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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2025/85 des Rates vom 13. Januar 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/385 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen

(ABl. L 2025/85 vom 14.01.2025)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 19. Januar 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/385 1 angenommen.

(2) Auf Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2024/385 sollte jener Beschluss bis zum 20. Januar 2026 verlängert werden.

(3) Der Beschluss (GASP) 2024/385 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2024/385 erhält folgende Fassung:

"Dieser Beschluss gilt bis zum 20. Januar 2026."

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 13. Januar 2025.

1) Beschluss (GASP) 2024/385 vom 19. Januar 2024 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen (ABl. L, 2024/385, 19.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/385/oj).


ENDE

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