Regelwerk, EU chronologisch 1999

Empf. 1999/829/Euratom
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Anhang 1

"Allgemeine Angaben"
zu den Tätigkeiten unter 1) bis 8)

Einleitung

1. Standort und Umgebung

2. Anlage

3. Ableitungradioaktiver Stoffe in die Atmosphäre bei normalem Betrieb

4. Ableitungflüssiger radioaktiver Stoffe im Normalbetrieb

5. Beseitigung fester radioaktiver Abfälle aus der Anlage

6. Nichtgeplante Ableitungen radioaktiver Stoffe

7. Notfallpläne - Vereinbarungen mit anderen Mitgliedstaaten

8. Umgebungsüberwachung

Anhang 2 Allgemeine Angaben zu den Tätigkeiten unter 9)

Einleitung

1. Standort und Umgebung

2. Anlage

3. Ableitungradioaktiver Stoffe in die Atmosphäre bei normalem Betrieb

4. Ableitungflüssiger radioaktiver Stoffe im Normalbetrieb

5. Beseitigung fester radioaktiver Abfälle aus der Anlage

6. Nichtgeplante Ableitungen radioaktiver Stoffe

7. Notfallpläne - Vereinbarungen mit anderen Mitgliedstaaten

8. Umgebungsüberwachung

Anhang 3 "Allgemeine Angaben" zu den Tätigkeiten unter 10)

Einleitung

1. Standort und Umgebung

2. Endlager

3. Ableitungradioaktiver Stoffe in die Atmosphäre bei normalem Betrieb

4. Ableitungflüssiger radioaktiver Stoffe im Normalbetrieb

5. Beseitigung fester radioaktiver Abfälle aus der Anlage

6. Nichtgeplante Ableitungen radioaktiver Stoffe

7. Notfallpläne - Vereinbarungen mit anderen Mitgliedstaaten

8. Umgebungsüberwachung

9. Radiologische Auswirkungen in der Zeit nach der Schließung

Anhang 4 Einheitsformblatt zur Änderungeines bestehenden Plans zur Ableitungradioaktiver Stoffe

1. Bezeichnung und Standort der betreffenden Anlage

2. Datum der Stellungnahme der Kommission

3. Kurze Beschreibung der geplanten Änderungen

4. Genehmigte Ableitungsgrenzwerte des bestehenden Plans und andere einschlägige Bedingungen

5. Von den Behörden vorgesehene neue Ableitungsgrenzwerte einschließlich Änderungen der angenommenen Radionuklidzusammensetzung und anderer einschlägiger Bedingungen

6. Folgen der neuen Ableitungsgrenzwerte und der entsprechenden Erfordernisse (gasförmige und/oder flüssige Stoffe) für die Bewertungder Exposition der Bevölkerung in anderen Mitgliedstaaten

7. Folgen der Änderungen für die Beseitigung fester Abfälle

8. Folgen der Änderungen in bezug auf die in der früheren Stellungnahme herangezogenen Referenzunfälle

9. Bei neuen Referenzunfällen: Beschreibungund Bewertungder radiologischen Folgen

10.