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Beschluss (GASP) 2026/884 des Rates vom 21. April 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/2643 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands
(ABl. L 2026/884 vom 21.04.2026)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 8. Oktober 2024 den Beschluss (GASP) 2024/2643 1 angenommen.
(2) Der Europäische Rat hat am 18. Dezember 2025 Schlussfolgerungen angenommen, in denen er entschieden alle jüngsten hybriden Angriffe gegen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten verurteilt hat.
(3) Die Union verurteilt weiterhin unbeirrbar die böswilligen Aktivitäten Russlands gegen die Union, ihre Mitgliedstaaten, internationale Organisationen und Drittländer.
(4) Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass zwei juristische Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang I des Beschlusses (GASP) 2024/2643 aufgenommen werden sollten.
(5) Der Beschluss (GASP) 2024/2643 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Anhang I des Beschlusses (GASP) 2024/2643 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 21. April 2026.
| Anhang |
In Anhang I des Beschlusses (GASP) 2024/2643 werden in Abschnitt " B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen" folgende Einträge angefügt: