umwelt-online: Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 über Düngemittel (5)

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E.2.Mindestgehalt an Spurennährstoffen in Gewichtsprozenten des Düngemittels; Spurennährstoff-Mischdüngertypen

E.2.1. Mindestgehalt an Spurennährstoffen in festen oder flüssigen Spurennährstoff-Mischdüngern, in Gewichtsprozenten des Düngemittels

Der Spurennährstoff liegt vor
ausschließlich in mineralischer Form in Chelat- oder Komplexform
Für einen Spurennährstoff:
Bor (B) 0,2 0,2
Kobalt (Co) 0,02 0,02
Kupfer (Cu) 0,5 0,1
Eisen (Fe) 2,0 0,3
Mangan (Mn) 0,5 0,1
Molybdän (Mo) 0,02 -
Zink (Zn) 0,5 0,1

Spurennährstoffgehalt eines festen Gemischs mindestens: 5 Gewichtsprozente des Düngemittels.
Spurennährstoffgehalt eines flüssigen Gemischs mindestens: 2 Gewichtsprozente des Düngemittels

E.2.2. Mindestgehalt an Spurennährstoffen in EG-Düngemitteln für die Bodendüngung, die Primär- und/oder Sekundärnährstoffe mit Spurennährstoffen enthalten, in Gewichtsprozenten des Düngemittels

Acker- und Grünland Gartenbau
Bor (B) 0,01 0,01
Kobalt (Co) 0,002 -
Kupfer (Cu) 0,01 0,002
Eisen (Fe) 0,5 0,02
Mangan (Mn) 0,1 0,01
Molybdän (Mo) 0,001 0,001
Zink (Zn) 0,01 0,002

E.2.3. Mindestgehalt an Spurennährstoffen in EG-Düngemitteln für Blattdüngung, die Primär- und/oder Sekundärnährstoffe mit Spurennährstoffen enthalten, in Gewichtsprozenten des Düngemittels

Bor (B) 0,010
Kobalt (Co) 0,002
Kupfer (Cu) 0,002
Eisen (Fe) 0,020
Mangan (Mn) 0,010
Molybdän (Mo) 0,001
Zink (Zn) 0,002

E.2.4. Feste oder flüssige Spurennährstoff-Mischdünger12


"Nr. Typenbezeichnung Hinweise auf die Art der Herstellung und Bestandteile Mindestgesamtgehalt an
Nährstoffen (in
Gewichtsprozenten)

Angaben zur Nährstoffbewertung
Weitere Erfordernisse

Weitere Hinweise zur typenbezeichnung Elemente, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten

Weitere Kriterien

1 2 3 4 5 6
1 Spurennährstoff- mischung Aus der Mischung zweier oder mehrerer Düngemittel des Typs E.1 oder durch Lösung und/oder Suspension zweier oder mehrerer Düngemittel des Typs E.1 in Wasser gewonnenes Erzeugnis
1) 5% Gesamtanteil für ein festes Gemisch

oder

2) 2 %% Gesamtanteil für ein flüssiges Gemisch.

Einzelspurennährstoff gemäß Abschnitt E.2.1

Name des einzelnen Spurennährstoffs und das chemische Symbol, aufgelistet in alphabetischer Ordnung der chemischen Symbole, gefolgt von dem/denn Namen des Gegenions/der Gegenionen, unmittelbar nach der Typbezeichnung. Gesamtgehalt jedes einzelnen Spurennährstoffs" ausgedrückt in Massenprozenten des Düngemittels mit Ausnahme der Fälle, in denen ein Spurennährstoff vollkommen wasserlöslich ist.

Wasserlöslicher Gehalt jedes einzelnen Spurennährstoffs, ausgedrückt in Prozent der Masse des Düngemittels, sofern dieser lösliche Gehalt mindestens die Hälfte des Gesamtgehalts ausmacht. Ist ein Spurennährstoff vollkommen in Wasser löslich, so ist nur der wasserlösliche Gehalt anzugeben.

Liegt ein Spurennährstoff in organisch gebundener Form vor, so ist sein Gehalt an dem Düngemittel direkt hinter der Angabe des wasserlöslichen Gehalts in Prozent der Masse des Düngemittels anzugeben, wobei die Worte' als Chelat von...': bzw.'als Komplex von...' anzufügen sind, jeweils gefolgt von der Bezeichnung des/der zugelassenen Chelat- oder Komplexbildner, wie sie in Abschnitt E.3 aufgeführt ist. Anstelle der chemischen Bezeichnung der organischen Verbindung kann deren Kurzbezeichnung angegeben werden.

Nach den vorgeschriebenen und fakultativen Angaben ist der folgende Hinweis anzubringen:'Nur bei tatsächlichem Bedarf verwenden. Angemessene Dosisrate nicht überschreiten.'

E.3. Liste der als organische Chelat- und Komplexbildner für Spurennährstoffe zugelassenen Verbindungen

Folgende Stoffe sind zugelassen, sofern ihr entsprechendes Nährstoffchelat den Anforderungen der Richtlinie 67/548/EWG des Rates 9 entspricht.

E.3.1. Chelatbildner 9a 10 12 16

Säuren oder Natrium-, Kalium- oder Ammoniumsalze von:

Nr. Bezeichnung Alternativbe-
zeichnung
Chemische Formel CAS-Nummer der Säure1
1 Ethylenediamintetraessigsäure EDTA C10H16O8N2 60-00-4
2 2-Hydroxyethylendiamintriessigsäure HEEDTA C10H18O7N2 150-39-0
3 Diethylenetriaminpentaessigsäure DTPA C14H23O10N3 67-43-6
4 Ethylenediamin- N,N'-di[(orthohydroxy- phenyl) essigsäure] [o,o] EDDHA C18H20O6N2 1170-02-1
5 Ethylenediamin- N-[(orthohydroxyphe- nyl) essigsäure]- N'-[(parahydroxyphenyl)essigsäure] [o,p] EDDHA C18H20O6N2 475475-49-1
6 Ethylenediamin- N,N'-di[(orthohydroxy- methylphenyl) essigsäure] [o,o] EDDHMA C20H24O6N2 641632-90-8
7 Ethylenediamin- N-[(orthohydroxyme-thylphenyl) essigsäure]- N'-[(parahydroxy- methylphenyl) essigsäure] [o,p] EDDHMA C20H24O6N2 641633-41-2
8 Ethylenediamin- N,N'-di[(5-carboxy-2-hydroxyphenyl) essigsäure] EDDCHA C20H20O10N2 85120-53-2
9 Ethylenediamin- N,N'-di[(2-hydroxy-5- sulfophenyl) essigsäure] und ihre Kondensationsprodukte EDDHSA C18H20O12N2S2+
n*(C12H14O8N2S)
57368-07-7 und
642045-40-7
10 Iminodibernsteinsäure IDHA C8H11O8N 131669-35-7
11 N,N'-Bis(2-hydroxybenzyl) ethylendiamin- N,N'-diessigsäure HBED C20H24N2O6 35998-29-9
12 [S, S]-Ethylendiamindibernsteinsäure [S, S]-EDDS C10H16O8N2 20846-91-7
1) Nur zur Information.

E.3.2. Komplexbildner: 9b 12 13 16

Nachfolgend aufgeführte Komplexbildner sind nur für Anwendungen der düngenden Bewässerung und/oder Besprühen zugelassen; Ausnahmen stellen Zinklignosulfonat, Eisenlignosulfonat, Kupferlignosulfonat und Manganlignosulfonat dar, die direkt in den Boden eingebracht werden können.

Säuren oder Natrium-, Kalium- oder Ammoniumsalze von:

Nr. Bezeichnung Alternativbezeichnung Chemische Formel CAS-Nummer der Säure *
1 Lignosulfonsäure LS Keine chemische Formel vorhanden 8062-15-5 **
2 Heptaglukonsäure HGA C7H14O8 23351-51-1
*) Nur zur Information.

**) Aus Qualitätsgründen muss der relative Gehalt an phenolischen Hydroxygruppen und der relative Gehalt an organischem Schwefel bei Messung nach EN 16109 1,5 % bzw. 4,5 % übersteigen.

F. Nitrifikations- und Ureasehemmstoffe

Die in den nachstehenden Tabellen F.1 und F.2 aufgeführten Urease- und Nitrifikationshemmstoffe können den Stickstoffdüngemitteln beigemischt werden, die in Anhang I Abschnitte A.1, B.1, B.2, B.3, C.1 und C.2 aufgeführt sind, sofern Folgendes zutrifft:

  1. Die in Spalte 3 angegebenen Stickstoffformen machen mindestens 50 % des Gesamtstickstoffgehalts des Düngemittels aus.
  2. Es handelt sich nicht um einen der in Spalte 4 eingetragenen Düngemitteltypen.

Bei Düngemitteln, denen ein in Tabelle F.1 aufgeführter Nitrifikationshemmstoff zugesetzt wurde, werden der typenbezeichnung die Wörter 'mit Nitrifikationshemmstoff ([Typenbezeichnung des Nitrifikationshemmstoffs])' angefügt.

Bei Düngemitteln, denen ein in Tabelle F.2 aufgeführter Ureasehemmstoff zugesetzt wurde, werden der typenbezeichnung die Wörter 'mit Ureasehemmstoff ([Typenbezeichnung des Ureasehemmstoffs])' angefügt.

Der Inverkehrbringer sorgt dafür, dass jede Packung oder die Begleitpapiere bei loser Lieferung mit möglichst vollständigen Anwendungshinweisen versehen werden. Der Verwender muss den Hinweisen insbesondere entnehmen können, in welcher Anbauphase und in welcher Gabenhöhe das Düngemittel für die betreffende Kultur zu verwenden ist.

Nach Bewertung der technischen Informationen, die im Einklang mit den für diese Stoffe auszuarbeitenden Leitlinien vorzulegen sind, können neue Nitrifikations- oder Ureasehemmstoffe in Tabelle F1 bzw. F2 aufgenommen werden.

F.1. Nitrifikationshemmstoffe12 14 19

Nr. Typenbezeichnung und Zusammensetzung des
Nitrifikationshemmstoffs
Niedrigster und höchster
Hemmstoffgehalt in
Gewichtsprozent des
GeEG-Düngemitteltypen,
samtstickstoffs, der als
Ammoniumstickstoff und
Harnstickstoff vorhanden ist
bei denen dieser Hemmstoff nicht verwendet werden darf Beschreibung der Nitrifikationshemmstoffe, die zugesetzt werden dürfen Angaben zum zulässigen Mischungsverhältnis
1 2 3 4 5
1 Dicyandiamid

ELINCS-Nr. 207-312-8

mindestens 2,25

höchstens 4,5

2 Erzeugnis mit dem Wirkstoff Dicyandiamid (DCD) und 1,2,4-Triazol (TZ)

EC# EINECS Nr. 207-312-8
EC# EINECS Nr. 206-022-9

mindestens 2,0;

höchstens 4,0

Mischungsverhältnis
10:1
(DCD:TZ)
3 Erzeugnis mit dem Wirkstoff

1,2,4-Triazol (TZ) und 3-Methyl- pyrazol (MP)

EC# EINECS Nr. 206-022-9
EC# EINECS Nr. 215-925-7

mindestens 0,2;

höchstens 1,0

Mischungsverhältnis 2:1
(TZ:MP)
4 3,4-Dimethyl-1H-pyrazolphosphat
(DMPP)
EG-Nr. 424-640-9
mindestens 0,8

höchstens 1,6

5 Isomerengemisch aus 2-(3,4-Dimethylpyrazol-1-yl)bernsteinsäure und 2-(4,5-Dimethylpyrazol-1-yl)bernsteinsäure (DMPSA)
EG-Nr. 940-877-5
mindestens 0,8

höchstens 1,6

F.2. Ureasehemmstoffe12 14 16

Nr. Typenbezeichnung und Zusammensetzung des Ureasehemmstoffs Niedrigster und höchster Hemmstoffgehalt in Gewichtsprozent des Gesamtstickstoffs, der als Harnstickstoff vorhanden ist EG-Düngemitteltypen, bei denen dieser Hemmstoff nicht verwendet werden darf Beschreibung der Ureasehemmstoffe, die zugesetzt werden dürfen Angaben zum zulässigen Mischungsverhältnis
1 2 3 4 5
1 N-(n-Butyl)-thiophosphortriamid (NBPT)

ELINCS-Nr. 435-740-7

mindestens 0,09

höchstens 0,20

2 N-(2-nitrophenyl)Phosphortriamid
(2-NPT)
EC# EINECS Nr. 477-690-9
mindestens 0,04;

höchstens 0,15

3 Gemisch aus N-Butylphosphorothiontriamid (NBPT) und N-Propylphosphorothiontriamid (NPPT)
(Verhältnis 3:11)

Reaktionsgemisch:

EG-Nr. 700-457-2

Gemisch aus NBPT/NPPT:

NBPT: ELINCS-Nr. 435-740-7

NPPT: CAS-Nr. 916809-14-8

mindestens: 0,02

höchstens: 0,3

1) Toleranz beim NPPT-Anteil: 20 %.

G. Kalk13

Das Wort 'KALK' wird nach dem Ausdruck 'EG-DÜNGEMITTEL' eingefügt.

Sofern nicht anders angegeben, entsprechen alle Merkmale in den Tabellen der Abschnitte G.1 bis G.5 dem Produkt im Lieferzustand.

Granulierte Kalke, die durch Aggregation kleinerer Primärpartikel hergestellt werden, müssen unter Wassereinwirkung in Partikel zerfallen, deren Feinheitsverteilung der Typbeschreibung entspricht und nach Methode 14.9 'Bestimmung des Zerfalls von granulierten Kalzium- und Kalzium-/Magnesiumkarbonaten' gemessen wird.

G.1. Natürlicher Kalk

Nr. Typen- bezeichnung Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile Mindestgesamtgehalt an Nährstoffen (in Gewichtsprozenten)
Angaben zur Nährstoffbewertung
Weitere Erfordernisse
Weitere Hinweise zur
typenbezeichnung
Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten
Sonstige Kriterien, die anzugeben sind
1 2 3 4 5 6
1 a) Kalkstein - Standardqualität Erzeugnis, dessen wesentlicher Bestandteil Kalziumkarbonat ist und das aus Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. Neutralisierende Wirkung mindestens: 42
Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
  • mindestens 97 % Siebdurchgang bei 3,15 mm Maschenweite;
  • mindestens 80 % Siebdurchgang bei 1 mm Maschenweite; sowie
  • mindestens 50 % Siebdurchgang bei 0,5 mm Maschenweite.
Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium (fakultativ)

Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ)

Feuchtigkeit (fakultativ)

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

1 b) Kalkstein - feine Qualität Neutralisierende Wirkung mindestens: 50
Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
  • mindestens 97 % Siebdurchgang bei 2 mm Maschenweite;
  • mindestens 80 % Siebdurchgang bei 1 mm Maschenweite;
  • mindestens 50 % Siebdurchgang bei 0,315 mm Maschenweite; sowie
  • mindestens 30 % Siebdurchgang bei 0,1 mm Maschenweite.
Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden.
2 a) Magnesiumhaltiger Kalkstein - Standardqualität Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumkarbonat und Magnesiumkarbonat sind und das aus dem Vermahlen von magnesiumhaltigem Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. Neutralisierende Wirkung mindestens: 45
Gesamtmagnesium: 3 % MgO

