Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2025/935 der Kommission vom 21. Mai 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/918 zur Festlegung der technischen Spezifikationen der Datenanforderungen für das Thema "Globale Wertschöpfungsketten" gemäß der Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2025/935 vom 22.05.2025)


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Um im Einklang mit Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/2152 alle drei Jahre Daten zu dem in Anhang I der genannten Verordnung aufgeführten Thema "Globale Wertschöpfungsketten" auf der Grundlage vergleichbarer und harmonisierter Daten zu erstellen und die korrekte Umsetzung des Themas "Globale Wertschöpfungsketten" durch die Mitgliedstaaten zu gewährleisten, hat die Kommission die Variablen, die Maßeinheit, die statistische Grundgesamtheit, die Klassifikationen und Aufschlüsselungen, die Datenübermittlungsfrist und den ersten Bezugszeitraum festzulegen.

(2) Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/918 der Kommission 2 sollte daher entsprechend geändert werden.

(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System überein

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/918 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 31. Dezember 2026.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 21. Mai 2025

1) ABl. L 327 vom 17.12.2019 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/2152/oj.

2) Durchführungsverordnung (EU) 2022/918 der Kommission vom 13. Juni 2022 zur Festlegung der technischen Spezifikationen der Datenanforderungen für das Thema "Globale Wertschöpfungsketten" gemäß der Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 159 vom 14.06.2022 S. 43, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2022/918/oj).

.

Anhang

" Anhang
Technische Spezifikationen der Datenanforderungen für das Thema "Globale Wertschöpfungsketten" Anwendungsbereich

(Einzelheiten zum Thema "Globale Wertschöpfungsketten") Variable Art
i. Unternehmensfunktionen 1) Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger und Selbstständigen Obligatorisch
ii. Globale Wertschöpfungsketten 2) Zahl der Unternehmen, die Waren aus dem Ausland erwerben Obligatorisch
3) Zahl der Unternehmen, die Waren ins Ausland liefern Obligatorisch
4) Zahl der Unternehmen, die Dienstleistungen aus dem Ausland erwerben Obligatorisch
5) Zahl der Unternehmen, die Dienstleistungen im Ausland erbringen Obligatorisch
6) Zahl der Unternehmen mit ausländischen Handelspartnern innerhalb und außerhalb derselben Unternehmensgruppe Obligatorisch
iii. Verlagerung von Unternehmensfunktionen ins Ausland 7) Zahl der Unternehmen, die Unternehmensfunktionen ins Ausland verlagern Obligatorisch
8) Zahl der Arbeitsplätze, die im Unternehmen durch Verlagerung von Unternehmensfunktionen ins Ausland geschaffen wurden Obligatorisch
9) Zahl der infolge der Verlagerung von Unternehmensfunktionen ins Ausland verlorenen (oder ins Ausland verlagerten) Arbeitsplätze Obligatorisch
10) Zahl der Unternehmen, die Unternehmensfunktionen ins Ausland verlagert haben oder dies erwogen haben Obligatorisch
iv. Ereignisse, die sich auf die Organisation globaler Wertschöpfungsketten auswirken 11) Zahl der Unternehmen, die Auswirkungen auf die Organisation globaler Wertschöpfungsketten melden Obligatorisch
v. Verlagerung von Unternehmensfunktionen 12) Zahl der Unternehmen, die Unternehmensfunktionen verlagern Freiwillig

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 27.05.2025)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion