Regelwerk, EU 1993

RL 93/103/EG
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Artikel 1 Ziel

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 4 Neue Fischereifahrzeuge

Artikel 5 Vorhandene Fischereifahrzeuge

Artikel 6 Umfangreiche Instandsetzungen, Umbauten und Veränderungen

Artikel 7 Ausrüstung und Wartung

Artikel 8 Unterrichtung der Arbeitnehmer

Artikel 9 Ausbildung der Arbeitnehmer

Artikel 10 Erweiterte Ausbildung der Personen, die gegebenenfalls die Führung eines Fahrzeugs übernehmen

Artikel 11 Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer

Artikel 12 Anpassung der Anhänge

Artikel 13 Schlußbestimmungen

Artikel 14

Anhang I Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz an Bord von neuen Fischereifahrzeugen 

1. Seetüchtigkeit und Stabilität

2. Mechanische und elektrische Anlagen

3. Funkanlage

4. Fluchtwege und Notausgänge

5. Brandmeldung und -bekämpfung

6. Lüftung umschlossener Arbeitsstätten

7. Raumtemperatur

8. Natürliche und künstliche Beleuchtung der Arbeitsstätten

9. Fußböden, Trennwände und Decken

10. Türen

11. Verkehrswege - Gefahrenbereiche

12. Ausstattung der Arbeitsstätten

13. Unterkunftsräume

14. Sanitäranlagen

15. Erste Hilfe

16. Fallreeps und Landgangstege

17. Lärm

Anhang II Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz an Bord von vorhandenen Fischereifahrzeugen

1. Seetüchtigkeit und Stabilität

2. Mechanische und elektrische Anlagen

3. Funkanlage

4. Fluchtwege und Notausgänge

5. Brandmeldung und -bekämpfung

6. Lüftung umschlossener Arbeitsstätten

7. Raumtemperatur

8. Natürliche und künstliche Beleuchtung der Arbeitsstätten

9. Fußböden, Trennwände und Decken

10. Türen

11. Verkehrswege - Gefahrenbereiche

12. Ausstattung der Arbeitsstätten

13. Unterkunftsräume

14. Sanitäranlagen

15. Erste Hilfe

16. Fallreeps und Landgangstege

Anhang III Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz hinsichtlich der Rettungs- und Überlebensmittel

Anhang IV