Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2026, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (EU) 2026/763 des Rates vom 30. März 2026 zur Änderung des Beschlusses 2011/173/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina

(ABl. L 2026/763 vom 30.03.2026)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 21. März 2011 den Beschluss 2011/173/GASP 1 angenommen.

(2) Als Ergebnis einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 31. März 2027 verlängert werden.

(3) Der Beschluss 2011/173/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses 2011/173/GASP erhält folgende Fassung:

"Dieser Beschluss gilt bis zum 31. März 2027."

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 30. März 2026.

1) Beschluss 2011/173/GASP des Rates vom 21. März 2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina (ABl. L 76 vom 22.03.2011 S. 68, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2011/173/oj).


ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 31.03.2026)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion