.13 Oxidierende Flüssigkeiten

2.13.1 Begriffsbestimmung

2.13.2 Einstufungskriterien

Tabelle 2.13.1: Kriterien für oxidierende Flüssigkeiten

2.13.3 Gefahrenkommunikation

Tabelle 2.13.2: Kennzeichnungselemente für oxidierende Flüssigkeiten

2.13.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung

2.14 Oxidierende Feststoffe

2.14.1 Begriffsbestimmung

2.14.2 Einstufungskriterien

Tabelle 2.14.1: Kriterien für oxidierende Feststoffe

2.14.3 Gefahrenkommunikation

Tabelle 2.14.2: Kennzeichnungselemente für oxidierende Feststoffe

2.14.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung

2.15 Organische Peroxide

2.15.1 Begriffsbestimmung

2.15.2 Einstufungskriterien

2.15.3 Gefahrenkommunikation

Tabelle 2.15.1: Kennzeichnungselemente für organische Peroxide

2.15.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung

Abbildung 2.15.1: Organische Peroxide

2.16 Korrosiv gegenüber Metallen

2.16.1 Begriffsbestimmung

2.16.2 Einstufungskriterien

Tabelle 2.16.1: Kriterien für Stoffe und Gemische, die gegenüber Metallen korrosiv sind

2.16.3 Gefahrenkommunikation

Tabelle 2.16.2: Kennzeichnungselemente für Stoffe und Gemische, die gegenüber Metallen korrosiv sind

2.16.4 Zusätzliche Hinweise für die Einstufung

3. Teil 3
Gesundheitsgefahren

3.1 Akute Toxizität

3.1.1 Begriffsbestimmung

3.1.2 Kriterien für die Einstufung von Stoffen als akut toxisch

Tabelle 3.1.1: Gefahrenkategorien der akuten Toxizität und Schätzwerte Akuter Toxizität (ATE) zur Festlegung der betreffenden Kategorien

3.1.2.2 Besondere Hinweise für die Einstufung von Stoffen als akut toxisch

3.1.2.3 Besondere Hinweise für die Einstufung von Stoffen als akut inhalationstoxisch

3.1.3 Kriterien zur Einstufung von Gemischen als akut toxisch

Abbildung 3.1.1: Mehrstufiges Verfahren zur Einstufung von Gemischen bezüglich ihrer akuten Toxizität

3.1.3.4 Einstufung von Gemischen, bei denen Daten zur akuten Toxizität für das komplette Gemisch vorliegen

3.1.3.5 Einstufung von Gemischen, bei denen keine Daten zur akuten Toxizität für das komplette Gemisch vorliegen: Übertragungsgrundsätze

3.1.3.6 Einstufung von Gemischen auf Basis ihrer Bestandteile (Additivitätsformel)

3.1.3.6.2 Einstufung von Gemischen, wenn nicht für alle Bestandteile Daten verfügbar sind

Tabelle 3.1.2: Umrechnungswerte der im Versuch ermittelten akuten Toxizitätsbereiche (oder der Gefahrenkategorien akuter Toxizität) zur Verwendung in den Formeln für die Einstufung von Gemischen

3.1.4 Gefahrenkommunikation

Tabelle 3.1.3: Kennzeichnungselemente für die akute Toxizität

3.2 Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung

3.2.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen

3.2.2 Einstufungskriterien für Stoffe

3.2.2.1. Einstufung anhand von Tierversuchsdaten

Tabelle 3.2.1: Die Kategorie Ätzwirkung auf die Haut und ihre Unterkategorien

Tabelle 3.2.2: Kategorie der Hautreizung

3.2.2.2. Die Einstufung in einem mehrstufigen Verfahren

3.2.3 Einstufungskriterien für Gemische

3.2.3.1 Einstufung von Gemischen, wenn Daten für das komplette Gemisch vorliegen

3.2.3.2 Einstufung von Gemischen, bei denen keine Daten für das komplette Gemisch vorliegen: Übertragungsgrundsätze.

3.2.3.3 Einstufung von Gemischen, wenn Daten für alle oder nur manche Bestandteile des Gemisches vorliegen

Tabelle 3.2.3: Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte für Bestandteile, die als Ätzwirkung auf die Haut (Kategorie 1, 1A, 1B oder 1C)/oder Hautreizung (Kategorie 2) eingestuft sind, die zur Einstufung des Gemischs als Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung führen, wenn das Additivitätsprinzip anwendbar ist

