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Regelwerk, EU 2025, Betriebssicherheit - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/165 der Kommission vom 30. Januar 2025 über die harmonisierten Normen für Druckgeräte zur Unterstützung der Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2025/165 vom 31.01.2025)


Neufassung -Ersetzt Mitt. 2017/C 389/01 und Beschl. (EU) 2019/1616 - weiterhin gültig s. Art. 2 und Art. 3

Ergänzende Informationen
=> 14. ProdSV - Druckgeräteverordnung // RL 2014/68/EU // Normenübersicht /Normen - Beschl. (EU) 2025/165
Mitt. 2017/C 389/01 -> Letztes Verzeichnis der harmonisierten Normen - Mitt.-Druckgeräte 2018/C 326/03

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Einklang mit Artikel 12 der Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Druckgeräten oder Baugruppen nach Artikel 4 Absätze 1 und 2 der genannten Richtlinie, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, eine Konformität mit den wesentlichen Sicherheitsanforderungen des Anhangs I der genannten Richtlinie vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2024) 1241 3 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) mit der Überarbeitung bestehender harmonisierter Normen und dem Abschluss der Arbeiten an Entwürfen harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/68/EU.

(3) Auf der Grundlage des Auftrags im Durchführungsbeschluss C(2024) 1241 überarbeitete und änderte das CEN die folgenden harmonisierten Normen: EN 19:2016 für Industriearmaturen. Daraufhin wurde die Änderungsnorm EN 19:2023 angenommen. Darüber hinaus überarbeitete das CEN die Normen EN 12952-3:2011, EN 12952-8:2002, EN 12952-9:2002 und EN 12952-16:2002 für Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten. Daraufhin wurden die folgenden Änderungsnormen angenommen: EN 12952-3:2022, EN 12952-8:2022, EN 12952-9:2022 und EN 12952-16:2022. Das CEN überarbeitete auch die Norm EN 15001-1:2009 für Gasinfrastruktur, was zur Annahme der überarbeiteten Norm EN 15001-1:2023 führte. Darüber hinaus überarbeitete das CEN die Norm EN 15776:2011+A1:2015 für unbefeuerte Druckbehälter, was zur Annahme der überarbeiteten Norm EN 15776:2022 führte. Schließlich überarbeitete das CEN die Normen EN 13445-2:2021 und EN 13445-4:2021 für unbefeuerte Druckbehälter, was zur Annahme der überarbeiteten Normen EN 13445-2:2021+A1:2023 und EN 13445-4:2021+A1:2023 führte. Auf der Grundlage des Durchführungsbeschlusses C(2024)1241 erarbeitete das CEN die neuen harmonisierten Normen EN 13480-3:2017/A5:2022 für metallische industrielle Rohrleitungen, EN 13799:2022 für Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile sowie EN 12261:2024 für Gaszähler.

(4) Die Kommission hat zusammen mit dem CEN geprüft, ob die vom CEN ausgearbeiteten, geänderten bzw. überarbeiteten harmonisierten Normen für Druckgeräte dem im Durchführungsbeschluss C(2024) 1241 festgelegten Auftrag entsprechen.

(5) Diese Normen entsprechen den Anforderungen, die sie abdecken sollen und die in Anhang I der Richtlinie 2014/68/EU festgelegt sind. Daher ist es angezeigt, die Fundstellen dieser Normen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(6)

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