Regelwerk, EU chronologisch, EU 1996
Titel I
Begriffsbestimmungen
Titel II
Anwendungsbereich
Titel III
Anmeldung und Genehmigung der Tätigkeiten
Artikel 3 Anmeldung
Artikel 4 Genehmigung
Artikel 5 Genehmigung und Freigabe von Beseitigung, Wiederverwertung oder Wiederverwendung
Titel IV
Rechtfertigung, Optimierung und Begrenzung der Tätigkeiten
Kapitel I
Allgemeine Grundsätze
Artikel 7 Dosisbeschränkungen
Kapitel II
Dosisbegrenzungen
Artikel 8 Altersbegrenzung für exponierte Arbeitskräfte
Artikel 9 Dosisgrenzwerte für strahlenexponierte Arbeitskräfte
Artikel 10 Besonderer Schutz während Schwangerschaft und Stillzeit
Artikel 11 Dosisbegrenzungen bei Auszubildenden und Studierenden
Artikel 12 Besonders genehmigte Strahlenexpositionen
Artikel 13 Dosisgrenzwerte für Einzelpersonen der Bevölkerung
Artikel 14 Strahlenexposition der Bevölkerung insgesamt
Titel V
Schätzung der effektiven Dosis
Titel VI
Hauptgrundsätze für Maßnahmen zum Schutz der strahlenexponierten Arbeitskräfte, Auszubildenden und Studierenden bei Tätigkeiten
Kapitel I
Maßnahmen zur Expositionsbegrenzung
Abschnitt 1
Einteilung und Abgrenzung der Strahlenschutzbereiche
Artikel 18 Vorkehrungen am Arbeitsplatz
Artikel 19 Anforderungen für Kontrollbereiche
Artikel 20 Anforderungen für Überwachungsbereiche
Abschnitt 2
Einteilung der strahlenexponierten Arbeitskräfte, Auszubildenden und Studierenden
Artikel 21 Einteilung strahlenexponierten Arbeitskräfte
Artikel 22 Unterrichtung und Unterweisung
Abschnitt 3
Bewertung und Durchführung von Vorkehrungen für den Strahlenschutz strahlenexponierter Arbeitskräfte
Kapitel II
Ermittlung der Strahlenexposition
Abschnitt 1
Überwachung des Arbeitsplatzes
Abschnitt 2
Individuelle Überwachung
Artikel 25 Überwachung - allgemein
Abschnitt 3
Überwachung im Fall von unfallbedingten Strahlenexpositionen oder Notfallexpositionen
Abschnitt 4
Aufzeichnung und Meldung der Ergebnisse
Kapitel III
Ärztliche Überwachung strahlenexponierter Arbeitskräfte
Abschnitt 1
Ärztliche Überwachung der Arbeitskräfte der Kategorie A
Artikel 31 Ärztliche Überwachung
Artikel 32 Medizinische Einstufung
Artikel 34 Gesundheitsakten
Abschnitt 2
Besondere Überwachung strahlenexponierter Arbeitskräfte
Abschnitt 3
Rechtsmittel
Kapitel IV
Maßnahmen der Mitgliedstaaten zum Schutz strahlenexponierter Arbeitskräfte
Kapitel V
Maßnahmen zum Schutz von Auszubildenden und Studierenden
Titel VII
Erheblich erhöhte Exposition durch natürliche Strahlenquellen
Artikel 40 Anwendung
Artikel 41 Schutz vor Exposition durch terrestrische natürliche Strahlenquellen
Artikel 42 Schutz des fliegenden Personals
Titel VIII
Durchführung des Schutzes der Bevölkerung vor Strahlen unter normalen Bedingungen
Artikel 43 Wichtigster Grundsatz
Artikel 44 Bedingungen für die Genehmigung von Tätigkeiten, die mit einer Gefährdung durch ionisierende Strahlungen für die Bevölkerung verbunden sind
Artikel 45 Abschätzungen der Bevölkerungsdosen
Artikel 46 Inspektion
Artikel 47 Verantwortlichkeiten der Unternehmen
Titel IX
Interventionen
Artikel 48 Anwendung
Abschnitt I
Interventionen bei radiologischen Notstandssituationen
Artikel 49 Potentielle Strahlenexpositionen
Artikel 50 Vorbereitung der Intervention
Artikel 51 Durchführung der Interventionen
Artikel 52 Berufsbedingte Notfallexposition
Abschnitt II
Intervention bei dauerhafter Strahlenexposition
Titel X
Schlußbestimmungen
Artikel 55 Umsetzung in innerstaatliches Recht
Artikel 56 Aufhebungen
Anhang I Kriterien für die Anwendung des Artikels 3
A. Definition der in diesem Anhang verwendeten BegriffeB. Werte des Strahlungs-Wichtungsfaktors wR
Abbildung 1: Strahlungs-Wichtungsfaktoren für Neutronen. Die gestrichelte Kurve ist als Näherung anzusehen.
C. Verhältnis zwischen dem Qualitätsfaktor Q(L) und dem unbeschränkten linearen Energietransfer L.
E. Operationelle Größen für externe Strahlung