Tabelle 3.2.4: Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte für Bestandteile, die zur Einstufung des Gemischs als Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung führen, wenn das Additivitätsprinzip nicht anwendbar ist

3.2.4 Gefahrenkommunikation

Tabelle 3.2.5: Kennzeichnungselemente für Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung

3.3 Schwere Augenschädigung/Augenreizung

3.3.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen

3.3.2 Einstufungskriterien für Stoffe

3.3.2.1 Einstufung anhand von Tierversuchsdaten

Tabelle 3.3.1 Schwere Augenschädigunga

Tabelle 3.3.2: Augenreizunga

3.3.3 Einstufungskriterien für Gemische

3.3.3.1 Einstufung von Gemischen, wenn Daten für das komplette Gemisch vorliegen

3.3.3.2 Einstufung von Gemischen, bei denen keine Daten für das komplette Gemisch vorliegen: Übertragungsgrundsätze

3.3.3.3 Einstufung von Gemischen, wenn Daten für alle oder nur manche Bestandteile des Gemisches vorliegen

Tabelle 3.3.3: Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte für Bestandteile, die als Ätzwirkung auf die Haut (Kategorie 1, 1A, 1B oder 1C) und/oder als schwere Augenschädigung (Kategorie 1) oder als Augenreizung (Kategorie 2) eingestuft sind, die zur Einstufung des Gemisches als schwere Augenschädigung/Augenreizung führen, wenn das Additivitätsprinzip anwendbar ist

Tabelle 3.3.4: Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte der Bestandteile, die zur Einstufung des Gemischs als schwere Augenschädigung (Kategorie 1) oder Augenreizung (Kategorie 2) führen, wenn das Additivitätsprinzip nicht anwendbar ist

3.3.4 Gefahrenkommunikation

Tabelle 3.3.5: Kennzeichnungselemente für schwere Augenschädigung/Augenreizunga

3.4 Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut

3.4.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen

3.4.2 Einstufungskriterien für Stoffe

3.4.2.1 Inhalationsallergene

3.4.2.1.1 Gefahrenkategorien

Tabelle 3.4.1: Gefahrenkategorie und Gefahrenunterkategorien für Inhalationsallergene

3.4.2.1.2 Erfahrungen beim Menschen

3.4.2.1.3. Tierstudien

3.4.2.2 Hautallergene

3.4.2.2.1 Gefahrenkategorien

Tabelle 3.4.2: Gefahrenkategorie und Gefahrenunterkategorien für Hautallergene

3.4.2.2.2 Erfahrungen beim Menschen

3.4.2.2.3 Tierstudien

Tabelle 3.4.3 Ergebnisse von Tierversuchen für die Unterkategorie 1A

Tabelle 3.4.4 Ergebnisse von Tierversuchen für die Unterkategorie 1B

3.4.2.2.4 Besondere Erwägungen

3.4.2.2.4.4. Immunologische Kontakturtikaria

3.4.3 Einstufungskriterien für Gemische

3.4.3.1 Einstufung von Gemischen, bei denen Daten für das komplette Gemisch vorliegen

3.4.3.2 Einstufung von Gemischen, bei denen keine Daten für das komplette Gemisch vorliegen: Übertragungsgrundsätze

3.4.3.3 Einstufung von Gemischen, wenn Daten für alle oder nur manche Bestandteile des Gemisches vorliegen

Tabelle 3.4.5
Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte der entweder als Inhalations- oder als Hautallergene eingestuften Bestandteile eines Gemisches, die zur Einstufung des Gemisches führen

Tabelle 3.4.6 Konzentrationsgrenzwerte für die Auslösung einer allergischen Reaktion durch Bestandteile eines Gemisches

3.4.4 Gefahrenkommunikation

Tabelle 3.4.7: Kennzeichnungselemente für die Sensibilisierung der Haut oder der Atemwege

