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Beschluss (GASP) 2026/1713 des Rates vom 13. Juli 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/797 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen
(ABl. L 2026/1713 vom 13.07.2026, ber. L 2026/90642)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 17. Mai 2019 den Beschluss (GASP) 2019/797 1 angenommen.
(2) Als Teil dauerhafter, maßgeschneiderter und koordinierter Maßnahmen der Union gegen Akteure, von denen eine anhaltende Cyberbedrohung ausgeht, sollten acht natürliche Personen und vier Organisationen in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/797 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden. Diese Personen und Organisationen sind für Cyberangriffe mit erheblichen Auswirkungen, die eine äußere Bedrohung für die Union oder ihre Mitgliedstaaten darstellen, verantwortlich, unterstützen diese oder sind daran beteiligt.
(3) Der Beschluss (GASP) 2019/797 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/797 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 13. Juli 2026.
| Anhang |
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/797 wird wie folgt geändert: