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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Finanzwesen - EU Bund

Verordnung (EU) 2024/3005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/2088 und (EU) 2023/2859

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/3005 vom 12.12.2024)



Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 25. September 2015 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen einen neuen globalen Rahmen zur nachhaltigen Entwicklung: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (im Folgenden "Agenda 2030"), deren Kernstück die Ziele für nachhaltige Entwicklung sind. Die Mitteilung der Kommission vom 22. November 2016 mit dem Titel "Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft: Europäische Nachhaltigkeitspolitik" bindet die Nachhaltigkeitsziele in den politischen Rahmen der Union ein, um sicherzustellen, dass alle innen- und außenpolitischen Maßnahmen und Initiativen der Union diese Ziele von Beginn an mitberücksichtigen. In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 22. und 23. Juni 2017 wurde die Entschlossenheit der Union und der Mitgliedstaaten bekräftigt, die Agenda 2030 vollständig, kohärent, umfassend, integrativ und wirksam und in enger Zusammenarbeit mit den Partnern und anderen Akteuren umzusetzen. Darüber hinaus haben zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Verordnung über 5.300 Personen die von den Vereinten Nationen unterstützten Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investment unterzeichnet, die ein verwaltetes Vermögen von über 120 Billionen EUR repräsentieren. Die Kommission hat am 11. Dezember 2019 ihre Mitteilung mit dem Titel "Der europäische Grüne Deal" (im Folgenden "europäischer Grüner Deal") veröffentlicht. Am 30. Juni 2021 wurde das Europäische Klimagesetz als Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 erlassen, mit der das im europäischen Grünen Deal festgelegte Ziel, Wirtschaft und Gesellschaft der Union bis 2050 klimaneutral zu gestalten, im Unionsrecht verankert wird.

(2) Der Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft ist von entscheidender Bedeutung, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Wirtschaft der Union und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in der Union sicherzustellen und die Erderwärmung deutlich unter der 1,5-Grad-Grenze zu halten. Die nachhaltige Entwicklung steht seit vielen Jahren im Mittelpunkt der Unionspolitik, und ihre soziale und umweltpolitische Dimension wird im Vertrag über die Europäische Union und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union anerkannt.

(3) Um die Ziele der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung in der Union zu erreichen, müssen die Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen gelenkt werden. Zur Erreichung dieser Ziele ist es notwendig, das Potenzial des Binnenmarkts in vollem Umfang auszuschöpfen. In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, Hindernisse für die effiziente Lenkung von Kapital hin zu nachhaltigen Investitionen im Binnenmarkt zu beseitigen, die Entstehung solcher Hindernisse zu verhindern und Regeln und Standards festzulegen, um einerseits nachhaltige Finanzierungen zu fördern und andererseits Investitionen zu bremsen, die sich nachteilig auf die Verwirklichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung auswirken können.

(4) Der Ansatz der Union für nachhaltiges und inklusives Wachstum ist gemäß der Mitteilung der Kommission vom 26. April 2017 mit dem Titel "Einführung einer Säule sozialer Rechte" in den 20 Grundsätzen der europäischen Säule sozialer Rechte verankert, deren Ziel es ist, einen gerechten Übergang zu diesem Wachstum sowie politische Maßnahmen sicherzustellen, bei denen niemand zurückgelassen wird. Darüber hinaus bietet der soziale Besitzstand der Union, einschließlich der Strategien der Union der Gleichheit, Standards in den Bereichen Arbeitsrecht, Gleichstellung, Zugänglichkeit, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Nichtdiskriminierung.

(5) Die Finanzmärkte spielen eine entscheidende Rolle bei der Kanalisierung von Kapital in Investitionen, die für die Verwirklichung der Klima- und Umweltziele der Union erforderlich sind. In ihrer Mitteilung vom 8. März 2018 veröffentlichte die Kommission ihren Aktionsplan zur "Finanzierung nachhaltigen Wachstums", in dem sie ihre Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen einführte. Die Ziele dieses Aktionsplans bestehen darin, Nachhaltigkeitsfaktoren in das Risikomanagement einzubeziehen und Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen umzulenken, um ein nachhaltiges und inklusives Wachstum zu erreichen.

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(Stand: 16.12.2024)

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