umwelt-online: Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 über Düngemittel (4)
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C.2. Flüssige Mehrnährstoffdünger14

C.2.1. Typenbezeichnung: NPK-Düngerlösung
Hinweise auf die Art der Herstellung: Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
  • Gesamt: 15 %, (N + P2O5 + K2O);
  • Für jeden einzelnen Nährstoff: 2 % N, 3 % P2O5, 3 % K2O;
  • Biuret Höchstgehalt: Carbamidstickstoff N × 0,026


Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind Mahlfeinheiten Angaben zur Düngemittelkennzeichnung
Weitere Erfordernisse
N P2O5 K2O N P2O5 K2O
1 2 3 4 5 6
(1) Gesamtstickstoff

(2) Nitratstickstoff

(3) Ammoniumstickstoff

(4) Carbamidstickstoff

Wasserlösliches P2O5 Wasserlösliches K2O (1) Gesamtstickstoff

(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden.

(3) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis "biuretarm"hinzugefügt werden

Wasserlösliches P2O5
  1. Wasserlösliches Kaliumoxid
  2. Die Angabe "chlorarm" darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % Cl nicht überschreitet
  3. Der Chlorgehalt kann angegeben werden


C.2.2. Typbezeichnung: NPK-Düngerlösung mit Formaldehydharnstoff
Hinweise auf die Art der Herstellung: Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, das Formaldehydharnstoff enthält
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
  • Gesamt: 15 % (N + P2O5 + K2O)
  • Für jeden einzelnen Nährstoff:
    • 5 % N, mindestens 25 % des zugesicherten Gesamtstickstoffs muss in Stickstoffform (5) gebunden sein
    • 3 % P2O5
    • 3 % K2O

Biuret-Höchstgehalt: (Carbamidstickstoff + Formaldehydharnstoffstickstoff) × 0,026

Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind Mahlfeinheiten Angaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse
N P2O5 K2O N P2O5 K2O
1 2 3 4 5 6
(1) Gesamtstickstoff

(2) Nitratstickstoff

(3) Ammoniakstickstoff

(4) Carbamidstickstoff

(5) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff

Wasserlösliches P2O5 Wasserlösliches K2O (1) Gesamtstickstoff

(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden.

(3) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff

(4) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis ,biuretarm` hinzugefügt werden

Wasserlösliches P2O5 (1) Wasserlösliches Kaliumoxid

(2) Die Angabe, chlorarm` darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet

(3) Der Chloridgehalt kann angegeben werden


C.2.3. Typbezeichnung: NPK-Düngersuspension
Hinweise auf die Art der Herstellung: Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Suspension in Wasser als auch als Lösung vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
  • Gesamt: 20 % (N + P2O5 + K2O)
  • Für jeden einzelnen Nährstoff: 3 % N, 4 % P2O5, 4 % K2O
  • Biuret-Höchstgehalt: Carbamidstickstoff × 0,026
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - Mahlfeinheiten Angaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse
N P2O5 K2O N P2O5 K2O
1 2 3 4 5 6
(1) Gesamtstickstoff

(2) Nitratstickstoff

(3) Ammoniakstickstoff

(4) Carbamidstickstoff

(1) Wasserlösliches P2O5

(2) Neutralammoncitratlösliches P2O5

(3) Neutralammoncitratlösliches und wasserlösliches P2O5

Wasserlösliches K2O (1) Gesamtstickstoff

(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden.

(3) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis ,biuretarm' hinzugefügt werden

Das Düngemittel darf weder Thomasphosphat noch Aluminium-Calciumphosphat, Glühphosphat, teilaufgeschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthalten

(1) Wird nicht 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so ist lediglich die Löslichkeit (2) anzugeben

(2) Wird 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so sind die Löslichkeit (3) und zugleich der wasserlösliche P2O5-Gehalt anzugeben

(1) Wasserlösliches Kaliumoxid

(2) Die Angabe ,chlorarm' darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet

(3) Der Chloridgehalt kann angegeben werden


C.2.4. Typbezeichnung: NPK-Düngersuspension mit Formaldehydharnstoff
Hinweise auf die Art der Herstellung: Formaldehydharnstoff enthaltendes Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Suspension als auch als Lösung in Wasser vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
  • Gesamt: 20 % (N + P2O5 + K2O)
  • Für jeden einzelnen Nährstoff:
    • 5 % N, mindestens 25 % des zugesicherten Gesamtstickstoffgehalts muss in Stickstoffform (5) gebunden sein Mindestens 3/5 des zugesicherten Stickstoffgehalts (5) müssen in heißem Wasser löslich sein
    • 4 % P2O5
    • 4 % K2O

Biuret-Höchstgehalt: (Carbamidstickstoff + Formaldehydharnstoffstickstoff) × 0,026

Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - Mahlfeinheiten Angaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse
N P2O5 K2O N P2O5 K2O
1 2 3 4 5 6
(1) Gesamtstickstoff

(2) Nitratstickstoff

(3) Ammoniakstickstoff

(4) Carbamidstickstoff

(5) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff

(1) Wasserlösliches P2O5

(2) Neutralammoncitratlösliches P2O5

(3) Neutralammoncitratlösliches und wasserlösliches P2O5

Wasserlösliches K2O (1) Gesamtstickstoff

(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden.

(3) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff

(4) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis, biuretarm' hinzugefügt werden

Das Düngemittel darf weder Thomasphosphat noch Aluminium-Calciumphosphat, Glühphosphat, teilaufgeschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthalten

(1) Wird nicht 2 % wasser- lösliches P2O5 erreicht, so ist lediglich die Löslichkeit (2) anzugeben

(2) Wird 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so sind die Löslichkeit (3) und zugleich der wasserlösliche P2O5-Gehalt anzugeben

(1) Wasserlösliches Kaliumoxid

(2) Die Angabe ,chlorarm' darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet

(3) Der Chloridgehalt kann angegeben werden


C.2.5. Typbezeichnung: NP-Düngerlösung
Hinweise auf die Art der Herstellung: Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
  • Gesamt: 18 % (N + P205)
  • Für jeden einzelnen Nährstoff: 3 % N, 5 % P2O5
  • Biuret Höchstgehalt: Carbamidstickstoff × 0,026
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - Mahlfeinheiten Angaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse
N P2O5 K2O N P2O5 K2O
1 2 3 4 5 6
(1) Gesamtstickstoff

(2) Nitratstickstoff

(3) Ammoniakstickstoff

(4) Carbamidstickstoff

Wasserlösliches P2O5 (1) Gesamtstickstoff

(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden.

(3) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis ,biuretarm` hinzugefügt werden

Wasserlösliches P2O5


C.2.6. Typbezeichnung: NP-Düngerlösung mit Formaldehydharnstoff
Hinweise auf die Art der Herstellung: Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges, Formaldehydharnstoff enthaltendes Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
  • Gesamt: 18 % (N +P205)
  • Für jeden einzelnen Nährstoff:
    • 5 % N, mindestens 25 % des zugesicherten Gesamtstickstoffs muss in Stickstoffform (5) gebunden sein
    • 5 % P2O5

Biuret-Höchstgehalt: (Carbamid-Stickstoff + Formaldehydharnstoff-Stickstoff) × 0,026

Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichem sind - Mahlfeinheiten Angaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse
N P2O5 K2O N P2O5 K2O
1 2 3 4 5 6
(1) Gesamtstickstoff

(2) Nitratstickstoff

(3) Ammoniakstickstoff

(4) Carbamidstickstoff

(5) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff

Wasserlösliches P2O5 (1) Gesamtstickstoff

(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden

(3) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff

(4) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis ,biuretarm' hinzugefügt werden

Wasserlösliches P2O5


C.2.7. Typbezeichnung: NP-Düngersuspension
Hinweise auf die Art der Herstellung: Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Lösung in Wasser vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen Stoffen stammen, die sowohl als Suspension als auch als tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
  • Gesamt: 18 % (N + P2O5)
  • Für jeden einzelnen Nährstoff: 3 % N, 5 % P205
  • Biuret-Höchstgehalt: Carbamidstickstoff × 0,026
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - Mahlfeinheiten

Angaben zur Düngemittelkennzeichnung. Weitere Erfordernisse
N P2O5 K2O N P2O5 K2O
1 2 3 4 5 6
(1) Gesamtstickstoff

(2) Nitratstickstoff

(3) Ammoniakstickstoff

(4) Carbamidstickstoff

(1) Wasserlösliches P2O5

(2) Neutralammoncitratlösliches P2O5

(3) Neutralammoncitratlösliches und wasserlösliches P2O5

(1) Gesamtstickstoff

(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden

(3) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis ,biuretarm' hinzugefügt werden

Das Düngemittel darf weder Thomasphosphat noch Aluminium-Calciumphosphat, Glühphosphat, teilaufgeschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthalten

(1) Wird nicht 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so ist lediglich die Löslichkeit (2) anzugeben

(2) Wird 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so sind die Löslichkeit (3) und zugleich der wasserlösliche P2O5-Gehalt anzugeben


C.2.8 Typbezeichnung: NP-Düngersuspension mit Formaldehydharnstoff
Hinweise auf die Art der Herstellung: Formaldehydharnstoff enthaltendes Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Suspension als auch als Lösung in Wasser vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
  • Gesamt: 18 % (N + P2O5)
  • Für jeden einzelnen Nährstoff:
    • 5 % N, mindestens 25 % des zugesicherten Gesamtstickstoffgehalts muss in Stickstoffform (5) gebunden sein
      Mindestens 3/5 des zugesicherten Stickstoffgehalts (5) müssen in heißem Wasser löslich sein
    • 5 % P2O5

Biuret-Höchstgehalt: (Carbamid-Stickstoff + Formaldehydharnstoff-Stickstoff) × 0,026

Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - Mahlfeinheiten Angaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse
N P2O5 K2O N P2O5 K2O
1 2 3 4 5 6
(1) Gesamtstickstoff

(2) Nitratstickstoff

(3) Ammoniakstickstoff

(4) Carbamidstickstoff

(5) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff

(1) Wasserlösliches P2O5

(2) Neutralammoncitratlösliches P2O5

(3) Neutralammoncitratlösliches und wasserlösliches P2O5

(1) Gesamtstickstoff

(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden.

