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Beschluss (GASP) 2026/1226 des Rates vom 8. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran sowie der Handlungen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben
(ABl. L 2026/1226 vom 08.06.2026)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 20. Juli 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/1532 1 angenommen.
(2) Am 22. Mai 2026 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2026/1157 2 des Rates zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 angenommen, der die Verhängung von Reisebeschränkungen und Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten gegen Personen und Organisationen, die für Handlungen und politische Maßnahmen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben, verantwortlich sind, diese unterstützen, umsetzen oder davon profitieren, erlaubt.
(3) Angesichts der sehr ernsten Lage sollten zwei Personen und eine Organisation in die in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2023/1532 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.
(4) Der Beschluss (GASP) 2023/1532 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Anhang I des Beschlusses (GASP) 2023/1532 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 8. Juni 2026.
2) Beschluss (GASP) 2026/1157 des Rates vom 22. Mai 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran (ABl. L, 2026/1157, 26.5.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1157/oj).
| Anhang |
Anhang I des Beschlusses (GASP) 2023/1532 wird wie folgt geändert: