VO (EU) 2024/3005
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Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Titel II
Abgabe von ESG-Ratings in der Union
Artikel 4 Anforderungen hinsichtlich der Tätigkeit in der Union
Artikel 5 Befristete Regelung für kleine ESG-Rating-Anbieter
Kapitel 1
Zulassung von in der Union niedergelassenen ESG-Rating-Anbietern für eine Tätigkeit in der Union
Artikel 6 Antrag auf Zulassung für eine Tätigkeit in der Union
Artikel 7 Prüfung des Antrags auf Zulassung für die Tätigkeit in der Union als ESG-Rating-Anbieter durch die ESMA
Artikel 8 Beschluss über die Erteilung oder Verweigerung der Zulassung für eine Tätigkeit in der Union und Mitteilung dieses Beschlusses
Artikel 9 Aussetzung oder Aufhebung der Zulassung
Kapitel 2
Gleichwertigkeit, Übernahme und Anerkennung von außerhalb der Union niedergelassenen ESG-Rating-Anbietern im Hinblick auf eine Tätigkeit in der Union
Artikel 10 Gleichwertigkeitsregelung
Artikel 11 Übernahme von ESG-Ratings von außerhalb der Union niedergelassenen ESG-Rating-Anbietern
Artikel 12 Anerkennung von außerhalb der Union niedergelassenen ESG-Rating-Anbietern
Artikel 13 Kooperationsvereinbarungen
Kapitel 3
Register und Zugänglichkeit von Informationen
Artikel 14 Register der ESG-Rating-Anbieter und Zugänglichkeit von Informationen über das zentrale europäische Zugangsportal
Titel III
Integrität und Zuverlässigkeit der ESG-Rating-Tätigkeiten
Kapitel 1
Organisatorische Anforderungen, Verfahren und Dokumente zur Unternehmensführung
Artikel 15 Allgemeine Grundsätze
Artikel 16 Trennung der ESG-Rating-Tätigkeiten von anderen Tätigkeiten
Artikel 17 Rating-Analysten, Mitarbeiter und sonstige an der Abgabe von ESG-Ratings beteiligte Personen
Artikel 18 Anforderungen an das Führen von Aufzeichnungen
Artikel 19 Mechanismus zur Bearbeitung von Beschwerden
Artikel 20 Begründete Bedenken
Artikel 21 Auslagerung
Artikel 22 Ausnahmen von den Anforderungen an die Unternehmensführung
Kapitel 2
Transparenzanforderungen
Artikel 23 Offenlegung der bei ESG-Rating-Tätigkeiten verwendeten Methoden, Modelle und grundlegenden Annahmen gegenüber der Öffentlichkeit
Artikel 24 Offenlegung von ESG-Ratings gegenüber Nutzern von ESG-Ratings, bewerteten Objekten und Emittenten von bewerteten Objekten
Kapitel 3
Unabhängigkeit und Interessenkonflikte
Artikel 25 Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten
Artikel 26 Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten von Mitarbeitern
Artikel 27 Faire, angemessene, transparente und diskriminierungsfreie Behandlung der Nutzer von ESG-Ratings
Kapitel 4
Beaufsichtigung durch die ESMA
Abschnitt 1
Allgemeine Grundsätze
Artikel 28 Keine Einflussnahme auf den Inhalt der ESG-Ratings oder die Methoden
Artikel 29 ESMA
Artikel 30 Zuständige Behörden
Artikel 31 Ausübung der in den Artikeln 32, 33 und 34 genannten Befugnisse
Artikel 32 Informationsersuchen
Artikel 33 Allgemeine Untersuchungen
Artikel 34 Vor-Ort-Prüfungen
Abschnitt 2
Aufsichtsmaßnahmen und Sanktionen
Artikel 35 Aufsichtsmaßnahmen der ESMA
Artikel 36 Geldbußen
Artikel 37 Zwangsgelder
Artikel 38 Offenlegung, Art, Vollstreckung und Zuweisung von Geldbußen und Zwangsgeldern
Abschnitt 3
Verfahren und Überprüfung
Artikel 39 Verfahrensvorschriften für Aufsichtsmaßnahmen und Geldbußen
Artikel 40 Anhörung von Personen, die Gegenstand der Untersuchungen sind
Artikel 41 Überprüfung durch den Gerichtshof der Europäischen Union
Abschnitt 4
Gebühren und Übertragung von Aufgaben
Artikel 42 Aufsichtsgebühren
Kapitel 5
Zusammenarbeit zwischen der ESMa und den zuständigen Behörden
Artikel 43 Übertragung von Aufgaben durch die ESMa an die zuständigen Behörden
Artikel 44 Informationsaustausch
Artikel 45 Mitteilungen und Ersuchen um Aussetzung der Ratings seitens der zuständigen Behörden
Artikel 46 Berufsgeheimnis
Titel IV
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
Artikel 47 Ausübung und Widerruf der Befugnisübertragung und Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Artikel 48 Ausschussverfahren
Artikel 49 Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088
Artikel 50 Änderung der Verordnung (EU) 2023/2859
Titel V
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 51 Übergangsbestimmungen
Artikel 52 Überprüfung
Artikel 53 Inkrafttreten und Anwendung
Anhang I Angaben im Zulassungsantrag
Anhang II Organisatorische Anforderungen