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

  • mindestens 97 % Siebdurchgang bei 3,15 mm Maschenweite;
  • mindestens 80 % Siebdurchgang bei 1 mm Maschenweite; sowie
  • mindestens 50 % Siebdurchgang bei 0,5 mm Maschenweite.
Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium

Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ)

Feuchtigkeit (fakultativ)

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

2 b) Magnesiumhaltiger Kalkstein - feine Qualität Neutralisierende Wirkung mindestens: 52

Gesamtmagnesium: 3 % MgO

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

  • mindestens 97 % Siebdurchgang bei 2 mm Maschenweite;
  • mindestens 80 % Siebdurchgang bei 1 mm Maschenweite;
  • mindestens 50 % Siebdurchgang bei 0,315 mm Maschenweite; sowie
  • mindestens 30 % Siebdurchgang bei 0,1 mm Maschenweite.
Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden.
3 a) Dolomitkalkstein - Standardqualität Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumkarbonat und Magnesiumkarbonat sind und das aus dem Vermahlen von Dolomitkalkstein natürlicher Lagergewonnen gewonnen wird. Neutralisierende Wirkung mindestens: 48

Gesamtmagnesium: 12 % MgO

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

  • mindestens 97 % Siebdurchgang bei 3,15 mm Maschenweite;
  • mindestens 80 % Siebdurchgang bei 1 mm Maschenweite; sowie
  • mindestens 50 % Siebdurchgang bei 0,5 mm Maschenweite.
Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt
werden.
Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium

Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ)

Feuchtigkeit (fakultativ)

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

3 b) Dolomitkalkstein - feine Qualität Neutralisierende Wirkung mindestens: 54

Gesamtmagnesium: 12 % MgO

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

  • mindestens 97 % Siebdurchgang bei 2 mm Maschenweite;
  • mindestens 80 % Siebdurchgang bei 1 mm Maschenweite;
  • mindestens 50 % Siebdurchgang bei 0,315 mm Maschenweite; sowie
  • mindestens 30 % Siebdurchgang bei 0,1 mm Maschenweite.
Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alterativbezeichnungen können hinzugefügt werden.
4 a) Mariner Kalkstein -Standardqualität Erzeugnis, dessen wesentlicher Bestandteil Kalziumkarbonat ist, das aus dem Vermahlen von Kalkstein natürlicher Lagerstätten marinen Ursprungs gewonnen wird. Neutralisierende Wirkung mindestens: 30

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

  • mindestens 97 % Siebdurchgang bei 3,15 mm Maschenweite; sowie
  • mindestens 80 % Siebdurchgang bei 1 mm Maschenweite.
Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium (fakultativ)

Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ)

Feuchtigkeit (fakultativ)

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

4 b) Mariner Kalkstein -feine Qualität Neutralisierende Wirkung mindestens: 40

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

  • mindestens 97 % Siebdurchgang bei 2 mm Maschenweite; sowie
  • mindestens 80 % Siebdurchgang bei 1 mm Maschenweite.
Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden.
5 a) Kreide - Standardqualität Erzeugnis, dessen wesentlicher Bestandteil Kalziumkarbonat ist, das aus dem Vermahlen von Kreide natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. Feinheit bestimmt durch Nasssiebung nach Zerfall in Wasser:
  • mindestens 90 % Siebdurchgang bei 3,15 mm Maschenweite;
  • mindestens 70 % Siebdurchgang bei 2 mm Maschenweite; sowie
  • mindestens 40 % Siebdurchgang bei 0,315 mm Maschenweite.

Reaktivität der Fraktion 1-2 mm (durch Trockensiebung erhalten) mindestens 40 % in Zitronensäure

Neutralisierende Wirkung mindestens: 42 Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

  • mindestens 97 % Siebdurchgang bei 25 mm Maschenweite; sowie
  • mindestens 30 % Siebdurchgang bei 2 mm Maschenweite.
Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium (fakultativ)

Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ)

Feuchtigkeit (fakultativ)

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

5 b) Kreide - feine Qualität Feinheit bestimmt durch Nasssiebung nach Auflösung in Wasser:
  • mindestens 97 % Siebdurchgang bei 3,15 mm Maschenweite;
  • mindestens 70 % Siebdurchgang bei 2 mm Maschenweite; sowie
  • mindestens 50 % Siebdurchgang bei 0,315 mm Maschenweite.

Reaktivität der Fraktion 1-2 mm (durch Trockensiebung erhalten) mindestens 65 % in Zitronensäure

Neutralisierende Wirkung mindestens: 48 Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

  • mindestens 97 % Siebdurchgang bei 25 mm Maschenweite; sowie
  • mindestens 30 % Siebdurchgang bei 2 mm Maschenweite.
Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden.
6 Karbonatsuspension Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumkarbonat und/oder Magnesiumkarbonat sind und das aus dem Vermahlen und Suspendieren in Wasser von Kalkstein, magnesiumhaltigem Kalkstein, Dolomitkalkstein oder Kreide natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. Neutralisierende Wirkung mindestens: 35

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

  • mindestens 97 % Siebdurchgang bei 2 mm Maschenweite;
  • mindestens 80 % Siebdurchgang bei 1 mm Maschenweite;
  • mindestens 50 % Siebdurchgang bei 0,315 mm Maschenweite; sowie
  • mindestens 30 % Siebdurchgang bei 0,1 mm Maschenweite.
Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium falls MgO 3 %

Feuchtigkeit (fakultativ)

Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ)

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

G.2. Kalziumoxide(gebrannter Kalk) und Kalziumhydroxide(gelöschter Kalk) natürlichen Ursprungs

Nr. Typenbezeichnung Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile Mindestgesamtgehalt an Nährstoffen (in Gewichtsprozenten)
Angaben zur Nährstoffbewertung
Weitere Erfordernisse
Weitere Hinweise zur
typenbezeichnung
Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten
Sonstige Kriterien, die anzugeben sind
1 2 3 4 5 6
1 a) Gebrannter Kalk - Standardqualität Erzeugnis, dessen wesentlicher Bestandteil Kalziumoxid ist und das durch Brennen von Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. Neutralisierende Wirkung mindestens: 75

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

Fein:

  • mindestens 97 % Siebdurchgang bei 4 mm Maschenweite.

Körnig:

  • mindestens 97 % Siebdurchgang bei 8 mm Maschenweite; sowie
  • höchstens 5 % Siebdurchgang bei 0,4 mm Maschenweite.
Die typenbezeichnung muss auch den Feinheitsgrad 'fein' oder 'körnig' enthalten.

Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden.

Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium (fakultativ)

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

1 b) Gebrannter Kalk - feine Qualität Erzeugnis, dessen wesentlicher Bestandteil Kalziumoxid ist und das durch Brennen von Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. Neutralisierende Wirkung mindestens: 85

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

Fein:

  • mindestens 97 % Siebdurchgang bei 4 mm Maschenweite.

Körnig:

  • mindestens 97 % Siebdurchgang bei 8 mm Maschenweite; sowie
  • höchstens 5 % Siebdurchgang bei 0,4 mm Maschenweite.
Die typenbezeichnung muss auch den Feinheitsgrad 'fein' oder 'körnig' enthalten.

Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden.

Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium (fakultativ)

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

2 a) Gebrannter magnesiumhaltiger Kalk - Standardqualität Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumoxid

und Magnesiumoxid sind und das durch Brennen von magnesiumhaltigem Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird.

Neutralisierende Wirkung mindestens: 80

Gesamtmagnesium: 7 % MgO

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

Fein:

  • mindestens 97 % Siebdurchgang bei 4 mm Maschenweite.

Körnig:

  • mindestens 97 % Siebdurchgang bei 8 mm Maschenweite; sowie
  • höchstens 5 % Siebdurchgang bei 0,4 mm Maschenweite.
Die typenbezeichnung muss auch den Feinheitsgrad 'fein' oder 'körnig' enthalten.

Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden.

Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

2 b) Gebrannter magnesiumhaltiger Kalk - feine Qualität Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumoxid und Magnesiumoxid sind und das durch Brennen von magnesiumhaltigem Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. Neutralisierende Wirkung mindestens: 85

Gesamtmagnesium: 7 % MgO

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

Fein:

  • mindestens 97 % Siebdurchgang bei 4 mm Maschenweite.

Körnig:

  • mindestens 97 % Siebdurchgang bei 8 mm Maschenweite; sowie
  • höchstens 5 % Siebdurchgang bei 0,4 mm Maschenweite.
Die typenbezeichnung muss auch den Feinheitsgrad 'fein' oder 'körnig' enthalten.

Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden.

Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

3 a) Gebrannter Dolomitkalk - Standardqualität Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumoxid und Magnesiumoxid sind und das durch Brennen von Dolomitkalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. Neutralisierende Wirkung mindestens: 85

Gesamtmagnesium: 17 % MgO

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

Fein:

  • mindestens 97 % Siebdurchgang bei 4 mm Maschenweite.

Körnig:

  • mindestens 97 % Siebdurchgang bei 8 mm Maschenweite; sowie
  • höchstens 5 % Siebdurchgang bei 0,4 mm Maschenweite.
Die typenbezeichnung muss auch den Feinheitsgrad 'fein' oder 'körnig' enthalten.

Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden

Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

3 b) Gebrannter Dolomitkalk - feine Qualität Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumoxid

und Magnesiumoxid sind und das durch Brennen von Dolomitkalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird.

Neutralisierende Wirkung mindestens: 95

Gesamtmagnesium: 17 % MgO

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

Fein:

  • mindestens 97 % Siebdurchgang bei 4 mm Maschenweite.

Körnig:

  • mindestens 97 % Siebdurchgang bei 8 mm Maschenweite; sowie
  • höchstens 5 % Siebdurchgang bei 0,4 mm Maschenweite.
Die typenbezeichnung muss auch den Feinheitsgrad 'fein' oder 'körnig' enthalten.

Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden.

Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

4 Hydratkalk (gelöschter Kalk) Erzeugnis, dessen wesentlicher Bestandteil Kalziumhydroxid ist und das durch Brennen und Löschen von Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. Neutralisierende Wirkung mindestens: 65

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

  • mindestens 95 % Siebdurchgang bei 0,16 mm Maschenweite.
Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium (fakultativ)

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ)

Feuchtigkeit (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

5 Magnesiumhaltiger Hydratkalk (gelöschter magnesiumhaltiger Kalk) Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumhydroxid und Magnesiumhydroxid sind und das durch Brennen und Löschen von magnesiumhaltigem Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. Neutralisierende Wirkung mindestens: 70

Gesamtmagnesium: 5 % MgO

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

  • mindestens 95 % Siebdurchgang bei 0,16 mm Maschenweite.
Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung fakultativ)

Feuchtigkeit (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

6 Hydratkalk aus Dolomitkalkstein Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumhydroxid und Magnesiumhydroxid sind und das durch Brennen und Löschen von Dolomitkalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. Neutralisierende Wirkung mindestens: 70

Gesamtmagnesium: 12 % MgO Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

  • mindestens 95 % Siebdurchgang bei 0,16 mm Maschenweite.
Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium Gesamtmagnesium

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ)

Feuchtigkeit (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

7 Hydratkalksuspension Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumhydroxid und/oder Magnesiumhydroxid sind und das durch Brennen, Löschen und Suspendieren in Wasser von Kalkstein, magnesiumhaltigem Kalkstein oder Dolomitkalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. Neutralisierende Wirkung mindestens: 20

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

  • mindestens 95 % Siebdurchgang bei 0,16 mm Maschenweite.
Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium falls MgO
> 3 %

Feuchtigkeit (fakultativ)

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

G.3. Kalk aus industriellen Fertigungsprozessen

Nr. Typenbezeichnung Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile Mindestgesamtgehalt an Nährstoffen (in Gewichtsprozenten)
Angaben zur Nährstoffbewertung
Weitere Erfordernisse
Weitere Hinweise zur
typenbezeichnung
Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten
Sonstige Kriterien, die anzugeben sind
1 2 3 4 5 6
1 a) Kalk aus der Zuckerfabrikation Produkt aus der Zuckerfabrikation, das ausschließlich aus gebranntem Kalkstein natürlicher Lagerstätten hergestellt wird und als wesentlichen Bestandteil feinkörniges Kalziumkarbonat enthält. Neutralisierende Wirkung mindestens: 20 Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium (fakultativ)

Feuchtigkeit (fakultativ)

Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

1 b) Kalksuspension aus der Zuckerfabrikation Neutralisierende Wirkung mindestens: 15

G.4. Mischkalk

Nr. Typenbezeichnung Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile Mindestgesamtgehalt an Nährstoffen (in Gewichtsprozenten)
Angaben zur Nährstoffbewertung
Weitere Erfordernisse
Weitere Hinweise zur
typenbezeichnung
Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten
Sonstige Kriterien, die anzugeben sind
1 2 3 4 5 6
1 Mischkalk Produkt, das durch Mischen von typen entsteht, die in Abschnitt G1 und G2 auf- geführt sind. Karbonatgehalt mindestens: 15 % Karbonatgehalt höchstens: 90 % Das Wort 'magnesiumhaltig' ist bei der typenbezeichnung hinzuzufügen, wenn MgO> 5 %. Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alteativbezeichnungen können hinzugefügt werden. Typen gemäß Abschnitt G.1 und G.2

Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium falls MgO> 3 %

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

Feuchtigkeit (fakultativ)

G.5. Mischungen aus Kalzium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmitteln und anderen EG-Düngemitteltypen

Nr. Typenbezeichnung Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile Mindestgesamtgehalt an Nährstoffen (in Gewichtsprozenten)
Angaben zur Nährstoffbewertung
Weitere Erfordernisse
Weitere Hinweise zur
typenbezeichnung
Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind
Nährstoffformen und -löslichkeiten Sonstige Kriterien, die anzugeben sind
1 2 3 4 5 6
1 Mischung aus [Typenbezeichnung in den Abschnitten G.1 bis G4] und [Typenbezeichnung in den Abschnitten A, B, D]. Produkt, das durch Mischen, Verdichten oder Granulieren

von Kalzium-/Magnesium Produkten, die in den Abschnitten G.1 bis G.4 aufgeführt sind, mit Düngemitteltypen, die in den Abschnitten A, B oder D auf- geführt sind, entsteht.

Folgende Mischungen sind verboten:

  • Ammoniumsulfat (Typ A.1.4) oder Harnstoff (Typ A.1.9) mit Kalziumoxiden oder Kalziumhydroxiden, die in Abschnitt G.2 aufgeführt sind;
  • Mischen und anschließendes Verdichten oder Granulieren von Superphosphaten der typen A.2.2 a), b) oder c) mit irgendeinem anderen, in den Abschnitten G.1 bis G.4 beschriebenen Typ.
Neutralisierender Wert: 15

3 % N für Mischungen, die Düngemitteltypen mit einem N-Mindestgehalt enthalten

3 % P2O5 für Mischungen, die Düngemitteltypen mit einem P2O5-Mindestgehalt enthalten

3 % K2O für Mischungen, die Düngemitteltypen mit einem K2O-Mindestgehalt enthalten

Kali bewertet als wasserlösliches K2O

Andere, in den einzelnen Einträgen aufgeführte Anforderungen. Neutralisierender Wert

Nährstoffe entsprechend den Nährstoffangaben der einzelnen Düngemitteltypen.

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium falls MgO> 3 %

Wenn der Chloridgehalt 2 % Cl nicht überschreitet, kann der Vermerk 'chlorarm' hinzugefügt werden.

Feuchtigkeit (fakultativ)

Feinheit (fakultativ)"


.

Toleranzen Anhang II13


Die in diesem Anhang festgelegten Toleranzen sind als negative Abweichungen in Masseprozenten angegeben.

Folgende Toleranzen werden auf die zugesicherten Nährstoffgehalte bei den verschiedenen EG-Düngemitteltypen zugestanden:

1. Mineralische Einnährstoffdünger - Absolute Werte in Masseprozenten in N, P2O5, K2O, MgO, Cl
1.1. Stickstoffdünger
Kalksalpeter 0,4
Kalkmagnesiasalpeter 0,4
Natronsalpeter 0,4
Chilesalpeter 0,4
Kalkstickstoff 1,0
Nitrathaltiger Kalkstickstoff 1,0
Ammonsulfat oder schwefelsaures Ammoniak 0,3
Ammoniumnitrat oder Kalkammonsalpeter:
  • bis zu 32 % einschließlich
0,8
  • über 32 %
0,6
Ammonsulfatsalpeter 0,8
Stickstoff-Magnesiumsulfat 0,8
Stickstoff-Magnesia 0,8
Harnstoff 0,4
Calciumnitratsuspension 0,4
Stickstoffdüngerlösung mit Formaldehydharnstoff 0,4
Stickstoffdüngersuspension mit Formaldehydharnstoff 0,4
Ammoniumsulfatharnstoff 0,5
Stickstoffdünger-Lösung 0,6
Ammoniumnitrat-Harnstoff-Lösung 0,6
1.2. Phosphatdünger
Thomasphosphat:
  • Zusicherung ausdrücklich in einer Spanne von 2 Masseprozenten
0,0
  • Zusicherung ausgedrückt in einer Zahl
1,0
Übrige Phosphatdünger
P2O5 löslich in: (Nummern der Düngemittel in Anhang I)
  • Mineralsäure
(3, 6, 7) 0,8
  • Ameisensäure
(7) 0,8
  • Neutral-Ammoncitrat
(2a, 2b, 2c) 0,8
  • Alkalisch-Ammoncitrat
(4, 5, 6) 0,8
  • Wasser
(2a, 2b, 3) 0,9
(2c) 1,3
1.3. Kalidünger
Kalirohsalz 1,5
Angereichertes Kalirohsalz 1,0
Kaliumchlorid:
  • bis zu 55 % einschließlich
1,0
  • über 55 %
0,5
Kaliumchlorid mit Magnesium 1,5
Kaliumsulfat 0,5
Kaliumsulfat mit Magnesium 1,5
1.4. Andere Elemente
Chlorid 0,2
2. Mineralische Mehrnährstoffdünger
2.1. Nährstoffe
N 1,1
P2O5 1,1
K2O 1,1
2.2. Höchstwert der negativen Abweichung vom zugesicherten Gehalt
Zweinährstoffdünger 1,5
Dreinährstoffdünger 1,9
3. Sekundärnährstoffe in Düngemitteln
Die zulässigen Toleranzen gegenüber den angegebenen Werten für Calcium, Magnesium, Natrium und Schwefel werden auf ein Viertel der angegebenen Gehalte an diesen Nährstoffen und höchstens 0,9 % des absoluten Werts für CaO, MgO, Na2O und SO3 oder 0,64 für Ca, 0,55 für Mg, 0,67 für Na und 0,36 für S festgesetzt.
4. Spurennährstoffe in Düngemitteln
Für die Angabe der Spurennährstoffe gelten folgende Toleranzen:
  • 0,4 % absolut für Gehalte über 2 %,
  • 1/5 des angegebenen Werts für Gehalte bis 2 %.

Die Toleranzen betragen für die zugesicherten Gehalte der verschiedenen Stickstoffformen und Phosphatlöslichkeiten 1/10 des betreffenden Gesamtnährstoffgehalts mit einer Höchstgrenze von 2 % der Masse, sofern der Gesamtnährstoffgehalt zwischen dem in Anhang I festgelegten Maximum und Minimum liegt und oben genannte Toleranzen eingehalten werden.

5. Kalzium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel
Für die Angabe des Kalzium- und Magnesiumgehalts gelten folgende Toleranzen:
Magnesiumoxid:
  • bis einschließlich 8 % MgO
1
  • zwischen 8 % und 16 % MgO
2
  • über 16 % MgO
3
Kalziumoxid 3

Für die Angabe des neutralisierenden Werts gelten folgende Toleranzen:
Neutralisierender Wert 3
Für die Angabe des deklarierten prozentualen Anteils des Materials, das durch ein spezielles Sieb passt, gelten folgende Toleranzen:

Feinheit 10

.

Technische Bestimmungen für Ammoniumnitratdüngemittel mit hohem Stickstoff -Gehalt Anhang III09

1. Merkmale und Grenzwerte für Ammoniumnitrat-Einnährstoffdüngemittel mit hohem Stickstoffgehalt

1.1. Porosität (Ölrückhaltevermögen)

Das Ölrückhaltevermögen des Düngemittels darf nach zweimaligem, den Bestimmungen in Teil 2 des 3. Abschnitts dieses Anhangs entsprechendem Wärmezyklus bei einer Temperatur von 25 bis 50 °C 4 Masseprozent nicht übersteigen.

1.2. Brennbare Stoffe

Der Masseanteil brennbarer Stoffe darf, als C gemessen, bei Düngemitteln mit einem Stickstoffgehalt von mindestens 31,5 Masseprozent nicht mehr als 0,2 % und bei Düngemitteln mit einem Stickstoffgehalt von weniger als 31,5, aber mindestens 28 Masseprozent, nicht mehr als 0,4 % betragen.

1.3. pH

Eine Lösung mit dem löslichen Anteil von 10 g des Düngemittels in 100 ml Wasser muss einen pH-Wert von mindestens 4,5 aufweisen.

1.4. Mahlfeinheiten

Höchstens 5 Masseprozent des Düngemittels dürfen ein Sieb von 1 mm Maschenweite und höchstens 3 Masseprozent ein Sieb von 0,5 mm Maschenweite passieren.

1.5. Chlor

Der Chlorgehalt des Düngemittels darf höchstens 0,02 Masseprozent betragen.

1.6. Schwermetalle

Das Düngemittel darf keinerlei absichtlich beigefügte Schwermetalle enthalten; soweit sich darin als Folge des Herstellungsprozesses Spuren dieser Metalle befinden, dürfen diese den vom Ausschuss festgelegten Grenzwert nicht überschreiten.

Der Kupfergehalt darf 10 mg/kg nicht übersteigen.

Für die anderen Schwermetalle werden keine Grenzwerte festgelegt.

2. Beschreibung des Detonationstests für Ammoniumnitrat-Einnährstoffdüngemittel mit hohem Stickstoffgehalt

Der Test ist an einer repräsentativen Düngemittelprobe durchzuführen. Vor der Prüfung auf Explosivität ist die gesamte Probemenge einem fünfmaligen Wärmezyklus zu unterziehen, der den Bestimmungen von Teil 3 des 3. Abschnitts dieses Anhangs entspricht.

