![]() Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund |
Beschluss (GASP) 2025/437 des Rates vom 28. Februar 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
(ABl. L 2025/437 vom 03.03.2025)
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 5. März 2014 den Beschluss 2014/119/GASP 1 angenommen.
(2) Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/119/GASP sollten die darin enthaltenen Maßnahmen bis zum 6. März 2026 verlängert werden.
(3) Der Beschluss 2014/119/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses 2014/119/GASP erhält folgende Fassung:
"Dieser Beschluss gilt bis zum 6. März 2026."
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 28. Februar 2025.
![]() |
ENDE |
(Stand: 04.03.2025)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion
...
X
⍂
↑
↓