| Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2026, Wirtschaft - EU Bund |
Durchführungsverordnung (EU) 2026/1731 der Kommission vom 15. Juli 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnungen (EU) 2024/2977, (EU) 2024/2979, (EU) 2024/2980 und (EU) 2024/2982 in Bezug auf geltende Standards bzw. Normen und Spezifikationen
(ABl. L 2026/1731 vom 22.07.2026)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG 1, insbesondere auf Artikel 5a Absatz 23,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Um ein Höchstmaß an Harmonisierung zwischen den Mitgliedstaaten bei der Entwicklung europäischer Brieftaschen für die digitale Identität zu gewährleisten, beruhen die technischen Spezifikationen für die Brieftaschen auf den Arbeiten, die auf Grundlage der Empfehlung (EU) 2021/946 der Kommission 2 durchgeführt wurden, insbesondere auf der Architektur und dem Referenzrahmen. Da sich die Architektur und der Referenzrahmen seit der Annahme der Durchführungsverordnungen (EU) 2024/2977 3, (EU) 2024/2979 4, (EU) 2024/2980 5 und (EU) 2024/2982 6 der Kommission erheblich weiterentwickelt haben, sollten diese Durchführungsverordnungen nun geändert werden, um sie an die neuen Standards bzw. Normen, Spezifikationen und Verfahren anzupassen.
Im Einklang mit den Zielen der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 wurde eine Reihe von Standards bzw. Normen ausgewählt, um diese spezifischen Anforderungen zu erfüllen. Diese Standards bzw. Normen sollten bewährte Verfahren widerspiegeln und in den betreffenden Sektoren weithin anerkannt sein. Da beispielsweise das W3C-VCDM-Format als Referenzformat für Bescheinigungen insbesondere im Bildungssektor verwendet wird, sollten die europäischen Brieftaschen für die digitale Identität dieses Format auch unterstützen, wenn die neuen Profile im W3C-VCDM-Format verfügbar sind. Diese Standards bzw. Normen sollten erforderlichenfalls angepasst oder ergänzt werden, um die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit europäischer Brieftaschen für die digitale Identität zu gewährleisten und gleichzeitig die grenzübergreifende Interoperabilität und das wirksame Funktionieren des Binnenmarkts zu fördern.
(2) Bei jeder Nutzung der Brieftasche, die die Vorlage des Porträtbilds des Brieftaschennutzers erfordert, müssen die Brieftaschenlösungen die Funktion der selektiven Offenlegung unterstützen, und die Offenlegung muss vollständig vom Nutzer kontrolliert werden. Um die Fähigkeit zu bewahren, über die Offenlegung zu entscheiden, und das Porträtbild vor unbeabsichtigten oder unbefugten Offenlegungsverlangen zu schützen, sollte die Architektur der europäischen Brieftaschen für die digitale Identität so konzipiert sein, dass Warnmechanismen vorgesehen sind und dass alle Verwendungen des Porträtbilds protokolliert werden. Um sicherzustellen, dass sich der Brieftaschennutzer der Weitergabe biometrischer Daten bewusst ist, sollten die Warnhinweise deutlich machen, dass die Abfrage eine Weitergabe biometrischer Daten umfasst, und eindeutig die Bestätigung der Offenlegung durch den Nutzer verlangen. Verarbeitet ein vertrauender Beteiligter das Porträtbild zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person oder zur Bestätigung der von dieser Person angegebenen Identität, so gelten die Artikel 6 und 9 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates 7 sowie alle anderen Anforderungen der genannten Verordnung, einschließlich der Anforderung, dass die Verarbeitung des Porträtbilds durch vertrauende Beteiligte auf das für die beabsichtigte Verwendung notwendige Maß beschränkt sein sollte. Die beabsichtigte Verwendung sollte dem Brieftaschennutzer zusammen mit der dem Offenlegungsverlangen in klarer und verständlicher Sprache mitgeteilt werden. Um die Sensibilität biometrischer Daten gebührend zu berücksichtigen, sollte der Brieftaschennutzer die Offenlegung des Porträtbilds ausdrücklich und eindeutig bestätigen. Keine Antwort oder vorangekreuzte Kästchen sollten nicht als Bestätigung durch den Brieftaschennutzer gelten. Die ausdrückliche Bestätigung des Brieftaschennutzers sollte eine technische Schutzvorkehrung sein und an sich keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung darstellen. Gemäß Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2016/679 können die Mitgliedstaaten zusätzliche Bedingungen, einschließlich Beschränkungen, einführen oder aufrechterhalten, soweit die Verarbeitung von genetischen, biometrischen oder Gesundheitsdaten betroffen ist.
(Stand: 31.07.2026)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion