zurück


Methoden zur Bestimmung der physikalisch-chemischen Eigenschaften

A.21. Brandfördernde Eigenschaften (flüssige Stoffe)
Stand RL 2004/73/EG

Anhang V
zur RL 67/548/EWG

zur aktuellen Fassung

A.21. 1.Verfahren

A.21. 1.1 Einleitung

Mit diesem Prüfverfahren soll festgestellt werden, inwieweit ein flüssiger Stoff die Verbrennungsgeschwindigkeit oder die Verbrennungsintensität eines brennbaren Stoffes erhöhen kann oder ein Gemisch mit einem brennbaren Stoff bilden kann, welches sich spontan entzündet, wenn beide sorgfältig gemischt werden. Es beruht auf dem UN-Test auf brandfördernde (oxidierende) Eigenschaften für flüssige Stoffe (1) und ist ihm gleichwertig. Da dieses Verfahren A.21 jedoch in erster Linie für die Anforderungen der Richtlinie 67/548/EWG eingeführt wurde, ist lediglich der Vergleich mit einem Referenzstoff vorgeschrieben. Weitere Tests und der Vergleich mit zusätzlichen Referenzstoffen können erforderlich sein, wenn die Testergebnisse für andere Zwecke verwendet werden sollen 1.

Dieser Test muss nicht durchgeführt werden, wenn anhand der Strukturformel hinreichend nachgewiesen wurde, dass der Stoff mit anderen brennbaren Stoffen nicht exotherm reagieren kann.

Es ist nützlich, Vorausinformationen über die potenziellen explosiven Eigenschaften der Stoffe zu haben, bevor dieser Test durchgeführt wird.

Dieser Test ist nicht auf feste Stoffe, Gase, explosive oder leichtentzündliche Stoffe oder auf organische Peroxide anwendbar.

Dieser Test muss nicht durchgeführt werden, wenn bereits Ergebnisse für den getesten Stoff aus dem UN-Test auf brandfördernde (oxidierende) Eigenschaften für flüssige Stoffe (1) vorliegen.

A.21. 1.2 Definitionen und Einheiten

Die durchschnittliche Druckanstiegszeit ist der Durchschnitt der gemessenen Zeiten, die vergehen, bis ein Gemisch bei einem Test einen Druckanstieg von 690 kPa auf 2070 kPa über atmosphärischem Druck erzeugt.

A.21. 1.3 Referenzstoff

Als Referenzstoff ist 65% (w/w) Salpetersäure in wässeriger Lösung (analysenrein) erforderlich. 2 Wenn der Experimentator davon ausgeht, dass die Ergebnisse dieses Tests auch für andere Zwecke verwendet werden sollen, 1 kann die Prüfung zusätzlicher Referenzstoffe sinnvoll sein. 3

A.21. 1.4 Prinzip des Prüfverfahrens

Die Testflüssigkeit wird in einem Massenverhältnis von 1:1 mit Fasercellulose gemischt und in ein Druckgefäß gefüllt. Kommt es beim Mischen oder beim Einfüllen spontan zur Entzündung, sind keine weiteren Tests mehr nötig.

Kommt es nicht spontan zur Entzündung, so wird der gesamte Test durchgeführt. Das Gemisch wird in einem Druckgefäß erhitzt, und die Zeit, die im Durchschnitt vergeht, bis der Druck von 690 kPa auf 2070 kPa über atmosphärischen Druck angestiegen ist, wird ermittelt. Diese Zeit wird mit der durchschnittlichen Druckanstiegszeit für das 1:1 Gemisch des/der Referenzstoffe(s) und der Cellulose verglichen.

A.21. 1.5 Qualitätskriterien

In fünf hintereinander erfolgten Prüfungen mit ein und demselben Stoff sollten die Ergebnisse um nicht mehr als 30 % vom arithmetischen Mittel abweichen. Ergebnisse, die um mehr als 30% abweichen, sind nicht zu berücksichtigen, Misch- und Einfüllverfahren sollten verbessert und die Testreihe sollte wiederholt werden.

