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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Verordnung (EU) 2025/398 des Rates vom 24. Februar 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/263 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation

(ABl. L 2025/398 vom 24.02.2025, ber. L 2025/90211)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2025/396 des Rates vom 24. Februar 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 des Rates über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation 1,

auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 23. Februar 2022 hat der Rat die Verordnung (EU) 2022/263 2 angenommen.

(2) Mit der Verordnung (EU) 2022/263 werden bestimmte im Beschluss (GASP) 2022/266 des Rates 3 vorgesehene Maßnahmen umgesetzt.

(3) Am 24. Februar 2025 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2025/396 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 angenommen.

(4) Mit dem Beschluss (GASP) 2025/396 wird mit bestimmten Ausnahmen die Lieferung von auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautenden Banknoten in die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der Ukraine in den Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja (im Folgenden "nicht von der Regierung kontrollierte Gebiete") verboten.

(5) Mit dem Beschluss (GASP) 2025/396 werden Beschränkungen für die Ausfuhr bestimmter Waren und Technologien, die ebenfalls gemäß der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates 4 beschränkt sind, in die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete eingeführt.

(6) Mit dem Beschluss (GASP) 2025/396 werden Verbote für die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung, Buchführung, Steuerberatung, Unternehmens- und Public-Relations-Beratung, Bauwesen, Architektur, Ingenieurwesen, Rechtsberatung, IT-Beratung, Markt- und Meinungsforschung, technische, physikalische und chemische Untersuchung sowie Werbung für die nicht von der Regierung kontrollierten ukrainischen Gebiete verhängt. Ferner wird die Bereitstellung bestimmter Software für die Unternehmensführung und Software für Industriedesign und Fertigung sowie damit zusammenhängender Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse an die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete verboten.

(7) Um eine wirksame Durchführung der in der Verordnung (EU) 2022/263 festgelegten restriktiven Maßnahmen zu gewährleisten, eine Umgehung der Maßnahmen zu verhindern und die Durchsetzung der Maßnahmen zu stärken sowie die Wirtschaftsbeteiligten der Union zu schützen, ist es angezeigt, eine Reihe horizontaler Bestimmungen einzuführen und den Wortlaut bestimmter bestehender Bestimmungen zu ändern.

(8) Um eine Angleichung an die Auslegung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-72/11 5 zu gewährleisten, wird mit dem Beschluss (GASP) 2025/396 die Bestimmung zum Verbot von Umgehungen geändert, um klarzustellen, dass die Anforderungen in Bezug auf das Wissen und Wollen nicht nur dann erfüllt sind, wenn eine Person absichtlich eine Umgehung von restriktiven Maßnahmen bezweckt oder bewirkt, sondern auch dann, wenn eine Person, die an einer Aktivität beteiligt ist, die die Umgehung von restriktiven Maßnahmen bezweckt oder bewirkt, es für möglich hält, dass eine solche Beteiligung diesen Zweck oder diese Wirkung hat, und dies billigend in Kauf nimmt.

(9) Die Verordnung (EU) 2022/263 gilt nur innerhalb der in Artikel 15 ebendieser Verordnung festgelegten Anwendungsgrenzen. Gleichzeitig können Wirtschaftsteilnehmer aus der Union, wenn sie in der Lage sind, maßgeblichen Einfluss auf das Verhalten einer außerhalb der Union niedergelassenen juristischen Person, Einrichtung oder Organisation zu nehmen und einen solchen maßgeblichen Einfluss wirksam geltend machen, für Handlungen dieser juristischen Person, Einrichtung oder Organisation, mit denen die restriktiven Maßnahmen untergraben werden, verantwortlich gemacht werden und sollten sie ihren Einfluss nutzen, um diese Handlungen zu verhindern.

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