Regelwerk, EU chronologisch, EU 1996

RL 96/29/Euratom
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Titel I
Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Titel II
Anwendungsbereich

Artikel 2

Titel III
Anmeldung und Genehmigung der Tätigkeiten

Artikel 3 Anmeldung

Artikel 4 Genehmigung

Artikel 5 Genehmigung und Freigabe von Beseitigung, Wiederverwertung oder Wiederverwendung

Titel IV
Rechtfertigung, Optimierung und Begrenzung der Tätigkeiten

Kapitel I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 6

Artikel 7 Dosisbeschränkungen

Kapitel II
Dosisbegrenzungen

Artikel 8 Altersbegrenzung für exponierte Arbeitskräfte

Artikel 9 Dosisgrenzwerte für strahlenexponierte Arbeitskräfte

Artikel 10 Besonderer Schutz während Schwangerschaft und Stillzeit

Artikel 11 Dosisbegrenzungen bei Auszubildenden und Studierenden

Artikel 12 Besonders genehmigte Strahlenexpositionen

Artikel 13 Dosisgrenzwerte für Einzelpersonen der Bevölkerung

Artikel 14 Strahlenexposition der Bevölkerung insgesamt

Titel V
Schätzung der effektiven Dosis

Artikel 15

Artikel 16

Titel VI
Hauptgrundsätze für Maßnahmen zum Schutz der strahlenexponierten Arbeitskräfte, Auszubildenden und Studierenden bei Tätigkeiten

Artikel 17

Kapitel I
Maßnahmen zur Expositionsbegrenzung

Abschnitt 1
Einteilung und Abgrenzung der Strahlenschutzbereiche

Artikel 18 Vorkehrungen am Arbeitsplatz

Artikel 19 Anforderungen für Kontrollbereiche

Artikel 20 Anforderungen für Überwachungsbereiche

Abschnitt 2
Einteilung der strahlenexponierten Arbeitskräfte, Auszubildenden und Studierenden

Artikel 21 Einteilung strahlenexponierten Arbeitskräfte

Artikel 22 Unterrichtung und Unterweisung

Abschnitt 3
Bewertung und Durchführung von Vorkehrungen für den Strahlenschutz strahlenexponierter Arbeitskräfte

Artikel 23

Kapitel II
Ermittlung der Strahlenexposition

Abschnitt 1
Überwachung des Arbeitsplatzes

Artikel 24

Abschnitt 2
Individuelle Überwachung

Artikel 25 Überwachung - allgemein

Abschnitt 3
Überwachung im Fall von unfallbedingten Strahlenexpositionen oder Notfallexpositionen

Artikel 26

Artikel 27

Abschnitt 4
Aufzeichnung und Meldung der Ergebnisse

Artikel 28

Artikel 29

Kapitel III
Ärztliche Überwachung strahlenexponierter Arbeitskräfte

Artikel 30

Abschnitt 1
Ärztliche Überwachung der Arbeitskräfte der Kategorie A

Artikel 31 Ärztliche Überwachung

Artikel 32 Medizinische Einstufung

Artikel 33

Artikel 34 Gesundheitsakten

Abschnitt 2
Besondere Überwachung strahlenexponierter Arbeitskräfte

Artikel 35

Artikel 36

Abschnitt 3
Rechtsmittel

Artikel 37

Kapitel IV
Maßnahmen der Mitgliedstaaten zum Schutz strahlenexponierter Arbeitskräfte

Artikel 38

Kapitel V
Maßnahmen zum Schutz von Auszubildenden und Studierenden

Artikel 39

Titel VII
Erheblich erhöhte Exposition durch natürliche Strahlenquellen

Artikel 40 Anwendung

Artikel 41 Schutz vor Exposition durch terrestrische natürliche Strahlenquellen

Artikel 42 Schutz des fliegenden Personals

Titel VIII
Durchführung des Schutzes der Bevölkerung vor Strahlen unter normalen Bedingungen

Artikel 43 Wichtigster Grundsatz

Artikel 44 Bedingungen für die Genehmigung von Tätigkeiten, die mit einer Gefährdung durch ionisierende Strahlungen für die Bevölkerung verbunden sind

Artikel 45 Abschätzungen der Bevölkerungsdosen

Artikel 46 Inspektion

Artikel 47 Verantwortlichkeiten der Unternehmen

Titel IX
Interventionen

Artikel 48 Anwendung

Abschnitt I
Interventionen bei radiologischen Notstandssituationen

Artikel 49 Potentielle Strahlenexpositionen

Artikel 50 Vorbereitung der Intervention

Artikel 51 Durchführung der Interventionen

Artikel 52 Berufsbedingte Notfallexposition

Abschnitt II
Intervention bei dauerhafter Strahlenexposition

Artikel 53

Titel X
Schlußbestimmungen

Artikel 54

Artikel 55 Umsetzung in innerstaatliches Recht

Artikel 56 Aufhebungen

Artikel 57

Anhang I Kriterien für die Anwendung des Artikels 3

Anhang II

A. Definition der in diesem Anhang verwendeten Begriffe

B. Werte des Strahlungs-Wichtungsfaktors wR

Abbildung 1: Strahlungs-Wichtungsfaktoren für Neutronen. Die gestrichelte Kurve ist als Näherung anzusehen.

C. Verhältnis zwischen dem Qualitätsfaktor Q(L) und dem unbeschränkten linearen Energietransfer L.

E. Operationelle Größen für externe Strahlung

Anhang III