(3) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff

(4) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis ,biuretarm' hinzu- gefügt werden

Das Düngemittel darf weder Thomasphosphat noch Aluminium-Calciumphosphat, Glühphosphat, teilaufgeschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthalten

(1) Wird nicht 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so ist lediglich die Löslichkeit (2) anzugeben

(2) Wird 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so sind die Löslichkeit (3) und zugleich der wasserlösliche P2O5-Gehalt anzugeben"


C.2.9 Typbezeichnung: NK-Düngerlösung
Hinweise auf die Art der Herstellung: Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
  • Gesamt: 15 % (N + K20)
  • Für jeden einzelnen Nährstoff: 3 % N, 5 % K2O
  • Biuret-Höchstgehalt: Carbamidstickstoff × 0,026
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - Mahlfeinheiten Angaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse
N P2O5 K2O N P2O5 K2O
1 2 3 4 5 6
(1) Gesamtstickstoff

(2) Nitratstickstoff

(3) Ammoniakstickstoff

(4) Carbamidstickstoff

Wasserlösliches K20 (1) Gesamtstickstoff

(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden

(3) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis ,biuretarm` hinzugefügt werden

(1) Wasserlösliches Kaliumoxid

(2) Die Angabe ,chlorarm' darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet

(3) Der Chloridgehalt kann angegeben werden


C.2.10 Typbezeichnung: NK-Düngerlösung mit Formaldehydharnstoff
Hinweise auf die Art der Herstellung: Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, das Formaldehydharnstoff enthält
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
  • Gesamt: 15 % (N + K2O)
  • Für jeden einzelnen Nährstoff:
    • 5 % N, mindestens 25 % des zugesicherten Gesamtstickstoffgehalts muss in Stickstoffform (5) gebunden sein
    • 5 % K2O

Biuret-Höchstgehalt: (Carbamid-Stickstoff + Formaldehydharnstoff-Stickstoff) × 0,026

Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - Mahlfeinheiten Angaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse
N P2O5 K2O N P2O5 K2O
1 2 3 4 5 6
(1) Gesamtstickstoff

(2) Nitratstickstoff

(3) Ammoniakstickstoff

(4) Carbamidstickstoff

(5) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff

Wasserlösliches K2O (1) Gesamtstickstoff

(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden

(3) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff

(4) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis ,biuretarm` hinzugefügt werden

(1) Wasserlösliches Kaliumoxid

(2) Die Angabe ,chlorarm' darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet

(3) Der Chloridgehalt kann angegeben werden


C.2.11 Typbezeichnung: NK-Düngersuspension
Hinweise auf die Art der Herstellung: Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Suspension als auch als Lösung in Wasser vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
  • Gesamt: 18 % (N + K2O)
  • Für jeden einzelnen Nährstoff: 3 % N, 5 % K2O
  • Biuret-Höchstgehalt: Carbamidstickstoff × 0,026
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - Mahlfeinheiten Angaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse
N P2O5 K2O N P2O5 K2O
1 2 3 4 5 6
(1) Gesamtstickstoff

(2) Nitratstickstoff

(3) Ammoniakstickstoff

(4) Carbamidstickstoff

Wasserlösliches K2O (1) Gesamtstickstoff

(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden

(3) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis ,biuretarm` hinzugefügt werden

(1) Wasserlösliches Kaliumoxid

(2) Die Angabe ,chlorarm` darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet

(3) Der Chloridgehalt kann angegeben werden


C.2.12 Typbezeichnung: NK-Düngersuspension mit Formaldehydharnstoff
Hinweise auf die Art der Herstellung: Formaldehydharnstoff enthaltendes Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Lösung als auch als Suspension in Wasser vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
  • Gesamt: 18 % (N + K2O)
  • Für jeden einzelnen Nährstoff:
    • 5 % N, mindestens 25 % des zugesicherten Gesamtstickstoffgehalts muss in Stickstoffform (5) gebunden sein Mindestens 3/5 des zugesicherten Stickstoffgehalts (5) müssen in heißem Wasser löslich sein
    • 5 % K2O

Biuret-Höchstgehalt: (Carbamid-Stickstoff + Formaldehydharnstoff-Stickstoff) × 0,026

Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - Mahlfeinheiten Angaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse
N P2O5 K2O N P2O5 K2O
1 2 3 4 5 6
(1) Gesamtstickstoff

(2) Nitratstickstoff

(3) Ammoniakstickstoff

(4) Carbamidstickstoff

(5) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff

Wasserlösliches K2O (1) Gesamtstickstoff

(2) Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden

(3) Stickstoff aus Formaldehydharnstoff

(4) Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis ,biuretarm` hinzugefügt werden

(1) Wasserlösliches Kaliumoxid

(2) Die Angabe ,chlorarm' darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet

(3) Der Chloridgehalt kann angegeben werden


C.2.13 Typbezeichnung: PK-Düngerlösung
Hinweise auf die Art der Herstellung: Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
  • Gesamt: 18 % (P205 + IC20)
  • Für jeden einzelnen Nährstoff: 5 % P2O5, 5 % K2O
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - Mahlfeinheiten Angaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse
N P2O5 K2O N P2O5 K2O
1 2 3 4 5 6
Wasserlösliches P2O5 Wasserlösliches K2O Wasserlösliches P2O5 (1) Wasserlösliches Kaliumoxid

(2) Die Angabe ,chlorarm' darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet

(3) Der Chloridgehalt kann angegeben werden


C.2.14 Typbezeichnung: PK-Düngersuspension
Hinweise auf die Art der Herstellung: Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Lösung als auch als Suspension in Wasser vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
  • Gesamt: 18 % (P2O5 + K2O)
  • Für jeden einzelnen Nährstoff: 5 % P2O5, 5 % IC20
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind - Mahlfeinheiten Angaben zur Düngemittelkennzeichnung - Weitere Erfordernisse
N P2O5 K2O N P2O5 K2O
1 2 3 4 5 6
(1) Wasserlösliches P2O5

(2) Neutralammoncit- ratlösliches P2O5

(3) Neutralammoncitratlösliches und wasserlösliches P2O5

Wasserlösliches K20 Das Düngemittel darf weder Thomasphosphat noch Aluminium-Calciumphosphat, Glühphosphat, teilauf- geschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthalten

(1) Wird nicht 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so ist lediglich die Löslichkeit (2) anzugeben

(2) Wird 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so sind die Löslichkeit (3) und zugleich der wasserlösliche P2O5-Gehalt anzugeben

(1) Wasserlösliches Kaliumoxid

(2) Die Angabe ,chlorarm` darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet

(3) Der Chloridgehalt kann angegeben werden"


D. Mineralische Sekundärnährstoffdünger

Nr. Typenbezeichnung Hinweise auf Art
der Gewinnung
und Hauptbestandteile
Nährstoffmindestgehalt
(in Gewichtsprozenten)
Angaben zur Nährstoffbewertung
Weitere Erfordernisse
Weitere Hinweise
zur typenbezeichnung
Nährstoffe,
deren Gehaltezuzusichern
sind Nährstoffformen
und -löslichkeiten
Weitere Kriterien
1 2 3 4 5 6
1 Calciumsulfat Natur- oder Industrieprodukt, das Calciumsulfat in verschiedenen Hydrationsgraden enthält 25 % CaO
35 % SO3
Calcium und Schwefel, bewertet als Gesamt-CaO und - SO3

Mahlfeinheit:

  • Durchgang von mindestens 80 % durch ein Sieb mit 2 mm Maschenweite;
  • Durchgang von mindestens 99 % durch ein Sieb mit 10 mm Maschenweite
Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden Gesamt- Schwefelsäureanhydrid

Wahlfrei: Gesamt-Calciumoxid

2 Calciumchloridlösung Auf chemischem Weg gewonnene Calciumchloridlösung 12 % CaO
Calcium bewertet als wasserlösliches CaO
  Calciumoxid

Wahlfrei: für das Besprühen von Pflanzen

2.1 Calciumformiat Auf chemischem Weg gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Calciumformiat enthält 33,6 % CaO
Calcium bewertet als wasserlösliches CaO
56 % Formiat
Calciumoxid Formiat
2.2 Calciumformiatflüssig Durch Lösung von Calciumformiat in Wasser gewonnenes Erzeugnis 21 % CaO
Calcium bewertet als wasserlösliches CaO
35 % Formiat
Calciumoxid Formiat
3 Elementarer Schwefel Natur- oder Industrieprodukt 98 % S (245 %: SO3)
Schwefel, bewertet als Gesamt- SO3
  Gesamt- Schwefelsäureanhydrid
4 Kieserit Bergbauprodukt, das als Hauptbestandteil Magnesiummonohydrat enthält 24 % MgO
45 % SO3
Magnesium und Schwefel, bewertet als Magnesiumoxid und Schwefelsäureanhydrid, wasserlöslich
Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden Wasserlösliches Magnesiumoxid

Wahlfrei: wasserlösliches Schwefelsäureanhydrid

5 Magnesiumsulfat Enthält Magnesiumsulfat (7 Mole H2O) 15 % MgO
28 % SO3
Magnesium und Schwefel, bewertet als Magnesiumoxid und Schwefelsäureanhydrid, wasserlöslich
Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden Wasserlösliches Magnesiumoxid

Wahlfrei: wasserlösliches Schwefelsäureanhydrid

5.1 Magnesiumsulfatlösung Durch Lösen von industriellem Magnesiumsulfat in Wasser gewonnenes Erzeugnis 5 % MgO
10 % SO3
Magnesium und Schwefel, bewertet als wasserlösliches Magnesiumoxid und wasserlösliches Schwefelsäureanhydrid
Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden Wasserlösliches Magnesiumoxid

Wahlfrei: wasserlösliches Schwefelsäureanhydrid

5.2 Magnesiumhydroxid Auf chemischem Weg gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Magnesiumhydroxid enthält 60 % MgO
Mahlfeinheit: mindestens 99 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite
  Gesamt-Magnesiumoxid
5.3 Magnesiumhydroxidsuspension Durch Suspension des Typs 5.2 gewonnenes Erzeugnis 24 % MgO   Gesamt-Magnesiumoxid
6 Magnesiumchloridlösung Gewonnen durch Auflösung von industriegefertigtem Magnesiumchlorid 13 % MgO
Als wasserlösliches Magnesiumoxid in Wasser bewertetes Magnesium Calciumgehalt höchstens 3 % CaO
  Magnesiumoxid