Zur Durchführung des Detonationstests wird die Düngemittelprobe in ein horizontal anzuordnendes Stahlrohr eingebracht; es gelten folgende Versuchsbedingungen:

3. Methoden zur Prüfung der Einhaltung der Grenzwerte in Anhang III-1 und III-2

Methode 1
Verfahren zur Anwendung von Wärmezyklen

1. Zweck und Anwendungsbereich

In diesem Dokument werden die Verfahren zur Anwendung von Wärmezyklen vor der Durchführung von Ölretentionstests bei Ammoniumnitrat-Einnährstoffdüngern mit hohem Stickstoffgehalt und von Detonationstests bei Ammoniumnitrat-Ein- und Mehrnährstoffdüngern mit hohem Stickstoffgehalt festgelegt.

Die in diesem Abschnitt beschriebenen Methoden der geschlossenen thermischen Zyklen werden zur Simulation der im Rahmen von Titel II Kapitel IV in Betracht zu ziehenden Bedingungen als ausreichend betrachtet, doch simulieren sie nicht unbedingt alle bei Transport und Lagerung vorkommenden Umstände.

2. Wärmezyklen nach Anhang III-1

2.1. Anwendungsbereich

Wärmezyklen vor Durchführung von Ölretentionsversuchen mit dem Düngemittel.

2.2. Prinzip und Definition

Die Probe wird in einem Erlenmeyerkolben von Raumtemperatur auf 50 °C erwärmt und rund zwei Stunden auf dieser Temperatur gehalten (Phase bei 50 °C). Anschließend wird sie auf 25 °C abgekühlt und zwei Stunden lang bei dieser Temperatur belassen (Phase bei 25 °C). Die Kombination der beiden aufeinanderfolgenden Phasen bei 50 °C und 25 °C bildet einen Wärmezyklus. Nach Durchführung von zwei Wärmezyklen wird die Probe zur Bestimmung des Ölretentionsvermögens bei 20 ± 3 °C belassen.

2.3. Geräte

Übliches Laborgerät und insbesondere:

2.4. Durchführung

Eine Probemenge von jeweils 70 (± 5) g wird in einen Erlenmeyerkolben gegeben, der dann verschlossen wird.

Der Kolben wird alle zwei Stunden vom 50 °C-Bad in das 25 °C-Bad und anschließend wieder in das 50 °C-Bad gestellt.

Die Temperatur der Bäder wird konstant gehalten und das Wasser mit rasch laufendem Rührer umgewälzt, um sicherzustellen, dass die Probe ganz untergetaucht ist. Der Stopfen muss mit einem Schaumgummiüberzug vor Wasserdampfkondensation geschützt sein.

3. Wärmezyklen nach Anhang III-2

3.1. Anwendungsbereich

Wärmezyklen vor Durchführung von Detonationstests mit dem Düngemittel.

3.2. Prinzip und Definition

Die Probe wird in einem wasserdichten Behälter von Raumtemperatur auf 50 °C erwärmt und eine Stunde lang bei dieser Temperatur belassen (Phase bei 50 °C). Anschließend wird sie auf 25 °C abgekühlt und eine Stunde lang bei dieser Temperatur belassen (Phase bei 25 °C). Die Kombination der beiden aufeinanderfolgenden Phasen bei 50 °C und 25 °C bildet einen Wärmezyklus. Nach Durchführung erforderlichen Anzahl von Wärmezyklen wird die Probe bis zur Durchführung des Detonationstests bei 20 ± 3 °C belassen.

3.3. Geräte

3.4. Durchführung

Eine für einen einzigen Detonationstest ausreichende Menge Düngemittel wird in den Stahlbehälter gegeben, der mit einem Deckel verschlossen wird. Der Behälter wird in das Wasserbad gestellt, das Wasser auf 51 °C erwärmt und die Temperatur im Zentrum der Probe gemessen. Eine Stunde nach Erreichen von 50 °C wird die Kühlung eingeschaltet und das Wasser abgekühlt. Eine Stunde nach Erreichen der Temperatur von 25 °C im Zentrum der Probe ist die Heizung wieder anzustellen und der zweite Zyklus zu beginnen. Werden zwei Wasserbäder verwendet, so ist der Behälter nach jeder Erwärmung/Abkühlung in das jeweils andere Bad zu geben.

Abbildung 1

Methode 2
Bestimmung des Ölretentionsvermögens

1. Zweck und Anwendungsbereich

In diesem Dokument wird eine Methode zur Bestimmung des Ölretentionsvermögens von Ammoniumnitrat-Einnährstoffdüngern mit hohem Stickstoffgehalt beschrieben.

Die Methode gilt für Prills und Granulate, die keine in Öl löslichen Stoffe enthalten.

2. Definition

Ölretention eines Düngemittels: Die Ölmenge, die vom Düngemittel zurückgehalten und unter festgelegten Betriebsbedingungen bestimmt und in Massen-% angegeben wird.

3. Prinzip

Eine Probe wird für eine bestimmte Dauer vollständig in Dieselöl getaucht, sodann lässt man das überschüssige Dieselöl unter genau festgelegten Bedingungen abtropfen. Man bestimmt die Massenzunahme der entnommenen Probe.

4. Reagenzien

Dieselöl

Viskosität max.: 5 mPas bei 40 °C,

Dichte: 0,8 bis 0,85 g/ml bei 20 °C,

Schwefelgehalt:< 1,0 % (m/m),

Aschegehalt:< 0,1 % (m/m).

5. Geräte

Übliches Laborgerät und:

5.1. Waage mit einer Wägegenauigkeit von 0,01 g

5.2. Bechergläser, Inhalt 500 ml

5.3. Trichter aus Kunststoff, vorzugsweise mit einer zylindrischen Wandung am oberen Ende, Durchmesser ca. 200 mm

5.4. Prüfsieb, Maschenweite 0,5 mm, das auf den Trichter (5.3) aufgesetzt werden kann

Anmerkung: Die Abmessungen des Trichters und des Prüfsiebes müssen so gewählt werden, dass nur wenige Körner übereinanderliegen und das Öl leicht abfließen kann.

5.5. Papierfilter, schnellfiltrierend, weich (Krepp), Flächendichte 150 g/m2

5.6. Saugfähiger Zellstoff (Labortücher, saugkräftig)

6. Durchführung

6.1. Mit derselben Probe werden rasch hintereinander zwei Einzelbestimmungen durchgeführt.

6.2. Mit dem Prüfsieb ( 5.4) werden Teilchen mit weniger als 0,5 mm Durchmesser entfernt. Für eine Einzelbestimmung werden 50 g Probe auf 0,01 g genau abgewogen und in das Becherglas (5.2) gegeben. Ausreichend Dieselöl (Punkt 4) zugeben, bis die Prills oder das Granulat vollständig bedeckt sind, und sorgfältig umrühren, um sicherzustellen, dass die Oberfläche sämtlicher Prills oder des ganzen Granulats vollständig benetzt ist. Becher mit einem Uhrglas abdecken und eine Stunde bei 25 (± 2) °C stehen lassen.

6.3. Der gesamte Inhalt des Becherglases wird durch den mit einem Prüfsieb ( 5.4) versehenen Trichter ( 5.3) gefiltert. Die im Sieb zurückgehaltene Probe eine Stunde lang abtropfen lassen, damit das überschüssige Dieselöl möglichst vollständig abfließen kann.

6.4. Zwei Lagen Filterpapier ( 5.5) (etwa 500 × 500 mm) übereinander auf eine glatte Oberfläche legen, die 4 Seiten der beiden Filterpapiere so nach oben falten, dass ein etwa 4 cm breiter Randstreifen entsteht und die Prills nicht fortrollen können. Man lege in die Mitte der Filterpapiere zwei Lagen eines saugfähigen Labortuchs ( 5.6), schütte den gesamten Inhalt des Siebs ( 5.4) darauf und verteile diesen gleichmäßig mit einer weichen, flachen Bürste. Nach zwei Minuten hebe man eine Seite des saugfähigen Labortuchs an, befördere die Prills auf die darunter liegenden Filterpapiere und verteile sie gleichmäßig mit einer Bürste. Eine weitere Filterpapierlage mit ebenfalls nach oben gefalteten Randstreifen auf die Probe legen und die Prills zwischen den Filterpapieren mit kreisförmigen Bewegungen und unter leichtem Druck rollen. Nach jeweils acht kreisförmigen Bewegungen die gegenüberliegenden Seiten der Filterpapiere anheben und die an die Ränder gerollten Prills wieder in die Mitte bringen. Dabei ist folgendermaßen vorzugehen: Jeweils vier volle Kreisbewegungen im und gegen den Uhrzeigersinn, danach werden die Prills wie vorstehend beschrieben in der Mitte zurückgerollt. Dieses Verfahren wird jeweils dreimal durchgeführt (24 × Kreisbewegungen, 2 × Anheben der Kanten). Danach schiebe man einen neuen Filterbogen vorsichtig zwischen den zuunterst liegenden und den darüber liegenden Bogen und lasse die Prills durch Anheben der seitlichen Kanten des letztgenannten Bogens auf den neuen Bogen abrollen. Nach Bedecken der Prills mit einem neuen Filterbogen wird der oben beschriebene Abrollvorgang wiederholt. Unmittelbar nachher werden die Prills in eine austarierte Schale geschüttet und durch Rückwägung die Masse der zurückgehaltenen Menge an Dieselöl auf 0,01 g genau ermittelt.

6.5. Wiederholung des Abrollvorgangs und Rückwägung

Beträgt die in der Teilmenge enthaltene Menge Dieselöl mehr als 2 g, so wird diese auf einen frischen Satz Filterpapierbögen gegeben, anschließend wird ein neuer Abrollvorgang mit Anheben der Ecken entsprechend Abschnitt 6.4 (2 × 8 Kreisbewegungen, dazwischen einmal Anheben) durchgeführt. Danach wird die Teilmenge erneut gewogen.

7. Darstellung der Ergebnisse

7.1. Berechnungsverfahren und Gleichung

Die Ölretention jeder Einzelprüfung ( 6.1), ausgedrückt als Prozentsatz bezogen auf die Masse der abgesiebten Teilmenge, wird nach folgender Formel berechnet:


m2 - m1
Ölretention =
x 100
    m1  

Hierbei sind:

m1 = Masse der abgesiebten Teilmenge ( 6.2) in Gramm

m2 = Masse der Teilmenge nach 6.4 bzw. 6.5, Ergebnis der letzten Rückwägung in Gramm

Als Ergebnis gilt das arithmetische Mittel der beiden Einzelbestimmungen.

Methode 3
Bestimmung der brennbaren Bestandteile

1. Zweck und Anwendungsbereich

In diesem Dokument wird ein Verfahren zur Bestimmung des Gehalts an brennbaren Stoffen in Ammoniumnitrat-Einnährstoffdünger mit hohem Stickstoffgehalt festgelegt.

2. Prinzip

Das aus anorganischem Füllstoff entstehende Kohlendioxid wird vor der Bestimmung mit einer Säure ausgetrieben. Die organischen Verbindungen werden mit Hilfe einer Chromschwefelsäuremischung oxidiert. Das entstehende Kohlendioxid wird in einer Bariumhydroxidlösung absorbiert. Der Niederschlag wird in Salzsäurelösung aufgelöst und durch Rücktitrierung mit einer Natriumhydroxidlösung gemessen.

3. Reagenzien

3.1. Chrom-(VI)-trioxid, Cr2O3, analysenrein

3.2. Schwefelsäure, 60 Volumenprozent: in ein 1 l-Becherglas 360 ml Wasser einfüllen und vorsichtig 640 ml Schwefelsäure (Dichte bei 20 °C = 1,83 g/ml) zugeben

3.3. Silbernitratlösung, 0,1 mol/l

3.4. Bariumhydroxid

15 g Bariumhydroxid [Ba(OH)2. 8 H2O] abwiegen, in heißem Wasser auflösen und nach dem Abkühlen in eine 1 l-Kolbenflasche umfüllen. Bis zur Marke auffüllen, mischen und durch Faltenfilter filtern.

3.5. Salzsäure: Standardlösung 0,1 mol/l

3.6. Natriumhydroxid: Standardlösung 0,1 mol/l

3.7. Bromphenolblau: Lösung von 0,4 g/l in Wasser

3.8. Phenolphthalein: Lösung von 2 g/l in Ethanol zu 60 Volumenprozent

3.9. Natronkalk: Teilchen von rund 1,0 bis 1,5 mm

3.10. Entmineralisiertes Wasser, das zur Austreibung des CO2 kurz vorher zum Sieden gebracht wird.

4. Geräte

4.1. Übliches Laborgerät, insbesondere:

4.2. Stickstoff in Druckgasflasche

4.3. Geräte mit folgenden Komponenten-Verbindungen wenn möglich mit kugelförmigen Schliffstopfen (siehe Abbildung 2)

4.3.1. Absorptionsrohr a von 200 mm Länge und 30 mm Durchmesser, gefüllt mit Natronkalk ( 3.9) zwischen Glaswolle

4.3.2. Reaktionskolben B von 500 ml, mit seitlichem Hals und rundem Boden

4.3.3. Vigreux-Fraktionieraufsatz, Länge zirka 150 mm (C')

4.3.4. Kühler C mit Oberflächenverdopplung, Länge 200 mm

4.3.5. Dreschelflasche D zum Auffangen von eventuell überdestillierter Säure

4.3.6. Eisbad E zur Abkühlung der Drechselflasche

4.3.7. Zwei Absorber F1 und F2, Durchmesser 32 bis 35 mm, deren Gasverteiler aus einer 10-mm-Scheibe aus gefrittetem Glas mit niedriger Porosität besteht

4.3.8. Saugpumpe und Saugkraftregler G, bestehend aus einem in das Ableitungsrohr eingefügten T-förmigen Glasstück, dessen freier Arm mit einem kurzen, mit einer Schraubverbindung ausgestatteten Kautschukschlauch an ein feines Kapillarrohr angeschlossen ist.

Vorsicht: Der Einsatz siedender Chromsäure unter vermindertem Druck ist gefährlich und erfordert entsprechende Vorsichtsmaßnahmen.

5. Durchführung

5.1. Probeentnahme

Rund 10 g auf 0,001 g genau abgewogenes Ammoniumnitrat.

5.2. Beseitigung der Karbonate

Probe in den Reaktionskolben B einfüllen. 100 ml H2 SO4 ( 3.2) zugeben. Bei Raumtemperatur lösen sich die Prills oder das Granulat in etwa 10 Minuten auf. Aufbau des Geräts nach Schema: Absorptionsrohr (A) auf der einen Seite über ein Rückschlagventil (Betriebsdruck 667 bis 800 Pa) an die Stickstoffquelle ( 4.2) und auf der anderen Seite an das in den Reaktionskolben eintauchende Zuführrohr anschließen. Einbau des Vigreux-Fraktionieraufsatzes (C) und des an das Kühlwasser angeschlossenen Kühlers (C). Nach Einstellung des Stickstoffdurchsatzes auf leichtes Durchströmen der Lösung wird diese auf den Siedepunkt erwärmt und 2 Minuten auf dieser Temperatur gehalten. Danach sollten sich keine Bläschen mehr bilden. Bei Fortsetzung der Bläschenbildung wird die Erwärmung 30 Minuten fortgesetzt. Anschließend Lösung mindestens 20 Minuten lang im Stickstoffstrom abkühlen lassen.

