Regelwerk, EU chronologisch, EU 1989
RL 89/686/EWG
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Kapitel I
Anwendungsbereich, Inverkehrbringen und freier Verkehr
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Kapitel II
Bescheinigungsverfahren
EG-Baumusterprüfung
Kontrolle der fertigen PSA
A. EG-Qualitätssicherungen für das Endprodukt
B. EG-Qualitätssicherungssystem mit Überwachung
EG-Produktionskonformitätserklärung
Kapitel III
CE-Kennzeichnung
Kapitel IV
Schlußbestimmungen
Artikel 14
Artikel 15
Artikel 16
Artikel 17
Anhang I: Erschöpfende Liste der PSA-Arten, die nicht unter diese Richtlinie fallen
Anhang II: Grundlegende Anforderungen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
1 Allgemeine Anforderungen an alle PSA
1.1 Grundsätze der Gestaltung1.2 Unschädlichkeit der PSA
1.3 Bequemlichkeit und Effizienz
1.4 Informationsbroschüre des Herstellers
2 Zusätzliche gemeinsame Anforderungen für mehrere PSA-Arten oder -Typen
2.1 PSa mit Verstellsystem2.2 PSA, die die zu schützenden Körperteile ≫umhüllen≪
2.3 PSa für Gesicht, Augen und Atemwege
2.4 PSA, die einer Alterung ausgesetzt sind
2.5 PSA, die bei ihrer Benutzung mitgerissen werden können
2.6 PSA, die für eine Verwendung in explosionsgefährdeter Umgebung bestimmt sind
2.7 PSA, die für rasche Einsätze bestimmt sind oder die schnell an- und/oder abgelegt werden können/müssen
2.8 PSa für Einsätze unter extremen Bedingungen
2.9 PSa mit vom Benutzer einstellbaren oder abnehmbaren Bestandteilen
2.10 An einen äußeren Apparat anschließbare PSA
2.11 PSa mit einem Flüssigkeitskreislauf
2.12 PSa mit einer oder mehreren direkt oder indirekt gesundheits- und sicherheitsrelevanten Markierungen oder Kennzeichnungen
2.13 Für die Signalisierung des Benutzers geeignete PSA-Bekleidung
2.14 PSa für mehrere Risiken
3 Risikorelevante Zusatzanforderungen
3.1 Schutz gegen mechanische Stöße3.2 Schutz gegen die (statische) Kompression eines Körperteils
3.3 Schutz gegen oberflächliche mechanische Verletzungen (Abschürfungen, Stiche, Schnitte, Bisse)
3.4 Verhütung des Ertrinkens (Rettungswesten, Schwimmwesten und Rettungskombinationen)
3.5 Schutz gegen die schädlichen Auswirkungen von Lärm
3.6 Schutz gegen Hitze und/oder Feuer
3.7 Kälteschutz
3.8 Schutz gegen Stromschläge
3.9 Strahlenschutz
3.10 Schutz gegen gefährliche und ansteckende Stoffe
3.11 Sicherheitsvorrichtungen für Taucherausrüstungen
Anhang III: Technische Unterlagen des Herstellers
Anhang IV: EG-Konformitätszeichen
Anhang V: Voraussetzungen, die von den gemeldeten Stellen zu erfüllen sind (Artikel 9 Absatz 2)
Anhang VI: Modell der EG-Konformitätserklärung