E. Mineralische Spurennährstoffdünger

Erläuterung: Die nachstehenden Hinweise gelten für den gesamten Teil E.
Hinweis 1: Bei der Angabe des Chelatbildners kann seine Kurzbezeichnung, wie sie in Kapitel E. 3 aufgeführt ist, verwendet werden.
Hinweis 2: Ist das Erzeugnis restlos wasserlöslich, so darf es als "löslich" bezeichnet werden.
Hinweis 3: Liegt ein Spurennährstoff in Chelatform vor, so ist der für eine gute Stabilität der Chelatfraktion erforderliche pH-Bereich anzugeben

E.1. Düngemittel, für die nur ein einziger Spurennährstoff anzugeben ist

E.1.1. Bor

Nr. Typenbezeichnung Hinweise auf Art
der Gewinnung
und Hauptbestandteile
Nährstoffmindestgehalt
(in Gewichtsprozenten)
Angaben zur Nährstoffbewertung
Weitere Erfordernisse
Weitere Hinweise
zur typenbezeichnung
Nährstoffe,
deren Gehaltezuzusichern
sind Nährstoffformen
und -löslichkeiten
Weitere Kriterien
1 2 3 4 5 6
1 (a) Borsäure Aus einem Borat durch Säureeinwirkung gewonnenes Erzeugnis 14 % B, wasserlöslich Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden Wasserlösliches Bor (B)
1 (b) Natriumborat Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil ein Natriumborat enthält 10 % B, wasserlöslich Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden Wasserlösliches Bor (B)
1 (c) Calciumborat Aus Kolemanit oder Pandemit gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Calciumborate enthält 7 % Gesamtbor

Mahlfeinheit: mindestens 98 % Siebkönnen durchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite

Die handelsüblichen Bezeichnungen hinzugefügt werden Gesamtbor (B)
1 (d) Borethanolamin Durch Reaktion von Borsäure mit einem Aminoethanol gewonnenes Erzeugnis 8 % B, wasserlöslich   Wasserlösliches Bor (B)
1 (e) Bordüngerlösung Durch Auflösen der typen 1 (a) und/oder 1 (b) und/oder 1 (d) gewonnenes Erzeugnis 2 % B, wasserlöslich Aus der Bezeichnung müssen die Namen der Bestandteile hervorgehen Wasserlösliches Bor (B)
1f Bordüngersuspension Durch Suspension der typen 1a und/oder 1b und/oder 1c und/oder 1d in Wasser gewonnenes Erzeugnis 2 % Gesamtbor Aus der Bezeichnung müssen die Namen der Bestandteile hervorgehen Gesamtbor (B)

Wasserlösliches Bor (B) (falls vorhanden)

E.1.2. Kobalt12

Nr. Typenbezeichnung Hinweise auf Art
der Gewinnung
und Hauptbestandteile
Nährstoffmindestgehalt
(in Gewichtsprozenten)
Angaben zur Nährstoffbewertung
Weitere Erfordernisse
Weitere Hinweise
zur typenbezeichnung
Nährstoffe,
deren Gehaltezuzusichern
sind Nährstoffformen
und -löslichkeiten
Weitere Kriterien
1 2 3 4 5 6
2 (a) Kobaltsalz Auf chemischem Weg gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil ein Kobaltmineralsalz enthält 19 % Co, wasserlöslich Aus der Bezeichnung muss das mineralische Anion hervorgehen Wasserlösliches Kobalt (Co)
2 (b) Cobaltchelat Wasserlösliches Erzeugnis, das Cobalt in chemischer Verbindung mit einem oder mehreren zugelassenen Chelatbildner(n) enthält 5 % Cobalt, wasserlöslich; mindestens 80 % des wasserlöslichen Cobalts wird durch zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1 % wasserlösliches Cobalt chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist Wasserlösliches Cobalt (Co)
Fakultativ: Gesamtcobalt (Co), chelatisiert durch zugelassene Chelatbildner Cobalt (Co), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Cobalt chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist
2c Kobaltdüngerlösung Wässrige Lösung von Typ 2a und/oder Typ 2b oder 2d 2 % Co, wasserlöslich

Werden typen 2a und 2d gemischt, muss der Anteil in Komplexform mindestens 40 % des wasserlöslichen Co betragen.

Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:
1) das/diemineralische(n) Anion(e),falls vorhanden;

2) Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1% wasserlösliches Kobalt (falls vorhanden) chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist,

oder

Name des zugelassenen Komplexbildners, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist, falls vorhanden.