3.5 Keimzellmutagenität

3.5.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen

3.5.2 Einstufungskriterien für Stoffe

Tabelle 3.5.1: Gefahrenkategorien für Keimzell-Mutagene

3.5.2.3 Besondere Erwägungen für die Einstufung von Stoffen als Keimzellmutagene

3.5.3 Einstufungskriterien für Gemische

3.5.3.1 Einstufung von Gemischen, wenn Daten für alle oder nur manche Bestandteile des Gemisches vorliegen

Tabelle 3.5.2: Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte von als keimzellmutagen eingestuften Bestandteilen eines Gemisches, die zur Einstufung des Gemisches führen

3.5.3.2 Einstufung von Gemischen, bei denen Daten für das komplette Gemisch vorliegen

3.5.3.3 Einstufung von Gemischen, bei denen keine Daten für das komplette Gemisch vorliegen: Übertragungsgrundsätze

3.5.4 Gefahrenkommunikation

Tabelle 3.5.3: Kennzeichnungselemente für Keimzellmutagenität

3.5.5 Zusätzliche Erwägungen für die Einstufung

3.6 Karzinogenität

3.6.1 Begriffsbestimmung

3.6.2 Einstufungskriterien für Stoffe

Tabelle 3.6.1: Gefahrenkategorien für karzinogene Stoffe

3.6.2.2 Besondere Erwägungen für die Einstufung von Stoffen als karzinogen

3.6.3 Einstufungskriterien für Gemische

3.6.3.1 Einstufung von Gemischen, wenn Daten für alle oder nur manche Bestandteile des Gemisches vorliegen

Tabelle 3.6.2: Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte von als karzinogen eingestuften Bestandteilen eines Gemisches, die zur Einstufung des Gemisches führen

3.6.3.2 Einstufung von Gemischen, bei denen Daten für das komplette Gemisch vorliegen

3.6.3.3 Einstufung von Gemischen, bei denen keine Daten für das komplette Gemisch vorliegen: Übertragungsgrundsätze

3.6.4 Gefahrenkommunikation

Tabelle 3.6.3: Kennzeichnungselemente für karzinogene Wirkungen

3.7 Reproduktionstoxizität

3.7.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen
3.7.1.3 Beeinträchtigung von Sexualfunktion und Fruchtbarkeit

3.7.1.4 Beeinträchtigung der Entwicklung von Nachkommen

3.7.2 Einstufungskriterien für Stoffe

3.7.2.1 Gefahrenkategorien

Tabelle 3.7.1 a): Gefahrenkategorien für reproduktionstoxische Stoffe

Tabelle 3.7.1 b): Gefahrenkategorie für Wirkungen auf die Laktation

3.7.2.2 Einstufungsgrundlage

3.7.2.2.1

3.7.2.3 Ermittlung der Beweiskraft der Daten

3.7.2.4 Maternale Toxizität

3.7.2.5 Tierversuchs- und Prüfdaten

3.7.3 Einstufungskriterien für Gemische

3.7.3.1 Einstufung von Gemischen, wenn Daten für alle oder nur manche Bestandteile des Gemisches vorliegen

Tabelle 3.7.2: Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte von entweder als reproduktionstoxisch oder aufgrund ihrer Wirkungen auf oder über die Laktation eingestuften Bestandteilen eines Gemisches, die zur Einstufung des Gemisches führen

3.7.3.2 Einstufung von Gemischen, bei denen Daten für das komplette Gemisch vorliegen

3.7.3.3 Einstufung von Gemischen, bei denen keine Daten für das komplette Gemisch vorliegen: Übertragungsgrundsätze

3.7.4 Gefahrenkommunikation

Tabelle 3.7.3: Kennzeichnungselemente für Reproduktionstoxizität

3.8 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)

3.8.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen

Tabelle 3.8.1: Kategorien der spezifischen Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition

3.8.2 Einstufungskriterien für Stoffe

3.8.2.1 Stoffe der Kategorie 1 und der Kategorie 2

3.8.2.1.7 Wirkungen, die als Argument für eine Einstufung in die Kategorien 1 und 2 gelten

3.8.2.1.8 Wirkungen, die nicht als Argument für eine Einstufung in die Kategorien 1 und 2 gelten

3.8.2.1.9 Richtwerte als Einstufungshilfe bei Kategorie 1 und 2 auf der Grundlage von Befunden aus tierexperimentellen Studien

Tabelle 3.8.2: Richtwertbereiche nach Einzeldosis-Exposition

3.8.2.1.10 Sonstige Erwägungen

3.8.2.2 Stoffe der Kategorie 3: reversible Wirkungen auf Zielorgane

3.8.2.2.1 Kriterien für die Reizung der Atemwege

3.8.2.2.2 Kriterien für narkotisierende Wirkungen

3.8.3 Einstufungskriterien für Gemische

3.8.3.2 Einstufung von Gemischen, bei denen Daten für das komplette Gemisch vorliegen

3.8.3.3 Einstufung von Gemischen, bei denen keine Daten für das komplette Gemisch vorliegen: Übertragungsgrundsätze

3.8.3.4 Einstufung von Gemischen, wenn Daten für alle oder nur manche Bestandteile des Gemisches vorliegen

Tabelle 3.8.3: Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte von als spezifisch zielorgantoxisch eingestuften Bestandteilen eines Gemisches, die zu einer Einstufung des Gemisches in Kategorie 1 oder Kategorie 2 führen

3.8.4 Gefahrenkommunikation

Tabelle 3.8.4: Kennzeichnungselemente für die spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition

3.9 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition)

3.9.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen

3.9.2 Einstufungskriterien für Stoffe

Tabelle 3.9.1: Kategorien für die spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition

3.9.2.7 Wirkungen, die als Argument für eine Einstufung aufgrund der spezifischen Zielorgan-Toxizität nach wiederholter Exposition gelten

3.9.2.8 Wirkungen, die nicht als Argument für eine Einstufung aufgrund der spezifischen Zielorgan-Toxizität nach wiederholter Exposition gelten

3.9.2.9 Richtwerte als Einstufungshilfe auf der Grundlage von Befunden aus tierexperimentellen Studien

Tabelle 3.9.2: Richtwerte als Hilfe für die Einstufung in die Kategorie 1

Tabelle 3.9.3: Richtwerte als Hilfe für die Einstufung in die Kategorie 2

3.9.2.10 Sonstige Erwägungen

3.9.3 Einstufungskriterien für Gemische

3.9.3.2 Einstufung von Gemischen, bei denen Daten für das komplette Gemisch vorliegen

3.9.3.3 Einstufung von Gemischen, bei denen keine Daten für das komplette Gemisch vorliegen: Übertragungsgrundsätze

3.9.3.4 Einstufung von Gemischen, wenn Daten für alle oder nur manche Bestandteile des Gemisches vorliegen

Tabelle 3.9.4: Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte von als spezifisch zielorgantoxisch eingestuften Bestandteilen eines Gemisches, die zu einer Einstufung des Gemisches führen

3.9.4 Gefahrenkommunikation

Tabelle 3.9.5: Kennzeichnungselemente für die spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition

3.10 Aspirationsgefahr

3.10.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen

3.10.1.6 Besondere Erwägungen

3.10.1.6.3 Einstufung von Aerosolen/Nebeln

3.10.2 Einstufungskriterien für Stoffe

Tabelle 3.10.1: Gefahrenkategorie der Aspirationsgefahr

3.10.3 Einstufungskriterien für Gemische

3.10.3.1 Einstufung von Gemischen, bei denen Daten für das komplette Gemisch vorliegen

3.10.3.2 Einstufung von Gemischen, bei denen keine Daten für das komplette Gemisch vorliegen: Übertragungsgrundsätze

3.10.3.3 Einstufung von Gemischen, wenn Daten für alle oder nur für manche Bestandteile des Gemisches vorliegen

3.10.3.3.1 Kategorie 1

3.10.4 Gefahrenkommunikation

Tabelle 3.10.2: Kennzeichnungselemente für Aspirationsgefahr

4. Teil 4
Umweltgefahren

4.1 Gewässergefährdend

4.1.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen
4.1.1.1 Begriffsbestimmungen

4.1.1.2 Grundelemente

4.1.1.3 Sonstige Erwägungen

4.1.2 Einstufungskriterien für Stoffe

Abbildung 4.1.1
Kategorien für langfristig (chronisch) gewässergefährdende Stoffe

Tabelle 4.1.0: Kategorien für die Einstufung von Stoffen als gewässergefährdend

4.1.2.7 Aquatische Toxizität

4.1.2.8 Bioakkumulation

4.1.2.9 Schnelle Abbaubarkeit organischer Stoffe

4.1.2.10 Anorganische Verbindungen und Metalle

4.1.3 Einstufungskriterien für Gemische

Abbildung 4.1.2: Mehrstufiges Verfahren zur Einstufung von Gemischen nach ihrer kurzfristigen (akuten) und langfristigen (chronischen) Gewässergefährdung

4.1.3.3 Einstufung von Gemischen, wenn Toxizitätsdaten für das komplette Gemisch vorliegen

4.1.3.3.3. Einstufung in die Kategorie Akut 1

4.1.3.3.4. Einstufung in die Kategorien Chronisch 1, 2 und 3

4.1.3.3.5. Einstufung in die Kategorie Chronisch 4

4.1.3.4 Einstufung von Gemischen, bei denen keine Toxizitätsdaten für das komplette Gemisch vorliegen:
Übertragungsgrundsätze

4.1.3.5 Einstufung von Gemischen, wenn Toxizitätsdaten für einige oder alle Bestandteile des Gemisches vorliegen

4.1.3.5.5 Summierungsmethode

4.1.3.5.5.1 Grundlage

4.1.3.5.5.2 Einstufungsverfahren

4.1.3.5.5.3 Einstufung in die Kategorie Akut 1

Tabelle 4.1.1: Einstufung eines Gemischs nach seiner kurzfristigen (akuten) Gewässergefährdung auf der Grundlage der Summierung der eingestuften Bestandteile

4.1.3.5.5.4 Einstufung in die Kategorien Chronisch 1, 2, 3 und 4

Tabelle 4.1.2: Einstufung eines Gemischs nach seiner langfristigen (chronischen) Gewässergefährdung auf der Grundlage der Summierung der Konzentrationen der eingestuften Bestandteile

4.1.3.5.5.5 Gemische mit hochtoxischen Bestandteilen

Tabelle 4.1.3: Multiplikationsfaktoren für hochtoxische Bestandteile von Gemischen

4.1.3.6 Einstufung von Gemischen mit Bestandteilen, zu denen keine verwertbaren Informationen vorliegen

4.1.4 Gefahrenkommunikation

Tabelle 4.1.4: Kennzeichnungselemente für Gewässergefährdung

5. Teil 5
Weitere Gefahren

5.1 Die Ozonschicht schädigend

5.1.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Erwägungen

5.1.2 Einstufungskriterien für Stoffe

5.1.3 Einstufungskriterien für Gemische

Tabelle 5.1: Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte für als die Ozonschicht schädigend eingestufte Stoffe

5.1.4 Gefahrenkommunikation

Tabelle 5.2: Kennzeichnungselemente für "die Ozonschicht schädigend"

Anhang II Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung und Verpackung bestimmter Stoffe und Gemische

1.Teil 1
Ergänzende Gefahrenmerkmale

1.1 Physikalische Eigenschaften

1.2 Gesundheitsgefährliche Eigenschaften

2. Teil 2
Besondere Vorschriften für ergänzende Kennzeichnungselemente für bestimmte Gemische

2.1 Bleihaltige Gemische

2.2 Cyanacrylathaltige Gemische

2.3 Zement und Zementgemische

2.4 Isocyanathaltige Gemische

2.5 Gemische, die epoxidhaltige Verbindungen mit einem mittleren Molekulargewicht von< 700 enthalten

2.6 Gemische, die an die breite Öffentlichkeit verkauft werden und Aktivchlor enthalten

2.7 Cadmiumhaltige Gemische (Legierungen), die zum löten oder schweissen verwendet werden

2.8 Gemische, die mindestens einen sensibilisierenden Stoff enthalten

2.9 Flüssige Gemische, die Halogenkohlenwasserstoffe enthalten

2.10 Nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmte Gemische

2.11 Aerosole

3. Teil 3
Besondere Vorschriften für die Verpackung

3.1 Bestimmungen für kindergesicherte Verschlüsse

3.1.1 Mit kindergesicherten Verschlüssen auszustattende Verpackungen

3.1.2 Wiederverschließbare Verpackungen

3.1.3 Nichtwiederverschließbare Verpackungen

3.1.4 Hinweise

3.1.4.2 Sonderfälle

3.2 Tastbare Gefahrenhinweise

3.2.1 Mit einem tastbaren Gefahrenhinweis auszustattende Verpackungen

3.2.2 Bestimmungen für tastbare Gefahrenhinweise

3.3 Flüssige für den Verbraucher bestimmte Waschmittel in auflösbaren Verpackungen für den einmaligen Gebrauch

4. Teil 4
Besondere Vorschrift für die Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln

5. Teil 5
Liste der gefährlichen Stoffe und Gemische, für die Artikel 29 Absatz 3 gilt

Anhang III Liste der Gefahrenhinweise, ergänzenden Gefahrenmerkmale und ergänzenden Kennzeichnungselemente

1. Teil 1
Gefahrenhinweise

Tabelle 1.1: Gefahrenhinweise für physikalische Gefahren

Tabelle 1.2: Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren

Tabelle 1.3: Gefahrenhinweise für Umweltgefahren

2. Teil 2
Ergänzende Gefahrenmerkmale

Tabelle 2.1: Physikalische Eigenschaften

Tabelle 2.2: Gesundheitsgefährliche Eigenschaften

Tabelle 2.3 - gestrichen -

3. Teil 3
Ergänzende Kennzeichnungselemente/ Informationen über bestimmte Gemische

Anhang IV Liste der Sicherheitshinweise

1. Teil 1: Kriterien für die Wahl der Sicherheitshinweise

Tabelle 6.1: Sicherheitshinweise - Allgemeines

Tabelle 6.2: Sicherheitshinweise - Prävention

Tabelle 6.3: Sicherheitshinweise - Reaktion

Tabelle 6.4: Sicherheitshinweise - Lagerung

Tabelle 6.5: Sicherheitshinweise - Entsorgung

2.Teil 2: Sicherheitshinweise

Tabelle 1.1: Sicherheitshinweise - Allgemeines

Tabelle 1.2: Sicherheitshinweise - Prävention

Tabelle 1.3: Sicherheitshinweise - Reaktion

Tabelle 1.4: Sicherheitshinweise - Aufbewahrung

Tabelle 1.5: Sicherheitshinweise - Entsorgung

Anhang V Gefahrenpiktogramme

1. Teil 1: Physikalische Gefahren

1.1. Symbol: explodierende Bombe

1.2. Symbol: Flamme

1.3. Symbol: Flamme über einem Kreis

1.4. Symbol: Gasflasche

1.5. Symbol: Ätzwirkung

1.6. Für die folgenden Klassen und Kategorien der physikalischen Gefahren

2. Teil 2: Gesundheitsgefahren

2.1. Symbol: Totenkopf mit gekreuzten Knochen

2.2. Symbol: Ätzwirkung

2.3. Symbol: Ausrufezeichen

2.4. Symbol: Gesundheitsgefahr

2.5. Für die folgenden Kategorien der Gesundheitsgefahren ist kein Piktogramm erforderlich

3. Teil 3: Umweltgefahren

3.1. Symbol: Umwelt

Anhang VI Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe

1. Teil 1:
Einführung zur Liste der harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen

1.1.1.1 Indexnummern

1.1.1.2 EG-Nummer

1.1.1.3 CAS-Nummer

1.1.1.4 Internationale chemische Bezeichnung

1.1.1.5 Einträge für Stoffgruppen

1.1.2 Informationen über die Einstufung und Kennzeichnung der einzelnen Einträge in Tabelle 3.1

1.1.2.1 Einstufungskodierungen

1.1.2.1.1 Kodierungender Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien

Tabelle 1.1

1.1.2.1.2 Kodierungender Gefahrenhinweise

1.1.2.2 Kennzeichnungskodierungen

1.1.2.3 Spezifische Konzentrationsgrenzwerte und Multiplikationsfaktoren

1.1.3 Einem Eintrag zugeordnete Anmerkungen

1.1.3.1 Anmerkungen zur Identifizierung, Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen

1.1.3.2 Anmerkungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen

1.1.4 Informationen über die Einstufung und Kennzeichnung der einzelnen Einträge in Tabelle 3.2

1.1.4.1 Einstufungskodierungen

1.1.4.2 Kennzeichnungskodierungen

1.1.4.3 Spezifische Konzentrationsgrenzwerte

1.1.4.4 Nichtübereinstimmung mit Tabelle 3.1 bei physikalischen Gefahren

1.2.1 Mindesteinstufung

1.2.2 Expositionsweg kann nicht ausgeschlossen werden

1.2.3 Gefahrenhinweise für die Reproduktionstoxizität

1.2.4 Ordnungsgemäße Einstufung nach physikalischen Gefahren konnte nicht vorgenommen werden

2. Teil 2
Dossiers für harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung

3. Teil 3:
Tabelle zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung -

Tabelle 3: Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe

Tabelle 3.1: - ersetzt durch Tabelle 3 -

Tabelle 3.2: - gestrichen -

Anhang VII: Tabelle für die Umwandlung einer Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG in eine Einstufung gemäß dieser Verordnung

1. Umwandlungstabelle

Tabelle 1.1: Umwandlung der Einstufungen gemäß der Richtlinie 67/548/EWG in Einstufungen gemäß dieser Verordnung

Tabelle 1.2: Umwandlung der R-Sätze gemäß der Richtlinie 67/548/EWG in ergänzende Kennzeichnungsanforderungen gemäß dieser Verordnung

(gültig ab 01.01.2020 gem. VO(EU) 2017/542
Anhang VIII
Harmonisierte Informationen für die gesundheitliche Notversorgung und für vorbeugende Maßnahmen

Teil A
Allgemeine Vorschriften

1. Anwendung

2. Zweck, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

3. Anforderungen an die Mitteilung

4. Gruppenmitteilung

5. Eindeutiger Rezepturidentifikator (Unique Formula Identifier - UFI)

6. Formate und technische Unterstützung für die Übermittlung der Informationen

Teil B
In einer Mitteilung enthaltene Informationen

1. Identifizierung des Gemischs und des Mitteilungspflichtigen

2. Gefahrenbezeichnung und zusätzliche Informationen

3. Informationen zu den Gemisch-Bestandteilen

3.1. Allgemeine Anforderungen

3.2. Gemisch-Bestandteile

3.3. Mitteilungsanforderungen unterliegende Gemisch-Bestandteile

3.4. Konzentration und Konzentrationsbereiche der Gemisch-Bestandteile

3.4.1. Gefährliche Bestandteile, die für die gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen von besonderer Bedeutung sind

Tabelle 1 Konzentrationsbereiche der gefährlichen Bestandteile, die für die gesundheitliche Notversorgung von besonderer Bedeutung sind (Stoffe oder MIM)

3.4.2. Andere gefährliche Bestandteile und Bestandteile, die nicht als gefährlich eingestuft sind

Tabelle 2 Konzentrationsbereiche für andere gefährliche Bestandteile und für Bestandteile, die nicht als gefährlich eingestuft sind (Stoffe oder MIM)

3.5. Einstufung der Gemisch-Bestandteile (Stoffe und MIM)

4. Aktualisierung der Mitteilung

Tabelle 3 Abweichungen bei der Bestandteil-Konzentration, die eine Aktualisierung der Mitteilung erfordern

Teil C
Format der Mitteilung

1.1. Format der Mitteilung

1.2. Bezeichnung des Gemischs und des Mitteilungspflichtigen

1.3. Einstufung des Gemischs, Kennzeichnungselemente und Toxikologie

1.4. Produktidentifikatoren der Gemisch-Bestandteile )