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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Finanzwesen - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/215 der Kommission vom 30. Januar 2025 zur Feststellung der Gleichwertigkeit des für zentrale Gegenparteien im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland geltenden Rechtsrahmens gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates für einen begrenzten Zeitraum

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2025/215 vom 31.01.2025)



Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung/Verlängerung /Festlegung und über die Gleichwertigkeit des Regulierungsrahmens der VO 648/2012 ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister 1, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das in Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 festgelegte Verfahren für die Anerkennung von zentralen Gegenparteien (im Folgenden "CCPs") aus Drittstaaten, deren Regulierungsstandards den Regulierungsstandards der genannten Verordnung gleichwertig sind, soll es den in den betreffenden Drittstaaten niedergelassenen und zugelassenen CCPs ermöglichen, Clearingdienste für in der Union niedergelassene Clearingmitglieder oder Handelsplätze zu erbringen. Dieses Anerkennungsverfahren und die dabei vorgesehenen Gleichwertigkeitsbeschlüsse tragen so zur Erreichung des übergeordneten Ziels der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 bei, das Systemrisiko dadurch zu verringern, dass auch bei der Abwicklung außerbörslich gehandelter (im Folgenden "OTC"-) Derivatekontrakte auf sichere und solide CCPs zurückgegriffen wird, einschließlich solcher, die in einem Drittstaat niedergelassen und zugelassen sind.

(2) Damit die rechtlichen Bestimmungen eines Drittstaats als den EU-Bestimmungen für CCPs gleichwertig betrachtet werden können, sollten die geltenden Rechts- und Aufsichtsmechanismen zu einem gemessen an den verfolgten Regulierungszielen gleichwertigen wesentlichen Ergebnis führen wie die Anforderungen der Union. Im Zuge einer Gleichwertigkeitsprüfung soll deshalb festgestellt werden, ob die Rechts- und Aufsichtsmechanismen des betreffenden Drittstaats gewährleisten, dass dort niedergelassene und zugelassene CCPs für in der Union niedergelassene Clearingmitglieder und Handelsplätze nicht mit einem höheren Risiko einhergehen als in der Union zugelassene CCPs und somit in der Union kein inakzeptabel hohes Systemrisiko darstellen.

(3) Die Bewertung der Gleichwertigkeit der Rechts- und Aufsichtsmechanismen des Vereinigtes Königreichs Großbritannien und Nordirland (im Folgenden "Vereinigtes Königreich") mit jenen der Union sollte daher nicht nur auf einer vergleichenden Analyse der für CCPs im Vereinigten Königreich geltenden rechtsverbindlichen Anforderungen beruhen, sondern auch auf einer Prüfung der Ergebnisse dieser Anforderungen und deren Eignung zur Minderung der Risiken, denen in der Union niedergelassene Clearingmitglieder und Handelsplätze ausgesetzt sein könnten.

(4) Ein zentrales Clearing sorgt für mehr Markttransparenz, mindert das Kreditrisiko und verringert Ansteckungsrisiken bei Ausfall eines oder mehrerer Teilnehmer einer CCP. Die Erbringung solcher Dienste ist daher von kritischer Bedeutung für die Wahrung der Finanzstabilität. Von CCPs geclearte Finanzinstrumente sind zudem von großem Interesse für Finanzintermediäre und deren Kunden (etwa zur Absicherung von Zinsrisiken) und haben damit auch Auswirkungen auf das Funktionieren der Realwirtschaft der Union.

(5) Zum 31. Dezember 2023 belief sich der Nominalwert ausstehender OTC-Derivate laut Angaben der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich weltweit auf ca. 603 Bio. EUR, wovon rund 80 % auf Zinsderivate und knapp 18 % auf Devisenderivate entfielen. Mehr als 30 % aller OTC-Derivate lauten auf Euro oder andere Währungen von Mitgliedstaaten. Der Markt für das zentrale Clearing von OTC-Derivaten ist in hohem Maße konzentriert; dies gilt insbesondere für das zentrale Clearing von auf Euro lautenden OTC-Zinsderivaten, das zu mehr als 90 % über eine einzige im Vereinigten Königreich niedergelassene CCP (im Folgenden "UK-CCP") erfolgt.

(6) Angesichts des erheblichen Volumens an auf Euro oder andere Währungen von Mitgliedstaaten lautenden Finanztransaktionen, die durch UK-CCPs gecleart wurden, hat der Austritt des Vereinigten Königreichs aus dem Binnenmarkt und dem zugehörigen Unionsrahmen für die Regulierung, Beaufsichtigung und Durchsetzung im Finanzsektor die Behörden der Union und der Mitgliedstaaten mit Blick auf die Wahrung der Finanzstabilität vor große Herausforderungen gestellt.

(7) Um möglichen Risiken für die Finanzstabilität, die sich aus einer unvermittelten Einstellung des Clearings von Derivaten durch UK-CCPs für Clearingmitglieder und Kunden aus der Union ergeben könnten, zu begegnen, erließ die Kommission am 21. September 2020 den Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1308 2

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