Regelwerk, EU 2024

VO (EU) 2024/3173
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Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang I Vorschriften für den Zugang zum Schnellwarnsystem Safety Gate, den Betrieb des Systems, die in das System einzugebenden Informationen und die für Meldungen zu erfüllenden Anforderungen

1. Arten von Meldungen über das Schnellwarnsystem Safety Gate
1.1. Meldung eines ernsten Risikos

1.2. Meldung eines anderen Risikos

1.3. Meldung zur Information

1.4. Folgemeldungen

1.5. Von der Kommission übermittelte Warnmeldungen

2. Informationen, die in Meldungen der nationalen Behörden über das Schnellwarnsystem Safety Gate anzugeben sind

3. Überprüfung der Meldungen durch die Kommission und Veröffentlichung

4. Aktualisierung der Meldungen

5. Besondere Vorschriften für Folgemeldungen

6. Löschung von Meldungen aus dem Schnellwarnsystem Safety Gate und dem Safety-Gate-Portal

Anhang II Kriterien für die Bewertung des Risikoniveaus

1. Begriffsbestimmungen

2. Risiken

3. Abfolge bei der Bewertung des Risikoniveaus

3.1. Bewertung des erwarteten Schadensszenarios

3.2. Schadensszenario: Schritte, die zum Schaden bzw. zu Schäden führen

3.3. Schweregrad der Verletzung oder des Schadens

3.4. Schadenswahrscheinlichkeit

3.5. Angabe der Wahrscheinlichkeit des Eintretens des Schadens

3.6. Bestimmung des Risikoniveaus

3.7. Bestimmung des Risikoniveaus für verschiedene Schadensszenarien

3.8. Dokumentation der Bewertung des Risikoniveaus

4. Annahme eines ernsten Risikos