Gerät nach Schema fertig zusammenbauen, Kühler mit Drechselflasche (D) verbinden und diese an die Absorber F1 und F2 anschließen. Während des Zusammenbaus muss Stickstoff strömen. Rasch 50 ml Bariumhydroxidlösung ( 3.4) in jeden Absorber (F1 und F2) einfüllen.

Stickstoffstrom etwa 10 Minuten durchströmen lassen. Die Lösung in den Absorbern muss klar bleiben. Andernfalls ist das Karbonatbeseitigungsverfahren zu wiederholen.

5.3. Oxidation und Absorption

Nach Zurückziehen des Stickstoffzufuhrrohrs werden durch den Seitenarm des Reaktionskolbens (B) rasch 20 g Chromtrioxid ( 3.1) und 6 ml Silbernitratlösung ( 3.3) eingefüllt. Das Gerät wird an die Saugpumpe angeschlossen und der Stickstoffarm so geregelt, dass die Sinterglas-Absorber F1 und F2 ständig von Gasblasen durchflossen werden.

Inhalt des Reaktionskolbens (B) 1 h 30 sieden lassen 11. Gegebenenfalls muss die Saugpumpe in Gang gesetzt werden, da die Scheiben während des Tests durch Bariumkarbonatniederschlag verstopft werden können. Der Vorgang ist zufriedenstellend, wenn die Bariumhydroxidlösung im Absorber F2 klar bleibt. Andernfalls ist er zu wiederholen. Heizung ausschalten und Gerät auseinandernehmen. Zur Entfernung des Bariumhydroxids beide Gasverteiler mit frisch abgekochtem, destilliertem Wasser ( 3.10) innen und außen reinigen und das Waschwasser im entsprechenden Absorber auffangen. Die Verteiler nacheinander in ein 600-ml-Becherglas legen, das später zur Bestimmung verwendet wird.

Den Inhalt des Absorbers F2 und anschließend des Absorbers F1 rasch durch den Tiegel aus gefrittetem Glas im Vakuum filtern. Den Niederschlag mit Waschwasser ( 3.10) der Absorber spülen und den Tiegel mit 50 ml Wasser gleicher Qualität waschen. Tiegel in das 600-ml-Becherglas stellen und etwa 100 ml abgekochtes Wasser zugeben ( 3.10). In beide Absorber 50 ml gekochtes Wasser einfüllen und einen Stickstoffstrom 5 Minuten lang durch die Verteiler fließen lassen. Die einzelnen Wassermengen zu dem Wasser im Becherglas geben und den Vorgang wiederholen, um sicherzustellen, dass die Verteiler gut gespült werden.

5.4. Bestimmung des aus organischen Stoffen entstehenden Karbonats

5 Tropfen Phenolphthalein ( 3.8) in das Becherglas geben. Die Lösung wird rot. Anschließend tropfenweise Salzsäure ( 3.5) zugeben bis die Färbung verschwindet. Die Lösung im Tiegel gut schütteln, um sicherzustellen, dass sich die Rotfärbung nicht wieder einstellt. 5 Tropfen Bromphenolblau ( 3.7) hinzugeben und mit Salzsäure ( 3.5) bis zur Gelbfärbung titrieren. Nochmals 10 ml Salzsäure zugeben.

Die Lösung bis zum Siedepunkt erwärmen und nicht länger als eine Minute sieden lassen. Genau prüfen, dass die Flüssigkeit keinen Niederschlag mehr enthält.

Abkühlen lassen und mit Natriumhydroxidlösung ( 3.6) zurücktitrieren.

6. Blindversuch

Parallel zur Bestimmung ist ein Blindversuch mit der gleichen Arbeitsmethode und den gleichen Reagenzienmengen durchzuführen.

7. Darstellung der Ergebnisse

Der Gehalt an brennbaren Bestandteilen (C), dargestellt in Prozent der gesamten Kohlenstoffmasse, wird nach folgender Formel berechnet:

        V1 - V2
C % = 0,06 x
        E

Hierbei sind:

E = Masse der entnommenen Probe in Gramm
V1 = Gesamtvolumen der nach dem Phenolphthalein-Farbumschlag hinzugefügten 0,1 mol/l Salzsäure in ml
V2 = Volumen der 0,1 mol/l Natriumhydroxidlösung in ml für die Rücktitration

Abbildung 2

a = mit Natriumkalk gefülltes Absorptionsrohr

B = Reaktionskolben

c = Vigreus-Fraktionierungsaufsatz, Länge 150 mm

C = Kühler mit doppelter Oberfläche, Länge 200 mm

D = Drechselflasche 250 ml

F = Eisbad

F1 und F2= Absorber Durchmesser 32-33 mm, mit kugelförmigen Glasschliffstopfen
Gasverteiler: Scheiben (10 mm) aus gefristetem Glas mit niedriger Porosität

G = Saugkraftregler

Methode 4
Bestimmung des pH-Wertes

1. Zweck und Anwendungsbereich

Diese Methode dient der Bestimmung des pH-Wertes einer Lösung von Ammoniumnitrat-Einnährstoffdünger mit hohem Stickstoffgehalt.

2. Prinzip

Messung des pH-Werts einer Ammoniumnitratlösung mit einem pH-Messgerät.

3. Reagenzien

Destilliertes oder entmineralisiertes und kohlendioxidfreies Wasser

3.1. Pufferlösung mit pH-Wert 6,88 bei 20 °C

Man löst 3,40 ± 0,01 g Kaliumdihydrogenorthophosphat (KH2PO4) in etwa 400 ml Wasser auf. Dann löst man 3,55 ± 0,01 g Natriumhydrogenorthophosphat (Na2HPO4) in etwa 400 ml Wasser auf. Man gibt die beiden Lösungen quantitativ in einen Messkolben von 1.000 ml, füllt bis zur Marke auf und mischt. Diese Lösung wird in einem luftdicht verschlossenen Gefäß aufbewahrt.

3.2. Pufferlösung mit pH-Wert 4,00 bei 20 °C

Man löst 10,21 ± 0,01 g Kaliumhydrogenphtalat (KHC8O4H4) in Wasser auf, gießt die Lösung quantitativ in einen Messkolben von 1000 ml um, füllt bis zur Marke auf und mischt.

Diese Lösung wird in einem luftdicht verschlossenen Gefäß aufbewahrt.

3.3. Es können gebrauchsfertige, handelsübliche Pufferlösungen verwendet werden.

4. Geräte

pH-Messgeräte mit Glas-, Kalomel- oder entsprechenden Elektroden und einer Empfindlichkeit von 0,05 pH-Einheiten.

5. Durchführung

5.1. Kalibrierung des pH-Messgeräts

Das pH-Messgerät (4) ist bei einer Temperatur von 20 (± 1) °C unter Verwendung der Pufferlösungen ( 3.1, 3.2 oder 3.3) zu kalibrieren. Man leitet während des gesamten Versuchs einen leichten Stickstoffstrom über die Oberfläche der Lösung.

5.2. Bestimmung

10 (± 0,01) g Probe sind in 100,0 ml Wasser in einem 250-ml-Becherglas zu lösen. Nichtlösliche Bestandteile sind durch Filtrieren, Dekantieren oder Zentrifugieren zu entfernen. Der pH-Wert der klaren Lösung wird bei einer Temperatur von 20 (± 1) °C nach dem zur Eichung des Messgeräts angewandten Verfahren gemessen.

6. Darstellung der Ergebnisse

Die Ergebnisse sind in pH-Einheiten mit einer Fehlergrenze von 0,1 Einheiten und der gegebenen Temperatur anzugeben.

weiter .

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