Regelwerk, EU chronologisch, EU 1990
RL 90/679/EWG
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Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Ziel der Richtlinie
Artikel 2 Definitionen
Artikel 3 Anwendungsbereich - Ermittlung und Abschätzung der Risiken
Artikel 4 Anwendung der einzelnen Artikel im Zusammenhang mit der Risikoabschätzung
Abschnitt II
Pflichten der Arbeitgeber
Artikel 5 Ersetzung
Artikel 6 Verringerung der Risiken
Artikel 7 Unterrichtung der zuständigen Behörde
Artikel 8 Hygienemaßnahmen und individuelle Schutzmaßnahmen
Artikel 9 Unterrichtung und Unterweisung der Arbeitnehmer
Artikel 10 Unterrichtung der Arbeitnehmer in besonderen Fällen
Artikel 11 Führung eines Verzeichnisses exponierter Arbeitnehmer
Artikel 12 Anhörung und Mitwirkung der Arbeitnehmer
Artikel 13 Anmeldung bei der zuständigen Behörde
Abschnitt III
Verschiedene Bestimmungen
Artikel 14 Gesundheitsüberwachung
Artikel 15 Human- und veterinärmedizinische Gesundheitseinrichtungen mit Ausnahme von Untersuchungslaboratorien
Artikel 16 Besondere Maßnahmen für industrielle Verfahren, Laboratorien und Tierhaltungsräume
Artikel 17 Datenauswertung
Artikel 18 Einstufung der biologischen Arbeitsstoffe
Artikel 19 Anhänge
Artikel 20 Schlußbestimmungen
Anhang I Informatorische Liste der Tätigkeiten
Anhang II Symbol für Biogefährdung
Anhang III Gemeinschaftliche Einstufung
Bakterien Viren Parsiten Pilze |
Anhang IV Gesundheitsüberwachung von Arbeitnehmern
Anhang V Sicherheitsmaßnahmen und Sicherheitsstufen
Anhang VI Sicherheitsmaßnahmen für Industrielle Verfahren