VO (EU) 2026/285
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Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Zertifizierungsmethode für die dauerhafte CO2-Entnahme per direkte CO2-Abscheidung aus der Luft und -Speicherung
Artikel 4 Zertifizierungsmethode für die dauerhafte CO2-Entnahme durch Tätigkeiten zur CO2-Entnahme durch Biokohle
Artikel 5 Inkrafttreten
Anhang
Begriffsbestimmungen
1. Beschreibung der CO2-Entnahmetätigkeit
1.1. Zulässigkeit
1.1.1. CO2-Entnahmetätigkeiten mit CO2-Abscheidung und geologischer Speicherung
1.1.2. CO2-Entnahme durch Biokohle
1.2. Tätigkeitszeitraum, Überwachungszeitraum und Zertifizierungszeitraum
1.2.1. DACCS- und BioCCS-Tätigkeiten
1.2.2. BCR-Tätigkeit
1.3. Planung und Berichterstattung
1.3.1. Tätigkeitsplan
1.3.2.Überwachungsplan
1.3.3.Überwachungsbericht
2. Quantifizierung der Ausgangswerte, der gesamten CO2-Entnahmen und der Verbundenen THG-Emissionen
2.1. DACCS- und BioCCS-Tätigkeiten
2.1.1. THG-Quellen und -Senken
Tabelle 1: Bei DACCS- und BioCCS-Tätigkeiten zu berücksichtigende Senken und Quellen
2.1.2. Ausgangswert
2.1.3. Quantifizierung der gesamten Entnahmen der Tätigkeit
2.1.4. Quantifizierung der mit der Tätigkeit verbundenen Treibhausgasemissionen
2.1.5. Abscheidung von CO2 direkt aus der Luft
Tabelle 2: Parameter für die Aufnahme in den Überwachungsbericht
2.1.6. Abscheidung von CO2 aus biogenen Emissionen
Tabelle 3: Parameter für die Aufnahme in den Überwachungsbericht
2.1.7. CO2-Transport
Tabelle 4: Parameter für die Aufnahme in den Überwachungsbericht
2.1.8. Injektion von CO2 in Speicherstätten
Tabelle 5: Parameter für die Aufnahme in den Überwachungsbericht
2.2. BCR-Tätigkeiten
2.2.1. THG-Quellen und -Senken
Tabelle 6: Bei einer BCR-Tätigkeit zu berücksichtigende Senken und Quellen
2.2.2. Ausgangswert
2.2.3. Quantifizierung der gesamten Entnahmen der Tätigkeit
2.2.4. Quantifizierung der mit der Tätigkeit verbundenen Treibhausgase
2.2.5. Erzeugung von Biokohle
Tabelle 7: Parameter für die Aufnahme in den Überwachungsbericht
2.2.6. Transport von Biokohle
Tabelle 8: Parameter für die Aufnahme in den Überwachungsbericht
2.2.7. Einbringung von Biokohle
Tabelle 9: Parameter für die Berechnung von Fperm
Tabelle 10: Parameter für die Aufnahme in den Überwachungsbericht
2.3. Gemeinsame Quantifizierungselemente
2.3.1. Vollständigkeit und Wesentlichkeit
2.3.2. Nettoverbrauch an Nutzwärme oder Strom
2.3.3. Zusätzlicher Biomasseverbrauch
2.3.4. Emissionsfaktoren
2.3.5. Kapitalgüteremissionen
2.3.6. Gemessene Daten und Unsicherheiten
2.3.7. Bestätigung des Ursprungs des CO2-Stroms
3. CO2-Speicherung und Haftung
3.1. DACCS- und BioCCS-Tätigkeiten
3.2. BCR-Tätigkeiten
4. Nachhaltigkeit
4.1. Mindestanforderungen an die Nachhaltigkeit
4.1.1. Eindämmung des Klimawandels
4.1.2. Anpassung an den Klimawandel
4.1.3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
4.1.4.Übergang zur Kreislaufwirtschaft, einschließlich der effizienten Verwendung von biobasierten Materialien aus nachhaltigen Quellen
4.1.5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
4.1.6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme, einschließlich der Bodengesundheit, sowie Vermeidung von Bodendegradation
4.1.6.1. BCR
4.2. Nachhaltigkeit von Biomasse
4.3. Vermeidung nicht nachhaltiger Nachfrage nach Biomasse-Rohstoffen
4.3.1. Anforderungen an BioCCS
4.3.2. Anforderungen an BCR-Tätigkeiten
4.3.3. Freiwilliger Ausgleich für Biomasse, die für CO2-Entnahmetätigkeiten genutzt wird
4.4. Anforderungen in Bezug auf Umweltverschmutzungsrisiken im Zusammenhang mit Biokohle
4.4.1. Grenzwerte für Schwermetalle und organische Schadstoffe für in landwirtschaftliche Böden und Waldböden eingebrachte Biokohle
4.4.2. Zusätzliche Anforderungen an Biokohle, die vor der Einbringung in landwirtschaftliche Böden und Waldböden einer Matrix zugesetzt wird
4.4.3. Grenzwerte für Schwermetalle und organische Schadstoffe für Biokohle, die Produkten zugesetzt oder in Böden, bei denen es sich nicht um landwirtschaftliche Böden oder Waldböden handelt, eingebracht wird