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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2025/668 der Kommission vom 15. November 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der Anzahl und der Titel der Variablen für den Bereich Arbeitskräfte für das Ad-hoc-Thema 2026 "Beschäftigung auf digitalen Plattformen"

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2025/668 vom 02.04.2025)


Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung/Festlegung ... der VO (EU) 2019/1700

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/982 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Um den in den einschlägigen Einzelthemen festgestellten Bedarf abzudecken, müssen Anzahl und Titel der Variablen für das Ad-hoc-Thema 2026 "Beschäftigung auf digitalen Plattformen" festgelegt werden.

(2) Die Anzahl der zu erfassenden Variablen sollte die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2019/1700 erfasste Anzahl von Variablen für den Bereich Arbeitskräfte nicht um mehr als 5 % übersteigen.

(3) Bei der Ausarbeitung dieser delegierten Verordnung führte die Kommission angemessene Konsultationen mit nationalen Sachverständigen durch

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anzahl und Titel der Variablen für das Ad-hoc-Thema 2026 "Beschäftigung auf Digitalen Plattformen" im Bereich Arbeitskräfte sind im Anhang festgelegt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 15. November 2024

1) ABl. L 261 I vom 14.10.2019 S. 1.

.

Anhang

Anzahl und Titel der Variablen im Bereich Arbeitskräfte im Hinblick auf den Variablensatz für das Ad-hoc-Thema 2026 "Beschäftigung auf digitalen Plattformen"

Thema Einzelthema Kennung der Variable Bezeichnung der Variable
3d. Erwerbsbeteiligung -11 erfasste Variablen (11 bezogen auf ein Ad-hoc-Thema) Beschäftigung auf digitalen Plattformen DPWORK Tätigkeitsbereich der wichtigsten bezahlten Arbeit auf digitalen Plattformen in den letzten 12 Monaten
DPINTENS Intensität der bezahlten Arbeit auf digitalen Plattformen in den letzten 12 Monaten
DPHRSW Durchschnittliche Anzahl der bezahlten Arbeitsstunden pro Monat auf digitalen Plattformen in den letzten 12 Monaten
DPINC Anteil des Gesamteinkommens von digitalen Plattformen am persönlichen Gesamteinkommen in den letzten 12 Monaten
DPMR Hauptgrund für bezahlte Arbeit auf digitalen Plattformen in den letzten 12 Monaten
DPASG Im Rahmen der wichtigsten bezahlten Arbeit auf digitalen Plattformen in den letzten 12 Monaten ausgeführte Aufträge
DPREJ Möglichkeit zur Ablehnung von Aufgaben im Rahmen der wichtigsten bezahlten Arbeit auf digitalen Plattformen in den letzten 12 Monaten
DPHSET Entscheidungsbefugnis darüber, wann die Arbeitsstunden im Rahmen der wichtigsten bezahlten Arbeit auf digitalen Plattformen in den letzten 12 Monaten geleistet wurden
DPPSET Entscheidungsbefugnis bei der Preisfestsetzung im Rahmen der wichtigsten bezahlten Arbeit auf digitalen Plattformen in den letzten 12 Monaten
DPINSCOV Zugang zu bezahltem Urlaub oder zu Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
DPMAIN Bezahlte Arbeit auf digitalen Plattformen als Haupt-, Zweit- oder sonstige Erwerbstätigkeit in der Bezugswoche


ENDE

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