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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2024/2643 des Rates vom 8. Oktober 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands

(ABl. L 2024/2643 vom 09.10.2024;
Beschl. (GASP) 2024/3174 - ABl. L 2024/3174 vom 16.12.2024)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

gestützt auf den Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Jahr 2013 plädierte der Chef des Generalstabs der Streitkräfte der Russischen Föderation, Valery Gerasimov, für eine Änderung der Art der Kriegsführung durch die Russische Föderation sowie für den Einsatz von politischen, diplomatischen und anderen nicht militärischen Maßnahmen in Kombination mit militärischer Gewalt. Gerasimov zufolge eröffnet der Informationsraum weitreichende asymmetrische Möglichkeiten, um das Kampfpotenzial des Feindes zu schwächen.

(2) Am 21. September 2021 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil in der Rechtssache Carter gegen Russland (20914/07) fest, dass Alexander Litwinenko von zwei Personen vergiftet wurde, die unter der Leitung oder Kontrolle der russischen Behörden handelten.

(3) Am 9. März 2022 stellte das Europäische Parlament in seiner Entschließung zur Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation, fest, dass Russland vor und während seines Angriffskrieges gegen die Ukraine sowohl in den traditionellen Medien als auch auf den Plattformen der sozialen Medien Falschinformationen von beispielloser Heimtücke und in beispiellosem Ausmaß verbreitet hat und weiterhin verbreitet, um seine Bürger im eigenen Land und die internationale Gemeinschaft zu täuschen. Das Europäische Parlament betonte, dass Russland eines der Länder ist, die Journalisten und Gegner in der Union ins Visier genommen haben.

(4) Am 10. Mai 2022 verurteilten die Union und ihre internationalen Partner aufs Schärfste die böswillige Cyberaktivität der Russischen Föderation gegen die Ukraine, die gegen das von Viasat betriebene Satellitennetzwerk KA-SAT gerichtet war. Dieser Cyberangriff fand eine Stunde vor der grundlosen und ungerechtfertigten Invasion Russlands in die Ukraine am 24. Februar 2022 statt, wodurch die militärische Aggression erleichtert wurde, und war ein weiteres Beispiel für Russlands anhaltend unverantwortliches Verhalten im Cyberraum.

(5) Am 19. Juli 2022 verurteilte der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter") die böswilligen Cyberaktivitäten im Rahmen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und die Distributed Denial-of-Service-Angriffe auf mehrere Mitgliedstaaten und Partner, zu denen sich prorussische Hackergruppen bekannt haben.

(6) In seinen Schlussfolgerungen vom 21. Juni 2022 stellte der Rat der Europäischen Union fest, dass die Definitionen der Begriffe "hybride Bedrohungen" und "Kampagnen" voneinander abweichen können, aber flexibel bleiben müssen, damit auf die raschen Entwicklungen in diesem Bereich angemessen reagiert werden kann. In diesem Zusammenhang hat der Rat die von der Kommission und vom Europäischen Kompetenzzentrum für die Abwehr hybrider Bedrohungen in "The Landscape of Hybrid Threats: a Conceptual Model" ("Die Landschaft hybrider Bedrohungen: ein konzeptionelles Modell") entwickelten Konzepte für "hybride Bedrohung" und "hybride Bedrohungskampagne" zur Kenntnis genommen.

(7) In seinen Schlussfolgerungen vom 21. Juni 2022 sowie denen vom 18. Juli 2022 forderte der Rat den Hohen Vertreter und die Kommission erneut auf, unter uneingeschränkter Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten Optionen für genau definierte Maßnahmen zu entwickeln, die gegen Akteure ergriffen werden könnten, die an ausländischer Informationsmanipulation und Einmischung beteiligt sind, wenn dies zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in der Union erforderlich ist.

(8) Im Februar 2023 veröffentlichte der Europäische Auswärtige Dienst einen Bericht über Bedrohungen durch ausländische Informationsmanipulation und Einflussnahme, in dem er diese Bedrohungen als eine zumeist nicht rechtswidrige Verhaltensweise definierte, die Werte, Verfahren und politische Prozesse bedroht oder negativ beeinflussen könnte. Diese Aktivitäten sind ihrem Wesen nach manipulativ und werden von staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren, einschließlich ihrer Stellvertreter, innerhalb und außerhalb ihres eigenen Hoheitsgebiets vorsätzlich und koordiniert durchgeführt.

(9) Am 3. Februar 2023 bekräftigte die Union in einer Erklärung im Anschluss an das 24. Gipfeltreffen EU-Ukraine ihre Solidarität mit der Ukraine bei der Abwehr von hybriden Bedrohungen und Cyberangriffen sowie ihre Zusage, die diesbezügliche Unterstützung fortzusetzen. Die Union und die Ukraine erkannten an, wie wichtig es ist, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der staatlich kontrollierten Informationsmanipulation und Einflussnahme Russlands, einschließlich Desinformation, zu intensivieren und die Resilienz der Ukraine beim digitalen Wandel zu stärken.

(10) Am 1. Juni 2023 betonte das Europäische Parlament in einer Entschließung zur Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Union, einschließlich Desinformation, dass Russland die verschiedensten Möglichkeiten zur Einflussnahme nutzt, die in eine umfassendere Strategie eingebettet sind, die der Schädigung, Verwirrung, Einschüchterung, Schwächung und Spaltung der Mitgliedstaaten und ihrer Nachbarländer dient.

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