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Regelwerk, EU 2026, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2026/1360 des Rates vom 15. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion

(ABl. L 2026/1360 vom 16.06.2026)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 23. Juni 2014 den Beschluss 2014/386/GASP 1 angenommen.

(2) In ihrer am 24. Februar 2025 verabschiedeten Resolution ES-11/7 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen auf das Erfordernis hingewiesen, ihre einschlägigen Resolutionen, die als Reaktion auf die Aggression gegen die Ukraine verabschiedet wurden, vollständig durchzuführen, insbesondere ihre Forderung, dass die Russische Föderation alle ihre Streitkräfte unverzüglich, vollständig und bedingungslos aus dem Hoheitsgebiet der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen abzieht, sowie ihre Forderung nach einer sofortigen Einstellung der Feindseligkeiten der Russischen Föderation gegen die Ukraine, insbesondere der Angriffe gegen Zivilpersonen und zivile Objekte.

(3) Solange die rechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation weiterhin gegen grundlegende Regeln des Völkerrechts, darunter insbesondere das in Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen verankerte Verbot der Anwendung von Gewalt, oder des humanitären Völkerrechts verstoßen, ist es angezeigt, alle von der Union verhängten Maßnahmen aufrechtzuerhalten.

(4) Auf Grundlage der Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP ist der Rat zu der Auffassung gelangt, dass die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2027 verlängert werden sollten.

(5) Der Beschluss 2014/386/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses 2014/386/GASP erhält folgende Fassung:

"Dieser Beschluss gilt bis zum 23. Juni 2027."

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 15. Juni 2026.

1) Beschluss 2014/386/GASP des Rates vom 23. Juni 2014 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion (ABl. L 183 vom 24.06.2014 S. 70, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/386/oj).


ENDE

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