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Beschluss (GASP) 2025/344 des Rates vom 18. Februar 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/3097 zur Unterstützung des umfassenden Programms für die Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und konventioneller Munition in Südosteuropa
(ABl. L 2025/344 vom 19.02.2025)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 5. Dezember 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/3097 1 zur Unterstützung des umfassenden Programms für die Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und konventioneller Munition in Südosteuropa angenommen, um die Phase II des durch das Sekretariat der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) durchgeführten Projekts zu unterstützen (im Folgenden "Projekt").
(2) Zum Zeitpunkt der Annahme des Beschlusses (GASP) 2024/3097 hatte dieser keinen Anhang. Eine ausführliche Beschreibung des durchzuführenden Projekts ist nun im Anhang des vorliegenden Beschlusses enthalten.
(3) Der Beschluss (GASP) 2024/3097 muss daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Text im Anhang des vorliegenden Beschlusses wird dem Beschluss (GASP) 2024/3097 als Anhang angefügt.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 18. Februar 2025.
Anhang |
Umfassendes Programm der OSZE für die Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW und konventioneller Munition in Südosteuropa
Phase II
1. Hintergrund
Die OSZE-Teilnehmerländer in Südosteuropa ergreifen seit längerem Maßnahmen gegen die erheblichen Risiken und Herausforderungen im Zusammenhang mit der destabilisierenden Anhäufung und unkontrollierten Verbreitung unerlaubter Kleinwaffen und leichter Waffen (im Folgenden "SALW") sowie konventioneller Munition. Es ist allgemein anerkannt, dass sich diese Risiken nicht nur auf die Sicherheit Südosteuropas, sondern auch der Europäischen Union (EU) auswirken.
Der unerlaubte Handel mit SALW und konventioneller Munition aus und durch Südosteuropa stellt in der Strategie der EU gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen (SALW) sowie zugehörige Munition (im Folgenden "SALW-Strategie der EU") 1 eine strategische Herausforderung dar. Er wurde durch mehrere Aktionspläne in Angriff genommen, etwa durch den EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen (2020-2025) 2 und den Fahrplan für eine dauerhafte Lösung in Bezug auf den illegalen Besitz und den Missbrauch von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition sowie den unerlaubten Handel damit im Westbalkan bis 2024 3. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, haben die zuständigen Behörden der südosteuropäischen Länder die OSZE offiziell um Unterstützung im Bereich der Kontrolle von SALW und zugehöriger Munition ersucht. 4 Die beantragte Hilfe trägt zur Verwirklichung der oben genannten strategischen und operativen Ziele bei und unterstützt die südosteuropäischen Länder gleichzeitig bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus den OSZE-Dokumenten zu SALW (FSC.DOC/1/00/Rev.1) und zu Beständen konventioneller Munition (FSC.DOC/1/03/Rev.1). Vor diesem Hintergrund hat die OSZE ein umfassendes Programm für die Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW und konventioneller Munition in Südosteuropa (im Folgenden "das Programm") entwickelt.
Das Programm ist mit dem "Fahrplan für eine dauerhafte Lösung in Bezug auf den illegalen Besitz und den Missbrauch von SALW und dazugehöriger Munition sowie den unerlaubten Handel damit im Westbalkan bis 2024" 5
(Stand: 25.02.2025)
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