Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 1997, Abfall - EU Bund

Entschließung des Rates vom 24. Februar 1997 über eine Gemeinschaftsstrategie für die Abfallbewirtschaftung

(97/C 76/01)
(Abl. Nr. C 76 vom 11.03.1997 S. 1)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 1. Februar 1993 über ein Gemeinschaftsprogramm für Umweltpolitik und Maßnahmen im Hinblick auf eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung (fünftes Umweltaktionsprogramm) 1,

gestützt auf die Mitteilung der Kommission an der Rat und an das Europäische Parlament vom 18. September 1989 über eine Gemeinschaftsstrategie für die Abfallwirtschaft sowie auf die Mitteilung vom 1. August 1996 über die Überprüfung dieser Strategie,

gestützt auf die Entschließung des Rates vom 7. Mai 1990 über die Abfallpolitik 2 und die diesbezüglichen Entschließungen des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 1991 und vom 22. April l994 3,

gestützt auf die bestehenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Bereich der Abfallbewirtschaftung, insbesondere die Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle, die Richtlinie 91/689/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 über gefährliche Abfälle , die Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates vom 1. Februar 1993 zur Überwachung und Kontrolle: 2 der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft, den Beschluß 93/98/EG des Rates vom 1. Februar 1993 zum Abschluß - im Namen der Gemeinschaft - des Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfüllen und ihrer Entsorgung ( Basler Übereinkommen) sowie die Richtlinie 94/67/EG des Rates vom 16. Dezember 1994 über die Verbrennung gefährlicher Abfälle; gestützt auf den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat über die Politik der Abfallbewirtschaftung vom 8. November 1995-

  1. BEGRÜSST die Mitteilung der Kommission zur Überprüfung der Gemeinschaftsstrategie für die Abfallwirtschaft und betrachtet diese als wertvollen Leitfaden für die Fragen, die in den kommenden Jahren in der gesamten Europäischen Union im Abfallsektor behandelt werden müssen;
  2. IST DER AUFFASSUNG, daß im Abfallsektor seit Annahme seiner Entschließung vom 7. Mai 1990 über die Abfallpolitik 9) aus legislativer, wirtschaftlicher und technischer Ebene beträchtliche Fortschritte erzielt wurden, von denen sich die einzelstaatlichen Behörden und die Dienststellen der Gemeinschaft sowie Unternehmen und Verbraucher haben leiten lassen;
  3. STELLT FEST, daß das Abfallaufkommen trotz der erheblichen Bemühungen in den letzten Jahren auf Gemeinschaftsebene weiter zugenommen hat;
  4. NIMMT ZUR KENNTNIS, daß die Bevölkerung über die Abfallprobleme in der gesamten Europäischen Union zunehmend besorgt ist, und teilt diese Besorgnis;
  5. BEKRÄFTIGT, daß im Interesse des Umweltschutzes eine umfassende Abfallpolitik in der Gemeinschaft erforderlich ist;
  6. IST DER AUFFASSUNG, daß bei der Festlegung der Abfallbewirtschaftungspolitik der Gemeinschaft mit Blick auf eine nachhaltige Entwicklung vorrangig das Erfordernis eines hohen Umweltschutzniveaus maßgeblich sein sollte; dabei sollten die potentiellen Vorteile und Kosten eines Tätigwerdens oder Nichttätigwerdens berücksichtigt und dem Funktionieren des Binnenmarkts angemessen Rechnung getragen werden;
  7. FORDERT die Kommission und die Mitgliedstaaten AUF, die Umsetzung und Durchsetzung der Gemeinschaftsvorschriften für die Abfallbewirtschaftung sicherzustellen und ihre Zusammenarbeit in dieser Hinsicht zu intensivieren;
  8. FORDERT die Kommission NACHDRÜCKLICH AUF, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und unter Berücksichtigung der in internationalen Gremien geleisteten Arbeit noch stärker darauf hinzuarbeiten, daß abgestimmte Begriffe und Definitionen geschaffen werden und bei der Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften auf diese Weise leichter ein höherer Grad an Harmonisierung erreicht werden kann, und zu überlegen, ob nicht der Europäische Abfallkatalog und das Verzeichnis gefährlicher Abfälle überprüft werden müssen, um effektiver zum Tragen zu kommen;
  9. ERKENNT AN, daß insbesondere eindeutiger zwischen Gütern, die Abfälle sind, und solchen, die keine Abfälle sind, sowie zwischen Tätigkeiten, bei denen Abfülle verwertet werden, und Tätigkeiten, bei denen Abfälle beseitigt wer den, unterschieden werden muß;
  10. UNTERSTREICHT die Bedeutung, die Statistiken bei der Erkennung von Abfallproblemen, der Bewertung von abfallwirtschaftlichen Prioritäten sowie der Festlegung und Erreichung realistischer Ziele im Rahmen der Abfallbewirtschaftungspolitik haben können;
  11. BETONT, daß im Einklang mit den Gemeinschaftsvorschriften regelmäßig zweckdienliche Abfalldaten vorgelegt werden müssen:
  12. ERSUCHT die Kommission, in Zusammenarbeit mit der Europäischen Umweltagentur und den Mitgliedstaaten ein gemeinschaftsweites, zuverlässiges System für die Erfassung von Abfalldaten einzurichten, das auf gemeinsamen Begriffen, Definitionen und Einstufungskriterien beruht und möglichst geringe Kosten für den öffentlichen und den privaten Sektor verursachen sollte;
  13. IST DER MEINUNG, daß gemäß dem Verursacherprinzip und dem Grundsatz der gemeinsamen Verantwortung, alle Wirtschaftssubjekte einschließlich der Hersteller, Importeure, Händler und Verbraucher ihren spezifischen Anteil an der Verantwortung in bezug auf die Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung haben;

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 11.09.2023)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion