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Beschluss (GASP) 2025/1429 des Rates vom 15. Juli 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2319 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti
(ABl. L 2025/1429 vom 15.07.2025)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2022/2319 des Rates vom 25. November 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti 1, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 25. November 2022 den Beschluss (GASP) 2022/2319 angenommen.
(2) Der Rat hat am 28. Juli 2023 den Beschluss (GASP) 2023/1574 2 angenommen, mit dem der Beschluss (GASP) 2022/2319 geändert und somit ein spezieller Rahmen für gezielte restriktive Maßnahmen gegen natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die für Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Haitis gefährden, und für Handlungen, die die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Haiti untergraben, verantwortlich sind, sowie gegen mit ihnen verbundene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen geschaffen wurde.
(3) In seinen Schlussfolgerungen vom 17. Oktober 2024 erklärte der Europäische Rat, nach wie vor äußerst besorgt über die Lage in Haiti zu sein, und forderte neue gezielte Sanktionen gegen Personen und Organisationen, die für Gewalt verantwortlich sind, um zur Wiederherstellung von Frieden, Sicherheit, Stabilität, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Haiti beizutragen.
(4) Angesichts der sich verschlechternden politischen, wirtschaftlichen, sicherheitspolitischen und humanitären Lage in Haiti, einschließlich der Auswirkungen eskalierender Bandengewalt, der unablässigen schweren Menschenrechtsverletzungen durch Banden und der anhaltenden Straflosigkeit für die Täter, sollten drei Personen in die in Anhang II des Beschlusses (GASP) 2022/2319 enthaltene Liste der natürlichen Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.
(5) Der Beschluss (GASP) 2022/2319 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Anhang II des Beschlusses (GASP) 2022/2319 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 15. Juli 2025.
2) Beschluss (GASP) 2023/1574 des Rates vom 28. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2319 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti (ABl. L 192 vom 31.07.2023 S. 21, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/1574/oj).
| Anhang |
In Anhang II des Beschlusses (GASP) 2022/2319 werden in der Tabelle unter der Überschrift " A. Liste der natürlichen Personen nach Artikel 2a Absatz 1 und Artikel 3a Absatz 1" folgende Einträge angefügt:
| Name | Angaben zur Identität | Begründung | Datum der Aufnahme in die Liste | |
| "4. | Micanor ALTÈS alias Monel Felix, Micanord; Mikano; Wa Mikanò; King Micanor; Alfred Mones |
Funktion: Anführer der Bande "Wharf Jérémie" Staatsangehörigkeit: haitianisch Geschlecht: männlich Anschrift: Neighbourhood of Wharf Jérémie, near La Saline, Port-au-Prince, Haiti |
Micanor Altès ist der Anführer der Bande "Wharf Jérémie". Wharf Jérémie ist ein an der Küste gelegenes Stadtviertel im Gebiet von La Saline in Port-au-Prince. Dieses Gebiet steht seit mehr als einem Jahrzehnt unter der Kontrolle der Bande, die von Micanor Altès angeführt wird. Unter seinem Kommando ist die Bande verantwortlich für das Massaker an 207 Personen zwischen dem 6. und 11. Dezember 2024 im Viertel von Wharf Jérémie. Das Massaker ereignete sich nach dem Tod von Altès neugeborenem Sohn, der an einer unbekannten Krankheit gestorben war. In der Überzeugung, dass Voodoo praktizierende ältere Menschen in dem von ihm kontrollierten Gebiet sein Kind mit einem Fluch belegt hatten, ordnete der Anführer der Bande nach der Entführung aller über 60-jährigen Voodoo praktizierenden Einwohner ihre Hinrichtung an. |
(Stand: 21.07.2025)
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