Wasserlösliches Kobalt (Co)

Kobalt (Co) chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Kobalt chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

Kobalt (Co), durch den zugelassenen Komplexbildner komplexiert, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist

Fakultativ: Gesamt-Kobalt (Co) durch (einen) zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert

2d Kobaltkomplex Wasserlösliches Erzeugnis, das durch chemische Verbindung mit einem zugelassenen Komplexbildner erhaltenes Kobalt enthält 5 % wasserlösliches Kobalt, wobei der Komplexanteil mindestens 80 % des wasserlöslichen Kobalt betragen muss. Aus der Bezeichnung muss der Name eines zugelassenen Komplexbildners hervorgehen, das nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist. Wasserlösliches Kobalt (Co) Gesamt-Kobalt (Co) in Komplexform

E.1.3. Kupfer12

Nr. Typenbezeichnung Hinweise auf Art
der Gewinnung
und Hauptbestandteile
Nährstoffmindestgehalt
(in Gewichtsprozenten)
Angaben zur Nährstoffbewertung
Weitere Erfordernisse
Weitere Hinweise
zur typenbezeichnung
Nährstoffe,
deren Gehalte zuzusichern
sind Nährstoffformen
und -löslichkeiten
Weitere Kriterien
1 2 3 4 5 6
3 (a) Kupfersalz Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil ein Kupfermineralsalz enthält 20 % Cu, wasserlöslich Aus der Bezeichnung muss das mineralische Anion hervorgehen Wasserlösliches Kupfer (Cu)
3 (b) Kupferoxid Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Kupferoxid enthält 70 % Gesamtkupfer

Mahlfeinheit: mindestens 98 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite

  Gesamtkupfer (Cu)
3 (c) Kupferhydroxid Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Kupferhydroxid enthält 45 % Gesamtkupfer

Mahlfeinheit: mindestens 98 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite

  Gesamtkupfer (Cu)
3 (d) Kupferchelat Wasserlösliches Erzeugnis, das Kupfer in chemischer Verbindung mit einem oder mehreren zugelassenen Chelatbildner(n) enthält 5 % Kupfer, wasserlöslich; mindestens 80 % des wasserlöslichen Kup- fers wird durch zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1 % wasserlösliches Kupfer chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist Wasserlösliches Kupfer (Cu)
Fakultativ: Gesamtkupfer (Cu), chelatisiert durch zugelassene Chelatbildner
Kupfer (Cu), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Kupfer chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist
3 (e) Düngemittel auf Kupferbasis Durch Mischen der typen 3 (a) und/oder 3 (b) und/oder 3 (c) und/oder nur einer Verbindung des Typs 3 (d) und ggf. mit einem Trägerstoff ohne Nährwert und ohne toxische Wirkung gewonnenes Erzeugnis 5 % Gesamtkupfer Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:

(1) Name der (die) Kupferbestandteil(e)

(2) Name der Chelatbildner (falls vorhanden)

Gesamtkupfer (Cu)

Wasserlösliches Kupfer (Cu), sofern letzteres mindestens 1/4 des Gesamtkupfers ausmacht

Anteil in Chelatform (Cu) (falls vorhanden)

3f Kupferdüngerlösung Wässrige Lösung von Typ 3a und/oder Typ 3d oder 3i 2 % Cu, wasserlöslich

Werden typen 3a und 3i gemischt, muss der Anteil in Komplexform mindestens 40 % des wasserlöslichen Cu betragen.

Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:
1) das/diemineralische(n) Anion(e),falls vorhanden;

2) Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1 % wasserlösliches Kupfer (falls vorhanden) chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist,
oder
Name des zugelassenen Komplexbildners, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist.

Wasserlösliches Kupfer (Cu)

Kupfer (Cu), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Kupfer chelatisiert und nch einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

Kupfer (Cu), durch den zugelassenen Komplexbildner komplexiert, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist

Fakultativ: Gesamt-Kupfer (Cu), durch (einen) zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert

3 (g) Kupferoxychlorid Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Kupferoxychlorid enthält (Cu2Cl(OH)3) 50 % Gesamtkupfer

Mahlfeinheit: mindestens 98 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite

  Gesamtkupfer (Cu)
3h Kupferdüngersus- pension Durch Suspension von Typ 3a und/oder 3b und/oder 3c und/oder 3d und/oder 3g in Wasser gewonnenes Erzeugnis 17 % Gesamtkupfer Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:
1) Name des Anions/der Anione, falls vorhanden;

2) Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1% wasserlösliches Kupfer (falls vorhanden) chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist.

Gesamt-Kupfer (Cu)

Wasserlösliches Kupfer (Cu), falls vorhanden

Kupfer (Cu), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Kupfer chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

3i Kupferkomplex Wasserlösliches Erzeugnis, das durch chemische Verbindung mit einem zugelassenen Komplexbildner erhaltenes Kupfer enthält 5 % wasserlösliches Kupfer, wobei der Komplexanteil mindestens 80 % des wasserlöslichen Kupfers betragen muss.r Aus der Bezeichnung muss der Name des zugelassenen Komplexbildners hervorgehen, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist. Wasserlösliches Kupfer (Cu) Gesamtkupfer (Cu) in Komplexform

