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Regelwerk, EU 2026, Lebensmittel/Tier-/Pflanzenschutz - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2026/848 der Kommission vom 10. April 2026 zur Änderung der Anhänge I und II der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 hinsichtlich der Muster der Veterinärbescheinigungen für Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten von Sendungen von Hunden, Katzen und Frettchen sowie von sonstigen Carnivora und für den Eingang von Sendungen von Hunden, Katzen und Frettchen in die Union

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2026/848 vom 16.04.2026)



Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung und mit Durchführungsbestimmungen ... zu VO (EU) 2016/429

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit ("Tiergesundheitsrecht") 1, insbesondere auf Artikel 146 Absatz 2, Artikel 238 Absatz 3 und Artikel 239 Absatz 3,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EWG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) 2, insbesondere auf Artikel 90 Unterabsatz 1 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 der Kommission 3 werden Musterbescheinigungen in Form von Veterinärbescheinigungen, Veterinär-/amtlichen Bescheinigungen und Erklärungen unter anderem für Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten von Sendungen bestimmter Kategorien von Landtieren festgelegt. Dazu gehören Sendungen von Hunden, Katzen und Frettchen sowie von sonstigen Carnivora, die in den Anwendungsbereich der Delegierten Verordnungen (EU) 2020/688 4 bzw. (EU) 2020/692 5 der Kommission fallen, im Zusammenhang mit Verbringungen innerhalb der Union von Sendungen von Hunden, Katzen und Frettchen sowie von sonstigen Carnivora sowie mit dem Eingang in die Union und der Verbringung und Handhabung von Sendungen von Hunden, Katzen und Frettchen nach ihrem Eingang.

(2) Kapitel 61 (Muster "CANIS-FELIS-FERRETS-INTRA") und Kapitel 63 (Muster "OTHCARN-INTRA") von Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 enthalten Muster der Veterinärbescheinigungen für Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten von Sendungen von Hunden, Katzen und Frettchen sowie von sonstigen Carnivora. Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/133 der Kommission 6 wurden die Artikel 53, 55, 58 und 65 sowie Anhang VII

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