A.21. 1.6 Beschreibung des Verfahrens

A.21. 1.6.1 Vorbereitung

A.21. 1.6.1.1 Brennbarer Stoff

Getrocknete Fasercellulose mit einer Faserlänge von 50 bis 250 µm und einem durchschnittlichen Durchmesser von 25 µm 4 (Anm.: der Verweis auf die Fußnote kann hier mißverstanden werden, besser wäre, die Fußnotennummern z.B. als "(4)" hochgestellt anzugeben) wird als brennbares Material verwendet. Sie wird in einer Schicht von nicht mehr als 25 mm Dicke bei 105 °C 4 Stunden lang bis zur Gewichtskonstanz getrocknet und in einem Exsikkator mit Trocknungsmittel aufbewahrt, bis sie vollkommen abgekühlt ist und benötigt wird. Der Wassergehalt der getrockneten Cellulose sollte weniger als 0,5% der Trockenmasse 5 betragen. Gegebenenfalls sollte die Trocknungszeit verlängert werden. 6 Während des gesamten Tests ist Cellulose aus derselben Vorbereitungsprozedur zu verwenden.

A.21. 1.6.1.2 Apparatur

A.21. 1.6.1.2.1 Druckgefäß

Ein Druckgefäß ist erforderlich. Das Gefäß besteht aus einem zylindrischen Druckgefäß aus Stahl von einer Länge von 89 mm und einem Außendurchmesser von 60 mm (siehe Abbildung 1). Seitlich ist der Kolben an zwei gegenüberliegenden Seiten abgeflacht (wo sich der Durchmesser des Gefäßes auf 50 mm verringert), um die Handhabung bei der Einführung von Zündstopfen und Entlüftungsstopfen zu erleichtern. Das Gefäß, das eine Bohrung von 20 mm im Durchmesser hat, ist an einem Ende in einer Tiefe von 19 mm vergrößert und mit einem Gewinde versehen, so dass ein 1" British Standard Pipe (BSP) oder eine metrische Entsprechung eingeführt werden kann. Ein Druckablassarm wird in die nicht abgeflachte Seite des Druckgefäßes 35 mm von einem Ende und im Winkel von 90° zu den abgeflachten Seiten eingeschraubt. Dazu ist eine Bohrung von 12 mm Tiefe vorgesehen, die mit einem Gewinde versehen ist, in das das 1/2" BSP-Gewinde (oder metrische Entsprechung) am unteren Ende des Seitenarms eingeschraubt werden kann. Gegebenenfalls wird eine Dichtung aus inertem Material angebracht, um den Arm gasundurchlässig zu machen. Der Seitenarm ragt 55 mm aus dem Druckgefäß heraus und hat eine Bohrung von 6 mm. Das Ende des Seitenarms ist vergrößert und mit einem Gewinde versehen, so dass ein Membrandruckaufnehmer eingeschraubt werden kann. Jedes beliebige Druckmessgerät kann verwendet werden, sofern es gegen die heißen Gase oder Spaltprodukte beständig ist und auf eine Druckanstiegsgeschwindigkeit von 690-2070 kPa in höchstens 5 ms anspricht.

Das weiter vom Seitenarm entfernte Ende wird mit einem Zündstopfen verschlossen, an den zwei Elektroden angebracht sind. Die eine ist vom Stopfen isoliert, die andere ist über diesen geerdet . Das andere Ende des Druckgefäßes wird mit einer Berstscheibe (Berstdruck rund 2200 kPa) verschlossen, die von einem Stopfen mit einer Bohrung von 20 mm gehalten wird. Gegebenenfalls wird am Zündstopfen eine Dichtung aus inertem Material verwendet, um Gasundurchlässigkeit zu gewährleisten. Ein Ständer (Schaubild 2) hält die Vorrichtung beim Gebrauch in der richtigen Position. Er besteht in der Regel aus einer Weichstahl-Grundplatte mit der Abmessung 235 mm x 184 mm x 6 mm und einem 185 mm langen quadratischen Hohlkörper mit der Abmessung 70 mm x 70 mm x 4 mm.

Von zwei gegenüberliegenden Seiten des Hohlkörpers wird an einem Längsende jeweils ein Seitenteil abgeschnitten, so dass ein Gestell mit zwei flachwandigen Beinen und einem 86 mm langen ganzen Kasten darauf entsteht. Die Enden dieser flachwandigen Beine werden in einem Winkel von 60° zur Horizontalen abgeschnitten und an die Grundplatte angeschweißt. Ein 22 mm weiter und 46 mm tiefer Spalt wird in eine Seite am oberen Ende des Kastens geschnitten, so dass bei der Einführung der Druckgefäßvorrichtung mit dem Zündstopfen voran in den Kastenteil der Vorrichtung der Seitenarm in den Spalt passt. Ein Stahlstück von 30 mm Länge und 6 mm Dicke wird als Zwischenstück unten an der Innenseite des Kastens angeschweißt Zwei Flügelschrauben von 7 mm sind an der gegenüberliegenden Seite eingeschraubt und halten das Druckgefäß. Zwei 12 mm breite Streifen von 6 mm dickem Stahl, die an die Seitenteile am Boden des Kastens angeschweißt sind, halten das Druckgefäß von unten.

A.21. 1.6.1.2.2 Zündvorrichtung

Die Zündvorrichtung besteht aus einem 25 cm langem Ni/Cr Draht mit einem Durchmesser von 0,6 mm und einem Widerstand von 3,85 ohm/m. Der Draht wird mit Hilfe eines Stabes von 5 mm Durchmesser zu einer Wendel gedreht und wird an den am Zündstopfen befindlichen Elektroden befestigt. Die Wendel sollte einer der Darstellungen in Abbildung 3 entsprechen. Die Unterseite der Zündwendel sollte 20 mm vom Boden des Gefäßes entfernt sein. Wenn die Elektroden nicht nachstellbar sind, sollten die Enden des Zünddrahtes zwischen der Wendel und dem Boden des Gefäßes mit einer Keramikumhüllung isoliert werden. Der Draht wird durch konstante Stromversorgung von mindestens 10 a erhitzt.

A.21. 1.6.2 Durchführung des Tests 7

Die Apparatur, die komplett mit Druckaufnehmer und Heizsystem montiert ist, bei der jedoch die Berstscheibe nicht eingeführt ist, wird mit dem Zündstopfen nach unten auf dem Ständer befestigt. 2,5 g der zu testenden Flüssigkeit wird mit 2,5 g getrockneter Cellulose in einem Becherglas mit einem Rührstab aus Glas gemischt 8. Aus Sicherheitsgründen sollte der Mischvorgang mit einem Schutzschirm zwischen Experimentator und Gemisch durchgeführt werden. Entzündet sich das Gemisch beim Mischen oder beim Einfüllen, sind keine weiteren Tests erforderlich. Das Gemisch wird in kleinen Portionen mit leichtem Klopfen in das Druckgefäß gefüllt, wobei darauf geachtet werden muss, dass das Gemisch die Zündwendel ausreichend umhüllt und damit ein guter Kontakt gewährleistet ist. Es ist wichtig, dass sich die Wendel während des Füllens nicht verformt, da das zu falschen Ergebnissen führen kann 9. Die Berstscheibe wird in die vorgesehene Druckgefäßöffnung eingelegt und mit dem Halterungsstopfen fest eingeschraubt. Das gefüllte Gefäß wird auf den Ständer montiert, wobei das Ende mit der Berstscheibe nach oben zeigt. Der Ständer sollte sich in einem geeigneten gepanzerten Abzugsschrank oder in einer Brennkammer befinden. Das Stromkabel ist an den äußeren Anschlusssteckern am Zündstopfen angeschlossen. Die Stromstärke beträgt 10 A. Zwischen dem Beginn des Mischens und dem Anschalten des Stroms sollten nicht mehr als 10 Minuten vergehen.

Das vom Druckaufnehmer erzeugte Signal wird durch ein geeignetes Messdatenerfassungssystem aufgezeichnet, das sowohl die Messung als auch die Aufzeichnung eines Zeit-Druck-Profils ermöglicht (z.B. ein Transientenrecorder in Verbindung mit einem grafischen Drucker). Das Gemisch wird mindestens 60 s lang oder so lange, bis die Berstscheibe aufreißt, erhitzt. Reißt die Scheibe nicht auf, so sollte man das Gemisch abkühlen lassen, bevor die Apparatur vorsichtig abgebaut werden kann, wobei Vorkehrungsmaßnahmen gegen einen eventuellen Druckaufbau getroffen werden sollten. Es werden fünf Prüfgänge mit dem Prüfstoff und dem/den Referenzstoff(en) durchgeführt. Es wird festgehalten, wieviel Zeit vergeht, bis der Druck von 690 kPa auf 2070 kPa über atmosphärischem Druck steigt. Die durchschnittliche Druckanstiegszeit wird berechnet.

In manchen Fällen können Stoffe einen (zu hohen oder zu niedrigen) Druckanstieg erzeugen, der nicht auf die brandfördernden Eigenschaften des Stoffes zurückzuführen ist. In diesen Fällen muss der Test gegebenenfalls mit einem inerten Stoff, z.B. Diatomit (Kieselgur), anstelle der Cellulose wiederholt werden, um die Art der Reaktion festzustellen.

A.21. 2 Daten

Druckanstiegszeiten für die Testsubstanz und den/die Referenzstoff(e). Druckanstiegszeiten für die Tests mit einem inerten Stoff, soweit durchgeführt.

A.21. 2.1 Ergebnisverarbeitung

Sowohl für die Testsubstanz als auch für den/die Referenzstoff(e) werden die durchschnittlichen Druckanstiegszeiten berechnet.

Die durchschnittliche Druckanstiegszeit wird für die Tests mit einem inerten Stoff berechnet (sofern durchgeführt).

In Tabelle 1 sind einige Ergebnisbeispiele aufgeführt.

Tabelle 1 Ergebnisbeispieled

Stoff Durchschnittliche Druckanstiegszeit für ein 1:1 Gemisch mit Cellulose
(ms)
Ammoniumdichromat, gesättigte wässerige Lösung 20800
Calciumnitrat, gesättigte wässerige Lösung 6700
Eisentrinitrat, gesättigte wässerige Lösung 4133
Lithiumperchlorat, gesättigte wässerige Lösung 1686
Magnesiumperchlorat, gesättigte wässerige Lösung 777
Nickelnitrat, gesättigte wässerige Lösung 6250
Salpetersäure, 65 % 4767a
Perchlorsäure, 50 % 121a
Perchlorsäure, 55 % 59
Kaliumnitrat, 30 % wässerige Lösung 26690
Silbernitrat, gesättigte wässerige Lösung - b
Natriumchlorat, 40 % wässerige Lösung 2555a
Natriumnitrat, 45 % wässerige Lösung 4133
 
Inerter Stoff  
Wasser: Cellulose - b
a) Durchschnittswert aus Testreihen verschiedener Labors
b) Höchstdruck von 2070 kPa nicht erreicht
c) gesättigte Lösungen sollten bei 20 °C zubereitet werden
d) Siehe Bezugsdokument (1) zur Klassifizierung nach den Beförderungsbestimmungen der UN

A.21. 3 Bericht

A.21. 3.1 Prüfbericht

Der Prüfbericht sollte folgende Angaben enthalten:

A.21. 3.2 Analyse der Ergebnisse 10

Bei der Bewertung der Prüfergebnisse ist Folgendes zu beachten:

  1. ob sich das Gemisch von Testsubstanz und Cellulose spontan entzündet; und
  2. der Vergleich der durchschnittlichen Zeit, bis der Druck von 690 kPa auf 2070 kPa gestiegen ist, mit der Druckanstiegszeit des/der Referenzstoffe(s).

Ein flüssiger Stoff wird als brandfördernd beurteilt, wenn:

  1. ein Gemisch des Stoffes und der Cellulose mit einem Massenverhältnis von 1:1 spontan in Brand gerät oder
  2. ein Gemisch des Stoffes und der Cellulose mit einem Massenverhältnis von 1:1 eine durchschnittliche Druckanstiegszeit von höchstens der durchschnittlichen Druckanstiegszeit aufweist wie ein Gemisch 65°%iger Salpetersäure (w/w) in wässeriger Lösung und Cellulose im Massenverhältnis von 1:1.

Um falsche positive Ergebnisse zu vermeiden, sollten die beim Test des Stoffes mit einem inerten Stoff erhaltenen Ergebnisse in die Analyse der Ergebnisse mit einbezogen werden.

A.21. 4 Bezugsdokumente

(1) UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter, Test- und Kriterienhandbuch, 3. geänderte Ausgabe. UN-Veröffentlichungsnummer: ST/SG/AC.10/11/Rev. 3, 1999, Seite 342. Test 0.2: auf oxidierende Eigenschaften für flüssige Stoffe.

Abbildung 1 Druckgefäß


(A) Druckgefäßgehäuse (F) Seitenarm (L) Isolierung
(B) Berstscheibenhalterungsstopfen (G) Druckübertragerkopf (M) Stahlconus
(C) Zündstopfen (H) Unterlegscheibe (N) Dichtungsfuge
(D) Dichtung aus inertem Material (z.B. Weichblei) (J) Isolierte Elektrode  
(E) Berstscheibe (K) geerdete Elektrode  

Abbildung 2 Ständer

Abbildung 3 Zündvorrichtung

(A) Zündwendel

(B) Isolierung

(C) Elektroden

(D) Zündstopfen

Anmerkung: Eines dieses Systeme kann verwendet werden

1) Beispielsweise im Rahmen der UN-Beförderungsbestimmungen

2) Die Säure ist vor dem Test zu titrieren, um die genaue Konzentraton zu überprüfen.

3) z.B.: 50% (w/w) Perchlorsäure und 40% (w/w) Natriumchlorat werden in Bezugsdokument 1 verwendet.

4) z.B. Cellulosestaub aus der Whatman-Säulen-Chromatographie CF 11, Katalognr. 4021 050

5) was beispielsweise durch Karl-Fischer-Titration zu bestätigen ist

6) Als Alternative kann der Wassergehalt beispielsweise auch durch Vakuumerhitzen auf 105 °C während 24 Stunden erreicht werden.

7) Gemische von Oxidationsmitteln und Cellulose sind als potenziell explosiv zu behandeln und mit Vorsicht zu handhaben

8) Dazu kann auch ein Gemisch der zu testenden Flüssigkeit und der Cellulose im Verhältnis 1:1 in größerer Menge zubereitet werden, wovon dann 5 ± 0,1 g in das Druckgefäß gefüllt werden. Das Gemisch ist für jeden Prüfgang frisch zuzubereiten.

9) Insbesondere muss vermieden werden, dass nebeneinander liegende Schleifen der Wendel miteinander in Kontakt kommen.

10) Siehe Bezugsdokument 1 zur Analyse der Ergebnisse nach den Beförderungsbestimmungen der UN bei Verwendung verschiedener Referenzstoffe.


weiter .

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 04.08.2022)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion