Richtlinie 98/83/EG EU-Trinkwasserrichtinlinie (4) 

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Spezifikationen für die Analyse der Parameter Anhang III09 15

Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, daß alle Laboratorien, in denen Proben analysiert werden, über ein System Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die für die Zwecke der Überwachung und zum Nachweis der Einhaltung dieser Richtlinie verwendeten Analyseverfahren im Einklang mit der Norm EN ISO/IEC 17025 oder anderen gleichwertigen international anerkannten Normen validiert und dokumentiert werden. Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass die Laboratorien oder deren Vertragspartner Qualitätsmanagementverfahren anwenden, die mit der Norm EN ISO/IEC 17025 oder anderen gleichwertigen international anerkannten Normen im Einklang stehen.

Gibt es kein Analyseverfahren, das den Mindestverfahrenskennwerten gemäß Teil B genügt, so sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass die Überwachung mithilfe der besten verfügbaren Techniken erfolgt, die keine übermäßigen Kosten verursachen.

Teil A
Mikrobiologische Parameter, für die Analyseverfahren spezifiziert sind

Die nachstehenden Verfahrensgrundsätze für mikrobiologische Parameter haben, sofern ein CEN/ISO-Verfahren angegeben ist, Referenzfunktion; andernfalls dienen sie - bis zur etwaigen künftigen Annahme weiterer internationaler CEN/ISO-Verfahren für diese Parameter durch die Kommission - als Orientierungshilfe. Die Mitgliedstaaten können Alternativverfahren anwenden, sofern die Bestimmungen von Artikel 7 Absatz 5 erfüllt werden.

Diese Maßnahmen betreffend weitere internationale CEN/ISO-Verfahren zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Richtlinie, auch durch Ergänzung, werden nach dem in Artikel 12 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.

Methoden für mikrobiologische Parameter:

  1. Escherichia coli (E. coli) und coliforme Bakterien (EN ISO 9308-1 oder EN ISO 9308-2)
  2. Enterokokken (EN ISO 7899-2)
  3. Pseudomonas aeruginosa (EN ISO 16266)
  4. Bestimmung kultivierbarer Mikroorganismen - Koloniezahl bei 22 °C (EN ISO 6222)
  5. Bestimmung kultivierbarer Mikroorganismen - Koloniezahl bei 36 °C (EN ISO 6222)
  6. Clostridium perfringens einschließlich Sporen (EN ISO 14189)

Teil B
Chemische Parameter und Indikatorparameter, für die Verfahrenskennwerte spezifiziert sind

1. Chemische Parameter und Indikatorparameter

Für die Parameter in Tabelle 1 sollten die spezifizierten Verfahrenskennwerte gewährleisten, dass das verwendete Analyseverfahren mindestens geeignet ist, dem Parameterwert entsprechende Konzentrationen mit der in Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie 2009/90/EG der Kommission * definierten Bestimmungsgrenze von 30 % oder weniger des betreffenden Parameterwerts und der in Tabelle 1 spezifizierten Messunsicherheit zu messen. Das Ergebnis ist mit mindestens derselben Anzahl signifikanter Stellen anzugeben wie bei dem jeweiligen Parameterwert in Anhang I Teile B und C.

Bis zum 31. Dezember 2019 können die Mitgliedstaaten die Verwendung der in Tabelle 2 spezifizierten Verfahrenskennwerte, Richtigkeit",, Präzision" und, Nachweisgrenze" als Alternative zu, Bestimmungsgrenze" und, Messunsicherheit", wie in Absatz 1 bzw. in Tabelle 1 spezifiziert, zulassen.

Die in Tabelle 1 spezifizierte Messunsicherheit ist nicht als zusätzliche Toleranz für die Parameterwerte gemäß Anhang I zu verwenden.

Tabelle 1: Mindestverfahrenskennwert, Messunsicherheit'

Parameter Messunsicherheit
(siehe Anmerkung 1) % des Parameterwerts
(ausgenommen pH-Wert)
Anmerkungen
Aluminium 25
Ammonium 40
Antimon 40
Arsen 30
Benzo(a)pyren 50 Siehe Anmerkung 5
Benzol 40
Bor 25
Bromat 40
Cadmium 25
Chlorid 15
Chrom 30
Leitfähigkeit 20
Kupfer 25
Cyanid 30 Siehe Anmerkung 6
1,2-Dichlorethan 40
Fluorid 20
Wasserstoffionen-Konzentration pH
(ausgedrückt in pH-Einheiten)
0,2 Siehe Anmerkung 7
Eisen 30
Blei 25
Mangan 30
Quecksilber 30
Nickel 25
Nitrat 15
Nitrit 20
Oxidierbarkeit 50 Siehe Anmerkung 8
Pestizide 30 Siehe Anmerkung 9
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe 50 Siehe Anmerkung 10
Selen 40
Natrium 15
Sulfat 15

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