E.1.4. Eisen12

Nr. Typen-
bezeichnung
Hinweise auf Art
der Gewinnung und
Hauptbestandteile
Nährstoffmindestgehalt
(in Gewichtsprozenten)
Angaben zur Nährstoffbewertung
Weitere Erfordernisse
Weitere Hinweise zur
typenbezeichnung
Nährstoffe, deren Gehalte
zuzusichern sind
Nährstoffformen und
-löslichkeiten
Sonstige Kriterien
1 2 3 4 5 6
4a Eisensalz Auf chemischem Weg gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil ein Eisenmineralsalz enthält 12 % Fe, wasserlöslich Aus der Bezeichnung muss das mineralische Anion hervorgehen Wasserlösliches Eisen (Fe)
4b Eisenchelat Wasserlösliches Erzeugnis, das Eisen in chemischer Verbindung mit einem oder mehreren zugelassenen Chelatbildner(n) enthält 5 % Eisen, wasserlöslich; Anteil in Chelatform mindestens 80 %, mindestens 50 % des wasserlöslichen Eisens werden durch zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1 % wasserlösliches Eisen chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist Wasserlösliches Eisen (Fe)
Fakultativ:Gesamteisen(Fe),chelatisiert durch zugelassene Chelatbildner
Eisen (Fe), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Eisen chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist
4c Eisendüngerlösung Wässrige Lösung von Typ 4a und/oder Typ 4b oder 4d 2 % Fe, wasserlöslich

Werden typen 4a und 4d gemischt, muss der Anteil in Komplexform mindestens 40 % des wasserlöslichen Fe betragen.

Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:
1) das/die mineralische(n) Anion(e),falls vorhanden;

2) Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1% wasserlösliches Eisen (falls vorhanden) chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist,

oder

Name des zugelassenen Komplexbildners, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist.

Wasserlösliches Eisen (Fe)

Eisen (Fe) chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Eisen chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

Eisen (Fe), durch den zugelassenen Komplexbildner komplexiert, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist

Fakultativ: Gesamt-Eisen (Fe) durch (einen) zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert

4d Eisenkomplex Wasserlösliches Erzeugnis, das durch chemische Verbindung mit einem zugelassenen Komplexbildner erhaltenes Eisen enthält 5 % wasserlösliches Eisen, wobei der Komplexanteil mindestens 80 % des wasserlöslichen Eisens betragen muss. Aus der Bezeichnung muss der Name des zugelassenen Komplexbildners hervorgehen, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist. Wasserlösliches Eisen (Fe) Gesamt- Eisen (Fe) in Komplexform

E.1.5. Mangan12

Nr. Typenbezeichnung Hinweise auf Art
der Gewinnung
und Hauptbestandteile
Nährstoffmindestgehalt
(in Gewichtsprozenten)
Angaben zur Nährstoffbewertung
Weitere Erfordernisse
Weitere Hinweise
zur typenbezeichnung
Nährstoffe,
deren Gehaltezuzusichern
sind Nährstoffformen
und -löslichkeiten
Weitere Kriterien
1 2 3 4 5 6
5 (a) Mangansalz Auf chemischem Weg gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil ein Manganmineralsalz (Mn II) enthält 17 % Mn, wasserlöslich Aus der Bezeichnung muss das assoziierte Anion hervorgehen Wasserlösliches Mangan (Mn)
5 (b) Manganchelat Wasserlösliches Erzeugnis, das Mangan in chemischer Verbindung mit einem oder mehreren zugelassenen Chelatbildner(n) enthält 5 % Mangan, wasserlöslich; min- destens 80 % des wasserlöslichen Mangans wird durch zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1 % wasserlösliches Mangan chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist Wasserlösliches Mangan (Mn)
Fakultativ: Gesamtmangan (Mn), chelatisiert durch zugelassene Chelatbildner
Mangan (Mn), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Mangan chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist
5 (c) Manganoxid Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Manganoxide enthält 40 % Gesamtmangan

Mahlfeinheit: mindestens 80 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite

  Gesamtmangan (Mn)
5 (d) Mangandünger Durch Mischen der typen 5 (a) und 5 (c) gewonnenes Erzeugnis 17 % Gesamtmangan Aus der Bezeichnung muss der Name der Manganbestandteile hervorgehen Gesamtmangan (Mn)

Wasserlösliches Mangan (Mn), sofern letzteres mindestens 1/4 des Gesamtmangans ausmacht

5e Mangandüngerlösung Wässrige Lösung von Typ 5a und/oder Typ 5b oder 5g 2 % Mn, wasserlöslich

Werden typen 5a und 5g gemischt, muss der Anteil in Komplexform mindestens 40 % des wasserlöslichen Mn betragen.

Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:
1) das/die mineralische(n) Anion(e),falls vorhanden;

2) Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1% wasserlösliches Mangan(falls vorhanden) chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist,

oder

Name eines zugelassenen Komplexbildners, das nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist.

Wasserlösliches Mangan (Mn)

Mangan (Mn), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Mangan chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

Mangan (Mn), durch einen zugelassenen Komplexbildner komplexiert, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist

Fakultativ: Gesamt-Mangan (Mn) durch (einen) zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert

5f Mangandüngersus- pension Durch Suspension von Typ 5a und/oder 5b und/oder 5c in Wasser gewonnenes Erzeugnis 17 % Gesamt-Mangan Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:
1) Name des Anions/der Anione, falls vorhanden,

2) Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1% wasserlösliches Mangan(falls vorhanden) chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist.

Gesamt-Mangan (Mn)

Wasserlösliches Mangan (Mn), falls vorhanden

Mangan (Mn), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Mangan chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

5g Mangankomplex Wasserlösliches Erzeugnis, das durch chemische Verbindung mit einem zugelassenen Komplexbildner erhaltenes Mangan enthält 5 % wasserlösliches Mangan, wobei der Komplexanteil mindestens 80 % des wasserlöslichen Mangans betragen muss. Name des zugelassenen Komplexbildners,

der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist.

Wasserlösliches Mangan (Mn) Gesamtmangan (Mn), in Komplexform

E.1.6. Molybdän

Nr. Typenbezeichnung Hinweise auf Art
der Gewinnung
und Hauptbestandteile
Nährstoffmindestgehalt
(in Gewichtsprozenten)
Angaben zur Nährstoffbewertung
Weitere Erfordernisse
Weitere Hinweise
zur typenbezeichnung
Nährstoffe,
deren Gehaltezuzusichern
sind Nährstoffformen
und -löslichkeiten
Weitere Kriterien
1 2 3 4 5 6
6 (a) Natriummolybdat Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Natriummolybdat enthält 35 % Mo, wasserlöslich   Wasserlösliches Molybdän (Mo)
6 (b) Ammoniummolybdat Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Ammoniummolybdat enthält 50 % Mo, wasserlöslich   Wasserlösliches Molybdän (Mo)
6 (c) Molybdändünger Durch Mischen der typen 6 (a) und 6 (b) gewonnenes Erzeugnis 35 % Mo, wasserlöslich Aus der Bezeichnung muss der Name der Molybdänbestandteile hervorgehen Wasserlösliches Molybdän (Mo)
6 (d) Molybdändüngerlösung Durch Auflösung der typen 6 (a) und/oder eines der typen 6 (b) in Wasser gewonnenes Erzeugnis 3 % Mo, wasserlöslich Aus der Bezeichnung muss der (müssen die) Molybdänbestandteil(e) hervorgehen Wasserlösliches Molybdän (Mo)

E.1.7. Zink12

Nr. Typenbezeichnung Hinweise auf Art
der Gewinnung
und Hauptbestandteile
Nährstoffmindestgehalt
(in Gewichtsprozenten)
Angaben zur Nährstoffbewertung
Weitere Erfordernisse
Weitere Hinweise
zur typenbezeichnung
Nährstoffe,
deren Gehaltezuzusichern
sind Nährstoffformen
und -löslichkeiten
Weitere Kriterien
1 2 3 4 5 6
7 (a) Zinksalz Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil ein Zinkmineralsalz enthält 15 % Zn, wasserlöslich Aus der Bezeichnung muss das mineralische Anion hervorgehen Wasserlösliches Zink (Zn)
7 (b) Zinkchelat Wasserlösliches Erzeugnis, das Zink in chemischer Verbindung mit einem oder mehreren zugelassenen Chelatbildner/zu- gelassenen Chelatbildnern enthält 5 % Zink, wasserlöslich; mindestens 80 % des wasserlöslichen Zinks wirddurch zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1 % wasserlösliches Zink chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist Wasserlösliches Zink (Zn)
Fakultativ: Gesamtzink (Zn), chelatisiert durch zugelassene Chelatbildner
Zink (Zn), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Zink chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist
7 (c) Zinkoxid Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Zinkoxid enthält 70 % Gesamtzink

Mahlfeinheit: mindestens 80 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite

  Gesamtzink (Zn)
7 (d) Zinkdünger Durch Mischen der typen 7 (a) und 7 (c) gewonnenes Erzeugnis 30 % Gesamtzink Aus der Bezeichnung muss der Name der Zinkbestandteile hervorgehen Gesamtzink (Zn)

Wasserlösliches Zink (Zn), sofern letzteres mindestens 1/4 des Gesamtzinks (Zn) ausmacht

7e Zinkdüngerlösung Wässrige Lösung von Typ7a und/oder 7b oder 7g 2 % Zn, wasserlöslich

Werden typen 7a und 7g gemischt, muss der Anteil in Komplexform mindestens 40 % des wasserlöslichen Zinks betragen.

Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:
1) das/diemineralische(n) Anion(e),falls vorhanden;

2) Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1% wasserlösliches Zink (falls vorhanden) chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist,

oder

Name des zugelassenen Komplexbildners, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist.

Wasserlösliches Zink (Zn)

Zink (Zn), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1% wasserlösliches Zink chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

Zink (Zn), durch den zugelassenen Komplexbildner komplexiert, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist

Fakultativ: Gesamtzink (Zn) durch (einen) zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert

7 (f) Zinkdüngersuspension Durch Suspension von Typ 7 (a) und/ oder 7 (c) und/oder der typen 7 (b) in Wasser gewonnenes Erzeugnis 20 % Gesamtzink Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:
  1. Name des Anions/der Anione;
  2. Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1 % wasserlösliches Zink (falls vorhanden) chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist
Gesamtzink (Zn)
Wasserlösliches Zink (Zn) (falls vorhanden)
Zink (Zn), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Zink chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist
7g Zinkkomplex Wasserlösliches Erzeugnis, das durch chemische Verbindung mit einem zugelassenen Komplexbildner erhaltenes Zink enthält 5 % wasserlösliches Zink, wobei der Komplexanteil mindestens 80 % des wasserlöslichen Zinks betragen muss Name eines zugelassenen Komplexbildners, das nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist. Wasserlösliches Zink (Zn) Gesamtzink (Zn) in Komplexform
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